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#136 (permalink) | |
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Nach Festnahmen: Führte DNA-Spur zu verdächtigen Brüdern?
Waren es wirklich DNA-Spuren? Nach den Festnahmen im Fall des Augsburger Polizistenmordes wollen die Fahnder nicht sagen, was sie auf die Spur der Verdächtigen brachte. Noch nicht. Nach Festnahmen: Führte DNA-Spur zu verdächtigen Brüdern? |
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#137 (permalink) | |
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Ich verstehe ihr Ansinnen. Da sollten sie aber nicht meinen Beitrag zitieren. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 30.12.2011 um 10:37 Uhr
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#138 (permalink) | |
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Das ist schon interessant: 1975 mit 19 Jahren aus dem Hinterhalt einen Polizisten erschossen, dafür zu 2x Lebenslänglich + 8 Jahre Freiheitsentzung( was ist das?) verurteilt und nach 18 Jahren entlassen??? Sollte sich das Bewahrheiten, dass dieser "Verdächtige" der jetzige Täter ist, möchte ich gerne wissen, warum er nach nur 18 Jahren entlassen wurde und was der Grund dafür war bzw. wer dafür verantwortlich war. Man denke nur an die Hinterbliebenen. Was füe ein Desaster! |
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#139 (permalink) | |
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Im Land der Gutmenschen.........................
ist das ganz normal. 2x Lebenslänglich + 8 Jahre. In den USA würde der Polizist noch leben und der Mörder schon verscharrt.
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#140 (permalink) | |
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Geht nicht! Sonst würde das Land (Belgien/Brüssel) überbevölket sein und platz aus allen Nähten!! |
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#141 (permalink) | |
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Wenn es so ist wie es sich andeutet, gehören die ganz Großen bei uns geteert! Von den derzeitigen kann ich einige dazu nennen! Und das sind nahezu alles Parteigenossen bzw. Schleimer. |
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#142 (permalink) | |
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Sind da nicht zwei festgenommen worden? Wisst Ihr alle schon mehr oder könnte es nicht auch sein, dass der andere den Polizisten Vieth erschossen hat - also nicht derjenige welcher. Wie peinlich wäre das denn für all die Geiferer hier? Betet, dass es der Richtige war... |
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#143 (permalink) | |
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SOKO in großer ARBEIT
Es ist auf der einen Seite ein großes unbescheibliches LOB an die SOKO zu entrichten aber auf der anderen Seite, wenn es denn stimmt, wie berichtet hier ein doppelter Poizistenmörder seinem Handeln und TUN nachgehen konnte, dann ist die Frage gleich im Anschluß zu stellen, wo der Rechtsstaat mit seinen Gesetzen steht; denn keiner von uns kann unter diesen Umständen sich FREI bewegen und das sollte diejenigen von Gesetz und Ordnung auf die Tageso0rdnung rufen nachzubessern, wo es angebracht und dringend angebracht ist und zwar sofort und hier und heute und nicht erst MORGEN !!
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#144 (permalink) | |
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#145 (permalink) | |
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wenn das wirklich einer der 19 jährigen von damals ist hat der die letzten jahre- abzüglich 18 jahre haft, bestimmt nett zuhause auf dem sofa verbracht. furchtbar was für menschen frei rumlaufen. |
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#146 (permalink) | |
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da dürfens aber dann den Stoiber nicht vergessen. |
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#147 (permalink) | |
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Das würde Ihnen so passen, wenn man jeden Ihrer sinnfreien Beiträge löschen würde und Sie sich hier als verfolgte Unschuld hinstellen könnten. Herrlich übrigens, wie Ihnen @icqse den Kopf gewaschen hat: Das sollten Sie sich hinter den Spiegel hängen. |
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#148 (permalink) | |
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So wie in diesem Fall "20-Cent-Prozess" Bewährungsstrafe nach tödlicher Prügelattacke Für seine tödliche Prügelattacke .......bekommt der 19 Jahre alte Täter eine zweijährige Bewährungsstrafe. Außerdem .....an sozialen Training teilnehmen. Im ersten Prozess...... keinen Tötungsvorsatz .....festgestellt. Demnach hatten die zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen den 44-Jährigen im Juni 2009 nahe des S-Bahnhofs Hamburg-Harburg aus Streitsucht um 20 Cent angebettelt. Als der Mann ablehnte, schlug der Ältere unvermittelt zu. Der Dachdecker fiel mit dem Kopf auf die Steine. Anschließend traktierte der jüngere Angeklagte das Opfer mit Tritten gegen Kopf und Oberkörper. ...... starb der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls mit dem Hinterkopf. "Im Jugendstrafverfahren kommt es für die Strafhöhe nicht primär auf die Schwere der Tat, sondern auf erzieherische Gesichtspunkte an", erläuterte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn nach dem Urteil. Wer der Erklärung für dieses Urteil nicht folgen kann, selbst wenn es die Kinder, Eltern und Ehefrau sein sollte(n), hat ein ungesundes Empfinden. Natürlich könnte man einwenden, was besser sei: Einen entlassenen Gewalttäter oder einen braven Bürger zu haben. Deshalb haben hier schon manche Sorgen, sollte es sich um den damals jugendlichen Polizistenmörder handeln, dass wieder ein Larifari-Urteil herauskommen könnte bzw. das ev. gerechte Urteil (i.S.von Ungesunden) zu einem noch "gerechteren" gewandelt werden könnte. Aber bis dahin sind wir dann alle schon älter.
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#149 (permalink) | |
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Lesen Sie den 57a StGB, dann verstehen sie, dass es einen Automatismus der Strafaussetzung nach mindestens 15 verbüßten Jahren nicht gibt. Wie schon mal geschrieben, sitzen Lebenslängliche in Bayern im Durchschnitt 22 Jahre, manche auch 37. Es mag ja sein, dass der Begriff "Lebenslänglich" Ihnen irreführend erscheint, das macht aber nix. Korrekt wäre vielleicht "nichtzeitige Freiheitsstrafe", das klingt aber auch nicht besser. Das unser Strafrecht so gestrickt ist, dass Straftäter - unter bestimmten Voraussetzungen - grundsätzlich erwarten dürfen, irgendwann die Freiheit wieder zu erlangen, ist das Ergebnis Jahrhunderte langer Entwicklung und einer zivilisierten Gesellschaft angemessen. Dies aufzugeben, weil im vorliegenden Fall eventuelle Grenzen aufgezeigt werden, halte ich für grundverkehrt. Auch wenn es zynisch klingen mag: Der vorliegende Fall ist m.E. die Ausnahme, welche die Regel bestätigt. Denn an der Richtigkeit der aktuellen, gesetzlichen Regelungen, hege ich keine Zweifel. |
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#150 (permalink) | |
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Wenn Sie's mir vorlesen, dann weiß ich davon, ich weiß nichts. Aber herrlich, wie sie sich selber den Kopf aus der Schlinge ziehen. Die Schlinge: Denkbar für Sie, dass sich Jemand wegen ein paar abgeschriebener Sätze auch die Kugel geben könnte. Soll ich diesen Ihren berühmtberüchtigten Satz in meine Signatur übernehmen.Verwunderlich für mich, wie manche doch so mir nichts, dir nichts einfach wieder zur Tagesordnung übergehen können. Hängen SIe sich lieber hinter den Spiegel: Für mich (also Sie) wäre eine Selbsttötung wegen ein paar abgeschriebener Sätze denkbar, ungeachtet der Hinterbliebenen. Und jetzt tun Sie wieder so, als seien sie die personifizierte Gerechtigkeit. Und das werfe ich bis zu meiner endgültigen Sperrung hier an Ihren .....kopf, wenn Sie mir Anlass dazu geben sollten. Für mich einfach nicht nur abartig, sondern verabscheuungswürdig. Wenn Sie wenigstens mal zugeben würden, hier "Blödsinn" geschrieben zu haben, aber nein, stur wie ein Esel Und übrigens: mir den Kopf gewaschen. Wofür halten Sie sich oder andere User hier denn? Sind Sie noch zu retten? Einen größeren Saumist habe ich hier wirklich noch nicht gelesen. Ich glaube, Sie drehen langsam durch. Aber ohne mich! |
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Zuletzt geändert von ws1, am 30.12.2011 um 12:38 Uhr
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