Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Sekte: "Zwölf Stämme": Zwei Kinder kommen zu ihren Eltern zurück

Sekte
19.05.2015

"Zwölf Stämme": Zwei Kinder kommen zu ihren Eltern zurück

Vor zwei Jahren wurden mehrere Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" von den Behörden in Obhut genommen.
Foto: Dieter Mack

2013 hatten die Behörden Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" in Obhut genommen. Zwei Kinder dürfen nun zurück zu ihren Eltern. Dabei handelt es sich aber um einen Einzelfall.

Zwei Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" können zu ihren Eltern zurückkehren. Im September 2013 hatten die Behörden 40 Kinder und Jugendliche ihren Eltern weggenommen. Grund war der Verdacht, dass die Minderjährigen immer wieder mit Ruten geschlagen wurden.

In einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg im März einigten sich die Eltern zweier Kinder, das Jugendamt Ansbach und der Verfahrensbeistand der Kinder, dass diese schrittweise zu ihren in Spanien lebenden Eltern zurückkehren sollen. Das teilte ein Justizsprecher am Dienstag mit. Nach Angaben des Anwalts der Eltern sollen die Kinder von Juni an wieder vollständig bei ihnen leben.

Eltern wohnen nicht mehr bei der Gemeinschaft

Die Vereinbarung regelt laut dem OLG-Sprecher detailliert, wie die Familienzusammenführung erfolgen soll, ohne das Kindeswohl zu gefährden. Die Entscheidung beruhe auf den besonderen Umständen dieses Einzelfalls: Die Eltern lebten in Spanien und hätten nur kurzzeitig - wegen der Arbeit des Vaters - bei der Religionsgemeinschaft im mittelfränkischen Wörnitz gewohnt.

Zwar teilten die Eltern die Glaubensüberzeugungen der Zwölf Stämme, sie würden aber das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung anerkennen. Vor allem aber wohnten sie in Spanien künftig nicht mehr bei der Gemeinschaft, sondern in einer eigenen Wohnung. Die Kinder sollen dort auch die Schule oder den Kindergarten besuchen. Die spanischen Behörden werden die Familie betreuen. lby  

Großeinsatz der Polizei bei der Glaubengemeinschaft "Zwölf Stämme" in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) am 5. September 2013: Die Beamten nahmen alle Kinder der Gruppe mit.
25 Bilder
Polizeieinsatz 2013 bei den "Zwölf Stämmen"
Foto: Dieter Mack
Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.