Sonntag, 26. Mai 2013

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17-Jährige mitten in Augsburg vergewaltigt: Zweieinhalb Jahre Haft
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18.04.2012 16:13 Uhr
Redaktion
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17-Jährige mitten in Augsburg vergewaltigt: Zweieinhalb Jahre Haft
Weil er eine betrunkene 17-Jährige auf offener Straße in Augsburg vergewaltigte, muss ein 32-Jähriger für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
17-Jährige mitten in Augsburg vergewaltigt: Zweieinhalb Jahre Haft

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18.04.2012 16:13 Uhr
offenundehrlich
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Verhältnis Straftat und Strafmaß immer fragwürdiger

Ich kann nur den Kopf schütteln Nein!, über die Urteile unserer Justitz. Ich kann mich nur wiederholen --- Straftat und Strafmaß sind oft äußerst unverständlich ---- Was hat sich da Papa Wätzel (ist der nicht Jugendrichter?) da nur gedacht. Nur weil der Vergewaltiger ein Geständnis abgelegt hat --- ich will es einfach nciht glauben. Das Opfer könnte schon fast die Tochter des Täters sein, ein paar Jährchen mal hin oder her.

 

Für eine Vergewaltigung 2 1/2 Jahre nur --- unverständlich ängstlich

 

10.000 Euro Schmerzensgeld ist o.k. Daumen raufzeigt es doch dass der Vergewaltiger offenbar Vermögen hat oder ganz gut verdient, auf alle Fälle auf guten finanziellen Füßen steht.

18.04.2012 17:16 Uhr
PuK
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Zitat von offenundehrlich
(ist der nicht Jugendrichter?)

Ja, und?  Verwirrt Der Prozess war doch vor dem Jugendschöffengericht.

18.04.2012 17:22 Uhr
offenundehrlich
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Zitat von PuK
 

 

Ja, und?  Verwirrt Der Prozess war doch vor dem Jugendschöffengericht.

Wieso Jugendschöffengericht, der Täter ist doch 32 Jahre alt und die Tat war voriges Jahr? Blink

18.04.2012 17:25 Uhr
spacevulture
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Zitat von offenundehrlich
Wieso Jugendschöffengericht, der Täter ist doch 32 Jahre alt und die Tat war voriges Jahr? Blink

Weil Ofper jugendlich.

18.04.2012 17:56 Uhr
lucalion
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Unverständlich

Okay, ich kenne jetzt keine Hintergründe des Falles, ich war auch nicht Zuschauer, lese nur über die Tat, wie Sie hier im Artikel umrissen wurde und sehe das Urteil. Und ich schüttele den Kopf. Das Urteil ist - so wie es sich hier darstellt - ein schlechter Witz. Ein Bankraub mit Schreckschusspistole, wo - außer dem Schock - keinem ein unmittelbarer körperlicher Schaden zugefügt worden wäre, wäre mit 5 Jahren bestraft worden.

Man sieht wieder mal deutlich, was bei uns wirklich zählt, nämlich Geld. Und sonst gar nichts. Warum nicht gleich bloß 14 Tage Fernsehverbot?

18.04.2012 18:13 Uhr
offenundehrlich
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Zitat von spacevulture
 

 

Weil Ofper jugendlich.

das kann aber nicht sein Nein!. Pädophile werden doch auch nicht vor dem Kindergericht abgeurteilt, sondern vor dem Erwachsenengericht - oder täusche ich mich da Verwirrt? Es geht doch nach dem Alter des Täters und nicht nach dem Alter des Opfers

18.04.2012 18:18 Uhr
icqse
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Beiträge: 1459

 

Zitat von offenundehrlich
 

 

Wieso Jugendschöffengericht, der Täter ist doch 32 Jahre alt und die Tat war voriges Jahr? Blink

Kann aber so gemacht werden wegen § 26 GVG. Betrifft aber nur die Zuständigkeit! Das Jugendschöffengericht wendet natürlich trotzdem Erwachsenenstrafrecht an. Wird bspw. dann gemacht, wenn etwa für die Zeugenbefragung es zweckmäßiger ist, einen Jugendrichter, der in der Befragung Minderjähriger mehr Erfahrung hat, zu haben.

Zuletzt geändert von icqse, am 18.04.2012 um 18:22 Uhr
18.04.2012 18:28 Uhr
offenundehrlich
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Beiträge: 1837

 

Zitat von icqse
 

 

Kann aber so gemacht werden wegen § 26 GVG. Betrifft aber nur die Zuständigkeit! Das Jugendschöffengericht wendet natürlich trotzdem Erwachsenenstrafrecht an. Wird bspw. dann gemacht, wenn etwa für die Zeugenbefragung es zweckmäßiger ist, einen Jugendrichter, der in der Befragung Minderjähriger mehr Erfahrung hat, zu haben.

aha, dann bin ich wieder etwas schlauer, danke Küssend

18.04.2012 19:09 Uhr
heletz
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Beiträge: 13419

 

Zitat von Redaktion
...
Weil er eine betrunkene 17-Jährige auf offener Straße in Augsburg vergewaltigte, ...

Sehr seltsamer Stil!

Wäre die Strafe geringer gewesen, wenn es nicht auf offener Straße geschehen wäre?

Doch eher nicht!

Also müßte es doch eigentlich heißen:

Weil er eine betrunkene 17-Jährige vergewaltigte, ...

Oder?

________

18.04.2012 19:15 Uhr
spacevulture
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Beiträge: 5845

 

Zitat von heletz
Wäre die Strafe geringer gewesen, wenn es nicht auf offener Straße geschehen wäre?
Doch eher nicht!
Also müßte es doch eigentlich heißen:
Weil er eine betrunkene 17-Jährige vergewaltigte, ...

Wäre sie zwischend niedriger gewesen, wenn er eine 71-Jährige vergewaltigt hätte? Oder einen 17-Jährigen? Oder eine Nüchterne? Dürfte es demnach nicht nur heißen, "weil er vergewaltigte"? Zwinkernd  

18.04.2012 19:55 Uhr
Bongo
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Beiträge: 10146
Das Opfer ist der Täter???

Wenn das so weitergeht mit diesen Täterverstehurteilen, dauert es nicht mehr lange, bis ein Opfer oder ein Angehöriger eines Opfers Selbstjustiz verübt. Hammer Hier wird höchstwahrscheinlich dann das Urteil  im Sinne des Volkes ausgeübt

________
   

18.04.2012 23:19 Uhr
Student in Augsburg
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Beiträge: 127

 

Zitat von spacevulture
 

 

Wäre sie zwischend niedriger gewesen, wenn er eine 71-Jährige vergewaltigt hätte? Oder einen 17-Jährigen? Oder eine Nüchterne? Dürfte es demnach nicht nur heißen, "weil er vergewaltigte"? Zwinkernd  

Ohne Jura zu studieren würde ich sagen: Ob die Strafe niediger gewesen wäre, wenn er eine nüchterne 17 Jährige (oder wie von Ihnen angeführt eine Person mit anderen Eigenschaften) vergewaltigete ist schwer zu sagen, da jedes Urteil nur einen spezifischen Einzelfall behandelt. Tendenziell aber wäre dann das Merkmal "Hilflosigkeit" nicht so gewichtig gewesen und das müßte dann im Urteil Berücksichtigung finden. In der Praxis allerdings führt jede Veränderungen von Rahmenbedingungen zu Änderungen im Gesamtgeschehen. Um eine Nüchterne zu vergewaltigen, hätte er vielleicht ein Messer zur Einschüchterung verwendet und das hätte dann sicher strafverschärfend gewirkt.

Zuletzt geändert von Student in Augsburg, am 18.04.2012 um 23:23 Uhr
19.04.2012 09:19 Uhr
nagafen
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Beiträge: 48

Ich denke da hatte jemand einen sehr guten Anwalt und das Strafmaß ist das Ergebnis dieses "Deals", welches sich ja am unteren Ende des möglichen Strafmaßes von 2 Jahren bewegt  §177,2.

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