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  3. Oktoberfest 2015: Wiesn-Bedienungen befürchten Einbußen wegen Mindestlohn

Oktoberfest 2015
15.08.2015

Wiesn-Bedienungen befürchten Einbußen wegen Mindestlohn

Vorallem vile Wiesn-Bedienungen sind mit dem eingeführten Mindestlohn nicht glücklich.
Foto: Archivbild Frank Leonhardt/dpa

Das Mindestlohngesetz soll den Arbeitnehmern mehr Geld bringen. Aber auf dem Oktoberfest könnte es - über Umwege - umgekehrt sein. Das sorgt für Murren.

Es sind nur noch wenige Wochen, bis das Oktoberfest 2015 startet. Und der Mindestlohn ist ein Thema, dem viele Wiesn-Beteiligte mit ziemlich gemischten Gefühlen entgegen sehen. Die Wiesnwirte etwa sind skeptisch. Wirtesprecher Toni Roiderer verlangt flexiblere gesetzliche Regelungen - bei den bürokratischen Vorgaben im Mindestlohngesetz, aber auch beim Arbeitszeitgesetz. Das wird jetzt strikter kontrolliert. Und so führt der Mindestlohn am Ende womöglich dazu, dass einige auf der Wiesn weniger arbeiten können - und damit auch weniger verdienen als bisher.

Wiesnwirte kritisieren aufwändige Dokumentationspflicht wegen Mindestlohn 

Wie auch andere Arbeitgeber kritisieren die Wirte die aufwändige Dokumentationspflicht. Auch dadurch brauchen sie mehr Angestellte. Roiderer rechnet damit, dass er in seinem Hackerzelt im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz dieses Jahr 40 bis 50 Mitarbeiter mehr beschäftigen wird.

Bei der Kritik am Mindestlohngesetz geht keineswegs um die Höhe des Stundenlohns. Auf dem größten Volksfest der Welt rollt der Rubel, die Bezahlung ist gut, das Trinkgeld sprudelt - so dass Bedienungen und andere Beschäftigte gerne länger arbeiten würden als das Gesetz erlaubt. Bedienungen verdienen hier in 16 Tagen so viel wie andere sonst in zwei Monaten. Oder noch mehr - darüber wird nämlich nicht geredet.#

Wiesn-Bedienungen befürchten weniger Geld 

Bedienungen fürchten nun Einbußen - und die Wirte sorgen sich um die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter. "Sie wollen arbeiten - aber dürfen nicht", sagt Roiderer. Gearbeitet werden darf nach dem schon bisher geltenden Arbeitszeitgesetz maximal zehn Stunden am Tag. Wird an einem Sonntag gearbeitet, muss der Arbeitgeber binnen zwei Wochen davor oder danach einen Ausgleichstag gewähren. 

Neu ist aber: Nach dem Gesetz zum Mindestlohn müssen Unternehmen die Arbeitszeiten aller Beschäftigten mit Monatseinkommen bis zu 2958 Euro mit Anfang, Ende und Pausenzeiten genau dokumentieren. Viel zusätzlicher Aufwand. Und: Bekam der Wirt früher Überschreitungen hier womöglich im Bierzeltgetümmel nicht einmal mit, muss nun alles schwarz auf weiß nachvollziehbar sein. Manche Wiesnkräfte reisen für den Rummel von weit an, quartieren sich teuer ein - sie verstehen gar nicht, dass sie dann nicht länger zupacken dürfen als zehn Stunden. 

Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) und Roiderer hatten sich bereits vor Monaten getroffen, um über die Auswirkungen des Gesetzes für die Wiesn und andere Volksfeste zu beraten. Nun sollen die gesetzlichen Grenzen wenigstens voll ausgeschöpft werden. Die Bedienungen können die 16 Festtage durcharbeiten, müssen aber für die drei Festsonntage freie Tage vor und nach dem Fest nehmen. Roiderer verlangt trotzdem weiter flexiblere Lösungen - die müsse der Gesetzgeber schaffen.

Auf dem Augsburger Plärrer kein großes Thema

Auf dem Augsburger Plärrer wird der Mindestlohn offenbar nicht so problematisch betrachtet. Nicht alle 500 Plärrer-Mitarbeiter sind fest angestellt, es gibt auch viele Teilzeitkräfte. Viele Saisonarbeiter kommen aus Polen oder Rumänien – wie in der Landwirtschaft. Josef Diebold, Chef des schwäbischen Schaustellerverbands, hatte im Interview mit unserer Zeitung schon beim letzten Plärrer gesagt, dass es kein Problem sei, den neuen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen. Und bei den Arbeitszeiten gebe es für seine Branche zum Glück Ausnahmen. Es bedeute aber zusätzliche Bürokratie. dpa/AZ

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