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#166 (permalink) | |
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Ich hab mir das heute mal im Original angesehen und ich muss sagen, ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht.
Wen stört denn, dass der gute Mann für viel Geld sein Grundstück einzäunt.
Der Umweg, den Besucher der City-Galerie machen müssen, ist doch eher lächerlich. Und ich möchte die hören, auf deren Grund und Boden ständig andere Menschen laufen.
Warum sich die Geschäftsleute darüber aufregen, kann ich ebenso wenig verstehen. Da wird nichts verbaut, nichts vedeckt und da ist auch keine hässliche Figur oder sonst ein blödsinniges Ewas, was die Sicht verdecken könnte.
Der Mann grenzt seinen Grund und Boden ein und damit fertig. |
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#167 (permalink) | |
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Vorschlag
Ein Problem scheint zu sein, das Herr Lotter den Vorplatz anders gestaltet haben möchte. Warum verwendet die Stadt dann nicht den Manzu Brunnen. Vorteil: Fast keine Kosten, nicht zu groß, traditioneller Brunnen... |
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#168 (permalink) | |
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ich weiß ja nicht, was die Stadt so vor hat. Aber ich an Stelle der Stadt würde da gar nicht weiter Wind machen und einfach einen Plan für den Platz erstellen, egal ob im Hintergrund ein Zaun ist, oder nicht.
Und wie gesagt, warum sich die anderen Geschäftsleute da so einmischen ist mir ein Rätsel. Kein einziger Kunde wird wegen dem Zaun wegbleiben. Derzeit ist der Zaun, bzw. der Wirbel in den Medien, eher ein Grund, dass mehr Menschen zur City-Galerie kommen.
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#169 (permalink) | |
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Das Problem ist dass sich potentielle Kunden vom Forsterpark durch das Aufgebot an Sicherheitskräften wohl abschrecken lassen. Eher ein Problem für Lotter wenn ihm SEINE Kunden aufs Dach steigen. Naja vll hält er es ja auch lang genug durch damit "Platzsteher" ein geflügelter Ausdruck in Augsburg wird...gleich hinter Parkplatzsheriff und Dönerverbot. |
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#170 (permalink) | |
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Kein Mensch "besitzt" Grund und Boden, auch kein Baum, kein Land, kein Berg, keine Wiese und denn gar nichts "gehört" jemandem per se. Das sind alles menschgemachte Konstrukte/Gedankengebäude die aus einer herrschenden Gesellschaftsordnung folgen, mit Hirarchie und Habenden sowie Habenichtsen und allem dazwischen. So, und der Zweck dessen ist die Organisation des gesellschaftlichen Lebens einer arbeitsteiligen Gesellschaft und nicht Besitz als Selbstzweck zum Vergnügen, zum Reichtum oder zur Machtausübung einzelner Menschen. So steht es, daher meine Vorrede, im Grundgesetz, das Credo lautet "Eigentum verpflichtet". Das ist in normaler Alltagssprache die Pflicht sich (wenigstens) fair zu verhalten wenn man schon durch Eigentum gegenüber anderen Menschen materiell priviligiert ist. Fairness kann man nicht in detailierte juristische abstrakte Paragraphen formulieren und ausdefinieren, daher gibt es dazu keine weiteren Gesetze, es reicht aber wohl wenn in der Verfassung unseres Staates dieses Credo steht. Eigentum verpflichtet (zur Fairness).
Grundgesetz Artikel 14 Abs 2.: " Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." |
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Zuletzt geändert von augschburgr, am 05.07.2011 um 22:39 Uhr
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#171 (permalink) | |
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Bei Ihren Ausführungen fehlen für mich zwei Punkte. 1. Herr Lotter hat als Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht incl. der daraus entstehenden Kosten. 2. Herr Lotter muss als Eigentümer den Platz sauber halten und den Dreck und Müll auf seine Kosten entfernen. Sind Sie dafür, dass die Stadt diese Kosten anteilig übernimmt? |
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#172 (permalink) | |
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Können Sie sich vorstellen, dass z.B. Besucher der VHS keine Lust haben, sich vor irgendwelchen Hilfs-Sheriffs zu rechtfertigen? So etwas könnte man verstehen, wenn es sich um eine gefährliche Gegend handeln würde, wo die Security wirklich zum Schutz dient. Aber so wird es zum Imageschaden der Mieter dort, und das sehen die auch so, wie man es heute der Zeitung entnehmen konnte.
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#173 (permalink) | |
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Wieso sollte es ihm besser gehen, als jedem anderen Hausbesitzer in der Innenstadt? |
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#174 (permalink) | |
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Den Zusammenhang zwischen Allgemeinwohl und Querung eines Privatgrundstücks zum Zwecke des Erreichens eines Handelsplatzes, der auf diese Querungsmöglichkeit zudem nicht angewiesen ist, werden Sie sicherlich erklären können. Das Allgemeinwohl ist im vorliegenden Falle nicht tangiert, vielmehr geht es um die Fußfaulheit mancher Zeitgenossen. Ihre Interpretation des § 14/2 kommt bereits einer Enteignung gleich, Sie unterschlagen gleichzeitig den ersten (und damit wohl bedeutsameren) Absatz des §14 GG: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. In erster Linie gewährleistet das Grundgesetz also zunächst das Eigentum. Die Schranken finden sich dann u.a. in 14/2. AL vergeht sich nicht am Allgemeinwohl, so wie sich kein Hausbesitzer an diesem vergeht, wenn er ein Schloss an seiner Gartentüre anbringt um unliebsame Menschen vom Eigentum fern zu halten. Sie versteigen sich in einen sehr eigenwilligen Blickwinkel, der m.E. grundverkehrt ist. Und auch ihr Hinweis auf den "guten Mann" ist falsch, denken Sie einfach wertfrei an einen Hund. "Warum leckt sich der Hund am S#ck?" "Weil er´s kann!". |
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Zuletzt geändert von googelix, am 06.07.2011 um 01:14 Uhr
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#175 (permalink) | |
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Der Zusammenhang der Sperrung mit dem Allgemeinwohl ist offensichtlich, weil ein Eingriff in den öffentlichen Raum stattgefunden hat. Hier geht es doch nicht darum, dass irgendjemand ein paar Meter mehr laufen muss. Die Diskussion hierauf beschränken zu wollen, ist kurzsichtig. |
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#176 (permalink) | |
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Der Eingriff erfolgte im vermeintlich öffentlichen Raum. Das Allgemeinwohl ist hiervon nicht berührt, jeder kann nach wie vor die City-Galerie problemlos erreichen. Wenn Sie die heutige AZ lesen werden sie feststellen, dass auch die Stadt von der Rechtmäßigkeit der Aktion ausgeht. AL agiert also durchaus weitsichtig. |
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#177 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 4/26/07 Beiträge: 7104 |
Heute in der AZ der Hinweis, dass die Sperrung rechtlich wohl i.O. wäre. Ein rechtlicher Erfolg für Lotter, obwohl die Sperrung eines Grundstücksteils das bislang als "öffentliche Verkehrsfläche" im straßenverkehrsrechtlichen Sinn gedient hat während einer dort befindlichen Baustelle schon grenzwertig ist, sofern nicht vorher die Straßenverkehrsbehörde davon informiert wurde. Am Ende ändert das aber nichts an diesem Teilergebnis. Nur seine Mieter beschweren sich teils öffentlich in der AZ und der freundliche Nachbar der die Parkplätze (preiswert) zur Verfügung stellt gibt sich auch verschnupft. Ist das Erfolg?
Das war eben wegen der Baustelle bei den zu vermutenden Verkehrsströmen am Marktsonntag nicht gewährleistet. |
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Zuletzt geändert von schienenfreund, am 06.07.2011 um 07:39 Uhr
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#178 (permalink) | |
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Eigentum
Jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will, solange es sich im gesetzlichen Rahmen hält. Also kann Herr Lotter den Platz sperren. So einfach ist das. |
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#179 (permalink) | |
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Weg zur City-Galerie in Augsburg: Lotter darf offenbar sperren
Die Stadt Augsburg prüft noch die Verträge, hat aber wohl kaum eine Handhabe, die Sperrung des Wegs zur City-Galerie zu unterbinden. Nun äußern sich auch die „Winterland-Betreiber“. Weg zur City-Galerie in Augsburg: Lotter darf offenbar sperren |
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#180 (permalink) | |
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Die Frage ist halt nur, ob er klug handelt. Lächerlich hat er sich jetzt schon mal gemacht, seinen Kunden, den Mietern, scheint die Aktion auch nicht so zu gefallen. Und er sollte auch bedenken, dass viele Kunden seiner Mieter im Parkhaus der City-Galerie parken. Hätte ich im Management der City-Galerie was zu sagen, würde ich auf jeden Fall prüfen, ob sie bzgl. des Parkens eine Retourkutsche machen liesse.
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