Freitag, 24. Mai 2013

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Kühlenthal: Der Kinderschänder wird wegziehen
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14.03.2012 07:13 Uhr
plupps
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Kühlenthal: Der Kinderschänder wird wegziehen

Ein nach dreijähriger Haftstrafe (wegen schweren Missbrauch eines Kindes) freigelassener Sexualstraftäter kehrt in seinen Heimatort zurück und lebt nun 80 m enfernt von seinem Opfer, dem mittlerweile 10-jährigen Kind.
Eine provozierende und unerträgliche Situation für die Familie und das Kind, aber auch für den kleinen Ort.
Aber es gibt auch das Recht auf freie Wohnungswahl für entlassene Straftäter. Gilt dies uneingeschränkt für alle Straftäter oder gibt es gesetzliche Beschränkungen oder Auflagen, die dies bei einer besonderen Lage, wie oben beschrieben, verhindern können?
Wer kennt sich da aus?

Könnte die Moderation bitte den Artikel aus der heutigen AZ  (S.35) zum besseren Verständnis hier reinstellen, er kann nicht verlinkt werden, da nicht online erschienen.

Zuletzt geändert von Anonyme, am 19.03.2012 um 08:54 Uhr
14.03.2012 07:18 Uhr
Redaktion
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Der Kinderschänder wohnt jetzt 80 Meter neben seinem Opfer
Eltern in der Gemeinde Kühlenthal (Landkreis Augsburg) sind in Sorge: Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann wohnt wieder im Ort, 80 Meter neben seinem damaligen Opfer.
Der Kinderschänder wohnt jetzt 80 Meter neben seinem Opfer

________
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14.03.2012 07:21 Uhr
Bongo
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Da muss der Richter aber schnell "nachbessern" und eine "Bannmeile" aussprechen Achtung Atom

________
   

14.03.2012 07:42 Uhr
heletz
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Aufpassen!

Der Herr Degen soll aufpassen, was er macht!

Dem steht ganz schnell eine Verurteilung wegen Nötigung in Haus!

Dann ist er auch ein verurteilter Straftäter.

Ist der Mann arbeitslos, daß er den ganzen Tag Plakate malen kann?

________

14.03.2012 07:47 Uhr
Bronco
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Zitat von heletz
Aufpassen!

Der Herr Degen soll aufpassen, was er macht!

Dem steht ganz schnell eine Verurteilung wegen Nötigung in Haus!

Dann ist er auch ein verurteilter Straftäter.

Ist der Mann arbeitslos, daß er den ganzen Tag Plakate malen kann?

Sind sie arbeitslos, daß sie den ganzen Tag hier Blödsinn posten können?

14.03.2012 07:56 Uhr
heletz
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Zitat von Bronco
 ... Blödsinn posten können?...

Dann bitte beweisen, daß es Blödsinn ist!

Wenn überhaupt, dann können die Eltern des Mädchens vor Gericht eine Art Bannmeile erstreiten.

Der saubere Herr Degen, der mit der Sache offenbar nichts zu tun hat, soll und muß sich da raushalten.

________

14.03.2012 07:58 Uhr
UrAugsburger
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Beiträge: 704

 

Zitat von heletz
Aufpassen!

Der Herr Degen soll aufpassen, was er macht!

Dem steht ganz schnell eine Verurteilung wegen Nötigung in Haus!

Dann ist er auch ein verurteilter Straftäter.

Ist der Mann arbeitslos, daß er den ganzen Tag Plakate malen kann?

 

Ist ja klar, dass so ein statement von Ihnen kommen musste...

 

14.03.2012 08:10 Uhr
heletz
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Zitat von UrAugsburger
 

 

 

Ist ja klar, dass so ein statement ...

Stimmt.

Offenbar ist es nötig.

________

14.03.2012 08:23 Uhr
moegsi
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Deutschlad, ein Land für Verbrecher

Leider bewahrheitet sich in diesem Fall auch wieder, dass in Deutschland der TÄTERschutz über dem OPFERschutz steht!

14.03.2012 08:30 Uhr
hebbydog1
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zu Bronco

super,endlich mal jemand der sich traut den Blödsinn den heletz da schreibt  zu kritisieren.Scheinbar nimmt er den Täter noch in Schutz.Wahrscheinlich kapiert er nicht daß das Mädchen bis an das Lebensende gezeichnet ist.Unglaublich!!!

14.03.2012 08:58 Uhr
Lumpazi
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Zitat von Redaktion
Der Kinderschänder wohnt jetzt 80 Meter neben seinem Opfer
Nach Auskunft von Dr. Andreas Dobler, Sprecher des Landgerichts Augsburg, ist es in solchen Fällen gesetzlich vorgesehen, den Täter nach seiner Entlassung aus der Haft unter eine Führungsaufsicht zu stellen. Dies sei auch hier der Fall. Der Mann habe dabei konkrete Auflagen und Weisungen zu beachten.

Was bitte sind das denn für Auflagen, die es dem Täter gestatten, in unmittelbarer Nähe seines Opfers zu wohnen?? Gehts noch??

Dem Täter wünsche ich einen Spiessrutenlauf ohne Ende !!

________
Da bemühen sich viele Männer ein Leben lang, die Frauen zu verstehen, anstatt sich mit einfachen Dingen wie der Relativitätstheorie zu beschäftigen. Albert Einstein

Zuletzt geändert von Lumpazi, am 14.03.2012 um 09:04 Uhr
14.03.2012 08:59 Uhr
plupps
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Beiträge: 3684

Mir ging es als Verfasser dieses Threads eigentlich darum, wie die rechtliche Situation aussieht.
Ich nehme an, der Täter hat sich die Nähe zu einem Opfer nicht ausgesucht, sondern er stammt wohl aus diesem Ort und lebt nun wieder in seiner früheren Wohnung oder bei den Eltern bzw. im Elternhaus.
Welche Rechte hat der entlassene Straftäter, können sie ihm unter den genannten Umständen wirksam beschnitten werden?

Zuletzt geändert von plupps, am 14.03.2012 um 09:05 Uhr
14.03.2012 09:30 Uhr
scheffixy
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Ich wüsste nicht, wie ich als Vater des Kindes reagieren würde und wünsche mir und allen anderen Eltern, dass wir nie so eine Überlegung anstellen müssen.

________
Der Montag ist die widerlichste Art, sich 1/7 seines Lebens zu versauen

14.03.2012 09:30 Uhr
circusmaximus  
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Zitat von plupps
 

Mir ging es als Verfasser dieses Threads eigentlich darum, wie die rechtliche Situation aussieht.
Ich nehme an, der Täter hat sich die Nähe zu einem Opfer nicht ausgesucht, sondern er stammt wohl aus diesem Ort und lebt nun wieder in seiner früheren Wohnung oder bei den Eltern bzw. im Elternhaus.
Welche Rechte hat der entlassene Straftäter, können sie ihm unter den genannten Umständen wirksam beschnitten werden?

Ein Zeichen -auch an das Opfer- ,zu zeigen,daß sich solche Untäter  (irgnediwe) in der Haft gebessert haben und ihre Untaten bereuen,wäre :

Ein ganz großes Stück Land zwischen sich und ihrem Opfer zu bringen ! Ganz weit wegziehen,also !

Daß die Täter dies regelmäßig nicht tun,beweist wiedereinmal,daß sie eben keinerlei Reue empfinden,daß sie sich eben um ihr Opfer keinerlei Gedanken machen,daß ihnen die "Befindlichkeiten" ihres Opfers vollkommen egal sind,daß sie ihr Unrecht selbst gar nicht anerkennen .

 

Warum der "Staat" in solchen Fällen eben keine "Zwangsumsiedlung" des Täters (in Form eines Gesetzeszwangs,sich im Anschluß an die Tat nicht mehr am Tatort und im großen Umkreis des Opfers niederlassen zu dürfen) erwirkt,zeigt die Lollipop-Einstellung,welche dieses Land,diese Gesellschaft gegenüber derartigen Schwerverbrechern einnimmt !

14.03.2012 09:30 Uhr
dougidag
Mitglied


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Beiträge: 9
unglaublich

der täter sollte bis an sein lebensende im gulag steine klopfen - mit bloßen händen! und dass jemand, der so eine tat vollzogen hat auch noch ansprüche jeglicher art stellt ("hetzkampagne") ist nicht zu glauben.

 

shame on you!

 

ich würde tag und nacht schilder aufstellen!

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