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#1 (permalink) | |
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Gessertshausen: Angefahrenes Reh wird von Laster überrollt
Verursacher hatte Unfall zuerst nicht gemeldet und überließ das Tier seinem Schicksal. Wenig später war es tot. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 03.05.2012 um 19:49 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Tierquäler....nur ne Verwarnung??????? |
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#3 (permalink) | |
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... oder erst Rausch ausschlafen müssen. Eigentlich gehört es sich, dass Unfallstellen abgesichert werden .... |
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#4 (permalink) | |
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da gehört 'ne ordentlich saftige Geldstrafe her
wenn jemand ein Tier anfährt und sich dann einfach nicht kümmert. Das ist doch das mindeste was man tun kann .. auch um die anderen Autofahrer zu warnen wenn das Tier auf der Fahrbahn liegen bleibt. Eine Frechheit und Tierquälerei! Das arme Reh, erst die Schmerzen und die Angstund dann noch von einem LKW totgefahren werden,
Schneck |
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#5 (permalink) | |
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Warum? Hat der das Tier gequält
Denken Sie, dass es für ein angefahrenes Reh einen Unterschied macht ob der der Jagdpächter ihm eine verpasst oder ein 30 Tonner drüber rollt? |
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#6 (permalink) | |
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Hätte der Autofahrer früher Bescheid gesagt, dann hätte das Tier auch viel früher erlöst werden können. |
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#7 (permalink) | |
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Die Frage ist doch auch: Wer ist/wäre zuerst da oder dagewesen ,der Jäger oder der LKW ? |
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#8 (permalink) | |
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#9 (permalink) | |
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Wie würden Sie bei einem Unfall mit Ihnen entscheiden: Notarzt oder 30 Tonner für Sie? Ist doch egal wer Ihnen eine verpasst, oder? |
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#10 (permalink) | |
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Ich glaube nicht, dass ein Notarzt mit dem Jadgewehr kommt um mir eine Kugel zu verpassen, oder?
Dem Reh wird die Todesart ziemlich wurscht gewesen sein, ich gehe davon aus dass bei beiden das Ergebnis sehr schnell zustande kommt. |
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#11 (permalink) | |
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Also lassen wir Sie einfach so auf der Straße liegen und schauen wer Sie zuerst erlöst, es quält Sie ja keiner und die Todesart ist ja wurscht! |
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#12 (permalink) | |
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Hä?...Was für Zeug...
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#13 (permalink) | |
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Ich schlage die sofortige Bildung einer Lichterkette für das Reh vor. |
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#14 (permalink) | |
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Ein Verwarnungsgeld bzw. auch Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten von der Verwaltungsbehörde von dem Betroffenen erhoben werden kann. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt gemäß § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen fünf und 35 Euro. Wir sprechen also über eine geringe Ordnungswidrigkeit. Der Mann hat sich falsch verhalten und ist dafür im Rahmen der Gesetze bestraft worden. Gerne kann man sich jetzt darüber unterhalten, ob die Gesetze ausreichend sind oder nicht.... Ich glaube, dass es nicht jedermanns Sache ist, angefahrene Rehe von der Straße in "Sicherheit" zu ziehen... Wir sprechen hier nich vom süssen Bambi, sondern von einem Wildtier, das evtl. auch Krankheiten übertragen kann (Tollwut oder ähnliches) oder schlicht in Panik um sich tritt... Das Unterlassen eines schlichten Telefonanrufs ist eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wurde. Tiere werden in freier Wildbahn oft grausamer getötet als durch einen LKW... das nur am Rande... Die "Vermenschlichung" von Tieren ist eine Unsitte. Case closed... |
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