Mittwoch, 22. Mai 2013

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Absperrung an City-Galerie: Gibt es doch eine Einigung?
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05.07.2011 17:10 Uhr
Bavaria13
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Ich hab mir das heute mal im Original angesehen und ich muss sagen, ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht.

Wen stört denn, dass der gute Mann für viel Geld sein Grundstück einzäunt. Verwirrt

Der Umweg, den Besucher der City-Galerie machen müssen, ist doch eher lächerlich. Und ich möchte die hören, auf deren Grund und Boden ständig andere Menschen laufen.

Warum sich die Geschäftsleute darüber aufregen, kann ich ebenso wenig verstehen. Da wird nichts verbaut, nichts vedeckt und da ist auch keine hässliche Figur oder sonst ein blödsinniges Ewas, was die Sicht verdecken könnte.

Der Mann grenzt seinen Grund und Boden ein und damit fertig. Hammer

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05.07.2011 19:25 Uhr
Gast_695390393
gelöscht
Beiträge: 319
Vorschlag

Ein Problem scheint zu sein, das Herr Lotter den Vorplatz anders gestaltet haben möchte. Warum verwendet die Stadt dann nicht den Manzu Brunnen. Vorteil: Fast keine Kosten, nicht zu groß, traditioneller Brunnen...

05.07.2011 19:32 Uhr
Bavaria13
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Beiträge: 1258

Vorschlag

Ein Problem scheint zu sein, das Herr Lotter den Vorplatz anders gestaltet haben möchte. Warum verwendet die Stadt dann nicht den Manzu Brunnen. Vorteil: Fast keine Kosten, nicht zu groß, traditioneller Brunnen...

ich weiß ja nicht, was die Stadt so vor hat. Aber ich an Stelle der Stadt würde da gar nicht weiter Wind machen und einfach einen Plan für den Platz erstellen, egal ob im Hintergrund ein Zaun ist, oder nicht.

Und wie gesagt, warum sich die anderen Geschäftsleute da so einmischen ist mir ein Rätsel. Kein einziger Kunde wird wegen dem Zaun wegbleiben. Derzeit ist der Zaun, bzw. der Wirbel in den Medien, eher ein Grund, dass mehr Menschen zur City-Galerie kommen.

________

05.07.2011 19:56 Uhr
Evo_Orange
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Zitat von Bavaria13

Und wie gesagt, warum sich die anderen Geschäftsleute da so einmischen ist mir ein Rätsel. Kein einziger Kunde wird wegen dem Zaun wegbleiben. Derzeit ist der Zaun, bzw. der Wirbel in den Medien, eher ein Grund, dass mehr Menschen zur City-Galerie kommen.

Das Problem ist dass sich potentielle Kunden vom Forsterpark durch das Aufgebot an Sicherheitskräften wohl abschrecken lassen. Eher ein Problem für Lotter wenn ihm SEINE Kunden aufs Dach steigen.

Naja vll hält er es ja auch lang genug durch damit "Platzsteher" ein geflügelter Ausdruck in Augsburg wird...gleich hinter Parkplatzsheriff und Dönerverbot.

05.07.2011 22:29 Uhr
augschburgr
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Beiträge: 4908

Zitat von Bavaria13

Ich hab mir das heute mal im Original angesehen und ich muss sagen, ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht.

Wen stört denn, dass der gute Mann für viel Geld sein Grundstück einzäunt. Verwirrt

Der Umweg, den Besucher der City-Galerie machen müssen, ist doch eher lächerlich. Und ich möchte die hören, auf deren Grund und Boden ständig andere Menschen laufen.

Warum sich die Geschäftsleute darüber aufregen, kann ich ebenso wenig verstehen. Da wird nichts verbaut, nichts vedeckt und da ist auch keine hässliche Figur oder sonst ein blödsinniges Ewas, was die Sicht verdecken könnte.

Der Mann grenzt seinen Grund und Boden ein und damit fertig. Hammer

Kein Mensch "besitzt" Grund und Boden, auch kein Baum, kein Land, kein Berg, keine Wiese und denn gar nichts "gehört" jemandem per se. Das sind alles menschgemachte Konstrukte/Gedankengebäude die aus einer herrschenden Gesellschaftsordnung folgen, mit Hirarchie und Habenden sowie Habenichtsen und allem dazwischen. So, und der Zweck dessen ist die Organisation des gesellschaftlichen Lebens einer arbeitsteiligen Gesellschaft und nicht Besitz als Selbstzweck zum Vergnügen, zum Reichtum oder zur Machtausübung einzelner Menschen. So steht es, daher meine Vorrede, im Grundgesetz, das Credo lautet "Eigentum verpflichtet". Das ist in normaler Alltagssprache die Pflicht sich (wenigstens) fair zu verhalten wenn man schon durch Eigentum gegenüber anderen Menschen materiell priviligiert ist. Fairness kann man nicht in detailierte juristische abstrakte Paragraphen formulieren und ausdefinieren, daher gibt es dazu keine weiteren Gesetze, es reicht aber wohl wenn in der Verfassung unseres Staates dieses Credo steht. Eigentum verpflichtet (zur Fairness).

Grundgesetz Artikel 14 Abs 2.: " Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."


Überlegen Sie mal wie besonders der zweite Satz dieses Paragraphen unserer obersten Gesellschaftsordnung in diesem Zusammenhang zu bewerten ist. Wird hier dem Wohl der Allgemeinheit gedient? Wenn Ihnen das nicht wichtig ist, dann ist das vielleicht Ihr Standpunkt. Aber das Grundgesetz sieht hier halt was anderes vor, und daher kann "der gute Mann" eben nicht machen wonach ihm ist.

Zuletzt geändert von augschburgr, am 05.07.2011 um 22:39 Uhr
05.07.2011 22:39 Uhr
DerMichel
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Zitat von augschburgr

Kein Mensch "besitzt" Grund und Boden, auch kein Baum, kein Land, kein Berg, keine Wiese und denn gar nichts "gehört" jemandem per se. Das sind alles menschgemachte Konstrukte/Gedankengebäude die aus einer herrschenden Gesellschaftsordnung folgen, mit Hirarchie und Habenden sowie Habenichtsen und allem dazwischen. So, und der Zweck dessen ist die Organisation des gesellschaftlichen Lebens einer arbeitsteiligen Gesellschaft. So steht es, daher meine Vorrede, im Grundgesetz, das Credo lautet "Eigentum verpflichtet". Das ist nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht sich fair zu verhalten. Fairness kann man nicht in juristische abstrakte Paragraphen formulieren, daher gibt es dazu keine weiteren Ausführungen, es reicht aber wohl wenn in der Verfassung unseres Staates dieses Credo steht.

Das gezeigte Verhalten ist meiner Meinung nach nicht fair, nicht gegenüber der Allgemeinheit, nicht gegenüber der Stadt,nichtmal gegenüber den eigenen Mietern - die das alles bezahlen, auch ein Immobilienunternehmer lebt von zahlender Kundschaft die hier eben "Mieter" heißt und ist kein mittelalterlicher Grundherr der Anwesenheit nach Gutdünken erlauben oder versagen kann. Im Artikel um den es hier geht werden Mieter, die zahlenden Kunden und damit "Chefs" des Initiators dieser Absperrung, mit ihrer Ablehnung zitiert. Andernorts rechtfertigt sich der Initiator dass es Beschwerden von Mietern gegeben habe und dergleichen, argumentiert also im Auftrag, zumindest im Interese, der Mieter zu handeln - die dies als (Zitat) "unverschämtheit" bezeichnen was da derzeit geschieht.

Wenn der Herr "im Recht" ist dann höchstens formaljuristisch, mag sein. Das ist aber nicht der Maßstab für menschliches Zusammenleben sondern lediglich das letzte Mittel. Immer ein "Aufgeben" und eine Bankrotterklärung aller Beteiligten, daran mag die Stadt eine Mitschuld haben oder aber auch nicht. Mir egal, jedenfalls braucht keiner mit Verständnis für "den guten Mann" rechnen der lediglich "sein Grundstück einzäunt". Es geht nicht um eine Einfamilienhaussiedlung wo ein älterer Herr den Lausbuben einen Strich durch die Rechnung machen will die ihm dauernd an die Obstbäume gehen und die Beete zertrampeln wenn er nicht aufpasst, da könnte man sowas sagen.

Bei Ihren Ausführungen fehlen für mich zwei Punkte.

1. Herr Lotter hat als Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht incl. der daraus entstehenden Kosten.

2. Herr Lotter muss als Eigentümer den Platz sauber halten und den Dreck und Müll auf seine Kosten entfernen.

Sind Sie dafür, dass die Stadt diese Kosten anteilig übernimmt?

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

05.07.2011 23:48 Uhr
Captain
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Können Sie sich vorstellen, dass z.B. Besucher der VHS keine Lust haben, sich vor irgendwelchen Hilfs-Sheriffs zu rechtfertigen? So etwas könnte man verstehen, wenn es sich um eine gefährliche Gegend handeln würde, wo die Security wirklich zum Schutz dient. Aber so wird es zum Imageschaden der Mieter dort, und das sehen die auch so, wie man es heute der Zeitung entnehmen konnte.

Warum sich die Geschäftsleute darüber aufregen, kann ich ebenso wenig verstehen. Da wird nichts verbaut, nichts vedeckt und da ist auch keine hässliche Figur oder sonst ein blödsinniges Ewas, was die Sicht verdecken könnte.

Der Mann grenzt seinen Grund und Boden ein und damit fertig. Hammer

06.07.2011 00:14 Uhr
Manu Chao
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Zitat von DerMichel

Bei Ihren Ausführungen fehlen für mich zwei Punkte.

1. Herr Lotter hat als Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht incl. der daraus entstehenden Kosten.

2. Herr Lotter muss als Eigentümer den Platz sauber halten und den Dreck und Müll auf seine Kosten entfernen.

Sind Sie dafür, dass die Stadt diese Kosten anteilig übernimmt?

Wieso sollte es ihm besser gehen, als jedem anderen Hausbesitzer in der Innenstadt?

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μολὼν λαβέ (Leonidas vor der Schlacht bei den Thermopylen)

06.07.2011 01:04 Uhr
googelix
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Zitat von augschburgr

Grundgesetz Artikel 14 Abs 2.: " Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."


Überlegen Sie mal wie besonders der zweite Satz dieses Paragraphen unserer obersten Gesellschaftsordnung in diesem Zusammenhang zu bewerten ist. Wird hier dem Wohl der Allgemeinheit gedient? Wenn Ihnen das nicht wichtig ist, dann ist das vielleicht Ihr Standpunkt. Aber das Grundgesetz sieht hier halt was anderes vor, und daher kann "der gute Mann" eben nicht machen wonach ihm ist.

Den Zusammenhang zwischen Allgemeinwohl und Querung eines Privatgrundstücks zum Zwecke des Erreichens eines Handelsplatzes, der auf diese Querungsmöglichkeit zudem nicht angewiesen ist, werden Sie sicherlich erklären können. Das Allgemeinwohl ist im vorliegenden Falle nicht tangiert, vielmehr geht es um die Fußfaulheit mancher Zeitgenossen.

Ihre Interpretation des § 14/2 kommt bereits einer Enteignung gleich, Sie unterschlagen gleichzeitig den ersten (und damit wohl bedeutsameren) Absatz des §14 GG:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

In erster Linie gewährleistet das Grundgesetz also zunächst das Eigentum. Die Schranken finden sich dann u.a. in 14/2.

AL vergeht sich nicht am Allgemeinwohl, so wie sich kein Hausbesitzer an diesem vergeht, wenn er ein Schloss an seiner Gartentüre anbringt um unliebsame Menschen vom Eigentum fern zu halten.

Sie versteigen sich in einen sehr eigenwilligen Blickwinkel, der m.E. grundverkehrt ist.

Und auch ihr Hinweis auf den "guten Mann" ist falsch, denken Sie einfach wertfrei an einen Hund.

"Warum leckt sich der Hund am S#ck?" "Weil er´s kann!".

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Die Welt ist nicht so einfach, wie sie manchen erscheint.

Zuletzt geändert von googelix, am 06.07.2011 um 01:14 Uhr
06.07.2011 06:44 Uhr
Manu Chao
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Zitat von googelix

Den Zusammenhang zwischen Allgemeinwohl und Querung eines Privatgrundstücks zum Zwecke des Erreichens eines Handelsplatzes, der auf diese Querungsmöglichkeit zudem nicht angewiesen ist, werden Sie sicherlich erklären können. Das Allgemeinwohl ist im vorliegenden Falle nicht tangiert, vielmehr geht es um die Fußfaulheit mancher Zeitgenossen.

Der Zusammenhang der Sperrung mit dem Allgemeinwohl ist offensichtlich, weil ein Eingriff in den öffentlichen Raum stattgefunden hat.

Hier geht es doch nicht darum, dass irgendjemand ein paar Meter mehr laufen muss. Die Diskussion hierauf beschränken zu wollen, ist kurzsichtig.

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μολὼν λαβέ (Leonidas vor der Schlacht bei den Thermopylen)

06.07.2011 07:28 Uhr
googelix
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Zitat von Manu Chao

Der Zusammenhang der Sperrung mit dem Allgemeinwohl ist offensichtlich, weil ein Eingriff in den öffentlichen Raum stattgefunden hat.

Hier geht es doch nicht darum, dass irgendjemand ein paar Meter mehr laufen muss. Die Diskussion hierauf beschränken zu wollen, ist kurzsichtig.

Der Eingriff erfolgte im vermeintlich öffentlichen Raum. Das Allgemeinwohl ist hiervon nicht berührt, jeder kann nach wie vor die City-Galerie problemlos erreichen. Wenn Sie die heutige AZ lesen werden sie feststellen, dass auch die Stadt von der Rechtmäßigkeit der Aktion ausgeht. AL agiert also durchaus weitsichtig.

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06.07.2011 07:35 Uhr
schienenfreund
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Heute in der AZ der Hinweis, dass die Sperrung rechtlich wohl i.O. wäre. Ein rechtlicher Erfolg für Lotter, obwohl die Sperrung eines Grundstücksteils das bislang als "öffentliche Verkehrsfläche" im straßenverkehrsrechtlichen Sinn gedient hat während einer dort befindlichen Baustelle schon grenzwertig ist, sofern nicht vorher die Straßenverkehrsbehörde davon informiert wurde. Am Ende ändert das aber nichts an diesem Teilergebnis.

Nur seine Mieter beschweren sich teils öffentlich in der AZ und der freundliche Nachbar der die Parkplätze (preiswert) zur Verfügung stellt gibt sich auch verschnupft.

Ist das Erfolg?

Zitat von googelix

Der Eingriff erfolgte im vermeintlich öffentlichen Raum. Das Allgemeinwohl ist hiervon nicht berührt, jeder kann nach wie vor die City-Galerie problemlos erreichen.

Das war eben wegen der Baustelle bei den zu vermutenden Verkehrsströmen am Marktsonntag nicht gewährleistet.

Zuletzt geändert von schienenfreund, am 06.07.2011 um 07:39 Uhr
06.07.2011 07:53 Uhr
moegsi
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Eigentum

Jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will, solange es sich im gesetzlichen Rahmen hält. Also kann Herr Lotter den Platz sperren. So einfach ist das.

06.07.2011 07:53 Uhr
Redaktion
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Weg zur City-Galerie in Augsburg: Lotter darf offenbar sperren
Die Stadt Augsburg prüft noch die Verträge, hat aber wohl kaum eine Handhabe, die Sperrung des Wegs zur City-Galerie zu unterbinden. Nun äußern sich auch die „Winterland-Betreiber“.
Weg zur City-Galerie in Augsburg: Lotter darf offenbar sperren

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www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

06.07.2011 08:13 Uhr
Captain
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Beiträge: 971

Die Frage ist halt nur, ob er klug handelt. Lächerlich hat er sich jetzt schon mal gemacht, seinen Kunden, den Mietern, scheint die Aktion auch nicht so zu gefallen. Und er sollte auch bedenken, dass viele Kunden seiner Mieter im Parkhaus der City-Galerie parken. Hätte ich im Management der City-Galerie was zu sagen, würde ich auf jeden Fall prüfen, ob sie bzgl. des Parkens eine Retourkutsche machen liesse.

Zitat von moegsi
Eigentum

Jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will, solange es sich im gesetzlichen Rahmen hält. Also kann Herr Lotter den Platz sperren. So einfach ist das.

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