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München
08.12.2017

Zoff um Münchner "Bauernhof-Olympiade"

Gummistiefel-Weitschießen, Wettmelken oder Bierkastendrücken. Die Disziplinen der "Bauernhof-Olympiade" bieten nur wenig Verwechslungsgefahr mit denen der Olympischen Spiele.
Foto: VBA Events

Warum der Deutsche Olympische Sportbund gegen den Anbieter eines Spaßwettbewerbs in München vor Gericht zieht und was die Richter davon halten.

Es gibt Wettkämpfe dieser Art in unzähligen Dörfern, zu unterschiedlichsten Anlässen. Mal geht es um das größte Gemüse, mal um die treffsichersten Feuerwehrleute mit dem Löschschlauch, mal um die vielseitigsten und schnellsten Kindergartenkinder. Um das gemeinsame Wetteifern etwas populärer zu machen, bekommen die Veranstaltungen gerne einen allseits bekannten und beliebten Anstrich: So organisieren die Kleingärtner nicht den Wettbewerb um das schönste Gewächs aus dem eigenen Garten, sondern kurz eine „Gemüse-Olympiade“. Ähnlich verhält es sich mit den „Olympischen Spielen“ der örtlichen Feuerwehr und dem Kindergarten, der jedes Jahr zu „Mini-Olympia“ einlädt.

Was im Ehrenamt und auf dem Land kaum ein Problem darstellen sollte, ist im kommerziellen Bereich durchaus umstritten. So sehr, dass sich am Donnerstag das Oberlandesgericht in München mit der sogenannten „Bauernhof-Olympiade“ beschäftigen musste. Eine Münchner Eventagentur bietet diese in ihrem Portfolio an, insbesondere als Veranstaltung für Firmen, die ihren Mitarbeitern zum Arbeitsalltag etwas Abwechslung bieten wollen. Die „Olympioniken“ dürfen sich dann in Disziplinen wie Gummistiefel-Weitschießen, Wettmelken, Heugabel-Zielwerfen oder Biertragerlrennen messen. „Das kommt gut an, wir machen das schon seit über zehn Jahren“, erklärte Frank Daubenmerkl von VBA Events am Donnerstag auf Nachfrage.

DOSB droht mit hohen Geldstrafen

Vor gut einem Jahr flatterte dann plötzlich der Brief eines Anwalts ins Haus der Veranstalter. Er meldete sich im Namen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Der Verband vertritt das Internationale Olympische Komitee in Deutschland und mahnte die Münchner Firma ab, weil sie seiner Ansicht nach unerlaubt den Ruf der Olympischen Spiele für sich nutzt. Auch wenn keine direkte Verwechslungsgefahr mit den echten Sommer- oder Winterspielen bestehe, betreibe die Eventagentur doch eine „Rufausbeutung“, weil sie ihre Veranstaltungen als so gut organisiert wie die Olympischen Spiele darstelle, argumentierte der DOSB. Zudem monierte er, dass das Unternehmen Lizenzen für die „Bauernhof-Olympiade“ an andere Veranstalter verkauft. Aus diesem Grund sollten die Münchner eine Unterlassungserklärung unterschreiben, für jeden Verstoß dagegen würden 5001 Euro fällig werden. „Nach einem ersten Schock haben wir uns entschieden, nicht zu unterschreiben und zur Not vor Gericht zu ziehen“, sagte Daubenmerkl.

Uns so kam es dann auch. Im Mai scheiterte der DOSB am Landgericht mit seiner Klage. Am Donnerstag befasste sich das Oberlandesgericht mit dem Thema – und wies die Berufung zurück. „Das Hervorrufen bloßer Assoziationen zu den Olympischen Spielen“ reiche für ein Verbot nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Begriffe wie Olympia gehörten zum allgemeinen Sprachgebrauch. Allein die Bezeichnung genüge nicht, um das Olympiaschutzgesetz zu verletzen. Der Anwalt des Sportbunds kündigte an, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu prüfen.

Ähnliche Streitigkeiten bei Fußball-Weltmeisterschaften

Der DOSB vermarktet Sponsoringrechte an den Olympischen Spielen und ist deshalb gegenüber den Lizenznehmern verpflichtet, gegen mutmaßlich ungenehmigte Nutzungen vorzugehen. Ähnlich verhält es sich auch bei den Organisatoren anderer Großveranstaltungen. So gerieten unter anderem im Vorfeld der WM 2006 in Deutschland der Lebensmittelkonzern Ferrero und der Weltfußballverband Fifa juristisch aneinander. Seit 1982 bestückt Ferrero seine Produkte Hanuta und Duplo zu Welt- und Europameisterschaften regelmäßig mit Sammelbildchen von Nationalspielern und verweist dabei auch auf die anstehenden Turniere. Die Fifa klagte, kassierte dann aber am Bundesgerichtshof eine Abfuhr. Das Recht der Fifa, ihre Veranstaltung wirtschaftlich zu verwerten, führe nicht dazu, jede andere wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, zu verbieten.

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