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#1 (permalink) | |
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Prozess in Augsburg: Die Mär von den K.-o.-Tropfen
Sie sei mit K.-o.-Tropfen betäubt und sexuell missbraucht worden, behauptete eine junge Frau. Doch die Geschichte war erfunden. Jetzt stand sie in Augsburg vor Gericht. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 29.03.2012 um 12:10 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Also diese Dame weiß schonmal ...
... daß man der Polizei eben doch nicht jeden Schmus erzählen kann ... |
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#3 (permalink) | |
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Respekt, sinnvolles & gutes Urteil |
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#4 (permalink) | |
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Mein Gott, so eine dumme Schnepfe! |
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#5 (permalink) | |
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Finde ich nicht! Sie hat wissentlich in Kauf genommen, dass ein Unschuldiger evtl erst mal unter dem Verdacht der Vergewaltigung steht. Meiner Meinung nach müsste das Vortäuschen genauso (hart) bestraft werden wie das Ausführen einer Straftat! |
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#6 (permalink) | |
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Natürlich gibt es keine eindeutigen Fälle, solange der Täter kein Video online stellt. Der bereits in geringer Überdosis tödliche Wirkstoff ist nur für eine kurze Zeit nachweisbar, viele Opfer begreifen lange nicht, was da mit ihnen passiert ist. Die anderen trauen sich jetzt ob des Generalverdachs der Lüge gar nicht mehr Anzeige zu erstatten und verschwinden in der Dunkelziffer. Und da der Handel mit den zweckentfremdeten Substanzen (keine Spassdrogen!) dezentral abläuft, gibt es auch keine Schätzwerte für den Absatz. Mit der Teppichtaktik wurden schon ganz andere Märchen konstruiert, siehe Döner-Morde. Zum Kotzen! |
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#7 (permalink) | |
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Darauf hat sie wohl vertraut, weil sie das vielleicht mal im Fernsehen mitbekommen hat.
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#8 (permalink) | |
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Ob sie in dem Moment soweit gedacht hat, ist fraglich. Notlüge hin, Trittbrettfahren her, Sexualverbrechen dieser Art sind leider kein Märchen. Ich weiss von einem Fall aus dem Landkreis, da wurde ein Mädchen gleichen Alters auf einer Privatparty mit der chemischen Keule betäubt. Was hinter ihrem Filmriss und Kater stand, hat sie erst begriffen, als ihr jemand ein Toiletten-Gang-Bang-Video mit ihr in der Hauptrolle zugespielt hat, das bereits auf Handys und im Internet die Runde gemacht hat. Was noch lange kein Beweis war, denn es sah ja freiwillig aus, in dubio pro reo, so dämlich der auch sein mag. Wenn man gar keine Indizien vorzuweisen hat und eine Anzeige a priori als unglaubwürdig eingestuft wird, kann man sich die Demütigung von Ermittlung und ggf. Verfahren auch gleich sparen. Als wenn die Dunkelziffer bei herkömmlichen Sexualdelikten aus Scham und Angst vor Ignoranz und Vorurteilen nicht schon hoch genug wäre. Von diesem erfundenen (was sich auch nicht beweisen lässt, vielleicht hat sie auf Anraten ihres Anwalts zurückgerudert, weil es ohnehin auf eine Verleumdungsklage hinausgelaufen wäre) Fall auf alle zu schliessen, ist voreilig, bequem und unfair. |
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#9 (permalink) | |
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Richtig Remarc. Wenn wir diesen Artikel lesen, dann steht da, dass die junge Frau "gemutmaßt" habe, dass ihr K.O.-Tropfen in das Bier getan worden seien. Das ist jedenfalls noch keine direkte Behauptung, eher ein Erklärungsversuch für eine überraschende Bewusstseinsausschaltung. Ganz offenbar hatte sie einen Filmriss. Und liebe Herren, auch wenn es ihnen nicht so recht in den Kram passen mag. Eine Frau, die so betrunken ist, dass sie nicht mehr weiß, was sie tut, von der lässt man die Finger, sonst ist es eben, mit oder ohne entsprechend gefügig machende Mittelchen Vergewaltigung. Was die Polizei da von sich gibt, ist entsetzlich und quasi ein Freibrief für Übergriffe. Man kann nur den Kopf schütteln. Mittel nicht nachweisbar, zu großer Aufwand das zu analysieren, meist erfunden.. ja bravo. Und wo ist ein deutlicher Hinweis, dass man Frauen, die aus welchem Grunde auch immer, nicht mehr klar bei Sinnen sind, ritterlich nach Hause begleitet, sich aber keinesfalls mit ihnen ins Bett legt.? |
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#10 (permalink) | |
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#11 (permalink) | |
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Moment! Das Mädchen war zum "Tatzeitpunkt" fünfzehn und war auch im Besitz des filmischen Beweisstücks der Tat? Warum gab es da keine Anzeige wegen der Erstellung und Verbreitung eines jugendpornografischen Films? Da wäre es nämlich völlig egal gewesen, ob die im Film zu sehenden sich freiwillig haben filmen lassen oder nicht. GV ist eine Sache ... einen Film davon zu machen und den zu verbreiten eine andere. |
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