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Luftrettung
23.07.2014

Wie Verkehrsminister Dobrindt die Luftrettung retten will

Foto: Wolfgang Widemann

Wegen einer neuen EU-Vorschrift hatten sich Kliniken Sorgen um ihre Landeplätze gemacht. Dann griff der Minister zu einem Trick.

Wenn es bei einem Notfall schnell gehen muss, hebt oft der Rettungshubschrauber ab. Die Besatzung kümmert sich um den Patienten und bringt ihn zum Krankenhaus. Ob auch künftig alle Kliniken angeflogen werden dürfen, schien zuletzt aber unklar. Denn die Europäische Union will, dass jeder Landeplatz auf seine Sicherheit hin überprüft wird. Die Befürchtung vieler Kliniken, sie könnten nicht den Standards genügen und bald von der Luftrettung ausgeschlossen werden, hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) jetzt ausgeräumt – mit einem Trick.

Indem er mit dem Luftfahrtbundesamt alle bislang nicht offiziell genehmigten Plätze einfach in „Landestellen von öffentlichem Interesse“ umwandelt, sollen die Flächen weiterbetrieben werden können – egal wie sie ausgestattet sind.

Zwar erfüllen viele Klinik-Landeplätze nach Auskunft des Ministeriums eigentlich nicht die von der EU geforderten Voraussetzungen, um von Helikoptern angeflogen zu werden. Sie unterliegen weder einer offiziellen Kontrolle durch die Behörden, noch wurden sie offiziell genehmigt.

Seit 2012 ist die EU-Vorschrift bekannt - getan hat sich aber nicht viel in Sachen Landeplätze

Dank einer Ausnahme im Gesetz sind sie trotzdem zulässig: Muss eine Gefahr für Leib und Leben abgewehrt werden, kann ein Pilot auch außerhalb der rund 500 in Deutschland genehmigten Flugplätze aufsetzen, etwa auf einer der 1600 sogenannten Außenlandestellen. Und diese werden jetzt einfach zu „Landestellen von öffentlichem Interesse“ deklariert, wie das Ministerium nun bestätigt hat.

Geht es nach der EU, hätte die neue Regel sowieso keine Probleme bringen müssen. Sie betont, dass es bei der Vorschrift lediglich um kommerzielle Flüge geht. Für Rettungshubschrauber sowie deren Landeplätze sollte es ohnehin Ausnahmen geben. Trotzdem müssen die Mitgliedsstaaten bis Oktober die EU-Regelung umsetzen. Dann läuft eine Übergangsfrist ab, die seit 2012 galt. Getan hat sich in dieser Zeit nicht viel.

So existiert bislang nach Auskunft der Bayerischen Krankenhausgesellschaft nicht einmal eine Liste, welche Klinik überhaupt einen Landeplatz hat. Nach Angaben des ADAC, einem der größten Betreiber der zivilen Luftrettung in Deutschland, gibt es auch keine Übersicht, welcher Platz wie ausgestattet ist. Das will das Ministerium jetzt zusammen mit dem ADAC, der Bundespolizei und der Deutschen Rettungsflugwacht nachholen.

Augsburger Klinikum hat einen geräumigen Landeplatz auf dem Dach

Nach Auskunft der Krankenhausgesellschaft hätte es für Patienten durchaus Probleme geben können, wenn die Rettungshubschrauber nicht mehr jede Klinik hätten anfliegen dürfen. Für kleinere Hospitäler wäre das zumindest aus finanzieller Sicht aber zu verschmerzen gewesen. „Wir leben nicht von den Flügen“, sagt Jürgen Busse von den Donau-Ries-Kliniken.

Auf den Plätzen Donauwörth, Nördlingen und Oettingen lande der Hubschrauber weniger als 100 Mal im Jahr. Ähnlich sieht es in Landsberg mit etwa 50 Flügen aus. Meistens werden Patienten direkt nach Augsburg ins Zentralklinikum gebracht. Und das wäre dank des geräumigen Landeplatzes auf dem Dach von den EU-Plänen nicht betroffen gewesen.

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