Dienstag, 21. Mai 2013

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Der Mord am Polizeibeamten Mathias Vieth
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29.12.2011 21:48 Uhr
Gast_1444600011
gelöscht
Beiträge: 2768

 

Zitat von jerose
 

 

Ja, stimmt. In anderen Ländern ist das besser geregelt mit den Wiederholungstätern. Da werden Verbrecher gleich umgebracht (Gefängnisse sind zu teuer). Und Dieben die Hand abgehackt, Ehebrecherinnen gesteinigt usw.

Deshalb gibt es in solchen Ländern so gut wie keine Kriminalität.........und alle sind glücklich. Ich finde das toll..... Whistling

Hatten wir so ähnlich vor ca.68 bis 76 Jahren auch - da gab es keine Kriminellen, nein, Verbrechen wurde zur Staatsdoktrin.

Sie sehen - leider hinken solche Vergleiche. Insofern ist sicher legitim, über das bestehende Rechtssystem an der einen oder anderen Stelle nachzudenken.

29.12.2011 22:04 Uhr
Datschiburger
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Großartiger Erfolg der Augsburger Ermittlungsbehörden

Hallo,
man darf davon ausgehen, dass es wasserdichte Beweise für diese Festnahme gab.
Laut SZ wurden von etwa 50 Personen aus dem kriminellen Augsburger Umfeld DNA Proben entnommen.
Scheinbar ging bei zwei Proben die blinkende rote Lampe an. 

Die Soko steht vor einem Riesenerfolg, morgen Vormittag werden wir die Beweise auf dem Tisch haben.
Die Polizei und Ermittlungsbehörden haben hier wieder  überragend gearbeitet. Der Mord an der kleinen Vanessa  in Gersthofen, (der Täter kommt in den nächsten Wochen frei, eigentlich unfassbar) der Mord an Nora  in Haunstetten, sowie die  Ehegattenmörderin in Königsbrunn, in sehr  absehbaren Zeiträumen wurden die Täter ermittelt.

 

________
Grüße Datschiburger  

29.12.2011 22:07 Uhr
heletz
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Zitat von Datschiburger
... morgen Vormittag werden wir die Beweise auf dem Tisch haben. ...

Nö.

Die Beweise bekommt und würdigt das Gericht.

Für uns wird nur eine Show abgezogen.

________

29.12.2011 22:14 Uhr
leoproell
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Öffentlichkeitsarbeit

Ich denke, es ist besser, wenn die Ermittlungen im Stillen durchgeführt werden, und erst wenn es Zeit ist, die Öffentlichkeit informiert wird.

Denkt doch alle an die Bankräuber von Gladbeck. Da hat die Öffenlichkeit alles hautnah miterleben dürfen oder müssen. Und die ganze Situation ist eskaliert und hat 2 Menschenleben gekostet.

Viele Güße und hoffentlich hat die Polizei die beiden Richtigen!!

 

Hab gerade nochmal "Gladbeck-Geschichte" recherchiert: es hat 3 (DREI) Menschenleben gekostet!!! --- Das sollte uns jetzt noch zu denken geben!!

 

Zuletzt geändert von leoproell, am 29.12.2011 um 22:51 Uhr
29.12.2011 22:23 Uhr
Gast_848628774
gelöscht
Beiträge: 3332
danke...

 

Zitat von icqse
 

 

Was soll denn dieser fettgedruckte Halbsatz (Hervorherbung von mir) sagen? Wenn ein Staatsanwalt nicht das bekommt, was er beantragt und das Urteil deshalb nicht versteht, ist das Urteil falsch? Ein nettes Verständnis mal wieder. Halloooho. Die Staatsanwaltschaft ist die Anklagebehörde.

Ansonsten: Hoffen wir, dass es die richtigen sind. Irgendwie schon seltsamer Zufall, aber die Polizei wird schon dicke Anhaltspunkte haben, die Gefahr einer Blamage wird man nicht riskieren wollen.

Meine Hoffnung ist nur, dass die Täter mit herkömmlichen Ermittlungsmethoden gefasst wurden, sonst darf der Augsburger Fall wieder für alle möglichen rechtsstaatsbeschneidenden Forderungen herhalten (ala DNA am besten schon von Babys im Kreissaal).

icqse: endlich hier mal ein sachlicher Beitrag - wie schön, dass es hier nicht nur "jeroses und jeroses" gibt.

Auch ich hoffe, dass unsere Ermittler nicht nur ins "Blaue" gegriffen haben, sondern wichtige und wie Sie sagten "dicke" Anhaltspunkte haben, um diese beiden Verdächtigen in Haft zu nehmen. Ich hab da Vertrauen, denn immerhin geht es nicht darum, "Schlagzeilen in der Presse" zu machen  (wie unser Seehoferl das heute wohl im Überschwang getan hat) - sondern nach all diesen Monaten geht es vor allem darum, dass die Täter gefunden werden.

Die DNA - DNS - egal  - wird wohl einiges aussagen können. Einer der mutmasslichen Täter ist ja wohl seit zig Jahren in der Kartei registriert. Auch wenn er wieder auf freiem Fuss war....

die Pressekonferenz morgen wird uns vielleicht mehr sagen....., und dank Seehofers "Geschwätz" schon früher, als wir Bürger uns das gedacht haben.... Zwinkernd

________

Zuletzt geändert von Gast_848628774, am 29.12.2011 um 22:36 Uhr
29.12.2011 22:42 Uhr
icqse
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Zitat von ws1
 

 

 Das fragen nicht nur Sie sich. 19Jahre = Jugendstrafe (noch keine geistige Reife) + lebenslänglich (einschließlich guter Führung) = wieviel Jahre? (von einem Laien, Nichtjuristen, Nichtinformierten über den Rechtsstaat, aber einfach normal Denkendem).

Lebenslänglich ist lebenslänglich. Nur irgendwann wird die Strafe halt zur Bewährung ausgesetzt.

Ist schon hanebüchen, sich hinzustellen, zu sagen, ich informiere mich aus Prinzip nicht, aber das was ich denke, ist die Norm und die Leute, die sich jahrelang mit solchen Dingen beschäftigen, es studieren, sich jetzt wochenlang mit dem konkreten Fall beschäftigen und ihn in allen Facetten auseinanderdividieren sind wie selbstverständlich die Blöden, Winkeladvokaten und Rechtsverdreher. Selten so viel unfreiwillige Komik in einem Satz gelesen. Um ein Urteil wie Ihres zu fällen, sollte man doch zumindest mal die absoluten Basics kennen, sprich: Grundgesetz, Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie die Leitsätze von zwei drei letztinstanzlichen Urteilen zu diesen Themen (ganz fleissige, lieber Helmut, lesen sogar noch die Begründung).

Wenn man natürlich all das ignoriert und in sich selber die Machtvollkommenheit vermutet, tja dann ist man wohl aus seiner eigenen Sicht ein "normal" denkender.

29.12.2011 22:50 Uhr
Altstadtbewohner
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Themenfremde Streitereien gelöscht, bitte diskutieren Sie sachbezogen weiter, danke!

29.12.2011 22:53 Uhr
leoproell
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Ich denke, es ist besser, wenn die Ermittlungen im Stillen durchgeführt werden, und erst wenn es Zeit ist, die Öffentlichkeit informiert wird.

Denkt doch alle an die Bankräuber von Gladbeck. Da hat die Öffenlichkeit alles hautnah miterleben dürfen oder müssen. Und die ganze Situation ist eskaliert und hat 2 Menschenleben gekostet.

Viele Güße und hoffentlich hat die Polizei die beiden Richtigen!!

 

PS: Hab gerade nochmal "Gladbeck-Geschichte" aus dem August 1988 recherchiert: es hat 3 (DREI) Menschenleben gekostet!!! --- Das sollte uns jetzt noch zu denken geben!!

29.12.2011 22:55 Uhr
666
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Zitat von icqse

 

Lebenslänglich ist lebenslänglich. Nur irgendwann wird die Strafe halt zur Bewährung ausgesetzt.

Ist schon hanebüchen, sich hinzustellen, zu sagen, ich informiere mich aus Prinzip nicht, aber das was ich denke, ist die Norm und die Leute, die sich jahrelang mit solchen Dingen beschäftigen, es studieren, sich jetzt wochenlang mit dem konkreten Fall beschäftigen und ihn in allen Facetten auseinanderdividieren sind wie selbstverständlich die Blöden, Winkeladvokaten und Rechtsverdreher. Selten so viel unfreiwillige Komik in einem Satz gelesen. Um ein Urteil wie Ihres zu fällen, sollte man doch zumindest mal die absoluten Basics kennen, sprich: Grundgesetz, Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie die Leitsätze von zwei drei letztinstanzlichen Urteilen zu diesen Themen (ganz fleissige, lieber Helmut, lesen sogar noch die Begründung).

Wenn man natürlich all das ignoriert und in sich selber die Machtvollkommenheit vermutet, tja dann ist man wohl aus seiner eigenen Sicht ein "normal" denkender.

Daumen hoch für den Beitrag, mich wunderts echt woher Sie die Geduld nehmen, gegenüber den Waschweibern hier überhaupt noch ernsthaft sachlich sauber zu argumentieren. Sie erliegen aber hoffentlich nicht etwa dem Irglauben, mit Ihren Beiträgen dem ein oder anderen hier sein Brett vor dem Kopf entfernen zu können? :D :D

29.12.2011 23:02 Uhr
Graf Lustig
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Zitat von Datschiburger
Großartiger Erfolg der Augsburger Ermittlungsbehörden

Hallo,
man darf davon ausgehen, dass es wasserdichte Beweise für diese Festnahme gab.
Laut SZ wurden von etwa 50 Personen aus dem kriminellen Augsburger Umfeld DNA Proben entnommen.
Scheinbar ging bei zwei Proben die blinkende rote Lampe an. 

Die Soko steht vor einem Riesenerfolg, morgen Vormittag werden wir die Beweise auf dem Tisch haben.
Die Polizei und Ermittlungsbehörden haben hier wieder  überragend gearbeitet. Der Mord an der kleinen Vanessa  in Gersthofen, (der Täter kommt in den nächsten Wochen frei, eigentlich unfassbar) der Mord an Nora  in Haunstetten, sowie die  Ehegattenmörderin in Königsbrunn, in sehr  absehbaren Zeiträumen wurden die Täter ermittelt.

 

Man darf davon ausgehen,Die Täter waren völlig überrascht wie ATV berichtet ,einer Der Verdächtigen war bereits ....usw.

so sieht ein rechtstaatliches -Verfahren nicht aus.Dies entspricht mehr einer Vorverurteilung.Ich erinnere an den Fall Kachelmann.

Lassen Sie die Ermittlungsbehörden berichten ,eine Anklage ,die Antwort der Verteidigung und ein mögliches Urteil abwarten.

Rechtstaatliche Grundsätze gelten auch hier.

29.12.2011 23:03 Uhr
ABr
Neu hier


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Ungleichgewicht!
Zweimal lebenslänglich + 8 Jahre, und das vor 36 Jahren?? Polizisten opfern ihr Leben, damit Straftäter gefasst werden, die dann vorzeitig entlassen werden, um weiter ihr Unheil zu treiben... Aber der Führerscheinentzug des Eismannes wegen überhöhter Geschwindigkeit wird mit voller Härte durchgezogen, so dass er seinen Job verlieren kann. Von außen sieht das wie ein Ungleichgewicht aus ...?!
29.12.2011 23:12 Uhr
googelix
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Zitat von jerose

 

Die Intention von sonnawirbl ist - nicht nur für mich - deutlich.

 Stimmt.

________
Die Welt ist nicht so einfach, wie sie manchen erscheint.

29.12.2011 23:33 Uhr
googelix
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Zitat von ABr
Ungleichgewicht!
Zweimal lebenslänglich + 8 Jahre, und das vor 36 Jahren?? Polizisten opfern ihr Leben, damit Straftäter gefasst werden, die dann vorzeitig entlassen werden, um weiter ihr Unheil zu treiben... Aber der Führerscheinentzug des Eismannes wegen überhöhter Geschwindigkeit wird mit voller Härte durchgezogen, so dass er seinen Job verlieren kann. Von außen sieht das wie ein Ungleichgewicht aus ...?!

Infos zu Lebenslänglich können Sie z.B. hier finden. In Bayern beträgt die durchschnittliche Haftdauer bei Lebenslänglich rund 22 Jahre, es können aber auch schon mal 37 Jahre vergehen, bevor die lebenslange Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Darf ich Ihren Hinweis auf den Eismann so verstehen, dass Sie einer Bestrafung von Verkehrsrowdies solange nicht zustimmen wollen, wie auch für Mörder Rechtsstaatlichkeit gilt?  Glauben Sie, so ein Gleichgewicht (zwischen was auch immer) herstellen zu können? Versuchen Sie sich doch mal an der Fragestellung, wie Straftaten ihrer Meinung nach zu wichten wären. Vielleicht kommen Sie ja wirklich zu schlüssigeren Erkenntnissen und Vorschlägen wie die Menschen, die sich in den letzten 2000 Jahren intensiv mit der Materie befasst haben. Pauschale Schelte des Rechtes halte ich hingegen für sehr unangebracht.

 

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Die Welt ist nicht so einfach, wie sie manchen erscheint.

29.12.2011 23:57 Uhr
Bongo
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Seehofer hat wieder mal bewiesen, dass er nichts weiter als ein vorlautes "Zirkuspferd" ist, das sich ohne Rücksicht auf andere oder auf Verluste gerne in Szene setzt. Die Frage an die Justiz bleibt jedoch: Wie kann ein Polizistenmörder, der in 1976 zu zweimal lebenslänglich plus acht Jahre Freiheitsentzug verurteilt wurde, in 2011 wieder frei ist und wieder einen Polizisten ermorden konnte ???? Unser Rechtssystem scheint grosse Defizite zu haben.

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30.12.2011 01:38 Uhr
googelix
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Zitat von Bongo

Seehofer hat wieder mal bewiesen, dass er nichts weiter als ein vorlautes "Zirkuspferd" ist, das sich ohne Rücksicht auf andere oder auf Verluste gerne in Szene setzt. Die Frage an die Justiz bleibt jedoch: Wie kann ein Polizistenmörder, der in 1976 zu zweimal lebenslänglich plus acht Jahre Freiheitsentzug verurteilt wurde, in 2011 wieder frei ist und wieder einen Polizisten ermorden konnte ???? Unser Rechtssystem scheint grosse Defizite zu haben.

 Keine Defizite, aber eine Strafrechtsreform 1986. Seither gibt es kein mehrfach lebenslänglich mehr. Nachdem Lebenslänglich keine zeitige Strafe ist, kann nach frühestens 15 Jahren verbüßter Strafe unter in §§ 57 und 57a StGB definierten Voraussetzungen ein Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung gestellt werden. Theoretisch hätte der nun Tatverdächtige also schon vor zwanzig Jahren wieder auf freiem Fuß sein können. Selbst wenn bei der Verurteilung die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden wäre, wäre eine Freilassung vor zehn Jahren nicht ungewöhnlich gewesen, sofern keine Sicherungsverwahrung im Urteil stand. Und selbst mit dieser Anordnung hätte der Täter von 1976 im Jahr 2011 wieder auf freiem Fuß sein können.

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