Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Donauwörth: Zwölf Stämme: Wie setzten sich Mädchen von Pflegeeltern ab?

Donauwörth
07.11.2013

Zwölf Stämme: Wie setzten sich Mädchen von Pflegeeltern ab?

Am 5. September wurden den Sekteneltern ihre Kinder weggenommen. Zwei Mädchen haben sich nun von der Pflegefamilie in die Schweiz abgesetzt.
Foto: Ronald Hummel

Noch rätseln die Behörden, wie die beiden minderjährigen Mädchen von den „Zwölf Stämmen“ sich von ihren Pflegeeltern in die Schweiz abgesetzt haben. Da gibt es eine neue Entwicklung.

Noch rätseln die deutschen Behörden, wie die beiden minderjährigen Mädchen aus der Sekte „Zwölf Stämme“ sich von ihren Pflegeeltern in Ansbach in die Schweiz abgesetzt haben. Fuhren die zehn und 17 Jahre alten Schwestern mit dem Zug oder mit dem Bus? Reisten sie freiwillig? Wurden sie abgeholt?

Offenbar bewusst dem Sorgerechtsentzug entgangen

Da gibt es bereits eine neue Entwicklung: Anscheinend umgehen die Eltern der Kinder bewusst den vorläufigen Sorgerechtsentzug des Ansbacher Familiengerichts. Denn auch die Eltern sind in die Schweiz gezogen. Die Pressesprecherin des Landratsamtes Donau-Ries, Gabriele Hoidn, bestätigte Informationen unserer Zeitung, dass sich die Eltern der beiden Mädchen bei den Behörden in die Schweiz abgemeldet haben. Das war am 28. Oktober.

Der Verdacht einer illegalen Familienzusammenführung liegt nahe. Bisher hatte es geheißen, die verschwundenen Kinder lebten bei den Großeltern in der Schweiz. Eine Glaubensgemeinschaft wie in Klosterzimmern bei Deiningen gibt es nach eigenen Angaben der Zwölf Stämme in dem Nachbarland nicht.

Die Polizei hat 28 Mädchen und Jungen aus der umstrittenen Sekte "12 Stämme" mitgenommen. Das Amtsgericht Nördlingen hatte vorläufig das Sorgerecht wegen Hinweisen auf Kindesmissbrauch entzogen. Etwa 100 Beamte waren im Einsatz

Prügelvorwürfe gegen die Sekte "Zwölf Stämme"

Nach anhaltenden Prügelvorwürfen gegen die Sekte und einer RTL-Dokumentation waren den Sekteneltern am 5. September 2013 bei einer Großaktion der Behörden ihre Kinder weggenommen worden. Das Sorgerecht ging vorläufig an den Staat über. Die Kinder wurden in Heimen und bei Pflegeeltern untergebracht.

Die beiden Mädchen, die zuletzt mit ihren Eltern in einer kleinen Dependance der Glaubensgemeinschaft in Wörnitz (Kreis Ansbach) gelebt hatten, kamen in eine Pflegefamilie nach Ansbach. Bald darauf kehrten sie nicht mehr von der Schule zurück nach Hause. Das Landratsamt Donau-Ries erstattete Anzeige gegen Unbekannt wegen Kindesentziehung. Die Kinder wurden zur Fahndung ausgeschrieben. Daraufhin teilte die Schweizer Polizei dem Landratsamt den Aufenthaltsort der Kinder mit.

Mädchen aus der Schweiz zurückholen

Die Behörde will die Mädchen aber unbedingt aus der Schweiz zurückholen. Sie hat einen Antrag auf Rückführung gestellt. Der läuft über das Bundesamt für Justiz. Und es wird schwierig. Denn erstens haben die Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft. Und zweitens richten sich derartige Fälle nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen, das dem Kindeswohl oberste Priorität einräumt. Bei der Entscheidung, ob zwei minderjährige Mädchen ohne ihre Familie zurück zu Pflegeeltern in ein anderes Land geschickt werden, haben die Schweizer Behörden Ermessensspielraum.

Landratsämter sorgen sich, dass das Modell kopiert wird

Und noch mit einer Schwierigkeit haben die Landratsämter in Donauwörth und Ansbach zu kämpfen. Es soll verhindert werden, dass das Modell von anderen Sekteneltern kopiert wird. Allerdings haben die Behörden dabei nur ganz wenige Mittel zur Verfügung. Die Pflegeeltern, Lehrer und Erzieher der Kinder seien „sensibilisiert“ worden, sagt Landratsamts-Sprecherin Hoidn. Zudem wurde empfohlen, die Kinder zu begleiten. Mehr geht nicht. Eine Art Polizeischutz ist rechtlich nicht möglich.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.