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2000 demonstrieren in Augsburg gegen ACTA
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13.02.2012 18:53 Uhr
macventure
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Registriert seit: 8/1/11
Beiträge: 7

 

Zitat von leopold
 

 

 Geht es Ihnen um die Sache oder um Parteipolitik?

Ich darf Sie beruhigen um Beides. Für Sie mag es jammern sein, aber wenn in dem ursprünglichen Artikel ein Verweis auf die Organisatoren und auf den Hauptredner fehlt darf man das durchaus erwähnen.

Wer die Rede von Sebastian Nerz sehen will wird hierhier oder hier fündig.

13.02.2012 20:24 Uhr
Augustulus
Aktives Mitglied


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Registriert seit: 10/19/11
Beiträge: 28

 

Zitat von Martin
 

 


Meinen Sie diese Form der Standardisierung? Ich glaube nicht, dass wir in Deutschland diesen Standard schon erreicht haben - gottseidank. Hier noch ein paar konkrete Informationen zum Thema. Zumindest bin ich soweit im Bilde, dass ich einige der möglichen Folgewirkungen abschätzen kann und lehne ACTA deshalb ab.

Martin

Genau das meine ich.

Ich habe mir die fünf Ziffern der Piratenpartei, die Sie verlinkt haben, mal angesehen und mit dem ACTA-Text verglichen und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Piraten reine Panikmache betreiben (ob aus Unwissenheit oder aus Kalkül, weiß ich nicht).

So wird suggeriert, das Abkommen selbst führe zu Rechtsänderungen, was nicht der Fall ist, genau so wenig wie ACTA dem deutschen Gesetzgeber mehr Kompetenzen verleiht oder den bei uns bestehenden rechtlichen Rahmen für Gesetzesänderungen erweitert; insbesondere kann ACTA die verfassungsmäßigen Grenzen, die bei uns bestehen, nicht verschieben.

Außerdem werden Tatbestände in Aussicht gestellt, die längst existieren.

Beispiel Kopierschutz: Ein Blick ins Urheberrechtsgesetz zeigt, dass es diesen und die Regelungen zu seinem Schutz längst gibt. Die Umgehung des Kopierschutzes ist heute auch schon verboten, ausgenommen sind lediglich Privatkopien. Und daran wird sich sicherlich nichts ändern, denn das wäre eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung des Eigentums und damit ein Verstoß gegen Art. 14 Grundgesetz.

Beispiel Freiheitstrafen für Urheberrechtsverletzungen: Stehen schon lange im Urheberrechtsgesetz. Im Übrigen sieht ACTA weder konkrete Strafen noch sonstige konkrete Sanktionen vor, sondern überlässt dies dem Gesetzgeber. Ergo: Nicht anders als bereits jetzt.

Was die angebliche Internetzensur angeht, so kann ich in ACTA nichts finden, was diese Folge haben sollten. Und das auch ein Provider als Verletzter haften kann, ist auch nichts neues, ebenso wenig wie eine möglich Verpflichtung des Providers durch ein Gericht zur Herausgabe von Nutzerdaten. Alles nix neues.

 

13.02.2012 20:50 Uhr
Martin
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/25/07
Beiträge: 9526

 

Zitat von Augustulus
 
So wird suggeriert, das Abkommen selbst führe zu Rechtsänderungen, was nicht der Fall ist, genau so wenig wie ACTA dem deutschen Gesetzgeber mehr Kompetenzen verleiht oder den bei uns bestehenden rechtlichen Rahmen für Gesetzesänderungen erweitert; insbesondere kann ACTA die verfassungsmäßigen Grenzen, die bei uns bestehen, nicht verschieben.

 
Keiner will das Grundgesetz verändern, es geht hier aus meiner Sicht um profaneres, nämlich eine Art Wegbereitung für restriktivere Maßnahmen hinsichtlich DRM, Copyright, Lizenzrecht etc. Sozusagen ein regulatorisches Framework für Gesetzesmaßnahmen im Nachgang, die man dann mit Anpassung und Harmonisierung in ihrer wahren Zielsetzung zu verschleiern versucht.. Das keine direkte Gesetzesänderung damit einhergeht, hatten wir schon geklärt.

 

Zitat von Augustulus
 
Außerdem werden Tatbestände in Aussicht gestellt, die längst existieren.

Beispiel Kopierschutz: Ein Blick ins Urheberrechtsgesetz zeigt, dass es diesen und die Regelungen zu seinem Schutz längst gibt. Die Umgehung des Kopierschutzes ist heute auch schon verboten, ausgenommen sind lediglich Privatkopien. Und daran wird sich sicherlich nichts ändern, denn das wäre eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung des Eigentums und damit ein Verstoß gegen Art. 14 Grundgesetz.


Ganz so einfach wie Sie es am konkreten Beispiel darstellen ist es nicht. Sie dürfen in Deutschland kein Programm vertreiben das den Kopierschutz umgeht, Sie dürfen aber entsprechende Software besitzen! Im Zeitalter des Internet kein Thema, da entsprechende Software eben aus dem Ausland bezogen wird. Natürlich ist das den DRM-Verfechtern ein Dorn im Auge. Ich befürchte, dass im Zuge von ACTA hier die Daumenschrauben angezogen werden und der Download im Wohnzimmer mittelfristig kriminalisiert wird und somit auch für die Privatkopie - die Sie oft nur unter Umgehung des Kopierschutzes anfertigen können! - die Beschlagnahme droht, da ja "kriminelle" Mittel angewandt wurden, um dieselbige anzufertigen.

Zitat von Augustulus
 
Beispiel Freiheitstrafen für Urheberrechtsverletzungen: Stehen schon lange im Urheberrechtsgesetz. Im Übrigen sieht ACTA weder konkrete Strafen noch sonstige konkrete Sanktionen vor, sondern überlässt dies dem Gesetzgeber. Ergo: Nicht anders als bereits jetzt.

Was die angebliche Internetzensur angeht, so kann ich in ACTA nichts finden, was diese Folge haben sollten. Und das auch ein Provider als Verletzter haften kann, ist auch nichts neues, ebenso wenig wie eine möglich Verpflichtung des Providers durch ein Gericht zur Herausgabe von Nutzerdaten. Alles nix neues.

 
Nochmal: ACTA ist aus meiner Sicht ein Framework, welches später die Rechtfertigung für eine restriktivere nationale Gesetzgebung liefern kann/soll. Ein Plattformbetreiber kann heute nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen belangt werden, die Hürden sind relativ hoch. Später reicht u U. alleine das Vorhandensein bestimmten Contents, um einen Plattformbetreiber zu kriminalisieren und die Herausgabe von IP-Adressen, Usernamen etc. zu fordern. Das in Hinterzimmern von Lobyisten ausgeklüngelte, absichtlich schwammig gehaltene ACTA-Papier ist für mich nicht vertrauenswürdig. Übrigens lese ich aus jedem ihrer Argumente heraus, dass ACTA eigentlich komplett überflüssig ist. Darin sind wir einer Meinung.

Martin

14.02.2012 13:54 Uhr
rfederle
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/22/08
Beiträge: 819

Zitat von Augustulus
  So wird suggeriert, das Abkommen selbst führe zu Rechtsänderungen, was nicht der Fall ist, genau so wenig wie ACTA dem deutschen Gesetzgeber mehr Kompetenzen verleiht oder den bei uns bestehenden rechtlichen Rahmen für Gesetzesänderungen erweitert; insbesondere kann ACTA die verfassungsmäßigen Grenzen, die bei uns bestehen, nicht verschieben.

Wozu braucht man dann ACTA? Weil es eben nicht vordergründig um Gesetzesänderungen geht (die soll es nämlich auch geben, aber in erster Linie in Form der Verschärfung bestehender Gesetze, weniger in der Schaffung neuer Gesetze), sondern um ein viel perfidere Masche: den Druck auf Internet-Provider und Web-Hoster, die man, wenn sie nicht kooperieren, dann stellvertretend in Haftung nimmt. Der Staat sagt dann, uns geht das alles nichts an, denn was die Unternehmen untereinander ausmachen, betrifft uns gar nicht und basiert nicht auf einem Gesetz. Man hat in der Politik dazugelernt, daß Internet-Zensur vom Staat aus nicht akzeptiert wird in Europa. Jetzt versucht man mittels ACTA, den sog. Rechteinhabern ein Hilfsmittel in die Hand zu geben, mit dem man unser Rechtssystem umgehen kann. Wer so etwas zuläßt, darf sich nicht wundern, wenn die freie Kommunikation im Internet verschwindet. Das ist aber, wenn man Äußerungen von CDU/CSU-Politikern verfolgt, vielen sogar willkommen. Dann könnte man sich endlich der lästigen Kritik entsorgen, die z.B. aufgekommen ist, als der CDU-Politiker Ansgar Heveling in seinen Newslettern Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Dieser Politiker ist nämlich der Ansicht, daß seine Verstöße ja nicht so schlimm seien, sondern nur ein Versehen waren und keine Urheberrechtsverletzungen. Erstaunlicherweise wird bei Nicht-Politikern in vergleichbaren Fällen sofort eine saftige Abmahnung mit hohen Rechtsanwaltskosten fällig. Politiker halten sich aber für etwas besseres und die Gesetze sind hier in gleichem Maße angeblich nicht anwendbar.

Zitat von Augustulus

Was die angebliche Internetzensur angeht, so kann ich in ACTA nichts finden, was diese Folge haben sollten. Und das auch ein Provider als Verletzter haften kann, ist auch nichts neues, ebenso wenig wie eine möglich Verpflichtung des Providers durch ein Gericht zur Herausgabe von Nutzerdaten. Alles nix neues.

Dann müssen Sie ACTA mal richtig lesen. Man hat den Weg der Störerhaftung vorgegeben. Provider haften bisher nicht als Störer, weil das bedeuten würde, daß ein Provider, der von einer Urheberrechtsverletzung o.ä. erfährt, diese unterbinden müßte. Diese Regelung gibt es aber bei Internet-Providern in Deutschland z.Zt. nicht. Mit ACTA soll aber genau das Realität werden. Ein Provider, der dann nichts gegen Urheberrechts-, Patent oder Markenrechtsverletzungen unternimmt, soll stellvertretend haften. Da sich dies kein Internet-Provider erlauben kann, bleibt nur der Ausweg der dauerhaften Überwachung sämtlichen Datenverkehrs der Kunden mittels Deep Inspection und ggfs. Unterbindung, notfalls auch durch Sperren des Internetzugangs oder durch Löschen von Webseiten, die man hostet. Dabei nimmt das angeblich betroffene Unternehmen direkt Kontakt zum Provider auf und umgeht so unser Rechtssystem. Bisher mußte man jemanden nämlich zivilrechtlich verklagen, wobei die Zulässigkeit der Klage von Gerichten überprüft wurde.

Die Provider können sich auch schützen, indem sie den Unternehmen unter Umgehung des Datenschutzes die Daten ihrer Kunden, denen man z.B. illegale Uploads vorwirft, aufgrund vorgelegter IP-Adressen aushändigen. Hierzu wird kein richterlicher Beschluß benötigt! Die Kunden werden direkt dem Unternehmen ausgeliefert, ohne daß jemand prüft, ob die Weitergabe der Daten überhaupt zulässig ist. Gesetze, die im Ausland gelten, gelten nicht zwangsläufig auch in Deutschland in der gleichen Form. Dies würde man mit ACTA umgehen können, weil sich ein klagendes Unternehmen dann immer auf die Gesetze des Landes beruft, welches ihm den größten Vorteil gewährt.

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Was wird aus uns Menschen, wenn der Liebe Kraft in unserem Herzen nachlässt und vergeht? (Veronika Raila 2003)

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