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#151 (permalink) | |
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Liebe(r) Vecchio, bitte genau lesen. Von Totalüberwachung habe ich kein einziges Wort geschrieben. Auch nicht von der Verhinderung einer Ersttat - so etwas wäre (leider!) utopisch. Ich habe aber gefordert, die Möglichkeit einer lebenslangen Sicherheitsverwahrung öfter und konsequenter anzuwenden - womit wir auch schon bei der von Ihnen nachgefragten "Grenzziehung" wären: Gewaltverbrechen. Liebe Grüße |
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#152 (permalink) | |
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Sie wollen also allen Menschen, die einen, zugegebenermaßen großen, Fehler gemacht haben eine zweite Chance verweigern? Das impliziert nämlich Ihr "soweit als möglich"! Diejenigen die zu Unrecht verurteilt wurden, oder auch die, die bereit sind sich zu ändern sind halt dann einfach ein Kollateralschaden? Vecchio zielt mit seiner Anspielung auf 1984 schon in die richtige Richtung. Denn Freiheit und Sicherheit sind nunmal grundsätzlich einander diametral gegenüberstehende Ziele. Je mehr man on dem einen hat, desto weniger hat man vom anderen. |
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#153 (permalink) | |
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Es geht hier darum, dass ein Teil der Verhandlung nicht-öffentlich geführt wird. Um nicht mehr und nicht weniger. Das ist überhaupt nichts Besonderes. Es geht hier weder um einen Mordprozess noch um eine Wiederholungstat. Wenn ich hier lese vom Entzug der Grundrechte usw. frage ich mich auch, womit der ein oder andere es verdient hat auf dem Boden unserer Verfassung leben zu dürfen. Große Reden schwingen und über andere richten wollen, aber selbst nicht bereit die Grundlagen unserer Gesellschaft zu respektieren. Oder was? |
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#154 (permalink) | |
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#155 (permalink) | |
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Ihre Meinung sei Ihnen belassen, ich würde Sie aber als Hardliner bezeichnen. Ich denke nicht, dass ich irgendetwas heruntergespielt habe, was Sie als abtun bezeichnen hier. Dennoch sind die Menschenrechte unantastbar, das hat auch der EuGH schon mehrfach festgestellt, egal was jemand getan hat. Der Vergleich Täter / Opfer ist in den meisten Fällen nichts als billige Polemik. Natürlich erhält ein Mordopfer keine 2. Chance, das impliziert die Tat ja bereits, also ist der Vergleich billig. Dennoch haben auch Täter Rechte und wenn Sie versuchen diese ihnen abzusprechen stellen Sie sich auf eine Stufe mit eben diesen. Unsere Politiker sollten sich nicht nur in populistischem Geschwätz ergehen (meist wenn etwas passiert ist oder grade Wahlkampf) und endlich verfassungskonforme Gesetze erlassen. Diese Schwätzer gab und gibt es ja in Österreich auch, ich erinnere an Herrn Haider. Geld genug kassieren sie ja. |
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#156 (permalink) | |
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Lieber Wikinger, ich akzeptiere es, wenn Sie mich als "Hardliner" bezeichnen - und ja, ich stehe auch dazu. Was ich aber entschieden zurückweisen möchte, ist ein Vergleich mit dem von Ihnen genannten österr. Politiker oder dessen Partei (bzw. einer deren Nachfolgeparteien). Für Vertreter radikaler Parteien, egal ob links oder rechts, empfinde ich nur Verachtung. Ich wäre aber auch nicht erfreut, wenn Sie mich in Verbindung mit einer der s.g. "etablierten" Stimmenfänger brächten, denen es weniger um vernünftige langfristige Lösungen als viel mehr um die kurzfristige Verteidigung ihrer gut bezahlten Posten geht. Aber das ist hier ja "off topic". Ich möchte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass meine hier gemachten Äußerungen in keinster Weise politisch motiviert sind sondern lediglich den Zweck haben, klare und eindeutige Stellung zu Gunsten des Opferschutzes zu beziehen. Und für diesen Opferschutz bin ich auch gerne bereit die Gültigkeit von "Grundrechten für alle" (also auch für Gewaltverbrecher) grundsätzlich in Frage zu stellen - selbst wenn ich dafür die Verachtung jener vermeintlicher "Menschenfreunde" ernte, die in ihrem vielleicht sogar ehrlich gemeintem "Gutdenken" Mitleid für menschenverachtende Gewaltverbrecher empfinden. Der Täter hat bis zum Schluss die Entscheidungsmöglichkeit sein geplantes Verbrechen NICHT auszuführen - und stattdessen als Mensch (mit allen "Menschenrechten") weiter zu leben. Der AustroBavarian |
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Zuletzt geändert von AustroBavarian, am 15.03.2012 um 17:24 Uhr
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#157 (permalink) | |
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Es ist immer wieder erheiternd, der Selbstentlarvung einiger Forenteilnehmer und der anschließenden, krampfhaften Schönrederei beizuwohnen, wenn auffällt, dass man sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat ...
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#158 (permalink) | |
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Wo leben wir nur.
Da haben Verbrecher mehr Rechte als die Opfer und ihre Angehörigen.
Das ist schon sehr traurig. |
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#159 (permalink) | |
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Wiederholungstäter - genau der kranke Punkt in unserem Rechtssystem. Ein Mord genügt nicht. Für Mörder gabs noch in den 50ern und 60ern lebenslänglich Zuchthaus. Das war ok. Sicherungsverwahrung, wozu ? |
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#160 (permalink) | |
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Eine kleine Anmerkung zu all denen die gerne begründen dass man die Sicherheitsverwahrung damals im Urteil nicht mit einbezogen hat, vor 10 Jahren war es bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht noch nicht möglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das wurd erst vor 4-5 Jahren geändert. Hätte der damalige Richter diese Möglichkeit gehabt, hätte er sie nämlich ausgesprochen, denn wie er so schön gesagt hat, es tut ihm Leid da die Höchsstrafe in diesem Fall nicht ausreichend ist. |
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#161 (permalink) | |
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Frage - ich bin keine Jurist: Der Täter war zur Tatzeit 19, also bereits volljährig. Meines Wissens liegt es bei Personen im Alter zwischen 18 und 21 im Ermessen des Gerichtes ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Wenn ich mich recht erinnere (bitte ggf. korrigieren), stand diese Frage damals auch im Raum und es wurde nur aufgrund eines psychologischen Gutachtens, das dem Täter "Unreife" zubilligte, auf Basis Jugendstrafrecht verhandelt. Mit den Folgen dieser täterschützenden Milde kann sich jetzt ein weiteres Gerichtsverfahren herumschlagen, das von den Steuerzahlern finanziert werden muss. Weitere Frage: Gehört ein Erwachsener, der aufgrund Unreife einen solch grausamen Mord begeht nicht eigentlich lebenslang in die geschlossene Psychiatrie? Das fragt sich sicher nicht nur
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#162 (permalink) | |
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#163 (permalink) | |
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Ich bin absolut ihrer Meinung dass ein Mensch der die Privilegien des Erwachsen-seins genießt auch dann auch für die Konzequenzen die das mit sich bringt die Verantwortung tragen muss und es da keine Tolleranzgrenze zwischen 18-21 geben sollte denn sonst kann man die Volljährigkeit wieder auf 21 setzen. Tja aber das wird wohl so bleiben |
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#164 (permalink) | |
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Fall Vanessa: Mörder will mit Gutachter sprechen
Überraschende Wende beim Prozess um die Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder: |
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#165 (permalink) | |
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Wozu der ganze Aufwand?
Ein absolut grauenhafter und perverser Mörder soll wieder auf freien Fuß gesetzt werdern - und das obwohl bereits 2 Gutachter ihn nach wie vor für gefährlich halten und er sich selbst bisher einer Untersuchung verweigert hat? Das Gericht redet ihm auch noch "gut zu", dass er sich untersuchen lässt, um der drohenden Sicherheitsverwahrung zu entgehen! Wie will es ein dritter Gutachter verantworten und wie kann es sein Verteidiger mit seinem Gewissen vereinbaren, dafür zu plädieren, diese wandelnde Gefahr jemals wieder auf die Menschheit loszulassen? Wer von diesen "Experten" wird sich noch in den Spiegel sehen können, wenn dann das nächste unschuldige Opfer dahingemetzelt wird? Das fragt sich sicher nicht nur |
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Zuletzt geändert von AustroBavarian, am 28.03.2012 um 15:59 Uhr
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