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  3. Hof: Zwölf Jahre Haft für tödliche Beil-Attacke

Hof
27.02.2018

Zwölf Jahre Haft für tödliche Beil-Attacke

Das Landesgericht Hof verurteilt einen Mann aus Wunsiedel zu zwölf Jahren Haft, weil er seine Lebensgefährtin mit einem Beil erschlagen hat.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Tagelang hatten sie Streit wegen des Geldes - bis es eskalierte. Mit mehreren Beilhieben schlägt der Mann seine Lebengefährtin tot. Nun ist das Urteil gegen ihn verkündet worden.

Für den tödlichen Angriff mit einem Beil auf seine Lebensgefährtin muss ein Oberfranke für zwölf Jahre hinter Gitter. Die Richter des Landgerichts Hof verurteilten den 66 Jahre alten Mann wegen Totschlags und ordneten zudem an, dass er einen Alkoholentzug machen muss, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. 

Ein 66-Jähriger erschlägt seine Lebensgefährtin mit Beilhieben

Der Mann aus Wunsiedel hatte im vergangenen Sommer seine 73 Jahre alte Lebensgefährtin mit einem Beil erschlagen, nachdem sie vom Einkaufen zurückgekommen war. Zuvor hatte er Bier und Schnaps getrunken. Das Paar geriet in Streit ums Geld. Der Täter soll der Anklage zufolge wegen einer Erkrankung seinen Anteil an Verpflegung und an Miete für die gemeinsam genutzte Wohnung nicht mehr bezahlt haben. Das Opfer habe ihm vorgeworfen, sich bei seiner Krankenkasse nicht nachdrücklich genug dafür eingesetzt zu haben, Krankengeld ausgezahlt zu bekommen. 

Das Landgericht Hof verurteilt ihn zu zwölf Jahren Haft

Die Auseinandersetzung eskalierte: bis zu 22 Mal soll er der Anklage zufolge zugeschlagen haben. Nach dem ersten Schlag gelang es der Frau noch, ins Treppenhaus zu flüchten. Doch dort schlug der 66-Jährige weiter auf sie ein. Nach der Tat ging er zurück in die Wohnung. Eine Nachbarin fand schließlich die Leiche der Frau. Kurze Zeit später nahm die Polizei den Lebensgefährten fest.

Zu Prozessbeginn hatte der Deutsche die Tat weitgehend gestanden. Lediglich der Heftigkeit des Angriffs hatte der Mann widersprochen. Der Staatsanwalt hatte 14 Jahre gefordert, der Verteidiger plädierte auf sieben Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/lby)

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