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26.03.2012

Zu spät

Der Krailling-Prozess

Dass wir uns recht verstehen: Jedem Angeklagten steht es jederzeit im Strafprozess zu, sich zu äußern, ein Geständnis abzulegen. Das ist in der Strafprozessordnung so geregelt. Rein juristisch geht das völlig in Ordnung.

Doch es ist nicht umsonst ebenfalls so geregelt, dass der Zeitpunkt beim Strafmaß eine wichtige Rolle spielt. Es ist eben ein Unterschied, ob gleich zu Anfang des Prozesses ein umfassendes, von Reue getragenes Geständnis erfolgt oder ob taktische Erwägungen dazu geführt haben, erst kurz vor dem Urteil auszupacken.

Thomas S., der mutmaßliche Mörder der beiden Mädchen Sharon und Chiara aus Krailling, hatte seit Mitte Januar die Chance, reinen Tisch zu machen. Er hätte sagen können: Ja, ich habe meine Nichten umgebracht. Oder: Nein, ich habe sie nicht getötet. Aber Thomas S. hat geschwiegen. Er hat abgewartet, welche Beweise gegen ihn vorgelegt werden. Die Beweise sind vorgelegt. Sie werden Thomas S. wahrscheinlich überführen. Was wird er heute sagen – „Ich war es nicht“ oder „Es tut mir leid“? Wie auch immer. Den richtigen Zeitpunkt hat der mutmaßliche Mörder seiner Nichten verpasst.

"Lesen Sie dazu „Mutmaßlicher Doppelmörder will aussagen“.

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