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München
14.05.2013

Gericht lehnt Aussetzung des NSU-Prozesses ab

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Der zweite Verhandlungstag des NSU-Prozesses beginnt mit neuen Anträgen: Weil der Gerichtssaal zu klein sei, forderten Zschäpes Anwälte die Aussetzung des Verfahrens.

Das juristische Gezerre im Münchner NSU-Prozess geht weiter - neue Anträge verzögern weiter die Verlesung der Anklage. Die von Beate Zschäpes Anwälten geforderte Aussetzung des Verfahrens wurde vom Gericht abgelehnt. Die Verteidiger hatten einen größeren Gerichtssaal verlangt.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit gebiete es nicht, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag zur Begründung. "Strafverfahren finden in, aber nicht für die Öffentlichkeit statt", sagte Götzl unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten die Verlegung beantragt. Sie argumentierten, die Beteiligten und die Vertreter der Öffentlichkeit könnten "das prozessuale Geschehen nicht hinreichend verfolgen".

Zschäpes Anwälte fordern Aussetzung des Prozesses

Die beschränkte Kapazität des Saales verletze den Grundsatz der Öffentlichkeit, hieß es. Auch seien für die meisten Beteiligten keine ordnungsgemäßen Zeugenvernehmungen möglich, da sie die Zeugen nur von hinten sehen könnten. Gerade Mimik und Verhaltensweisen seien aber für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit wichtig.

"Wir widersprechen ausdrücklich der Fortsetzung der Hauptverhandlung wegen einer von dem erkennenden Gericht zu vertretenden Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit", sagte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer. Die Verfahrensbeteiligten und die Vertreter der Öffentlichkeit könnten "das prozessuale Geschehen nicht hinreichend verfolgen".

NSU-Prozess: Arbeitstische seien von der Richterbank aus einsehbar

Heer beanstandete auch, dass die Arbeitstische der Verteidigung zum Teil von der Richterbank aus einsehbar seien. Das Gericht solle "geeignete Maßnahmen" ergreifen, damit die Richter nicht mehr sehen können, was die Anwälte auf dem Tisch liegen haben oder was auf ihren Bildschirmen steht.

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Zschäpes Verteidiger werfen dem Gericht vor, dass es nicht auch außerhalb Münchens nach einem geeigneten Saal gesucht habe. Beispielhaft nannte Heer das World Conference Center in Bonn, den früheren Sitz des Deutschen Bundestags. Sollte das Gericht seinem Antrag nicht stattgeben, beantragte der Verteidiger, Generalbundesanwalt Harald Range hierzu als Zeugen zu vernehmen.

Zumindest sollte die Hauptverhandlung nach Ansicht Heers für zwei Tage unterbrochen werden. In dieser Zeit wollen die Verteidiger auch prüfen, ob das Akkreditierungsverfahren für Journalisten ordnungsgemäß vonstatten ging. Das Gericht hatte die Platzvergabe nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt und die Presseplätze verlost. Wegen eines Fehlers bei der Verlosung musste schließlich ein Platz nachgelost werden.

Die Anwälte der Angehörigen forderten hingegen, endlich die Anklage zu verlesen

Nebenklagevertreter verlangten hingegen am Dienstag die Verlesung der Anklage. Anwalt Sebastian Scharmer sagte: "Es ist notwendig, dass das Gericht zügig mit der Hauptverhandlung fortfährt." Rechtsanwalt Reinhard Schön warf ein, es gebe schon jetzt am zweiten Tag leere Plätze auf den Zuschauerrängen. Nebenklageanwalt Yavuz Narin stimmte allerdings Heer zu, dass die Richter keine Einsicht auf Akten oder Rechner der Angeklagten haben dürften.

Im Saal war es zwischendurch zu heftigen Wortgefechten zwischen den Anwälten gekommen. Der Verteidiger von Ralf Wohlleben, Olaf Klemke, bezeichnete den von Nebenklägern geäußerten Vorwurf, die Verteidigung wolle die Verlesung der Anklageschrift verhindern, als "Schwachsinn". Bundesanwalt Herbert Diemer sagte in einer ersten Reaktion vor Gericht, er gehe davon aus, dass der Antrag abgelehnt werde.

Bereits vor dem Start des Prozesses gab es Kritik am Gericht

Das OLG war bereits vor Prozessbeginn für die Wahl des Verhandlungssaals kritisiert worden. Dieser bietet insgesamt nur 51 Zuschauern und 50 Journalisten Platz. Am zweiten Verhandlungstag hatte der Andrang allerdings bereits merklich nachgelassen. So waren nach Gerichtsangaben auch deutlich weniger Angehörige der Opfer gekommen. Am ersten Gerichtstag seien 26 Nebenkläger im Saal gewesen, am Dienstag noch 6. Auch die Zahl der Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude hatte sich deutlich verringert. Nur noch eine Handvoll Menschen protestierten.

Der Strafprozess um die großenteils rassistisch motivierten Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) gilt schon heute als einer der bedeutendsten in der Geschichte der Bundesrepublik. Der rechtsextremen Terrorzelle werden Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin sowie Anschläge und Raubüberfälle zugeschrieben.

Gleich am Ende des ersten Verhandlungstages vor einer Woche hatte Richter Manfred Götzl wegen der Befangenheitsanträge gegen ihn und zwei andere Richter das Verfahren vertagt. Das OLG hat diese Anträge inzwischen abgelehnt. 

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
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Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa

Beate Zschäpe: Im gepanzerten Konvoi zum NSU-Prozess

Zum zweiten Verhandlungstag war die Hauptangeklagte Zschäpe am Morgen wieder mit einem gepanzerten Fahrzeug aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim zum OLG gefahren worden. Rund 350 Beamte sollten im Einsatz sein. Anders als am ersten Prozesstag waren laut Polizei keine Demonstrationen angekündigt. Auch aus dem rechten Lager gebe es keine Hinweise auf Aktionen.  dpa/lby/AZ

Gericht lehnt Aussetzung des NSU-Prozesses ab
77 Bilder
Auftakt zum NSU-Prozess
Foto: Karl-josef Hildenbrand
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