Mittwoch, 22. Mai 2013

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Kühlenthal: Der Kinderschänder wird wegziehen
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14.03.2012 12:37 Uhr
HamsterX
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 529

 


Im Interesse des Kindes sollte einfach nach einer zielorientierten Lösung gesucht werden. Eine rein rechtliche Erörterung der Probleme wird genauso wenig bringen wie moralische Angriffe auf den in dieser Sache vorbestraften Mann.

Vielleicht sollte der Bürgermeister einfach mal mit dem Mann sprechen und eine Lösung suchen, die für beide besser ist. Ein Verbleiben am Ort dürfte niemanden nutzem. Vielleicht feht dem Mann nur das Geld für einen Umzug, dann läge es im Interesse von allen, wenn ihm ein entsprechender Umzug ermöglicht würde.

 Wieder ein Sozialromantiker und Gutmensch mehr in diesem Forum.

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14.03.2012 12:39 Uhr
Blaubär
Mitglied


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Beiträge: 10
??

Da kann ich nur zustimmen. Der Schutz gilt dem Opfer! Hier sind die Kühlenthaler gefragt, auch der Bürgermeister kann hier seine Kompetenz unter Beweis stellen. Ich denke auch, der Bürgermeister sollte ein Gespräch mit dem freigelassenen „Kinderschänder“ führen und ihm deutlich machen, dass ein Verbleib in Kühlenthal keinem Ruhe bringen wird.

Im übrigen zweifle ich auch an der Einsicht des Täters, dass er sich seinem Fehler bewusst ist! Oder würde ein Mensch, der sich seiner Schuld bewusst geworden ist, und der seinen Fehler einsieht in den selben Ort/in das selbe Haus zurückziehen? und dem Kind, den Eltern und allen Einwohnern die ständige Angst zumuten? Ich bin der Meinung, der Täter hat noch nicht begriffen was er überhaupt angerichtet hat, welche psychischen Schäden das Opfer und deren Eltern haben und glaube daher, das er es wiederholen würde! Anders kann ich mir eine solche Provokation, in das gleiche Haus zu ziehen, nicht erklären!

 

14.03.2012 13:34 Uhr
scheffixy
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 885

 

Zitat von quer
 

Aber jetzt hoppla, der Typ ist bestraft, die Strafe vorbei. Jetzt kommen die Moralankläger, in den Täter versetzt sich keiner.

Für jeden der selbst Kinder hat ist dieser Kommentar ein Schlag ins Gesicht!!!!

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Der Montag ist die widerlichste Art, sich 1/7 seines Lebens zu versauen

14.03.2012 13:34 Uhr
Anticlark
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 3563

 

 

 

Richtig - Für Leute, die zu Mord, Verstümmelung oder Körperverletzung aufrufen aber ebensowenig.

Im Grunde haben Sie völlig Recht, aber für Leute, die zu Mord, Verstümmelung und Körperverletzung aufrufen, haben wir in diesem unseren Lande gaaaaaaanz viel Verständnis, da gilt es dann bis zum Gehtnichtmehr zu differenzieren .

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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht. Kurt Tucholsky (1890-1935), dt. Schriftsteller

14.03.2012 13:37 Uhr
Anticlark
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 3563

 

Harte Meinung, aber meine!

Lediglich die Taten zählen, nicht die Hintergründe!

Das würde man sich sehr oft wünschen !

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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht. Kurt Tucholsky (1890-1935), dt. Schriftsteller

14.03.2012 13:46 Uhr
Gast_2139481608
gelöscht
Beiträge: 976

 

Zitat von AustroBavarian
 

 

Und damit ist die "Richterschelte" sogar mehr als nur angebracht!

Im Artikel der Augsburger Allgemeine heißt es, dass es sich um "schweren sexuellen Missbrauch" handelt.

Damit fallen alle Straferleichterungen aufgrund eines "minderschweren Falles" weg. Übrig bleiben MINDEST-Strafen - eine Obergrenze konnte ich in den von Ihnen geposteten Paragraphen dafür nicht entdecken.

Der AustroBavarian

Es faellt mir nicht ganz leicht das zu schreiben da sich mir angesichts der  absurden Sachlage saemtliche Zehennaegel aufstellen.

Im Gesetz ist aber nun einmal von "minderschweren Faellen" von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern die Rede. Ich habe mir sowas nicht ausgedacht aber eben auch nicht die Gerichte die aufgrund socher Gesetze Urteile zu faellen haben. Ich glaube auch kaum, dass dem Gericht das gesprochene Urteil behagt.

Ein Gericht kann aufgrund so einer Gesetzeslage keinen Taeter langfristig einsperren. Und daran ist die Politik, nicht die Justiz schuld.

Eine Eroerterung darueber was ein minderschwerer Fall ist .der die folgende Gesetzesformulierung hergibt erspare ich mir im Interesse meines Blutdrucks.

  eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

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14.03.2012 14:13 Uhr
Lumpazi
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Beiträge: 3765

 

Zitat von quer
 

Aber jetzt hoppla, der Typ ist bestraft, die Strafe vorbei. Jetzt kommen die Moralankläger, in den Täter versetzt sich keiner.

Ja klar das Opfer war Kind. Wenn das Opfer xys gewesen wäre es allen egal. Es gibt genug Täter in unserer Gesellschaft welche  nach ihren bestraften Taten wohlwollende Zuneigung erfahren. Manche werden Helden andere Politker andere Pfarrer andere überversorgte Zeitgenossen.

So eine gequirlte Scheibe habe ich schon lange nicht mehr gelesen !

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Da bemühen sich viele Männer ein Leben lang, die Frauen zu verstehen, anstatt sich mit einfachen Dingen wie der Relativitätstheorie zu beschäftigen. Albert Einstein

14.03.2012 14:28 Uhr
Student in Augsburg
Sehr aktives Mitglied


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Beiträge: 126

 

Zitat von AustroBavarian
 

 

Habe ich das jetzt gerade richtig gelesen und richtig interpretiert? Sie wollen, dass die Dorfgemeinschaft dem Kinderschänder eine neue Wohnung finanziert? - Der einzig akzeptable Platz für einen Kinderschänder ist ein Ort, an dem er niemandem mehr etwas antun kann.

Hätte die Justiz gleich auf lebenslage Sicherheitsverwahrung entschieden, dann würden sich auch Aufrufe "zu Mord, Verstümmelung oder Körperverletzung" erübrigen.

Das meint
Der AustroBavarian

Wie geschrieben, sollte man bei der Suche nach einer "zielorientierten Lösung" als erstes an das Interesse des Kindes denken. Diesem Kind ist es meiner Meinung nach nicht zuzumuten mit dem wegen schweren sexuellem Mißbrauch verurteilten Täter in der näheren Umgebung zu leben und täglich der Gefahr ausgesetzt zu seinem diesem zu begegnen.

Wenn ein Umzug für den Täter nur deswegen nicht in Frage kommt, weil im das Geld fehlt, dann wäre eine Übernahme der Umzugskosten durch die Gemeinde durchaus vernüftig. Dem Täter wird dadurch schließlich keine "neue Wohnung finanziert" - er hat hinterher genauso viel oder wenig wie vorher - nur seine Wohnung ist dann an einem anderen Ort und das Opfer ist den Gedanken los, dem Täter ständig über den Weg zu laufen.

14.03.2012 14:36 Uhr
Blaubär
Mitglied


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Beiträge: 10

 

 

 

Wie geschrieben, sollte man bei der Suche nach einer "zielorientierten Lösung" als erstes an das Interesse des Kindes denken. Diesem Kind ist es meiner Meinung nach nicht zuzumuten mit dem wegen schweren sexuellem Mißbrauch verurteilten Täter in der näheren Umgebung zu leben und täglich der Gefahr ausgesetzt zu seinem diesem zu begegnen.

Wenn ein Umzug für den Täter nur deswegen nicht in Frage kommt, weil im das Geld fehlt, dann wäre eine Übernahme der Umzugskosten durch die Gemeinde durchaus vernüftig. Dem Täter wird dadurch schließlich keine "neue Wohnung finanziert" - er hat hinterher genauso viel oder wenig wie vorher - nur seine Wohnung ist dann an einem anderen Ort und das Opfer ist den Gedanken los, dem Täter ständig über den Weg zu laufen.

Da bin ich ganz deiner Meinung, eine zielorientierte Lösung muss her, allerdings muss sich die Gemeinde da nicht drum kümmern, Geld ist da genug vorhanden. Und wenn wirklich gerade keine liquiden Mittel zur Verfügung stünden, könnte man einfach das Grundstück samt Haus verkaufen. So wäre ein Umzug, mit Eigentumswohnung locker möglich.
Da scheiters bisher nur an Einsicht!

14.03.2012 14:38 Uhr
Student in Augsburg
Sehr aktives Mitglied


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Registriert seit: 2/1/12
Beiträge: 126

 

Harte Meinung, aber meine!

Menschen die die Menschenrechte Dritter nicht achten, mit Füßen treten, das Leben zerstören in welcher Form auch immer, diesen Taten überführt worden sind... für solche Individuen gelten keine Menschenrechte mehr, da sie selbige 100%ig verwirkt haben!

Wenn diese Menschen dann keine Menschenrechte mehr besitzen, soll man sie dann straflos totschlagen, verstümmeln, foltern, erniedrigen und quälen dürfen?

Ich kann mir vorstellen, dass viele "aufrichtig Entrüstete" daran Gefallen finden würden. Bei vielen kämen dann wahrscheinlich ganz neue Seiten zu Tage. Oder wären das vieleicht gar keine "neuen Seiten", sondern lediglich Seiten, die bereits jetzt latent schlummern?

14.03.2012 14:46 Uhr
Bronco
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1218

 

Zitat von quer
 

Aber jetzt hoppla, der Typ ist bestraft, die Strafe vorbei. Jetzt kommen die Moralankläger, in den Täter versetzt sich keiner.

Ja klar das Opfer war Kind. Wenn das Opfer xys gewesen wäre es allen egal. Es gibt genug Täter in unserer Gesellschaft welche  nach ihren bestraften Taten wohlwollende Zuneigung erfahren. Manche werden Helden andere Politker andere Pfarrer andere überversorgte Zeitgenossen.

Die Strafe für das Opfer dauert, insbesondere bei Kindesmissbrauch - ein Leben lang. Da kann sehr wohl verlangt werden, dass das Kind den Peiniger nicht mehr in der Nähe ertragen muss. Wenn die Judikative, Legislative und Exekutive dafür keine Mittel haben oder haben wollen, ist es durchaus verständlich, wenn die notwendigen sozialen Konsequenzen durch andere Maßnahmen realisiert werden bzw. die Gesellschaft dafür passende Lösungen selbst entwickelt. Ich hätte auch keine Lust darauf, dass so ein Subjekt in meiner Nähe wohnt und würde versuchen demjenigen den Wohlfühlfaktor nachhaltig zu stören.

14.03.2012 15:31 Uhr
Lumpazi
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 3765

 

  Wenn ein Umzug für den Täter nur deswegen nicht in Frage kommt, weil im das Geld fehlt, dann wäre eine Übernahme der Umzugskosten durch die Gemeinde durchaus vernüftig. Dem Täter wird dadurch schließlich keine "neue Wohnung finanziert" - er hat hinterher genauso viel oder wenig wie vorher - nur seine Wohnung ist dann an einem anderen Ort und das Opfer ist den Gedanken los, dem Täter ständig über den Weg zu laufen.

Einverstanden, sofern der Umzug an den Nordpol erfolgt !!

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Da bemühen sich viele Männer ein Leben lang, die Frauen zu verstehen, anstatt sich mit einfachen Dingen wie der Relativitätstheorie zu beschäftigen. Albert Einstein

14.03.2012 15:37 Uhr
AustroBavarian
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 918

 


 

Wenn diese Menschen dann keine Menschenrechte mehr besitzen, soll man sie dann straflos totschlagen, verstümmeln, foltern, erniedrigen und quälen dürfen?

Ich kann mir vorstellen, dass viele "aufrichtig Entrüstete" daran Gefallen finden würden. Bei vielen kämen dann wahrscheinlich ganz neue Seiten zu Tage. Oder wären das vieleicht gar keine "neuen Seiten", sondern lediglich Seiten, die bereits jetzt latent schlummern?

 Warum denn gleich so extrem?

Unter zivilisierten Menschen, die anstatt akademischer (Ver-)Bildung durch eine juridische Fakultät noch über einen "gesunden Menschenverstand"  verfügen, könnte das Problem recht einfach gelöst werden: Mit vernünftige Gesetzen, die wirklich die Opfer schützen und Gewaltverbrecher effektiv "unschädlich" machen. Zwangskastration und eine wesentlich schärfe Handhabung der lebenslangen Sicherheitsverwahrung wären dazu erste wichtige Schritte.

So lange es aber noch Menschen gibt, die dazu aufrufen, "auch an den Täter zu denken" und sich Juristen freiwillig dazu bereit erklären, Gewaltverbrecher vor Gericht zu verteidigen (Pflichtverteidiger ausgenommen) wird Opferschutz wohl eine Illusion bleiben.

Das meint
Der AustroBavarian

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Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

Zuletzt geändert von AustroBavarian, am 14.03.2012 um 15:40 Uhr
14.03.2012 15:56 Uhr
pro rauchfrei de Mitglied
Aktives Mitglied


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Registriert seit: 3/5/12
Beiträge: 53

MIr kommt es so vor, als ob hier einige mehr an den Täter als an das Opfer denken. Ich finde, der Opferschutz sollte immer an erster Stelle stehen,

Zuletzt geändert von pro rauchfrei de Mitglied, am 14.03.2012 um 16:12 Uhr
14.03.2012 16:03 Uhr
Student in Augsburg
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Beiträge: 126

 

Zitat von AustroBavarian
 

 

 Warum denn gleich so extrem?

Unter zivilisierten Menschen, die anstatt akademischer (Ver-)Bildung durch eine juridische Fakultät noch über einen "gesunden Menschenverstand"  verfügen, könnte das Problem recht einfach gelöst werden: Mit vernünftige Gesetzen, die wirklich die Opfer schützen und Gewaltverbrecher effektiv "unschädlich" machen. Zwangskastration und eine wesentlich schärfe Handhabung der lebenslangen Sicherheitsverwahrung wären dazu erste wichtige Schritte.

......

 

Um Gewaltverbrecher "effektiv unschädlich" zu machen, ist das sicherste Mittel die Todesstrafe? Wollen Sie diese? Dann schreiben Sie das und zeigen uns einfach und offen Ihre Gesinnung. Oder sprechen Sie sich klar dagegen aus.

Zuletzt geändert von Student in Augsburg, am 14.03.2012 um 16:09 Uhr
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