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Gerichtsurteil
10.11.2016

Wird die Straße ausgebaut, muss der Anlieger zahlen

Wenn Straßen erneuert werden müssen, dann werden vielerorts – aber bislang nicht überall – die Anlieger mit zur Kasse gebeten.
Foto: Alexander Kaya

Städte und Gemeinden haben die Pflicht, Straßenausbau-Beiträge zu erheben. Auch dann, wenn es ihnen finanziell gut geht. Nur München bekommt vielleicht eine Ausnahmeregelung.

Im Dauerstreit über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Städten und Gemeinden zeichnet sich ein Ende ab. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte gestern, dass die oberbayerische Gemeinde Hohenbrunn trotz guter Finanzlage Beiträge für die Sanierung einer Siedlungsstraße von den anliegenden Haus- und Grundstückseigentümern erheben muss.

Herrmann: Überall müssen Beiträge erhoben werden

Folgen wird dieses Urteil vor allem für jene Kommunen haben, die bisher darauf verzichten, von Anliegern Beiträge für die Sanierung von Ortsstraßen zu erheben. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte im Gespräch mit unserer Zeitung an, dass sich die staatliche Rechtsaufsicht an diesem Urteil orientieren werde. „Der Regelfall muss überall sein, dass Straßenausbaubeiträge erhoben werden“, sagte der Minister.

Bisher herrscht in Bayern, wie mehrfach berichtet, einiges Durcheinander im Gesetzesvollzug. Das führte vielerorts zu heftigen Beschwerden über eine Ungleichbehandlung der Bürger – zum Beispiel wenn in einer Gemeinde Beiträge erhoben werden, in der Nachbargemeinde aber nicht.

Gut ein Viertel der bayerischen Kommunen verzichtet bisher generell darauf, die Anlieger zur Kasse zu bitten, wenn eine Straße saniert werden muss. In diesen Kommunen gibt es noch nicht einmal eine entsprechende Satzung. Andere Kommunen haben zwar eine Satzung, scheuen sich aber, Beiträge zu erheben. Als schließlich die Stadt München ihre Satzung mit Zustimmung der Regierung von Oberbayern wieder aufgehoben hatte, wurden die Straßenausbaubeiträge endgültig zum Politikum.

Münchner bleiben verschont und auf dem Land wird es teuer?

Der Streit spitzte sich zu auf die Frage, ob es gerecht sei, dass der Eigentümer eines Mietshauses in München verschont werden dürfe, eine Rentnerin mit einem Häuschen auf dem Land aber tausende von Euro bezahlen müsse. Nach langen Debatten verständigten sich CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne im Landtag darauf, den Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, den Vollzug sozial verträglicher zu gestalten – etwa durch die Einführung wiederkehrender Beiträge.

Am Grundsatz, dass im Prinzip jede Kommune Straßenausbaubeiträge erheben soll, aber hielten sie fest, weil andernfalls die Sanierung vieler Wohnstraßen, die vor 30, 40 oder 50 Jahren gebaut wurden, nicht finanzierbar sei. Und alle Fraktionen betonten, dass „Sollen“ rechtlich fast gleichbedeutend sei mit „Müssen“. Der Verzicht auf Beiträge sollte die absolute Ausnahme bleiben – etwa in München, wo die Grundsteuer besonders hoch sei und Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stünden.

Erst Beiträge, dann Steuern und dann Kredite

Diesen Grundsatz hat der Verwaltungsgerichtshof gestern im Fall der Gemeinde Hohenbrunn bestätigt. Die Sanierung einer Ortsstraße stelle für Anlieger einen „Sondervorteil“ dar, deshalb sollen sie sich in vertretbarem Umfang an den Kosten beteiligen. Außerdem sei die Gemeinde rechtlich verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten in einer bestimmten Reihenfolge auszuschöpfen: Erst kommen die Beiträge, dann Steuern und Kredite. Würde Hohenbrunn auf Beiträge verzichten, würden die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt.

Im Landtag wurde das Urteil gestern begrüßt. Franz Schindler (SPD) nannte es eine „hilfreiche Klarstellung“. Joachim Hanisch (Freie Wähler) sagte: „Das ist genau das, was wir immer gewollt haben.“ Jürgen Mistol (Grüne) verwies darauf, dass nun die Gleichbehandlung möglich werde, die sich der Gesetzgeber gewünscht habe. Auch der Städtetag zeigte sich erfreut über das Urteil. „Die Straßenausbaubeiträge sind ein unverzichtbares Finanzierungsmittel“, erklärte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer.

Innenminister Herrmann will nun über die Bezirksregierungen darauf hinwirken, dass alle Gemeinden Straßenausbaubeiträge erlassen, um einen möglichst einheitlichen Vollzug zu erreichen. Er setze aber dabei zunächst auf die „kommunale Eigenverantwortung“. Noch nicht zufrieden ist Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. Er stört sich weiterhin an der Ausnahmeregelung für München: „Die Kleinen geißelt man, über den Großen lacht der weiß-blaue Himmel.“

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Die Diskussion ist geschlossen.

10.11.2016

Hoffentlich war das noch nicht das juristische Ende. Jeder Steuerzahler ist sowieso schon über Gebühr belastet, alle Politiker faseln immer wieder das berühmte Wort von der "Entlastung des Bürgers" - und dann findet sich doch immer wieder ein (vermeintlicher) Grund, dem Bürger das Geld doch noch irgendwie aus der Tasche zu holen, obwohl hier sogar die Kommune dagegen geklagt hat, ihre Bürger weiter belasten zu müssen - am Ende beklascht von allen Parteien! Das sind dann unsere Volksvertreter? Und wie man am hier schon diskutierten Beispiel München sieht, gibt es ja am Schluß doch keine Gleichbehandlung. Das dürfte dann aber möglicherweise nicht ganz verfassungskonform sein.