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#31 (permalink) | |
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Wieder ein Sozialromantiker und Gutmensch mehr in diesem Forum. |
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#32 (permalink) | |
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Da kann ich nur zustimmen. Der Schutz gilt dem Opfer! Hier sind die Kühlenthaler gefragt, auch der Bürgermeister kann hier seine Kompetenz unter Beweis stellen. Ich denke auch, der Bürgermeister sollte ein Gespräch mit dem freigelassenen „Kinderschänder“ führen und ihm deutlich machen, dass ein Verbleib in Kühlenthal keinem Ruhe bringen wird. Im übrigen zweifle ich auch an der Einsicht des Täters, dass er sich seinem Fehler bewusst ist! Oder würde ein Mensch, der sich seiner Schuld bewusst geworden ist, und der seinen Fehler einsieht in den selben Ort/in das selbe Haus zurückziehen? und dem Kind, den Eltern und allen Einwohnern die ständige Angst zumuten? Ich bin der Meinung, der Täter hat noch nicht begriffen was er überhaupt angerichtet hat, welche psychischen Schäden das Opfer und deren Eltern haben und glaube daher, das er es wiederholen würde! Anders kann ich mir eine solche Provokation, in das gleiche Haus zu ziehen, nicht erklären!
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#33 (permalink) | |
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Für jeden der selbst Kinder hat ist dieser Kommentar ein Schlag ins Gesicht!!!! |
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#34 (permalink) | |
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Im Grunde haben Sie völlig Recht, aber für Leute, die zu Mord, Verstümmelung und Körperverletzung aufrufen, haben wir in diesem unseren Lande gaaaaaaanz viel Verständnis, da gilt es dann bis zum Gehtnichtmehr zu differenzieren . |
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#35 (permalink) | |
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Das würde man sich sehr oft wünschen ! |
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#36 (permalink) | |
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Es faellt mir nicht ganz leicht das zu schreiben da sich mir angesichts der absurden Sachlage saemtliche Zehennaegel aufstellen. Im Gesetz ist aber nun einmal von "minderschweren Faellen" von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern die Rede. Ich habe mir sowas nicht ausgedacht aber eben auch nicht die Gerichte die aufgrund socher Gesetze Urteile zu faellen haben. Ich glaube auch kaum, dass dem Gericht das gesprochene Urteil behagt. Ein Gericht kann aufgrund so einer Gesetzeslage keinen Taeter langfristig einsperren. Und daran ist die Politik, nicht die Justiz schuld. Eine Eroerterung darueber was ein minderschwerer Fall ist .der die folgende Gesetzesformulierung hergibt erspare ich mir im Interesse meines Blutdrucks. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, |
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#37 (permalink) | |
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So eine gequirlte Scheibe habe ich schon lange nicht mehr gelesen ! |
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#38 (permalink) | |
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Wie geschrieben, sollte man bei der Suche nach einer "zielorientierten Lösung" als erstes an das Interesse des Kindes denken. Diesem Kind ist es meiner Meinung nach nicht zuzumuten mit dem wegen schweren sexuellem Mißbrauch verurteilten Täter in der näheren Umgebung zu leben und täglich der Gefahr ausgesetzt zu seinem diesem zu begegnen. Wenn ein Umzug für den Täter nur deswegen nicht in Frage kommt, weil im das Geld fehlt, dann wäre eine Übernahme der Umzugskosten durch die Gemeinde durchaus vernüftig. Dem Täter wird dadurch schließlich keine "neue Wohnung finanziert" - er hat hinterher genauso viel oder wenig wie vorher - nur seine Wohnung ist dann an einem anderen Ort und das Opfer ist den Gedanken los, dem Täter ständig über den Weg zu laufen. |
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#39 (permalink) | |
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Da bin ich ganz deiner Meinung, eine zielorientierte Lösung muss her, allerdings muss sich die Gemeinde da nicht drum kümmern, Geld ist da genug vorhanden. Und wenn wirklich gerade keine liquiden Mittel zur Verfügung stünden, könnte man einfach das Grundstück samt Haus verkaufen. So wäre ein Umzug, mit Eigentumswohnung locker möglich. |
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#40 (permalink) | |
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Wenn diese Menschen dann keine Menschenrechte mehr besitzen, soll man sie dann straflos totschlagen, verstümmeln, foltern, erniedrigen und quälen dürfen? Ich kann mir vorstellen, dass viele "aufrichtig Entrüstete" daran Gefallen finden würden. Bei vielen kämen dann wahrscheinlich ganz neue Seiten zu Tage. Oder wären das vieleicht gar keine "neuen Seiten", sondern lediglich Seiten, die bereits jetzt latent schlummern? |
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#41 (permalink) | |
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Die Strafe für das Opfer dauert, insbesondere bei Kindesmissbrauch - ein Leben lang. Da kann sehr wohl verlangt werden, dass das Kind den Peiniger nicht mehr in der Nähe ertragen muss. Wenn die Judikative, Legislative und Exekutive dafür keine Mittel haben oder haben wollen, ist es durchaus verständlich, wenn die notwendigen sozialen Konsequenzen durch andere Maßnahmen realisiert werden bzw. die Gesellschaft dafür passende Lösungen selbst entwickelt. Ich hätte auch keine Lust darauf, dass so ein Subjekt in meiner Nähe wohnt und würde versuchen demjenigen den Wohlfühlfaktor nachhaltig zu stören. |
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#42 (permalink) | |
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Einverstanden, sofern der Umzug an den Nordpol erfolgt !! |
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#43 (permalink) | |
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Warum denn gleich so extrem? Unter zivilisierten Menschen, die anstatt akademischer (Ver-)Bildung durch eine juridische Fakultät noch über einen "gesunden Menschenverstand" verfügen, könnte das Problem recht einfach gelöst werden: Mit vernünftige Gesetzen, die wirklich die Opfer schützen und Gewaltverbrecher effektiv "unschädlich" machen. Zwangskastration und eine wesentlich schärfe Handhabung der lebenslangen Sicherheitsverwahrung wären dazu erste wichtige Schritte. So lange es aber noch Menschen gibt, die dazu aufrufen, "auch an den Täter zu denken" und sich Juristen freiwillig dazu bereit erklären, Gewaltverbrecher vor Gericht zu verteidigen (Pflichtverteidiger ausgenommen) wird Opferschutz wohl eine Illusion bleiben. Das meint |
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Zuletzt geändert von AustroBavarian, am 14.03.2012 um 15:40 Uhr
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#44 (permalink) | |
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MIr kommt es so vor, als ob hier einige mehr an den Täter als an das Opfer denken. Ich finde, der Opferschutz sollte immer an erster Stelle stehen, |
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Zuletzt geändert von pro rauchfrei de Mitglied, am 14.03.2012 um 16:12 Uhr
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#45 (permalink) | |
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Um Gewaltverbrecher "effektiv unschädlich" zu machen, ist das sicherste Mittel die Todesstrafe? Wollen Sie diese? Dann schreiben Sie das und zeigen uns einfach und offen Ihre Gesinnung. Oder sprechen Sie sich klar dagegen aus. |
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Zuletzt geändert von Student in Augsburg, am 14.03.2012 um 16:09 Uhr
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