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#1 (permalink) | |
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Landkreis Augsburg: HIV-Infizierter soll Kinder missbraucht haben
Ein HIV-infizierter Mann sitzt in Haft, weil er seinen Stiefsohn missbraucht haben soll. Nun besteht der Verdacht, dass er sich auch an Stieftochter und einem Nachbarsbub verging. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 30.01.2012 um 10:52 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Es gibt Straftaten, da könnte man sich glatt wünschen, dass in der EU die Möglichkeit der Todesstrafe gibt. (NUB 7.2/edit) |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 30.01.2012 um 10:59 Uhr
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#3 (permalink) | |
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Wenn ...
... ich so einen Artikel lese, möchte nur noch kotzen! |
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#4 (permalink) | |
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Dazu wird es nicht kommen ,denn der Täter wird sicherlich mit einem milden Urteil rechnen können,welches seine "schwierigen Persönlichkeitsverhältnisse mitberücksichtigen wird "
Sprich : womöglich wird der Täter sogar nur eine Bewährungsstrafe erhalten ! So kenne ich die deutsche Justiz ! |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 30.01.2012 um 11:01 Uhr
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#5 (permalink) | |
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Stimmt. Der Schreibstil ist wirklich nicht besonders. |
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#6 (permalink) | |
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Polemische Behauptung...Wir haben einen Rechtsstaat und in einem solchen haben auch Täter Rechte, selbst wenn das einige Zeitgenossen nicht einsehen wollen. Und wer von uns kennt schon alle Aspekte, die unserer urteilenden Justiz zur Verfügung stehen. Es hindert Sie niemand daran, sich in der Politik für schärfere oder andere Gesetze einzusetzen. |
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#7 (permalink) | |
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dem stimme ich zu. |
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#8 (permalink) | |
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wie immer ...
... es ist immer und immer wieder das Selbe Da werden Kinder mißbraucht, in dem Fall noch wissentlich mit der Gefahrt Aids und was passiert? Wir (inkl. meiner einer) schütteln den Kopf, wünschen sich anderen/härtere Strafen und dass Opferschutz vor Täterschutz gestellt wird und dies auch in der Praxis gelebt wird. Und was passiert: Nichts! Im Gegenteil. Ich befürchte fast, je öfter man sowas liest, desto "alltäglicher" wird es, desto "sicherer" fühlen sich potentielle Täter, da die strafen eher "mild" ausfallen. Warum nicht, wie in anderen Ländern solche Typen öffentlich anprangern? Eine Liste im Internet wo jeder sieht, wie so ein Mensch ausschaut und wo er derzeit wohnt. Der Täter hat Rechte ... klar hat er die, aber das Recht auf Sicherheit und Schutz vor weiteren Taten muss eindeutig vorgehen. Das derzeitige Gesetz oder die meisten Ausleger/Richter, scheinen in ihrem Amtsschimmel-Dunstkreis die Realität nicht mehr richtig einordnen zu können. Das ist meiner Meinung das Problem. |
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#9 (permalink) | |
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Was nun die katholische Kirche mti diesem Fall zu tun haben sollte -erschließt sich mir nicht !
War der Täter denn Priester ? |
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#10 (permalink) | |
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Was denn für Aspekte ? Waren die Opfer (wie üblich ) gar selbst schuld ? |
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#11 (permalink) | |
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Bei "Lebenslänglich" gibts ja derzeit so einen zögerlichen Anstoß in Richtung 20 Jahre. Kaum zu glauen wie schwer wir uns mit Schwerverbrechern tun. In diesem Fall sehe ich auch die Unschuld des Täters wieder vorrangig. Der "arme" Mann hat das doch alles gar nicht gewollt. Es überkam ihn halt einfach - dafür darf man doch nicht so hart bestraft werden. |
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#12 (permalink) | |
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Wesentlich für die Beurteilung des Falles scheint mir,...
...was genau der Täter mit seinen Opfern gemacht hat. Kindesmisshandlung ist in jeder Form verachtenswert, gar keine Frage. Unklar ist mir aber, ob es hier die Sache schlimmer macht, dass der Täter HIV-infiziert ist. (Besonders nebulös äußert sich der AZ-Artikel zur "Hepatitis-Frage"; daher will ich mich dazu hier gar nicht äußern.) Alternative 1: Wenn der Missbrauch z.B. in "bloßem" unsittlichen Berühren bestand (womit ja wohl keine Ansteckungsgefahr verbunden sein dürfte), sehe ich den Fall als genauso schlimm an, wie bei einem nicht HIV-infizierten Täter. Man könnte sich dann sogar die Frage stellen, ob es richtig ist, den Artikel so zu betiteln... Alternative 2: Wenn der Missbrauch aber Penetration (oder etwas anderes mit Ansteckungsrisiko) beinhaltete, reden wir nicht "nur" über Kindesmissbrauch sondern zusätzlich über Vergewaltigung und versuchte schwere Körperverletzung (bzw. nach meiner von den Gerichten so nicht geteilten Ansicht sogar über versuchten Mord/Totschlag). Dann wäre im Artikel aber wohl von Vergewaltigung und nicht "nur" von Missbrauch die Rede. Fazit: Eigentlich weiss man zu wenig, um sinnvoll dikutieren zu können.
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Zuletzt geändert von spacevulture, am 30.01.2012 um 18:06 Uhr
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#13 (permalink) | |
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Und wieder nur Polemik. Haben Sie auch was vernünftiges zur Sache beizutragen oder wollen Sie nur hetzen?
Weil bei uns glücklicherweise immer noch das Grundgesetz gilt. Die Würde des Menschen ist unantastbar, das gilt für alle! Mal davon ab was passieren könnte, wenn jemand unschuldig auf der Liste landete oder wegen Namensgleichheit verwechselt würde. Hier wird auf die niedersten Instinkte gezielt. Die Zeiten der Lynch- und Selbstjustiz sind glücklicherweise vorüber und ich hoffe das bleibt auch so. |
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#14 (permalink) | |
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Nein lieber Wikinger, Sie machen sich es da zu einfach. In anderen Ländern funktioniert das schon lange, und da haben auch alle Menschen ihre Rechte, aber der Schutz vor solchen Leuten hat einen anderen Stellenwert. Die abgedroschene "Lynch"-Keule mag für Sie als Argumentation hilfreich sein, ist allerdings genauso oberflächlich wie die Spitze eines Eisbergs - das Problem liegt tiefer. |
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