Zugunglück: Staatsanwalt fordert vier Jahre, Verteidiger Bewährung
Wegen des Zugunglücks von Bad Aibling steht der Fahrdienstleiter vor Gericht, der sich wohl von einem Handyspiel ablenken ließ. Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe.
Der im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten angeklagte Fahrdienstleiter soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu vier Jahren Haft verurteilt werden. Nach Überzeugung der Anklagebehörde ist der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung in vollem Umfang schuldig.
Oberstaatsanwalt: "kopfloses Verhalten"
Oberstaatsanwalt Jürgen Branz hielt dem 40-Jährigen in seinem Plädoyer am Freitag "kopfloses Verhalten" im Dienst am Unfalltag vor. Er listete eine ganze Kette von Fehlentscheidungen bei der Arbeit im Stellwerk auf.
Vor allem rügte er das verbotene Handyspielen des Angeklagten bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar: "Letztlich liegt hier der Grund für die Fehlhandlungen des Angeklagten", sagte Branz vor dem Landgericht Traunstein. Ein technischer Fehler scheide aus.
Verteidiger fordern Bewährungsstrafe
Die Verteidiger haben hingegen eine Bewährungsstrafe für den angeklagten Fahrdienstleiter gefordert. Zwar sei der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung schuldig, sagten beide Anwälte in ihrem Plädoyer. Das Fehlverhalten ihres Mandanten wiege aber nicht so schwer wie von der Staatsanwaltschaft vorgetragen. Zudem habe der Prozess nicht zweifelsfrei ergeben, dass das verbotene Handyspiel Ursache der Fehlerkette des Angeklagten war, so Ulrike Thole und Thilo Pfordte übereinstimmend.
Wenn das Gericht dennoch eine Haftstrafe aussprechen wolle, halten die Verteidiger maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis für angemessen. Das Urteil wird am Montag verkündet. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Bei dem Unglück starben zwölf Menschen, fast 90 wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. (dpa)
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