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Debatte
25.05.2018

Wo kommt das Kreuz hin – und wer überwacht das?

Seit Wochen wird über den Kreuz-Erlass von Ministerpräsident Markus Söder und der Staatsregierung diskutiert. Die Kritik daran lässt nicht nach.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Der umstrittene Erlass von Markus Söder tritt am 1. Juni in Kraft. Es gibt Kritik – und erste Verweigerer. Und viele wissen nicht: Wo soll das Kreuz nun hin?

Eigentlich klingt es einfach: In jede staatliche bayerische Behörde kommt ein Kreuz. Fertig. Doch: Einfach ist die Sache ganz und gar nicht. Und der Unmut über die umstrittene Anordnung, die auf eine Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgeht und am Dienstag amtlich wurde, reißt nicht ab. Aus mancher dem Freistaat unterstehenden Behörde – und nur für sie ist der Kreuz-Erlass verpflichtend – ist am Donnerstag deutliche Kritik zu hören. Intern klafften die Ansichten über die Anordnung weit auseinander, heißt es. Schließlich gebe es ja nicht nur christliche Mitarbeiter.

Eine Reihe von Behördenmitarbeitern – darunter Pressesprecher – wollen sich zu diesem „politischen Thema“, wie sie sagen, nicht äußern. Das sei ihm „zu heiß“, meint ein Behördenmitarbeiter. Ein anderer erklärt, er wisse nichts Genaues über die Umsetzung – aber man habe ja noch eine Woche Zeit.

Die Umsetzung des Kreuz-Erlasses ist offenbar zu einem Problem geworden: Es fehlen Details. Die Anordnung gilt vom 1. Juni an – wie sie in den Behörden Gestalt annehmen soll, ist vielen jedoch nicht klar. Was daran liegt, dass es neben der „Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung“ zur „Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“ keine ergänzenden Erläuterungen gibt.

In Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung heißt es lediglich: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Aber geht es hier um Hauptgebäude oder auch um Außenstellen? Was ist konkret mit der Formulierung „jedes Dienstgebäude“ gemeint? Und: Wie soll das Kreuz aussehen?

Für 20 Dienststellen werden Kreuze angeschafft

Karl-Heinz Meyer von der Regierung von Schwaben erklärt am Donnerstag: „Nach unseren Informationen sind Kreuze in allen ’Verwaltungsgebäuden’ des Freistaats anzubringen.“ Im Treppenhaus des Hauptgebäudes der Regierung von Schwaben in Augsburg sei bereits vor etwa 14 Tagen ein Kreuz angebracht worden. In weiteren vier Außenstellen „werden in Kürze ebenfalls Kreuze an geeigneter Stelle angebracht“. Thomas Rieger vom Polizeipräsidium Schwaben Nord sagt auf Anfrage: „Wir kommen auf 20 Dienststellen mit Parteiverkehr, für die jetzt Kreuze angeschafft werden.“ Bis Mitte Juni dürften sie angebracht sein. Die Kreuze werden ihm zufolge 30 Zentimeter hoch und aus Holz sein und sollen „weitgehend einheitlich“ aussehen. Finanziert werden sie demnach aus dem Budget des Polizeipräsidiums. Man habe sich mit den Dienststellenleitern und Polizei-Geistlichen abgesprochen und lasse die Kreuze auch segnen, sagt Rieger. „Genaue Vorgaben zur Umsetzung der Anordnung haben wir vom Innenministerium nicht bekommen.“

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In unserem Podcast geht es ebenfalls um Söders Kreuz-Erlass. Hier können Sie reinhören:

Auch das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg hat keine Vorgaben. „Wir warten ab, ob es noch genaue Ausführungsbestimmungen gibt“, sagt Museumssprecher Robert Allmann. „Zum Beispiel: Soll das Kreuz im Verwaltungstrakt hängen oder im Foyer, wo die Besucher sind?“ Debatten, sich dem Erlass zu verweigern, habe es nicht gegeben, sagt er. „Wir sind ein Haus des Freistaates. Wir stimmen uns mit dem Ministerium ab. Wenn klar ist, dass der Erlass definitiv für uns gilt, setzen wir ihn um.“

Streit ums Kreuz: Museumsdirektorin kündigt Widerstand an

Ausgerechnet in Nürnberg, Söders Geburtsstadt und politischer Heimat, sieht man das anders. Eva Kraus, Direktorin des staatlichen Neuen Museums hat in der Süddeutschen Zeitung ihren Widerstand angekündigt. „Bei uns wird in der Sache gar nichts gemacht“, sagte sie. Sie wisse, dass der Erlass wohl auch für ihr Haus, eine staatliche Dienststelle, gültig sei. Sie habe sich dennoch entschieden, kein Kreuz aufzuhängen. „Es ist schwierig, in einer zeitgenössischen Institution, die sich mit der Freiheit der Kunst beschäftigt, ein solches Zeichen zu setzen.“ Ob man sie zwingen könne, wisse sie nicht.

Städtische Behörden sind nicht verpflichtet, ein Kreuz aufzuhängen – es wird ihnen aber empfohlen. Die Stadt Augsburg wird dieser Empfehlung nicht nachkommen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Kreuz im öffentlichen Raum präsent sei. Die geschichtliche und kulturelle Prägung kommt aus Sicht der Stadt ausreichend zum Ausdruck, erklärt ein Sprecher.

Und was sagen diejenigen zur Anordnung, die Kreuze verkaufen? Tanja Steidle von der Augsburger „Devotionalien August Anzmann GmbH“, ein Großhändler, sagt: „Wir haben bislang noch keine größere Nachfrage nach Kreuzen feststellen können. Aber das kann ja noch kommen – spätestens wenn die Einhaltung des Kreuz-Erlasses überprüft wird.“

Eine Überprüfung wird es laut Innenministerium allerdings nicht geben. Pressesprecher Oliver Platzer sagt im Gespräch mit unserer Redaktion: „Wir setzen voraus, dass die jeweilige Behördenleitung die Allgemeine Geschäftsordnung kennt und danach handelt. Wir sehen keinen Anlass zu einer Überprüfung – und freuen uns über jedes Kreuz, das hängt.“ Vorgaben zur Umsetzung gebe es nicht. „Wo genau und welche Kreuze angebracht werden, entscheidet die jeweilige Behördenleitung.“ Auf die Frage, ob er die gegenwärtige Verwirrung über die Umsetzung der Anordnung nachvollziehen könne, antwortete der Pressesprecher des Innenministeriums: „Die Behördenleiter sollen das Kreuz so aufhängen, wie sie es für richtig halten.“ (mit skro)

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