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21.10.2017

Zweijähriger bei Kita-Ausflug an Hundeleine

Seltsame Erklärung der Erzieher

Erzieher einer Münchner Kinderkrippe haben einen zweijährigen Buben bei einem Ausflug an eine Hundeleine gebunden. Auf einem Foto, das die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte, ist zu sehen, wie das Kleinkind an einen Pfosten gebunden ist, während andere Kinder ihre Brotzeit an einem Tisch einnehmen.

Der Geschäftsführer der Einrichtung meldete den Vorfall vom 30. Juni später bei der Aufsichtsbehörde, wie ein Sprecher des städtischen Bildungsreferats am Freitag sagte. Grund für die Maßnahme soll das unartige Verhalten des Buben gewesen sein, erklärten die Betreuer laut dem Zeitungsbericht in einer Stellungnahme. Die 16 Kinder und fünf Betreuer einer Kinderkrippe in Trudering hatten einen Ausflug in den Bergtierpark Blindham gemacht. Eine Erzieherin habe die Hundeleine zufällig bei sich getragen. Und so wurde sie kurzerhand an den Trägern der Latzhose des Buben befestigt. Die Maßnahme sei „zur Sicherheit und im Interesse des Kindes“ erfolgt, behaupten die Betreuer. So sei der Junge „deutlich intensiver betreut“ worden als die anderen Kinder.

Die Eltern wechselten nach dem Anblick der Ausflugsbilder die Einrichtung und einigten sich mit der Kindertagesstätte auf einen außergerichtlichen Vergleich. Das Bildungsreferat erfuhr am 10. Juli von dem Vorfall. Nach Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde habe die private Einrichtung den Elternbeirat informiert, betonte der Sprecher. „Ob interne Konsequenzen folgten, ist uns nicht bekannt.“ (dpa, hogs)

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