Die Entscheidung im Prozess um einen erschlagenen Wirt in der Oberpfalz ist am Mittwoch vorerst vertagt worden. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag verlesen.
Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Weiden kam damit einem Antrag der Verteidigung nach. Eine Anwältin des wegen Raubmordes angeklagten 34-Jährigen hatte sich in der Nacht zum Mittwoch bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Somit sei die Verteidigung nicht in der Lage, sich angemessen auf ein Plädoyer vorzubereiten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Plädoyers sollen nun an diesem Freitag gehalten werden. Das Urteil wird noch am gleichen Tag erwartet.
Der gelernte Schweißer hat der Anklage zufolge den Wirt des «Ortsrichter-Stüberls» in Reuth bei Erbendorf mit sieben Hammerschlägen getötet. Anschließend soll er aus dem Tresor Silberbarren, Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von mindestens 2500 Euro entwendet haben. Der 34-Jährige war eine Woche nach der Tat in Polen bei einem Autodiebstahl festgenommen worden. Im Prozessverlauf hatte er die Tötung zugegeben, eine Mordabsicht aus Habgier aber zurückgewiesen.
Neben dem Motiv ist in diesem Verfahren vor allem das psychiatrische Gutachten zwischen den Prozessbeteiligten strittig. Während die Verteidigung von einer Affekthandlung ausgeht, hatte ein medizinischer Gutachter gar die Voraussetzung für eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung attestiert. Folgt das Gericht diesem Gutachten in dem Urteil, muss nach Ende der Haftstrafe erneut eine Prognose über die Gefährlichkeit des Mannes erstellt werden. dpa/lby/AZ
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