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Neu-Ulm: Amtsrichter hat ein Luxusproblem
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06.12.2008 09:43 Uhr
Redaktion
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Neu-Ulm: Amtsrichter hat ein Luxusproblem
Neu-Ulm (kr) - Der stellvertretende Leiter des Amtsgerichts Neu-Ulm, Thomas Mayer, hat derzeit gewissermaßen ein Luxusproblem. Luxusproblem deshalb, weil sich vor den Schranken seines (Zivil-) Gerichtssaals derzeit eine elegante Frau mit russischen Wurzeln und der Besitzer einer Textilreinigung einen Streit um eine sündhaft teure Handtasche der italienischen Edelmarke Gucci liefern. Seit einem Reinigungsgang sieht der Luxus-Shopper aber eher etwas räudig aus. Erstanden hatte die Klägerin, die sich dank ihres Immobilienbesitzes durchaus "etwas leisten" kann, die Tasche vor circa zwei Jahren in einer Boutique in Moskau. 2000 US-Dollar habe sie damals auf den Tresen geblättert. Durch häufigen Gebrauch wurde das Täschchen aber ein wenig unansehnlich - vor allem scheuernde Jeans hätten dem strahlenden Weiß eine Art Grauschleier verpasst. Derart schäbig wollte die Dame, die nach eigenen Angaben großen Wert auf "Schmuck, Schuhe und Taschen" legt, aber nicht mehr unter die Leute gehen. Sie steuerte deshalb ein Reinigungsgeschäft ihres Vertrauens an, in dem sie dessen Besitzer ihr Leid klagte. Die Wahl zwischen Pest und Cholera Dem wiederum schwante nichts Gutes - trotz des exorbitanten Preises hatten die Edeldesigner darauf verzichtet, ein Fähnchen mit Pflegehinweisen in die aus Leder, Stoff und markanten Schließen bestehende Tasche einzunähen. Wie in solch schwierigen Fällen üblich, habe er seine Kundin darauf hingewiesen: wenn er reinige, dann einzig und allein auf ihre Verantwortung hin. Die Frau konnte so gesehen zwischen Pest und Cholera wählen - die in ihren Augen vor Dreck starrende Tasche zu entsorgen, oder das Risiko einer eventuell schief laufenden Reinigung auf sich nehmen. Sie entschied sich für Letzteres - aber, wie sie Richter Mayer sagte, nur deshalb, weil sie über die Risiken und Nebenwirkungen der Reinigung mit keiner Silbe aufgeklärt worden sei. Dem widersprach jedoch vehement die Ehefrau und Mitarbeiterin des Beklagten, die haarklein die Aussagen ihres Gatten bestätigte. Böses Erwachen bei der Abholung Das böse Erwachen kam, als sie die Tasche abholen wollte: Eingelaufen und ausgerissene Nähte brachten die Frau mutmaßlich an den Rand eines Nervenzusammenbruchs. Sie pochte auf Schadensersatz - obwohl sie schon beinahe bereit gewesen war, die Gucci-Tasche in die Tonne zu hauen, pochte sie jetzt auf 900 Euro Schadensersatz. Der Vorschlag von Richter Mayer, den Schadensersatz anhand der auf dem Abholzettel abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berechnen, lehnte die Dame beinahe entrüstet ab - schließlich wären das gerade einmal schlappe 105 Euro gewesen. Nach einigem Hin und Her und der Erkenntnis, dass eine gütliche Einigung wohl nicht zu machen sei, ordnete Thomas Mayer an, ein Gutachten einzuholen. Der Gutachter tritt aber erst dann in Aktion, wenn die Klägerin einen Kostenvorschuss von 1000 Euro bei Gericht hinterlegt. Möglicherweise wird auf diese Weise mehr Geld verpulvert als die 2000 Dollar, die in Moskau den Besitzer gewechselt haben. Aber wie sagt doch der Jurist so treffend: Ohne Schuss kein Jus.

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06.12.2008 09:43 Uhr
Werner G.
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Beiträge: 2319

Selbst Schuld, die Gucci-Besitzerin. In den reinigungen hängen die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Wenn etwas trotz der Hinweise des Reinigers schief geht, bleibt der Kunde auf seinem Schaden sitzen. Schließlich hätte die Frau ihr Täschchen ja auch in warmer Kernseifenlauge reinigen können. Dabei wären dann aber sicher ihre schönen Fingernägel zu Schaden gekommen.

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Einst waren wir Affen, und auch jetzt noch sind wir Menschen immer noch mehr Affe, als irgendein Affe.

06.12.2008 13:01 Uhr
senfdazugeber
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Beiträge: 2445

ich denke, man sollte diesen Fall nicht daran aufhängen, ob es sich um ein Luxustäschchen von Gucci oder von Aldi handelt. Die Frage ist doch, ob die Reinigung einen Fehler gemacht hat. Wenn der Hersteller (wer immer es sei, Aldi oder Gucci) keine Pfelgehinweise eingearbeitet hat, dann scheint mir der Nachweis eines Fehlers von seiten der Reinigungsfirma nicht erbringbar. Eine größere Chance auf Schadenersatz scheint mir daher eher gegeben, wenn die Dame den Hersteller verklagt, der keine Pflegehinweise eingearbeitet hat.

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06.12.2008 14:28 Uhr
lunakrivi
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Beiträge: 212

Ich denke, sie hat Langeweile. So ist das eben, wenn man nicht ums Überleben kämpfen muß, sondern zu viel Zeit hat, sich Gedanken darum zu machen, mit was man sich (und zwangsläufig auch seine Mitmenschen) beschäftigen kann. Wenn die Dame aus den Immobilienbesitzen derart vermögend ist, daß sie sich ein Handtäschchen im Wert von 2000 Dollar kaufen kann, hätte sie ja auch shoppen gehen können. Wobei mir da gerade einfällt: Welche Möchtegern-Edeltussi rennt denn 2 Jahre lang immer mit der gleichen Handtasche rum :blink: ? Entweder ich hab die Kohle und kann mir eine nicht-waschbare Handtasche immer wieder aufs neue leisten oder ich geh zu Deichmann und hol mir da was adäquates, das sich waschen läßt und nahezu beliebig oft erneuern läßt. Der Herr von der Reinigung tut mir sehr leid und ich hoffe, daß sich das Blatt für ihn zum guten wendet.
07.12.2008 11:21 Uhr
Ernst
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 7/7/07
Beiträge: 5554
Keine wichtigeren Themen vor Gericht?
Zitat von Redaktion
Aber wie sagt doch der Jurist so treffend: Ohne Schuss kein Jus.
Glaube eher, man sollte einmal gründlich nach einem Kopfschuss fahnden!

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Nicht alles was er schreibt ist ernst gemeint – aber alles was er ernst meint ist so geschrieben! Zeige mir womit du prahlst und ich sage dir woran dir mangelt! Demokratie = Diktatur des Kapitals!

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