Donnerstag, 23. Mai 2013

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Der Mord am Polizeibeamten Mathias Vieth
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09.05.2012 12:53 Uhr
jerose
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Wie unsere Zeitung erfuhr, ließen sich wesentliche Vorwürfe gegen die Frau nicht halten.

Und um das festzustellen, haben die Behörden fast 3 Monate gebraucht?

Die Ermittler der Soko „Spickel“ hatten der Frau Geldwäsche vorgeworfen. Sie vermuteten, dass sie Geld, das aus Überfällen stammte, in eine Eigentumswohnung und in ein Grundstück investierte.

Jedenfalls aufschlussreich zu sehen wie sich Theorie und Praxis unterscheiden.

Gegenüber dem Beschuldigten muss zunächst dringender Tatverdacht vorliegen. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund des gegenwärtig ermittelten Sachverhalts eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.

Ich möchte ja in so einer wichtigen Angelegenheit nicht spitzfindig sein, aber für mich ist eine Vermutung kein ermittelter Sachverhalt.

09.05.2012 15:42 Uhr
Sunonme
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Ich habe den Eindruck, dass solche Haftbefehle eben oft nur (entgegen der eigentlichen Bestimmung) als Druckmittel eingesetzt werden. Nach dem Motto jetzt schließen wir die Person mal weg, dann plaudert sie schon aus was sie weiß.
09.05.2012 15:49 Uhr
bayer
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Zitat von Sunonme

 
Ich habe den Eindruck, dass solche Haftbefehle eben oft nur (entgegen der eigentlichen Bestimmung) als Druckmittel eingesetzt werden. Nach dem Motto jetzt schließen wir die Person mal weg, dann plaudert sie schon aus was sie weiß.

 Zu viel Sun-on-you die letzten Tage.?

Schon mal was von Freiheitsberaubung im Amt gehört?

________
Auch eine Enttäuschung bedeutet einen Schritt vorwärts.-- Max Planck --

10.05.2012 17:34 Uhr
Gast_1151949117
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Haftbefehl aufheben ?

Zitat aus dem neuesten Bericht ("Vom Doppelleben nichts geahnt ?"):

 Die Staatsanwaltschaft hat den Haftbefehl selbst aufgehoben.

Ich war bisher der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl allenfalls beantragen kann und dass dann der Haftrichter einen solchen erlässt. Und umgekehrt kann doch wohl auch nur ein Richter - in diesem Fall dann eben vielleicht auf Antrag der Staatsanwaltschaft - den Haftbefehl wieder aufheben - oder bin ich jetzt juristisch völlig daneben ?

10.05.2012 17:35 Uhr
Gast_1151949117
gelöscht
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Zitat von Sunonme

 
Ich habe den Eindruck, dass solche Haftbefehle eben oft nur (entgegen der eigentlichen Bestimmung) als Druckmittel eingesetzt werden. Nach dem Motto jetzt schließen wir die Person mal weg, dann plaudert sie schon aus was sie weiß.

 Beim besten Willen, aber das ist Unsinn.

Das Geschrei in den Medien wäre nicht zu überhören, und zwar mit Recht.

10.05.2012 18:19 Uhr
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Vom Doppelleben nichts geahnt?
Raimund M.s Geliebte saß über zwei Monate in Haft. Freunde wandten sich ab, sie verpasste eine Prüfung und verlor den Job.
Vom Doppelleben nichts geahnt?

________
www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

10.05.2012 18:19 Uhr
muethos
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fragwürdige Vernehmungsmethoden

Von welchem erwiesenen "Doppelleben" sollte sie denn etwas wissen? Etwa dem illegalen Waffenbesitz? Wenn es tatsächlich so gewesen ist, daß diese Frau genötigt wurde, eine Aussage zu tätigen, die den Ermittlungsbehörden genehm ist, wäre eine weitere Straftat aufzuarbeiten. Solcher Ermittlungsmethoden sollten sich nur Diktaturen bedienen. Ausnahmen erlaubt, wenn es um Leib und Leben geht. 

Dringenden Tatverdacht gegen die beiden Verdächtigen kann ich in diesem Fall nicht erlesen, habe nach den wechselnden "tatrelevanten Spuren" und der notwendigen Ausweitung  des Strafbefehls -wegen U-Haft- Entlassungsgefahr?- auf angeblich frühere Straftaten den Eindruck, daß es die falschen Verdächtigen sind. Es wäre zu einfach gewesen, einen Polizistenmörder  noch einen zweiten Mord zuzuschieben, eine überdurchschnittliche Spurensuche ist es wert gewesen.  Nach all den intensiven Ermittlungen, die gerade in solch einem Fall greifen, glaube ich aber nun nicht mehr daran, die Mörder gefaßt zu haben. 

10.05.2012 18:33 Uhr
leopold
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Zitat von muethos
fragwürdige Vernehmungsmethoden

Von welchem erwiesenen "Doppelleben" sollte sie denn etwas wissen? Etwa dem illegalen Waffenbesitz? Wenn es tatsächlich so gewesen ist, daß diese Frau genötigt wurde, eine Aussage zu tätigen, die den Ermittlungsbehörden genehm ist, wäre eine weitere Straftat aufzuarbeiten. Solcher Ermittlungsmethoden sollten sich nur Diktaturen bedienen. Ausnahmen erlaubt, wenn es um Leib und Leben geht. 

Dringenden Tatverdacht gegen die beiden Verdächtigen kann ich in diesem Fall nicht erlesen, habe nach den wechselnden "tatrelevanten Spuren" und der notwendigen Ausweitung  des Strafbefehls -wegen U-Haft- Entlassungsgefahr?- auf angeblich frühere Straftaten den Eindruck, daß es die falschen Verdächtigen sind. Es wäre zu einfach gewesen, einen Polizistenmörder  noch einen zweiten Mord zuzuschieben, eine überdurchschnittliche Spurensuche ist es wert gewesen.  Nach all den intensiven Ermittlungen, die gerade in solch einem Fall greifen, glaube ich aber nun nicht mehr daran, die Mörder gefaßt zu haben. 

 

Wenn mir jemand auftischt, dass eine rumänische "Studentin" plötzlich 80.000 Euro in eine Eigentumswohnung investiert, dann würde ich auch hellhörig. Insbesondere wenn sie die Freundin eines notorischen Räubers wäre.

10.05.2012 18:52 Uhr
jerose
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Zitat von leopold
 

 

 

Wenn mir jemand auftischt, dass eine rumänische "Studentin" plötzlich 80.000 Euro in eine Eigentumswohnung investiert, dann würde ich auch hellhörig. Insbesondere wenn sie die Freundin eines notorischen Räubers wäre.

Hellhörig darf jeder werden..............trotzdem würde mich interessieren, ob die blose Vermutung der Ermittler die U-Haft rechtfertigte.

btw....welcher notorische Räuber?

10.05.2012 18:55 Uhr
leopold
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Zitat von jerose

 

Hellhörig darf jeder werden..............trotzdem würde mich interessieren, ob die blose Vermutung der Ermittler die U-Haft rechtfertigte.

btw....welcher notorische Räuber?

 

mutmaßlicher notorischer Räuber

10.05.2012 19:01 Uhr
offenundehrlich
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Zitat von muethos
fragwürdige Vernehmungsmethoden

Von welchem erwiesenen "Doppelleben" sollte sie denn etwas wissen? Etwa dem illegalen Waffenbesitz? Wenn es tatsächlich so gewesen ist, daß diese Frau genötigt wurde, eine Aussage zu tätigen, die den Ermittlungsbehörden genehm ist, wäre eine weitere Straftat aufzuarbeiten. Solcher Ermittlungsmethoden sollten sich nur Diktaturen bedienen. Ausnahmen erlaubt, wenn es um Leib und Leben geht. 

Dringenden Tatverdacht gegen die beiden Verdächtigen kann ich in diesem Fall nicht erlesen, habe nach den wechselnden "tatrelevanten Spuren" und der notwendigen Ausweitung  des Strafbefehls -wegen U-Haft- Entlassungsgefahr?- auf angeblich frühere Straftaten den Eindruck, daß es die falschen Verdächtigen sind. Es wäre zu einfach gewesen, einen Polizistenmörder  noch einen zweiten Mord zuzuschieben, eine überdurchschnittliche Spurensuche ist es wert gewesen.   Nach all den intensiven Ermittlungen, die gerade in solch einem Fall greifen, glaube ich aber nun nicht mehr daran, die Mörder gefaßt zu haben. 

 

Vernehmungsmethoden wie in einer Diktatur würden Sie also bei gewissen Sachlagen durchaus zulassen Verwirrt Interessant, ihre Rechtsauffassung grummelig. Ich erinnere nur an die Verurteilung eines hochrangigen Polizeibeamten, der eine Menschenleben (entführtes Kind) mit Drohungen gegen einen Mörder noch retten wollte.

Sie erkennen keinen drignenden Tatverdacht, na dann sind Sie wohl die große unrühmliche Ausnahme. Wenn hier kein dringender Tatverdacht des Mordes und anderer schweren Straftaten gegen die Brüder vorliegen, wann denn dann. Sie haben komische Ansichten Hammer Dann wäre das ja nach ihrer Ansicht eine astreine Freiheitsberaubung, die von der Justiz begangen wird.

Ansonsten glauben Sie falsch, das können Sie mir glauben. Die beiden Mörder werden veruteilt, wenn nicht wegen Mord, dann wegen Totschlag und vielfachen schweren Raub. Unter dem Strich wird die Höchststrafe kommen ............... mit Sicherungsverwahrung. Da verwette ich einen Kasten Apfelschorle

 

 

10.05.2012 19:20 Uhr
spacevulture
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Ein gundsätzliche Problem ist,

dass man immer wieder versucht, aus unaussagekräftigen Formulierungen in Zeitungsartikeln Rückschlüsse auf juristische Fragestellungen zu ziehen. Ich meine Formulierungen wie " sie vermuteten" hier oder "eindringen" in einem anderen Thread.

Es sollte doch jedem klar sein, dass die Journalisten, die diese Begriffe wählen, keine Grundlage für eine juristische Beurteilung liefern wollen, sondern einen unter journalistisch-sprachlichen Aspekten guten, interessanten Artikel. Hinzu kommt, dass kein Journalist den Kenntnissstand der Entscheidungsträger haben kann; schon deshalb ist ein Zeitungsartikel kaum einmal geeignet, um sich ein abschließendes Bild über die Richtigkeit staatlich-juristischen Handelns zu machen. Und schon gar nicht, wenn nur Einzelwörter die Basis der Überlegungen darstellen.

Vom Begriff "vermuten" der im Spektrum zwischen "definitiv wissen" und "keine Ahnung haben" alles mögliche bedeuten kann, auf die Rechtfertigung einer Untersuchungshaft schließen zu wollen, ist deshalb albern. Es kommt schlicht auf die Intensität des Tatverdachts in Verbindung mit Flucht- oder Verdunkelungsgefahr an.

Dementsprechend kann "eindringen" alles zwischen "klingeln" und "Sprengkommando" bedeuten. Alles Kaffeesatzleserei. 

10.05.2012 19:29 Uhr
spacevulture
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@muethos

 

Zitat von muethos fragwürdige Vernehmungsmethoden [...]
[...] genötigt [...]
[...] Diktaturen [...]
[...] Mord zuzuschieben [...]

Zwei Möglichkeiten: Entweder haben Sie (1.) sehr genaue Kenntnisse von den Ermittlungsakten oder (2.) Sie haben diese nicht.

Im ersten Fall haben Sie ein recht loses Mundwerk, im zweiten Fall haben Sie ein etwas groß geratenes Mundwerk.

 

10.05.2012 19:33 Uhr
offenundehrlich
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Zitat von spacevulture
@muethos

 

Zwei Möglichkeiten: Entweder haben Sie (1.) sehr genaue Kenntnisse von den Ermittlungsakten oder (2.) Sie haben diese nicht.

Im ersten Fall haben Sie ein recht loses Mundwerk, im zweiten Fall haben Sie ein etwas groß geratenes Mundwerk.

 

 

Das haben Sie aber nett ausgedrückt, für ein Geschwafel. Aber kurz und treffend Beifall

10.05.2012 20:12 Uhr
Fando2011
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Warum die Haft ausgerechnet einige Tage vor der wichtigen Prüfung ?

 

... und die Drohung, dass es nur auf sie ankomme, ob sie bei der Prüfung dabei ist, oder nicht. So erpresst man Geständnisse! Da passt  auch der Nebenjobverlust wie die Faust aufs Auge. Auch die fragilen Indizien, welche zur Festsetzung der vermeintlichen Täter führten, werden den Prozess nicht überleben. Wann denn endlich wird uns die Tatwaffe präsentiert? Sie fehlt immer noch - ist gar nicht unter den sichergestellten Schusswaffen! Das weiß auch die Presse. Aber aus "Ermittlungs-taktischen" Gründen hat sie einen Maulkorb umgehängt bekommen und darf darüber nicht berichten?

Wenn der ein oder ande gestern Abend die Sendung "Kontrovers" im Bayer. Fernsehen gesehen hat, wird er mein Misstrauen gegen die Justiz mit mir teilen. Dort wurde berichtet, dass allein in Bayern derzeit über 100 Personen unschuldig im Gefängnis sitzen. Bei mehr als einem Viertel aller Gefangenen werden Fehlurteile zu Grunde gelegt.

Solche u.ä. Justizwillkür wird vom Souverän ( Im Namen des Volkes ? ) gar nicht ( mehr ) wahrgenommen. So lebt der Großteil von uns offensichtlich ganz unbekümmert in einer von Justizoligarchen betreuten Bananenrepublik

Früher hätte ich solchen Skandal unter der Rubrik Alpträume abgeheftet. Staatlich verfügte Menschenrechtsverletzungen nicht nur in der Ukraine, sondern auch bei uns.  Ein ungeheuerlicher Skandal !

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