Donnerstag, 23. Mai 2013

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Kühlenthal: Der Kinderschänder wird wegziehen
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15.03.2012 14:58 Uhr
Kyle
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Kinderschänder

Lebenslänglich, kastrieren, ins Kloster,Todestrafe (Texas, nach dem zeiten Begehen) AK47 Sniper Methode (Kyles) zensiert?????

Was ist die Lösung? US Verbrecherliste Beispiel? Klappsmühle?

Auf keinen Fall 80 Meter oder im selben Dorf vom Opfer leben lassen.

In diesem Fall, der Bursche wird es wohl wieder versuchen. Nur beim zweiten Mal werden die Spuren besser begraben

 

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Keynes

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The spirits reward and punish you according to your deeds and your innermost thoughts

Zuletzt geändert von Kyle, am 15.03.2012 um 15:03 Uhr
15.03.2012 14:59 Uhr
Dr.Hollywood
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Ich denke das einer Demo nichts im Weg steht und dringend Notwendig ist. Es währe ein Armutszeugnis für die Regionale Bevölkerung, weg zu sehen und auf die Behörden zu vertrauen.

 Versuchen sie's! Mehr als 5 Leute (hier aus dem Forum) werden nicht kommen! Sprechen tun'se alle gerne, aber Taten folgen meistens selten!

15.03.2012 15:00 Uhr
Dr.Hollywood
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Zitat von Kyle
 

 

Der Bursche wird es wieder versuchen. Nur beim zweiten Mal werden die Spuren besser begraben

 

 Hoi, sind sie jetzt unter die Gutachter und/oder Hellseher gegangen?

15.03.2012 15:02 Uhr
Dr.Hollywood
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Zitat von Kyle
 

Lebenslänglich, kastrieren, ins Kloster,Todestrafe (Texas, nach dem zeiten Begehen) AK47 Sniper Methode (Kyles) zensiert?????

 

 Und - was unterscheidet sie dann noch von ihm? Richtig! NICHTS!

15.03.2012 15:02 Uhr
Hubernatz
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Zitat von heletz

Blödsinn und falsch.

Selbst Verbrecher haben Menschenrechte.

Dieser Mann hat seine Strafe verbüßt und aus.

Sagt der Bürgermeistzer ja auch sehr richtig.

Selbstverständlich hat jeder Verbrecher die gleichen Menschenrechte wie jeder andere Mensch auch. Nur ist in vielen Fällen (z.B. finaler Rettungsschuss, vorläufige Unterbringung, einstweilige Verfügungen bzgl. Abstand bei Stalking, Sicherungsverwahrung! etc.) zu prüfen ob im Hinblick auf die Rechte anderer Menschen die Rechte Einzelner oder bestimmter Gruppen zurückgestellt werden müssen. Hier gilt es Rechtsgüter abzuwägen und dies darf nicht zulasten des Opfers einer Straftat gehen. Denn DANN haben wir wirklich irgendwann das, was Sie und andere hier dem "Mob" vorwerfen, nämlich Selbstjustiz.

Und daher ist auch zu prüfen, ob es der Geschädigten einer derartigen Straftat zuzumuten ist, dass sie ihrem Peiniger tagtäglich in unmittelbarer Nachbarschaft ausgesetzt ist. Offensichtlich gibt es hier Nachholbedarf auf seiten des Gesetzgebers. Sieht ja anscheinend auch die Justizministerin so. Derartige Fälle dürften ja hoffentlich nicht sehr häufig sein.

Und gar zu verlangen, die Eltern der Geschädigten sollen dann doch wegziehen ist ein weiterer Schlag ins Gesicht. Das Opfer soll also dem Täter weichen? Womöglich ist es sogar noch selbst schuld an der Tat?  Ich darf mal darauf hinweisen, dass wir im Bereich der Kühlenthaler Bebauung in den allermeisten Fällen von selbstbewohnten Einfamilienhäusern sprechen, teils in mehreren Generation sogar, und nicht von einer 2-Zimmer-Miet-Wohnung im Schwabencenter die relativ problemlos aufgegeben werden kann.

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"Freie Presse: jeder darf lesen, was gedruckt wird." Karlheinz Deschner

Zuletzt geändert von Hubernatz, am 15.03.2012 um 15:08 Uhr
15.03.2012 15:08 Uhr
Herzog von und zu Meitingen
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Zitat von Dr.Hollywood
 

 

 Versuchen sie's! Mehr als 5 Leute (hier aus dem Forum) werden nicht kommen! Sprechen tun'se alle gerne, aber Taten folgen meistens selten!

Ich glaub das haben Foren so ansich. Daher ich unmittelbar in der Nähe dieses Dorfes wohne zähle ich auf die leute aus der Region. Und Facebook gibts ja auch noch.......

15.03.2012 15:14 Uhr
AustroBavarian
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Ich glaub das haben Foren so ansich. Daher ich unmittelbar in der Nähe dieses Dorfes wohne zähle ich auf die leute aus der Region. Und Facebook gibts ja auch noch.......

Ich lebe zwar ca. 500 km entfernt, aber wenn's einen Termin für solch eine Demo gibt und ich es zeitlich irgendwie einrichten kann, dann bin ich dabei!

Der AustroBavarian

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Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

15.03.2012 15:28 Uhr
Redaktion
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Justizministerin schaltet sich ein: Fall Kühlenthal wird neu geprüft
Ein Gremium soll prüfen, ob gegen den verurteilten Mann in Kühlenthal im Kreis Augsburg ein Näherungsverbot verhängt werden kann. Er wohnt wieder 80 Meter neben seinem Opfer.
Justizministerin schaltet sich ein: Fall Kühlenthal wird neu geprüft

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15.03.2012 15:28 Uhr
Mondblüte
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Handeln...nicht prüfen....ist eine derartige erniedrigung dieser Familie gegenüber, das sich jede Prüfung erspart werden sollte
15.03.2012 15:38 Uhr
Kyle
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Zitat von Dr.Hollywood

 

 Und - was unterscheidet sie dann noch von ihm? Richtig! NICHTS!

 # 1     In Kyles Branche: "No women, no Children! Schon mal den Film gesehen?! Cursing (was unterscheidet Sie dann noch?)

#  2     Kinderschänder, Trinker, Raucher, Drogies,...... w i e d e r h o l e n!                 (was unterscheidet sie dann noch?)

P. S. # 123 "Hoi" (was immer das heisst?) Dr......................

Die Statistik!

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Keynes

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Zuletzt geändert von Kyle, am 15.03.2012 um 15:42 Uhr
15.03.2012 15:42 Uhr
jerose
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Zitat von Mondblüte
 
Handeln...nicht prüfen....ist eine derartige erniedrigung dieser Familie gegenüber, das sich jede Prüfung erspart werden sollte

Das wurde bereits geprüft und entschieden. Die Justizministerin hätte gerne ein anderes Ergebnis der Prüfung. Vermutlich bekommt sie das irgendwann. Stellt sich die Frage: Wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir eine Regierung haben....... Verwirrt

 

btw, was mache ich, wenn mein Kind von einem Nachbarskind verprügelt wurde? Ist es dem armen Kleinen zuzumuten ständig in Angst zu leben? Finde ich vielleicht Gehör bei Frau Merk? Haben wir da auch eine Gesetzeslücke?

Zuletzt geändert von jerose, am 15.03.2012 um 15:46 Uhr
15.03.2012 15:52 Uhr
Bulletin
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Zitat von Hubernatz

 

Selbstverständlich hat jeder Verbrecher die gleichen Menschenrechte wie jeder andere Mensch auch. Nur ist in vielen Fällen (z.B. finaler Rettungsschuss, vorläufige Unterbringung, einstweilige Verfügungen bzgl. Abstand bei Stalking, Sicherungsverwahrung! etc.) zu prüfen ob im Hinblick auf die Rechte anderer Menschen die Rechte Einzelner oder bestimmter Gruppen zurückgestellt werden müssen. Hier gilt es Rechtsgüter abzuwägen und dies darf nicht zulasten des Opfers einer Straftat gehen. Denn DANN haben wir wirklich irgendwann das, was Sie und andere hier dem "Mob" vorwerfen, nämlich Selbstjustiz.

Und daher ist auch zu prüfen, ob es der Geschädigten einer derartigen Straftat zuzumuten ist, dass sie ihrem Peiniger tagtäglich in unmittelbarer Nachbarschaft ausgesetzt ist. Offensichtlich gibt es hier Nachholbedarf auf seiten des Gesetzgebers. Sieht ja anscheinend auch die Justizministerin so. Derartige Fälle dürften ja hoffentlich nicht sehr häufig sein.

Und gar zu verlangen, die Eltern der Geschädigten sollen dann doch wegziehen ist ein weiterer Schlag ins Gesicht. Das Opfer soll also dem Täter weichen? Womöglich ist es sogar noch selbst schuld an der Tat?  Ich darf mal darauf hinweisen, dass wir im Bereich der Kühlenthaler Bebauung in den allermeisten Fällen von selbstbewohnten Einfamilienhäusern sprechen, teils in mehreren Generation sogar, und nicht von einer 2-Zimmer-Miet-Wohnung im Schwabencenter die relativ problemlos aufgegeben werden kann.

 ja ja klingt alles ganz toll; aber warum geht´s?  Es geht einzig um das Wohl des Kindes und wenn der Täter nicht geht, dann würde ich eben gehn. Denn eins ist doch wohl ganz klar, wenn das Kind täglich den Mann wieder trifft. wird es die Tat nie vergessen und verarbeiten können, sondern tagtäglich daran erinnert und ich würde alles versuchen, dass das Kind die Tat vergisst und alle Chancen hat, das bestmöglich zu verarbeiten und wie geagt, ich glaube das wäre auch möglich, es gibt heute sehr gute Thearapiemöglichkeiten.

Natürlich weicht man dann vor dem Täter;  aber mir geht es um das Wohl des Kindes und nicht darum, auf Teufel komm raus dem Mann das Leben zur Hölle zu machen und den weg oder gar tot zu ekeln. Ich meine ,es gibt Fälle genug,wo sich so einer dann das Leben nimmt, meinen SIe etwa damit ist der Familie und vor allem dem Mädchen getan?  Für das Mädchen ist es das Wichtigste, die schreckliche Tat bestmöglich zu vergessen und zu verabeiten, meinen Sie, nur weil der Täter weg ist, ist alls super und wie früher, das glaube ich  sicher nicht und mit scheint, dass müssten die Dörfler mal versuchen ,hinzukriegen und nicht den Täter zu stigmatisieren/lynchen.

Zuletzt geändert von Bulletin, am 15.03.2012 um 15:58 Uhr
15.03.2012 15:53 Uhr
Hubernatz
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Zitat von jerose

 

Das wurde bereits geprüft und entschieden. Die Justizministerin hätte gerne ein anderes Ergebnis der Prüfung. Vermutlich bekommt sie das irgendwann. Stellt sich die Frage: Wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir eine Regierung haben....... Verwirrt

Nun, wir kennen die Auflagen der anscheinend bestehenden Führungsaufsicht nicht. Diese entspricht einer Bewährung, nur eben nach einer bereits verbüßten Haftstrafe. Und so ein Führungsaufsichts-Beschluss ist sicher auch änderbar. Inwieweit das Vorschreiben einer bestimmten Wohnsitznahme vorschreibbar ist, ist fraglich aber meines Wissens nach nicht unmöglich. Ein jegliches Kontaktverbot dagegen dürfte kein rechtliches Problem darstellen und gerade bei Gewaltdelikten (hoffentlich) durchaus üblich sein.  Ein Verstoß dagegen hätte eine weitere Strafe wegen Verstoßes gegen das Führungsaufsichtsgesetz zur Folge.

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"Freie Presse: jeder darf lesen, was gedruckt wird." Karlheinz Deschner

15.03.2012 16:01 Uhr
Hubernatz
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Zitat von Bulletin

Natürlich weicht man dann vor dem Täter;  aber mir geht es um das Wohl des Kindes und nicht darum, auf Teufel komm raus dem Mann das Leben zur Hölle zu machen und den weg oder gar tot zu ekeln. Ich meine ,es gibt Fälle genug,wo sich so einer dann das Leben nimmt, meinen SIe etwa damit ist der Familie und vor allem dem Mädchen getan?  Für das Mädchen ist es das Wichtigste, die schreckliche Tat bestmöglich zu vergessen und zu verabeiten, meinen Sie, nur weil der Täter weg ist, ist alls super und wie früher, das glaube ich  sicher nicht und mit scheint, dass müssten die Dörfler mal versuchen ,hinzukriegen und nicht den Täter zu stigmatisieren/lynchen.

Sie würden Ihr möglicherweise jahrzehntelang aufgebautes soziales Umfeld aufgeben, ggf. das Kind in eine neue Schule stecken, einen neuen Freundeskreis suchen lassen müssen, etliche Kosten die ihnen keiner schenkt auf sich nehmen etc. etc. nur um das gleiche dem Täter nicht zumuten zu müssen?

Ein weiterer Sieg des Täters über das Opfer. Als direkt Betroffener würde ich das nicht. Ich würde alles legal mögliche unternehmen um den Täter aus meinem Umfeld fernzuhalten. Aber ganz sicher würde ich nicht weichen.

"Wer altes Unrecht hinnimmt, lädt zu neuem ein." - Publilius Syrus

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15.03.2012 16:02 Uhr
AustroBavarian
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Zitat von jerose

 btw, was mache ich, wenn mein Kind von einem Nachbarskind verprügelt wurde? Ist es dem armen Kleinen zuzumuten ständig in Angst zu leben? Finde ich vielleicht Gehör bei Frau Merk? Haben wir da auch eine Gesetzeslücke?

 Sie wollen allen Ernstes eine Rauferei unter Kindern mit einem Kindesmissbrauch vergleichen?

Einfach nur ekelhaft!

Der AustroBavarian

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