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#31 (permalink) | |
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#32 (permalink) | |
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Genau das meine ich. Ich habe mir die fünf Ziffern der Piratenpartei, die Sie verlinkt haben, mal angesehen und mit dem ACTA-Text verglichen und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Piraten reine Panikmache betreiben (ob aus Unwissenheit oder aus Kalkül, weiß ich nicht). So wird suggeriert, das Abkommen selbst führe zu Rechtsänderungen, was nicht der Fall ist, genau so wenig wie ACTA dem deutschen Gesetzgeber mehr Kompetenzen verleiht oder den bei uns bestehenden rechtlichen Rahmen für Gesetzesänderungen erweitert; insbesondere kann ACTA die verfassungsmäßigen Grenzen, die bei uns bestehen, nicht verschieben. Außerdem werden Tatbestände in Aussicht gestellt, die längst existieren. Beispiel Kopierschutz: Ein Blick ins Urheberrechtsgesetz zeigt, dass es diesen und die Regelungen zu seinem Schutz längst gibt. Die Umgehung des Kopierschutzes ist heute auch schon verboten, ausgenommen sind lediglich Privatkopien. Und daran wird sich sicherlich nichts ändern, denn das wäre eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung des Eigentums und damit ein Verstoß gegen Art. 14 Grundgesetz. Beispiel Freiheitstrafen für Urheberrechtsverletzungen: Stehen schon lange im Urheberrechtsgesetz. Im Übrigen sieht ACTA weder konkrete Strafen noch sonstige konkrete Sanktionen vor, sondern überlässt dies dem Gesetzgeber. Ergo: Nicht anders als bereits jetzt. Was die angebliche Internetzensur angeht, so kann ich in ACTA nichts finden, was diese Folge haben sollten. Und das auch ein Provider als Verletzter haften kann, ist auch nichts neues, ebenso wenig wie eine möglich Verpflichtung des Providers durch ein Gericht zur Herausgabe von Nutzerdaten. Alles nix neues.
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#33 (permalink) | |
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Martin |
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#34 (permalink) | |
Wozu braucht man dann ACTA? Weil es eben nicht vordergründig um Gesetzesänderungen geht (die soll es nämlich auch geben, aber in erster Linie in Form der Verschärfung bestehender Gesetze, weniger in der Schaffung neuer Gesetze), sondern um ein viel perfidere Masche: den Druck auf Internet-Provider und Web-Hoster, die man, wenn sie nicht kooperieren, dann stellvertretend in Haftung nimmt. Der Staat sagt dann, uns geht das alles nichts an, denn was die Unternehmen untereinander ausmachen, betrifft uns gar nicht und basiert nicht auf einem Gesetz. Man hat in der Politik dazugelernt, daß Internet-Zensur vom Staat aus nicht akzeptiert wird in Europa. Jetzt versucht man mittels ACTA, den sog. Rechteinhabern ein Hilfsmittel in die Hand zu geben, mit dem man unser Rechtssystem umgehen kann. Wer so etwas zuläßt, darf sich nicht wundern, wenn die freie Kommunikation im Internet verschwindet. Das ist aber, wenn man Äußerungen von CDU/CSU-Politikern verfolgt, vielen sogar willkommen. Dann könnte man sich endlich der lästigen Kritik entsorgen, die z.B. aufgekommen ist, als der CDU-Politiker Ansgar Heveling in seinen Newslettern Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Dieser Politiker ist nämlich der Ansicht, daß seine Verstöße ja nicht so schlimm seien, sondern nur ein Versehen waren und keine Urheberrechtsverletzungen. Erstaunlicherweise wird bei Nicht-Politikern in vergleichbaren Fällen sofort eine saftige Abmahnung mit hohen Rechtsanwaltskosten fällig. Politiker halten sich aber für etwas besseres und die Gesetze sind hier in gleichem Maße angeblich nicht anwendbar.
Dann müssen Sie ACTA mal richtig lesen. Man hat den Weg der Störerhaftung vorgegeben. Provider haften bisher nicht als Störer, weil das bedeuten würde, daß ein Provider, der von einer Urheberrechtsverletzung o.ä. erfährt, diese unterbinden müßte. Diese Regelung gibt es aber bei Internet-Providern in Deutschland z.Zt. nicht. Mit ACTA soll aber genau das Realität werden. Ein Provider, der dann nichts gegen Urheberrechts-, Patent oder Markenrechtsverletzungen unternimmt, soll stellvertretend haften. Da sich dies kein Internet-Provider erlauben kann, bleibt nur der Ausweg der dauerhaften Überwachung sämtlichen Datenverkehrs der Kunden mittels Deep Inspection und ggfs. Unterbindung, notfalls auch durch Sperren des Internetzugangs oder durch Löschen von Webseiten, die man hostet. Dabei nimmt das angeblich betroffene Unternehmen direkt Kontakt zum Provider auf und umgeht so unser Rechtssystem. Bisher mußte man jemanden nämlich zivilrechtlich verklagen, wobei die Zulässigkeit der Klage von Gerichten überprüft wurde. Die Provider können sich auch schützen, indem sie den Unternehmen unter Umgehung des Datenschutzes die Daten ihrer Kunden, denen man z.B. illegale Uploads vorwirft, aufgrund vorgelegter IP-Adressen aushändigen. Hierzu wird kein richterlicher Beschluß benötigt! Die Kunden werden direkt dem Unternehmen ausgeliefert, ohne daß jemand prüft, ob die Weitergabe der Daten überhaupt zulässig ist. Gesetze, die im Ausland gelten, gelten nicht zwangsläufig auch in Deutschland in der gleichen Form. Dies würde man mit ACTA umgehen können, weil sich ein klagendes Unternehmen dann immer auf die Gesetze des Landes beruft, welches ihm den größten Vorteil gewährt. |
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