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  3. NSU-Prozess: Zschäpe distanziert sich von Befangenheitsanträgen ihrer Anwälte

NSU-Prozess
25.03.2017

Zschäpe distanziert sich von Befangenheitsanträgen ihrer Anwälte

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe will nichts von den Befangenheitsanträgen ihrer Anwälte gewusst haben.
Foto:  Peter Kneffel/Archiv (dpa)

Über mehrere Tage stellten die Anwälte von Beate Zschäpe außerhalb der Verhandlung immer neue Befangenheitsanträge gegen das Gericht - jetzt will Zschäpe davon nicht gewusst haben.

Nach der Serie von Befangenheitsanträgen im NSU-Prozess gibt es eine überraschende Wendung: Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat sich von mehreren dieser Anträge distanziert. Sie waren von dreien ihrer Pflichtverteidiger verfasst worden. In einem handgeschriebenen Brief an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl teilte Zschäpe mit, ihre Ablehnungsgesuche gegen ihn und einen Beisitzer seien "ohne mein Wissen, vorherige Absprache oder meine Zustimmung" gestellt worden. Die Geschäftsstelle des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) verteilte das Schreiben an die Prozessbeteiligten, der Deutschen Presse-Agentur liegt eine Kopie vor.

Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm werfen dem Vorsitzenden Richter vor, eine zu kurze Frist für letzte Beweisanträge gesetzt zu haben. Einen ersten Befangenheitsantrag dazu stellten sie noch während der Verhandlung. Dabei war auch Zschäpe anwesend. 

Die Anwälte reichten danach in schriftlicher Form weitere Anträge ein. Zu Zschäpes Vorwurf, das sei ohne ihr Einverständnis geschehen, wollten sich die Verteidiger nicht äußern. Rechtsanwalt Stahl sagte, er und seine Kollegen würden "in der gebotenen Weise gegenüber dem Senat zeitnah Stellung nehmen".

Ein OLG-Richterkollegium hatte nach dem Eingang der Befangenheitsanträge entschieden, sie in einem einheitlichen Verfahren abzuarbeiten. Das Gericht verschob den nächsten Verhandlungstermin deshalb auf kommenden Mittwoch. In den letzten beiden Wochen waren alle Prozesstage ausgefallen.

NSU-Prozess: Zschäpe hatte Anwälten Vertrauen entzogen

Zschäpe hatte den drei Anwälten Stahl, Heer und Sturm im Sommer 2015 das Vertrauen entzogen. Das Gericht hatte es aber abgelehnt, die drei aus dem Mandat zu entlassen. Stattdessen stellte es der Angeklagten einen vierten Pflichtverteidiger, Anwalt Mathias Grasel, zur Seite. Die Kommunikation zwischen Zschäpe und ihren drei ursprünglichen Verteidigern gilt bis heute als gestört.

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Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Dazu gehört eine Serie von neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden aus Fremdenhass. dpa/lby

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