Donnerstag, 23. Mai 2013

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Gegner des Augsburger Flughafens erstatten Strafanzeige gegen Stadt Augsburg
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13.04.2012 13:03 Uhr
Vergänglich
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Hätte sich dann einfach vermeiden lassen:

Die Stadt Augsburg hätte lediglich den Anwalt nur korrekt informieren müssen.

13.04.2012 13:03 Uhr
Redaktion
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Strafanzeige läuft wohl ins Leere
Der Anwalt der Hubschrauber-Gegner erhebt wegen eines angeblichen Schwarzbaus auf dem Flughafengelände massive Vorwürfe. Doch er liegt daneben.
Strafanzeige läuft wohl ins Leere

________
www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

13.04.2012 13:23 Uhr
Augsburger Beobachter
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Zitat von Vergänglich
Hätte sich dann einfach vermeiden lassen:

Die Stadt Augsburg hätte lediglich den Anwalt nur korrekt informieren müssen.

Es ist die Aufgabe eines Anwalts sich selbst zu informieren. Und ob die Stadt nicht korrekt informiert hat, sei mal dahingestellt...

Zuletzt geändert von Augsburger Beobachter, am 13.04.2012 um 13:36 Uhr
13.04.2012 16:44 Uhr
cato
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Ob die Strafanzeige wirklich ins Leere läuft, wie da der Wunsch des AZ-Schreibers sich ausdrückt, wird aufkommen. Nach Lage der Dinge hat die Stadt nicht mit offenen Karten gespielt, aber letztlich werden Flughafenbetreiber (Schuldenmacher), Politiker mit Hilfe von Justiz und Behörden die Oberhand behalten, denn, wie ich immer wieder anführen muß, Artikel 2 des Grundgesetzes, der jedermann und jederfrau Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert (garantieren soll), ist längst von den vorgenannten Institutionen ausgehebelt. Sie ignorieren, daß Fluglärm krankmacht. (Würden sie am Flugplatz wohnen müssen, wäre Art. 2GG intakt!)

13.04.2012 17:56 Uhr
Augustulus
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Zitat von cato
 

Ob die Strafanzeige wirklich ins Leere läuft, wie da der Wunsch des AZ-Schreibers sich ausdrückt, wird aufkommen. Nach Lage der Dinge hat die Stadt nicht mit offenen Karten gespielt, aber letztlich werden Flughafenbetreiber (Schuldenmacher), Politiker mit Hilfe von Justiz und Behörden die Oberhand behalten, denn, wie ich immer wieder anführen muß, Artikel 2 des Grundgesetzes, der jedermann und jederfrau Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert (garantieren soll), ist längst von den vorgenannten Institutionen ausgehebelt. Sie ignorieren, daß Fluglärm krankmacht. (Würden sie am Flugplatz wohnen müssen, wäre Art. 2GG intakt!)

Unbestritten kann Lärm krankmachen. 

Für mich stellt sich aber nach wie vor die Frage, warum man sich ausgerechnet in Sicht- und Hörweite zu einem Flughafen ansiedeln muss.

Und was den Lärm selbst angeht: der ist bei weitem nicht so schlimm wie immer behauptet wird:

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und mich während der Woche (also zu den Betriebszeiten) in Dickelsmoor an die Straße Richtung Flughafen gestellt. Zunächst haben einige Flugzeuge der Luftwaffe das Gebiet überflogen, einige Privatflieger sind gestartet, und dann hat tatsächlich auch ein Heli-Aviation-Hubschrauber abgehoben. Außerdem sind währenddessen etliche Fahrzeuge auf der Hauptstraße und auf der Wohnstraße entlang gefahren.

Fazit:

Die Flugzeuge waren wesentlich lauter als der Hubschrauber; von dessen Start hat man NICHTS und von der Landung wenig gehört.

Jedes Auto, das mit normaler Geschwindigkeit durch Dickelsmoor fährt, ist während der unmittelbaren Vorbeifahrt lauter als das Fluggerät.

 

Schon auf Höhe des ADAC-Geländes ist der Geräuschpegel der Mühlhauser Straße in etwa ebenso hoch wie der des Flughafens.

Jeder Traktor und jeder LKW nimmt es geräuschmäßig locker mit einem Hubschrauber (auch während der Platzrunde) auf.

Alles in allem scheint mir da auf Seiten der Flughafengegner etliches an Polemik im Spiel zu sein. Und hier von einer Verletzung des Grundgesetztes zu sprechen ist wohl auch etwas arg weit hergeholt. 

Zuletzt geändert von Augustulus, am 13.04.2012 um 18:01 Uhr
13.04.2012 18:05 Uhr
Augsburger Beobachter
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Zitat von cato
   Sie ignorieren, daß Fluglärm krankmacht. (Würden sie am Flugplatz wohnen müssen, wäre Art. 2GG intakt!)

Keiner wird gezwungen an einen wie Sie sagen Flugplatz zu ziehen. Den Flugplatz gibt es seit 1968, also seit 44 Jahren. Das sind bald 2 Generationen. Es gab damals nur äußerst wenige Anwohner in unmittelbarer Nähe. Jeder der in den letzten Jahren dazugezogen ist ist selbst schuld. Wie jede Strasse und jedes Bahngleis im Laufe der Zeit mehr Lärm erzeugt , werden auch Flugplätze immer größer. Der Augsburger City-Airport wird ab nächstem Jahr über 250 Menschen einen Arbeitsplatz bieten. Im Vergleich zu den besten Zeiten mit täglich 13 Linienverbindungen hat sich die Lärmemmission sehr stark gebessert. Die Stadt hat zusammen mit den Anwohnern das Planfeststellungsverfahren aufgestellt. Dieses legt die Grenzen des Airports deutlich fest. Alles was innerhalb der gesetzten Bestimmungen abläuft passiert quasi mit der Zustimmung der Anwohner. Falls Der Flughafen mehr Lärm ausstößt als erlaubt können die gerne erfolgreich klagen, aber das wird so schnell nicht passieren. Schon lange nicht wenn populistische Anwälte am Werk sind, welche vom Standort Augsburg keinen Schimmer haben. Das derzeitige Heli-Aviation Gebäude gehörte früher Augsburg Airways. Dort wurde ein Flugsimulator untergebracht. Zudem steht dieses Gebäude auf Aichach-Friedberger Grund. Wie man die Stadt dagegen verklagen kann, sollte Herr Staranwalt schonmal erklären. Was ziemlich witzig ist: Ich bin regelmäßig auf http://www.fluglaerm-augsburg.de/. Normalerweise werden neue Aritikel sofort ins Netz gestellt, doch bei dem letzten AZ-Artikel ist immer noch keiner zu finden. Hat der Webseitenbetreiber etwa aus Peinlichkeit die Luft angehalten? Was ich bei der ganzen Informationspolitik nicht ganz verstehe: 
Auch wenn die Stadt dem Anwalt verspätet die Unterlagen zukommen ließ, ist doch kein Verbrechen, solange sich alles in den in der Planfeststellung beschlossenen Grenzen abspielt. Seit wann besitzt ein Rechtsanwalt eine autoritäre Gewalt?   

14.04.2012 11:50 Uhr
cato
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Keiner wird gezwungen an einen wie Sie sagen Flugplatz zu ziehen. Den Flugplatz gibt es seit 1968, also seit 44 Jahren. Das sind bald 2 Generationen. Es gab damals nur äußerst wenige Anwohner in unmittelbarer Nähe. Jeder der in den letzten Jahren dazugezogen ist ist selbst schuld. Wie jede Strasse und jedes Bahngleis im Laufe der Zeit mehr Lärm erzeugt , werden auch Flugplätze immer größer. Der Augsburger City-Airport wird ab nächstem Jahr über 250 Menschen einen Arbeitsplatz bieten. Im Vergleich zu den besten Zeiten mit täglich 13 Linienverbindungen hat sich die Lärmemmission sehr stark gebessert. Die Stadt hat zusammen mit den Anwohnern das Planfeststellungsverfahren aufgestellt. Dieses legt die Grenzen des Airports deutlich fest. Alles was innerhalb der gesetzten Bestimmungen abläuft passiert quasi mit der Zustimmung der Anwohner. Falls Der Flughafen mehr Lärm ausstößt als erlaubt können die gerne erfolgreich klagen, aber das wird so schnell nicht passieren. Schon lange nicht wenn populistische Anwälte am Werk sind, welche vom Standort Augsburg keinen Schimmer haben. Das derzeitige Heli-Aviation Gebäude gehörte früher Augsburg Airways. Dort wurde ein Flugsimulator untergebracht. Zudem steht dieses Gebäude auf Aichach-Friedberger Grund. Wie man die Stadt dagegen verklagen kann, sollte Herr Staranwalt schonmal erklären. Was ziemlich witzig ist: Ich bin regelmäßig auf http://www.fluglaerm-augsburg.de/. Normalerweise werden neue Aritikel sofort ins Netz gestellt, doch bei dem letzten AZ-Artikel ist immer noch keiner zu finden. Hat der Webseitenbetreiber etwa aus Peinlichkeit die Luft angehalten? Was ich bei der ganzen Informationspolitik nicht ganz verstehe: 
Auch wenn die Stadt dem Anwalt verspätet die Unterlagen zukommen ließ, ist doch kein Verbrechen, solange sich alles in den in der Planfeststellung beschlossenen Grenzen abspielt. Seit wann besitzt ein Rechtsanwalt eine autoritäre Gewalt?   

In Art. 2 GG steht nichts davon, daß man da und da nicht wohnen soll/darf, nicht  hinziehen soll/kann/darf, sondern schlicht, daß jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Dieser Artikel ist von interessierten Zeitgenossen mit Hilfe von Politikern/Gerichten bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt worden, Klagen dagegen zwecklos. Punkt.

14.04.2012 12:50 Uhr
Augsburger Beobachter
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Zitat von cato
 

 

In Art. 2 GG steht nichts davon, daß man da und da nicht wohnen soll/darf, nicht  hinziehen soll/kann/darf, sondern schlicht, daß jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Dieser Artikel ist von interessierten Zeitgenossen mit Hilfe von Politikern/Gerichten bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt worden, Klagen dagegen zwecklos. Punkt.

es ist ein Unterschied ob man sich belästigt fühlt, oder ob man in der Gesundheit gefährdet ist. Lärm ist oftmals subjektiv.  Stehen wir direkt an einer stark befahrenen Straße, sind wir einem Lärmpegel von 70 bis 80 Dezibel ausgesetzt, und das durchgehend. Rauscht ein Lastwagen vorbei, kommt er auf rund 90 Dezibel. Ein Lärmgutachten hat ergeben, dass in der nächsten Flughafenumgebung ein Dauerpegelwert von 60 dB gemessen wird, während die Spitzen bis zu 90db erreichen. Gesundheitsgefährdend wird erst eine Dauerbeschallung von 80db. 
Zum Vergleich: Ein Gewitter kann bis zu 120db verursachen. Ein Wasserfall wird im Durchschnitt mit 90 db
gemessen...Warum ist noch keiner auf die Idee gekommen, den Lech zu verklagen??  Huh

16.04.2012 00:35 Uhr
Bumblebee3
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Zitat von cato
 

Ob die Strafanzeige wirklich ins Leere läuft, wie da der Wunsch des AZ-Schreibers sich ausdrückt, wird aufkommen. Nach Lage der Dinge hat die Stadt nicht mit offenen Karten gespielt, aber letztlich werden Flughafenbetreiber (Schuldenmacher), Politiker mit Hilfe von Justiz und Behörden die Oberhand behalten, denn, wie ich immer wieder anführen muß, Artikel 2 des Grundgesetzes, der jedermann und jederfrau Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert (garantieren soll), ist längst von den vorgenannten Institutionen ausgehebelt. Sie ignorieren, daß Fluglärm krankmacht. (Würden sie am Flugplatz wohnen müssen, wäre Art. 2GG intakt!)

Wäre doch nett, wenn Sie Ihren Lieblingsartikel im GG komplett zitieren würden: Den Nachsatz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." haben Sie nämlich weggelassen.Genehmigungsverfahren sind u.a. Bestandteil dieser Gesetze.

Ach ja, das Halbsätzlein "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt" ist Ihnen auch ausgekommen; auch die Flieger, die Piloten und die am Flughafen Beschäftigten haben das Recht auf freie Entfaltung.

Es ist Aufgabe der Gerichte, dass man im Streitfall einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen suchen soll, denn von Ihnen gebetsmühlenhaft zitierte Artikel 2 GG gilt auch für alle.Insofern finde ich es unsachlich und nur polemisierend, wenn Sie global gegen Justiz und Gesetzgeber herziehen und den Eindruck erwecken, als würde da eine Verschwörung stattfinden gegen die armen, Lärm geplagten Anwohner.

Für Sie ist das Defizit des Flughafens ein Argument, etwas seltsam, dass Sie dann gegen jede Aktion sind, die dazu führen könnte, das Defizit etwas zu reduzieren; die Frage ist m.E. statthaft, warum jemand "sehenden Auges" neben einen Flughafen baut und dann gegen den Fluglärm aktiv wird.

Wenn man Ihre Logik überspitzen würde, dann könnten Sie ein Häuslein direkt neben die A8 bauen und dann mit Berufung auf das GG fordern, die Autobahn zu schließen.

________
Die Zukunft war früher auch besser (Karl Valentin)

16.04.2012 10:12 Uhr
pro musica
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Die Stadt hat zusammen mit den Anwohnern das Planfeststellungsverfahren aufgestellt. Dieses legt die Grenzen des Airports deutlich fest. Alles was innerhalb der gesetzten Bestimmungen abläuft passiert quasi mit der Zustimmung der Anwohner. Falls Der Flughafen mehr Lärm ausstößt als erlaubt können die gerne erfolgreich klagen, aber das wird so schnell nicht passieren. Schon lange nicht wenn populistische Anwälte am Werk sind, welche vom Standort Augsburg keinen Schimmer haben. Das derzeitige Heli-Aviation Gebäude gehörte früher Augsburg Airways. Dort wurde ein Flugsimulator untergebracht. Zudem steht dieses Gebäude auf Aichach-Friedberger Grund. Wie man die Stadt dagegen verklagen kann, sollte Herr Staranwalt schonmal erklären. Was ziemlich witzig ist: Ich bin regelmäßig auf http://www.fluglaerm-augsburg.de/. Normalerweise werden neue Aritikel sofort ins Netz gestellt, doch bei dem letzten AZ-Artikel ist immer noch keiner zu finden. Hat der Webseitenbetreiber etwa aus Peinlichkeit die Luft angehalten? Was ich bei der ganzen Informationspolitik nicht ganz verstehe: 
Auch wenn die Stadt dem Anwalt verspätet die Unterlagen zukommen ließ, ist doch kein Verbrechen, solange sich alles in den in der Planfeststellung beschlossenen Grenzen abspielt. Seit wann besitzt ein Rechtsanwalt eine autoritäre Gewalt?   

 Warum wurde im Planfeststellungeverfahren nicht offensichtlich, dass das Gebäude auf Affinger Flur steht und somit Landkreis Aichach-Freidberg die Baugenehmigung erteilte? Warum Hat Frau Weber nicht sofort aufgeklärt? Da wird wohl ein spezieller Geldumverteilerschlüssel notwendig gewesen sein, oder wie werden Einkommen und Lasten unter Friedberg und Augsburg verteilt, wenn das Gebäude hüben steht und Startbahn drüben - genau dazwischen die Landkreisgrenze. Genaugenommen hat ja die Stadt Augsburg kein Gewerbesteuereinkommen aus der Heli-Aviation.

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„Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare. Für die Furchtsamen ist sie das Unbekannte. Für die Mutigen ist sie die...

16.04.2012 10:39 Uhr
cato
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Zitat von Bumblebee3
Selektive Wahrnehmung

 

Wäre doch nett, wenn Sie Ihren Lieblingsartikel im GG komplett zitieren würden: Den Nachsatz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." haben Sie nämlich weggelassen.Genehmigungsverfahren sind u.a. Bestandteil dieser Gesetze.

Ach ja, das Halbsätzlein "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt" ist Ihnen auch ausgekommen; auch die Flieger, die Piloten und die am Flughafen Beschäftigten haben das Recht auf freie Entfaltung.

Es ist Aufgabe der Gerichte, dass man im Streitfall einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen suchen soll, denn von Ihnen gebetsmühlenhaft zitierte Artikel 2 GG gilt auch für alle.Insofern finde ich es unsachlich und nur polemisierend, wenn Sie global gegen Justiz und Gesetzgeber herziehen und den Eindruck erwecken, als würde da eine Verschwörung stattfinden gegen die armen, Lärm geplagten Anwohner.

Für Sie ist das Defizit des Flughafens ein Argument, etwas seltsam, dass Sie dann gegen jede Aktion sind, die dazu führen könnte, das Defizit etwas zu reduzieren; die Frage ist m.E. statthaft, warum jemand "sehenden Auges" neben einen Flughafen baut und dann gegen den Fluglärm aktiv wird.

Wenn man Ihre Logik überspitzen würde, dann könnten Sie ein Häuslein direkt neben die A8 bauen und dann mit Berufung auf das GG fordern, die Autobahn zu schließen.

Habe ich natürlich nicht, denn der Artikel ist eben durch Gesetze total ausgehöhlt worden, so daß er gestrichen werden kann. Wäre ehrlicher.

Des weiteren: Es gibt Fluggeräte, wie die die sog. Sportflugzeuge oder die Heli-Firma-Hubschrauber, die überlaut sind, jedoch keinem Bedarf dienen wie Rettungsflüge oder Polizeieinsätze. Wären diese Fluggeräte so laut wie ein Traktor, wie kurioserweise behauptet wird, kein Mensch würde sich daran stören, wie auch niemand die Motorsegler verdammen wird. Auch ein paar Geschäftsflüge sind hinnehmbar.

Warum aber für diese wenigen Zeitgenossen, die gleichwohl die Umwelt mit Lärm überziehen, soviel Schulden gemacht werden bzw. Geld zum Fenster hinausgeschmissen wird, bleibt mir rätselhaft.

Die freie Entfaltung der Flieger usw. oder neben einen Flughafen, Autobahn bauen usw. sind keine ernsthaften Argumente.

16.04.2012 12:11 Uhr
Victor1
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Zitat von cato
 

 

Habe ich natürlich nicht, denn der Artikel ist eben durch Gesetze total ausgehöhlt worden, so daß er gestrichen werden kann. Wäre ehrlicher.

Des weiteren: Es gibt Fluggeräte, wie die die sog. Sportflugzeuge oder die Heli-Firma-Hubschrauber, die überlaut sind, jedoch keinem Bedarf dienen wie Rettungsflüge oder Polizeieinsätze. Wären diese Fluggeräte so laut wie ein Traktor, wie kurioserweise behauptet wird, kein Mensch würde sich daran stören, wie auch niemand die Motorsegler verdammen wird. Auch ein paar Geschäftsflüge sind hinnehmbar.

Warum aber für diese wenigen Zeitgenossen, die gleichwohl die Umwelt mit Lärm überziehen, soviel Schulden gemacht werden bzw. Geld zum Fenster hinausgeschmissen wird, bleibt mir rätselhaft.

Die freie Entfaltung der Flieger usw. oder neben einen Flughafen, Autobahn bauen usw. sind keine ernsthaften Argumente.

 Hier mal ein Auszug von der Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz:

Traktoren
Traktor mit Scheibenmäher91,1 dB (A)
Traktor mit Hochdruckpresse96,8 dB (A)
Traktor mit Heckenschneider89,6 dB (A)
Traktor mit Sprühgerät für Obstbau97,9 dB (A)
Traktor mit Strohhäcksler90,4 dB (A)
Traktor mit Führerhaus73 bis 90 dB (A)
Traktor ohne Führerhaus91 bis 99 dB (A)
Traktor (Vollgas)105 dB (A)
Traktor (Volllast)120 dB (A)
Geländefahrzeug100 dB (A)

Oder hier:

http://www.services.art.admin.ch/traktor/d/tt2011d.html

 

Im Gegensatz zu dem Lärmpegel der 'Heli-Flieger-Hubschrauber': 75,7 dB(A)

Also geringfügig leiser als die von Ihnen angesprochenen Traktoren.

 

 

16.04.2012 16:58 Uhr
Turamichele
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Was bitte ist denn an dem Argument Millionengrab falsch? Es wird jährlich mit einem Millionenbetrag das Vergnügen weniger Sportpiloten subventioniert.

Thema Rettungshubschrauber: 99% der Piloten von Rettungshubschraubern werden nicht bei Firmen wie Heli Aviation ausgebildet, sondern bei Bundeswehr, BGS und Polizei. So viele Flugstunden, wie da nötig sind, könnte sich niemand für seine Berufsausbildung leisten.

16.04.2012 17:27 Uhr
Augsburger Beobachter
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Zitat von pro musica
 

 

 Warum wurde im Planfeststellungeverfahren nicht offensichtlich, dass das Gebäude auf Affinger Flur steht und somit Landkreis Aichach-Freidberg die Baugenehmigung erteilte? Warum Hat Frau Weber nicht sofort aufgeklärt? Da wird wohl ein spezieller Geldumverteilerschlüssel notwendig gewesen sein, oder wie werden Einkommen und Lasten unter Friedberg und Augsburg verteilt, wenn das Gebäude hüben steht und Startbahn drüben - genau dazwischen die Landkreisgrenze. Genaugenommen hat ja die Stadt Augsburg kein Gewerbesteuereinkommen aus der Heli-Aviation.

Das Planfestetellungsverfahren ist aus einer Zeit, wo Heli Aviation noch gar ned da war.
Heli Aviation mietet zur Zeit nur die Wellblechhütte auf AIC-Grund an, bis das neue Hauptgebäude auf Augsburger Grund fertig ist. Das Gebäude samt Hangar ist gerade im Hochbaustadium im Sichereitsbereich des Flughafens. Wie die Teilungsverhältnisse bei Flughafen-Einnahmen sind, weiß ich nicht. Beechcraft muss allerdings für den blauen Hangar Steuern an AIC zahlen schätze ich mal, und für die restlichen Hangars an die Stadt Augsburg. Warum hat Weber nicht sofort aufgeklärt? Die Frage soll doch eher heißen, warum hat ein Anwalt von Außen sich nicht um die Beschaffung von Informationen selbst gekümmert? Wer eine Stadt vollkommen unkooperativ für sonstirgendwas beschuldigt, muss dann die Stadt ihn denn mit offenen Armen empfangen? Es ist agr nicht mal so lange her, als Flughafengegner bei einer Gesprächsrunde mit Gribl und Co die Politiker laut beschimpften...Irgendwann reicht es auch mal. Wer keinen Schimmer hat soll ruhig ins offene Messer laufen.

17.04.2012 08:50 Uhr
pro musica
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Es ist die Aufgabe eines Anwalts sich selbst zu informieren. Und ob die Stadt nicht korrekt informiert hat, sei mal dahingestellt...

 Ich denke der Anwalt hat sich schon informiert. Ich gehe davon aus, dass Infos der Zuständigkeit der Baugenehmigungen absichtlich verschwiegen wurden.

Auch in dem seitens der Kanzlei Baumann angestrengten Klageverfahren gegen die Stadt Augsburg wegen der Heli Aviation am 6. Dezember 2011 erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines Hangars mit Schulungsgebäude weigere sich die Stadt Augsburg weiterhin, die maßgeblichen Unterlagen herauszugeben.

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„Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare. Für die Furchtsamen ist sie das Unbekannte. Für die Mutigen ist sie die...

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Augsburger Flughafen


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