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  3. NSU-Prozess: Zschäpe-Mitarbeit an NSU-Manifest ist wohl nicht belegbar

NSU-Prozess
23.11.2014

Zschäpe-Mitarbeit an NSU-Manifest ist wohl nicht belegbar

Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt den Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München.
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Das Bundeskriminalamt hat der mutmaßlichen Terroristin Beate Zschäpe offenbar nicht das Mitwirken an einem mehr als zehn Jahre alten NSU-Manifest nachweisen können.

Eine ohnehin umstrittene BKA-Textanalyse bleibe den Beweis schuldig, dass Beate Zschäpe an dem Dokument mitgeschrieben habe. Das berichtet das Magazin unter Berufung auf ein Gutachten des BKA, das dem Oberlandesgericht (OLG) München Ende Oktober zugegangen sei. Dort läuft das Verfahren gegen Zschäpe und weitere Angeklagte. In dem Dokument propagiert die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) den gewaltsamen Kampf gegen den Staat.

BKA-Experten vergleichen Zschäpe-Texte mit NSU-Manifest

Für ihr Gutachten verglichen BKA-Experten nach den Angaben das NSU-Manifest mit insgesamt 29 Texten, die Beate Zschäpe nach ihrer Verhaftung 2011 verfasst hat. Dabei soll es sich um Mitteilungen an die Gefängnisleitung sowie einen persönlichen Brief Zschäpes an einen Dortmunder Neonazi gehandelt haben. Die Kriminalwissenschaftler seien zu dem Schluss gekommen, dass zwischen den Vergleichstexten sowohl Übereinstimmungen als auch Unterschiede zu finden seien. Die Parallelen gebe es aber nur "in geringem Umfang und mit geringer Aussagekraft", zitiert der "Focus" aus dem 23-seitigen Gutachten. 

NSU-Prozess: Ist der Textvergleich überhaupt aussagekräftig?

Im Mai 2014 hatte eine BKA-Expertin vor dem Gericht in München grundsätzlich bezweifelt, dass eine solcher Textvergleich aussagekräftig sein könne. So sei das NSU-Papier insgesamt nicht markant und beinhalte häufig zu findende Stilmerkmale. Das Manifest soll 2002 erstellt worden sein, als die rechtsextreme Terrorzelle bereits die ersten von insgesamt zehn Morden verübt haben soll. dpa/AZ

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