Donnerstag, 20. Juni 2013

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Urteilsverkündung in Augsburg: Vanessas Mörder bleibt in Sicherungsverwahrung
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15.03.2012 14:22 Uhr
AustroBavarian
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Beiträge: 919

Liebe(r) Vecchio,

bitte genau lesen. Von Totalüberwachung habe ich kein einziges Wort geschrieben. Auch nicht von der Verhinderung einer Ersttat - so etwas wäre (leider!) utopisch.

Ich habe aber gefordert, die Möglichkeit einer lebenslangen Sicherheitsverwahrung öfter und konsequenter anzuwenden - womit wir auch schon bei der von Ihnen nachgefragten "Grenzziehung" wären: Gewaltverbrechen.

Liebe Grüße
vom AustroBavarian

________
Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

15.03.2012 14:52 Uhr
DerWikinger
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 652

 

Zitat von AustroBavarian
 

 

Besser wäre es, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die es ermöglichen können, Wiederholungstaten schon im Vorhinein so weit als möglich zu verhindern. Also den Vorschlag Ihrer "lebenslangen Rund-um-die-Uhr-Versorgung" öfter und konsequenter auch schon nach einem erstmaligen Gewaltverbrechen anwenden.

Das meint
Der AustroBavarian

Sie wollen also allen Menschen, die einen, zugegebenermaßen großen, Fehler gemacht haben eine zweite Chance verweigern? Das impliziert nämlich Ihr "soweit als möglich"!

Diejenigen die zu Unrecht verurteilt wurden, oder auch die, die bereit sind sich zu ändern sind halt dann einfach ein Kollateralschaden?

Vecchio zielt mit seiner Anspielung auf 1984 schon in die richtige Richtung. Denn Freiheit und Sicherheit sind nunmal grundsätzlich einander diametral gegenüberstehende Ziele. Je mehr man on dem einen hat, desto weniger hat man vom anderen.

________
Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

15.03.2012 15:14 Uhr
jerose
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Es geht hier darum, dass ein Teil der Verhandlung nicht-öffentlich geführt wird. Um nicht mehr und nicht weniger. Das ist überhaupt nichts Besonderes.

Es geht hier weder um einen Mordprozess noch um eine Wiederholungstat.

Wenn ich hier lese vom Entzug der Grundrechte usw. frage ich mich auch, womit der ein oder andere es verdient hat auf dem Boden unserer Verfassung leben zu dürfen.

Große Reden schwingen und über andere richten wollen, aber selbst nicht bereit die Grundlagen unserer Gesellschaft zu respektieren.

Oder was?

15.03.2012 15:55 Uhr
AustroBavarian
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Beiträge: 919

 

Zitat von DerWikinger
 

 

Sie wollen also allen Menschen, die einen, zugegebenermaßen großen, Fehler gemacht haben eine zweite Chance verweigern? Das impliziert nämlich Ihr "soweit als möglich"!

 

Wollen Sie wirklich und ernsthaft ein Gewaltverbrechen mit "großen Fehler gemacht" abtun?

Sie wollen einem Gewaltverbrecher, der schon einmal bewiesen hat, dass er keine Achtung vor dem Leben anderer hat, ernstlich eine 2. Chance einräumen? Eine 2. Chance für weitere Gewaltverbrechen?

Und was mit der 2. Chance für die Opfer?

  

Zitat von DerWikinger
 

Diejenigen die zu Unrecht verurteilt wurden, oder auch die, die bereit sind sich zu ändern sind halt dann einfach ein Kollateralschaden? 

 

Zu den zu "Unrecht Verurteilten": Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich eine Wiederaufnahme des Verfahrens ablehne?

Zu denen, die bereit sind sich zu ändern: Resozialisierungsmaßnahmen von Dieben und Betrügern, die auch alles dafür tun, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen, unterstütze ich gerne. Wenn es sich aber um Gewaltverbrecher handelt, die keinerlei Achtung vor dem Leben anderer gezeigt haben, dann können Sie mich ruhig "herzlos" oder "überhart" schimpfen, hier sage ich klipp und klar: Menschenverachtenden Gewaltverbrechern glaube ich grundsätzlich nicht. Egal wie sehr sie Besserung geloben - der Glaube an solche Beteuerungen könnte das Todesurteil für ein weiteres unschuldiges Opfer bedeuten.

Das meint
Der AustroBavarian

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Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

15.03.2012 16:12 Uhr
DerWikinger
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Beiträge: 652

 

Zitat von AustroBavarian
 

 

Ihre Meinung sei Ihnen belassen, ich würde Sie aber als Hardliner bezeichnen.

Ich denke nicht, dass ich irgendetwas heruntergespielt habe, was Sie als abtun bezeichnen hier. Dennoch sind die Menschenrechte unantastbar, das hat auch der EuGH schon mehrfach festgestellt, egal was jemand getan hat.

Der Vergleich Täter / Opfer ist in den meisten Fällen nichts als billige Polemik. Natürlich erhält ein Mordopfer keine 2. Chance, das impliziert die Tat ja bereits, also ist der Vergleich billig. Dennoch haben auch Täter Rechte und wenn Sie versuchen diese ihnen abzusprechen stellen Sie sich auf eine Stufe mit eben diesen.

Unsere Politiker sollten sich nicht nur in populistischem Geschwätz ergehen (meist wenn etwas passiert ist oder grade Wahlkampf) und endlich verfassungskonforme Gesetze erlassen. Diese Schwätzer gab und gibt es ja in Österreich auch, ich erinnere an Herrn Haider. Geld genug kassieren sie ja.

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Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

15.03.2012 17:10 Uhr
AustroBavarian
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 919

Lieber Wikinger,

ich akzeptiere es, wenn Sie mich als "Hardliner" bezeichnen - und ja, ich stehe auch dazu.

Was ich aber entschieden zurückweisen möchte, ist ein Vergleich mit dem von Ihnen genannten österr. Politiker oder dessen Partei (bzw. einer deren Nachfolgeparteien). Für Vertreter radikaler Parteien, egal ob links oder rechts, empfinde ich nur Verachtung. Ich wäre aber auch nicht erfreut, wenn Sie mich in Verbindung mit einer der s.g. "etablierten" Stimmenfänger brächten, denen es weniger um vernünftige langfristige Lösungen als viel mehr um die kurzfristige Verteidigung ihrer gut bezahlten Posten geht. Aber das ist hier ja "off topic". Ich möchte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass meine hier gemachten Äußerungen in keinster Weise politisch motiviert sind sondern lediglich den Zweck haben, klare und eindeutige Stellung zu Gunsten des Opferschutzes zu beziehen.

Und für diesen Opferschutz bin ich auch gerne bereit die Gültigkeit von "Grundrechten für alle" (also auch für Gewaltverbrecher) grundsätzlich in Frage zu stellen - selbst wenn ich dafür die Verachtung jener vermeintlicher "Menschenfreunde" ernte, die in ihrem vielleicht sogar ehrlich gemeintem "Gutdenken" Mitleid für menschenverachtende Gewaltverbrecher empfinden.

Der Täter hat bis zum Schluss die Entscheidungsmöglichkeit sein geplantes Verbrechen NICHT auszuführen - und stattdessen als Mensch (mit allen "Menschenrechten") weiter zu leben.
Das Opfer hat diese Möglichkeit nicht.

Der AustroBavarian

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Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

Zuletzt geändert von AustroBavarian, am 15.03.2012 um 17:24 Uhr
15.03.2012 19:13 Uhr
Athineos
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Es ist immer wieder erheiternd, der Selbstentlarvung einiger Forenteilnehmer und der anschließenden, krampfhaften Schönrederei beizuwohnen, wenn auffällt, dass man sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat ...

 

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μολὼν λαβέ

15.03.2012 20:31 Uhr
donnerwetter
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Beiträge: 591

Wo leben wir nur.

 

Da haben Verbrecher mehr Rechte als die Opfer und ihre Angehörigen.

 

Das ist schon sehr traurig.

________
Wer in meinen Texten Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

15.03.2012 20:56 Uhr
Carlos
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Beiträge: 1678

 

Zitat von Bongo
Taeterstaat ist Unrechtstaat

Und Wiederholungstaeter, erhalten fuer den Rest ihres Erdendaseins eine "24-Stunden-All-Inclusive-Verpflegung" ohne Ausgang. Tongue Smilie

 Wiederholungstäter - genau der kranke Punkt in unserem Rechtssystem. Ein Mord genügt nicht.

Für Mörder gabs noch in den 50ern und 60ern lebenslänglich Zuchthaus. Das war ok.

Sicherungsverwahrung, wozu ?

16.03.2012 00:44 Uhr
Maunz
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Eine kleine Anmerkung zu all denen die gerne begründen dass man die Sicherheitsverwahrung damals im Urteil nicht mit einbezogen hat, vor 10 Jahren war es bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht noch nicht möglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das wurd erst vor 4-5 Jahren geändert. Hätte der damalige Richter diese Möglichkeit gehabt, hätte er sie nämlich ausgesprochen, denn wie er so schön gesagt hat, es tut ihm Leid da die Höchsstrafe in diesem Fall nicht ausreichend ist.

16.03.2012 08:55 Uhr
AustroBavarian
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Zitat von Maunz
 

Eine kleine Anmerkung zu all denen die gerne begründen dass man die Sicherheitsverwahrung damals im Urteil nicht mit einbezogen hat, vor 10 Jahren war es bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht noch nicht möglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das wurd erst vor 4-5 Jahren geändert. Hätte der damalige Richter diese Möglichkeit gehabt, hätte er sie nämlich ausgesprochen, denn wie er so schön gesagt hat, es tut ihm Leid da die Höchsstrafe in diesem Fall nicht ausreichend ist.

 Frage - ich bin keine Jurist: Der Täter war zur Tatzeit 19, also bereits volljährig. Meines Wissens liegt es bei Personen im Alter zwischen 18 und 21 im Ermessen des Gerichtes ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.

Wenn ich mich recht erinnere (bitte ggf. korrigieren), stand diese Frage damals auch im Raum und es wurde nur aufgrund eines psychologischen Gutachtens, das dem Täter "Unreife" zubilligte, auf Basis Jugendstrafrecht verhandelt. Mit den Folgen dieser täterschützenden Milde kann sich jetzt ein weiteres Gerichtsverfahren herumschlagen, das von den Steuerzahlern finanziert werden muss.

Weitere Frage: Gehört ein Erwachsener, der aufgrund Unreife einen solch grausamen Mord begeht nicht eigentlich lebenslang in die geschlossene Psychiatrie?

Das fragt sich sicher nicht nur
Der AustroBavarian

 

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16.03.2012 09:56 Uhr
Athineos
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Zitat von donnerwetter
 

Wo leben wir nur.

 

Im 21. Jahrhundert in der Bundesrepublik Deutschland ....

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μολὼν λαβέ

17.03.2012 20:55 Uhr
Maunz
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Zitat von AustroBavarian
 

 

 Frage - ich bin keine Jurist: Der Täter war zur Tatzeit 19, also bereits volljährig. Meines Wissens liegt es bei Personen im Alter zwischen 18 und 21 im Ermessen des Gerichtes ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.

Wenn ich mich recht erinnere (bitte ggf. korrigieren), stand diese Frage damals auch im Raum und es wurde nur aufgrund eines psychologischen Gutachtens, das dem Täter "Unreife" zubilligte, auf Basis Jugendstrafrecht verhandelt. Mit den Folgen dieser täterschützenden Milde kann sich jetzt ein weiteres Gerichtsverfahren herumschlagen, das von den Steuerzahlern finanziert werden muss.

Weitere Frage: Gehört ein Erwachsener, der aufgrund Unreife einen solch grausamen Mord begeht nicht eigentlich lebenslang in die geschlossene Psychiatrie?

Das fragt sich sicher nicht nur
Der AustroBavarian

 

Ich bin absolut ihrer Meinung dass ein Mensch der die Privilegien des Erwachsen-seins genießt auch dann auch für die Konzequenzen die das mit sich bringt die Verantwortung tragen muss und es da keine Tolleranzgrenze zwischen 18-21 geben sollte denn sonst kann man die Volljährigkeit wieder auf 21 setzen. Tja aber das wird wohl so bleiben

28.03.2012 15:39 Uhr
Redaktion
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Fall Vanessa: Mörder will mit Gutachter sprechen

Überraschende Wende beim Prozess um die Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder:
Vanessas Mörder will mit Gutachter sprechen

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www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

28.03.2012 15:39 Uhr
AustroBavarian
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Wozu der ganze Aufwand?

Ein absolut grauenhafter und perverser Mörder soll wieder auf freien Fuß gesetzt werdern - und das obwohl bereits 2 Gutachter ihn nach wie vor für gefährlich halten und er sich selbst bisher einer Untersuchung verweigert hat?

Das Gericht redet ihm auch noch "gut zu", dass er sich untersuchen lässt, um der drohenden Sicherheitsverwahrung zu entgehen!

Wie will es ein dritter Gutachter verantworten und wie kann es sein Verteidiger mit seinem Gewissen vereinbaren, dafür zu plädieren, diese wandelnde Gefahr jemals wieder auf die Menschheit loszulassen?

Wer von diesen "Experten" wird sich noch in den Spiegel sehen können, wenn dann das nächste unschuldige Opfer dahingemetzelt wird?

Das fragt sich sicher nicht nur
Der AustroBavarian

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Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

Zuletzt geändert von AustroBavarian, am 28.03.2012 um 15:59 Uhr

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