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#91 (permalink) | |
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Hatten wir so ähnlich vor ca.68 bis 76 Jahren auch - da gab es keine Kriminellen, nein, Verbrechen wurde zur Staatsdoktrin. Sie sehen - leider hinken solche Vergleiche. Insofern ist sicher legitim, über das bestehende Rechtssystem an der einen oder anderen Stelle nachzudenken. |
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#92 (permalink) | |
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Großartiger Erfolg der Augsburger Ermittlungsbehörden
Hallo, Die Soko steht vor einem Riesenerfolg, morgen Vormittag werden wir die Beweise auf dem Tisch haben.
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#93 (permalink) | |
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Nö. Die Beweise bekommt und würdigt das Gericht. Für uns wird nur eine Show abgezogen. |
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#94 (permalink) | |
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Öffentlichkeitsarbeit
Ich denke, es ist besser, wenn die Ermittlungen im Stillen durchgeführt werden, und erst wenn es Zeit ist, die Öffentlichkeit informiert wird. Denkt doch alle an die Bankräuber von Gladbeck. Da hat die Öffenlichkeit alles hautnah miterleben dürfen oder müssen. Und die ganze Situation ist eskaliert und hat 2 Menschenleben gekostet. Viele Güße und hoffentlich hat die Polizei die beiden Richtigen!!
Hab gerade nochmal "Gladbeck-Geschichte" recherchiert: es hat 3 (DREI) Menschenleben gekostet!!! --- Das sollte uns jetzt noch zu denken geben!!
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Zuletzt geändert von leoproell, am 29.12.2011 um 22:51 Uhr
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#95 (permalink) | |
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danke...
icqse: endlich hier mal ein sachlicher Beitrag - wie schön, dass es hier nicht nur "jeroses und jeroses" gibt. Auch ich hoffe, dass unsere Ermittler nicht nur ins "Blaue" gegriffen haben, sondern wichtige und wie Sie sagten "dicke" Anhaltspunkte haben, um diese beiden Verdächtigen in Haft zu nehmen. Ich hab da Vertrauen, denn immerhin geht es nicht darum, "Schlagzeilen in der Presse" zu machen (wie unser Seehoferl das heute wohl im Überschwang getan hat) - sondern nach all diesen Monaten geht es vor allem darum, dass die Täter gefunden werden. Die DNA - DNS - egal - wird wohl einiges aussagen können. Einer der mutmasslichen Täter ist ja wohl seit zig Jahren in der Kartei registriert. Auch wenn er wieder auf freiem Fuss war.... die Pressekonferenz morgen wird uns vielleicht mehr sagen....., und dank Seehofers "Geschwätz" schon früher, als wir Bürger uns das gedacht haben.... |
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Zuletzt geändert von Gast_848628774, am 29.12.2011 um 22:36 Uhr
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#96 (permalink) | |
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Lebenslänglich ist lebenslänglich. Nur irgendwann wird die Strafe halt zur Bewährung ausgesetzt. Ist schon hanebüchen, sich hinzustellen, zu sagen, ich informiere mich aus Prinzip nicht, aber das was ich denke, ist die Norm und die Leute, die sich jahrelang mit solchen Dingen beschäftigen, es studieren, sich jetzt wochenlang mit dem konkreten Fall beschäftigen und ihn in allen Facetten auseinanderdividieren sind wie selbstverständlich die Blöden, Winkeladvokaten und Rechtsverdreher. Selten so viel unfreiwillige Komik in einem Satz gelesen. Um ein Urteil wie Ihres zu fällen, sollte man doch zumindest mal die absoluten Basics kennen, sprich: Grundgesetz, Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie die Leitsätze von zwei drei letztinstanzlichen Urteilen zu diesen Themen (ganz fleissige, lieber Helmut, lesen sogar noch die Begründung). Wenn man natürlich all das ignoriert und in sich selber die Machtvollkommenheit vermutet, tja dann ist man wohl aus seiner eigenen Sicht ein "normal" denkender. |
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#97 (permalink) | |
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Themenfremde Streitereien gelöscht, bitte diskutieren Sie sachbezogen weiter, danke! |
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#98 (permalink) | |
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Öffentlichkeitsarbeit
Ich denke, es ist besser, wenn die Ermittlungen im Stillen durchgeführt werden, und erst wenn es Zeit ist, die Öffentlichkeit informiert wird. Denkt doch alle an die Bankräuber von Gladbeck. Da hat die Öffenlichkeit alles hautnah miterleben dürfen oder müssen. Und die ganze Situation ist eskaliert und hat 2 Menschenleben gekostet. Viele Güße und hoffentlich hat die Polizei die beiden Richtigen!!
PS: Hab gerade nochmal "Gladbeck-Geschichte" aus dem August 1988 recherchiert: es hat 3 (DREI) Menschenleben gekostet!!! --- Das sollte uns jetzt noch zu denken geben!! |
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#99 (permalink) | |
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Daumen hoch für den Beitrag, mich wunderts echt woher Sie die Geduld nehmen, gegenüber den Waschweibern hier überhaupt noch ernsthaft sachlich sauber zu argumentieren. Sie erliegen aber hoffentlich nicht etwa dem Irglauben, mit Ihren Beiträgen dem ein oder anderen hier sein Brett vor dem Kopf entfernen zu können? |
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#100 (permalink) | |
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Man darf davon ausgehen,Die Täter waren völlig überrascht wie ATV berichtet ,einer Der Verdächtigen war bereits ....usw. so sieht ein rechtstaatliches -Verfahren nicht aus.Dies entspricht mehr einer Vorverurteilung.Ich erinnere an den Fall Kachelmann. Lassen Sie die Ermittlungsbehörden berichten ,eine Anklage ,die Antwort der Verteidigung und ein mögliches Urteil abwarten. Rechtstaatliche Grundsätze gelten auch hier. |
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#101 (permalink) | |
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Ungleichgewicht!
Zweimal lebenslänglich + 8 Jahre, und das vor 36 Jahren?? Polizisten opfern ihr Leben, damit Straftäter gefasst werden, die dann vorzeitig entlassen werden, um weiter ihr Unheil zu treiben... Aber der Führerscheinentzug des Eismannes wegen überhöhter Geschwindigkeit wird mit voller Härte durchgezogen, so dass er seinen Job verlieren kann. Von außen sieht das wie ein Ungleichgewicht aus ...?! |
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#102 (permalink) | |
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#103 (permalink) | |
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Infos zu Lebenslänglich können Sie z.B. hier finden. In Bayern beträgt die durchschnittliche Haftdauer bei Lebenslänglich rund 22 Jahre, es können aber auch schon mal 37 Jahre vergehen, bevor die lebenslange Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Darf ich Ihren Hinweis auf den Eismann so verstehen, dass Sie einer Bestrafung von Verkehrsrowdies solange nicht zustimmen wollen, wie auch für Mörder Rechtsstaatlichkeit gilt? Glauben Sie, so ein Gleichgewicht (zwischen was auch immer) herstellen zu können? Versuchen Sie sich doch mal an der Fragestellung, wie Straftaten ihrer Meinung nach zu wichten wären. Vielleicht kommen Sie ja wirklich zu schlüssigeren Erkenntnissen und Vorschlägen wie die Menschen, die sich in den letzten 2000 Jahren intensiv mit der Materie befasst haben. Pauschale Schelte des Rechtes halte ich hingegen für sehr unangebracht.
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#104 (permalink) | |
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Seehofer hat wieder mal bewiesen, dass er nichts weiter als ein vorlautes "Zirkuspferd" ist, das sich ohne Rücksicht auf andere oder auf Verluste gerne in Szene setzt. Die Frage an die Justiz bleibt jedoch: Wie kann ein Polizistenmörder, der in 1976 zu zweimal lebenslänglich plus acht Jahre Freiheitsentzug verurteilt wurde, in 2011 wieder frei ist und wieder einen Polizisten ermorden konnte ???? Unser Rechtssystem scheint grosse Defizite zu haben. |
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#105 (permalink) | |
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Keine Defizite, aber eine Strafrechtsreform 1986. Seither gibt es kein mehrfach lebenslänglich mehr. Nachdem Lebenslänglich keine zeitige Strafe ist, kann nach frühestens 15 Jahren verbüßter Strafe unter in §§ 57 und 57a StGB definierten Voraussetzungen ein Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung gestellt werden. Theoretisch hätte der nun Tatverdächtige also schon vor zwanzig Jahren wieder auf freiem Fuß sein können. Selbst wenn bei der Verurteilung die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden wäre, wäre eine Freilassung vor zehn Jahren nicht ungewöhnlich gewesen, sofern keine Sicherungsverwahrung im Urteil stand. Und selbst mit dieser Anordnung hätte der Täter von 1976 im Jahr 2011 wieder auf freiem Fuß sein können. |
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