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#1 (permalink) | |
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Gießen: 3 Jahre Haft für Vergewaltigung einer Minderjährigen
Gießen/Kulmbach (dpa/lby) - Weil er ein 13-jähriges Mädchen erst betäubt und dann vergewaltigt hat, ist ein Arzt aus Kulmbach vom Landgericht Gießen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Berufungskammer sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass sich der heute 44-Jährige im Sommer 1994 in seiner Wohnung im mittelhessischen Gießen an dem Mädchen verging. Der Mann bestritt die Tat. In erster Instanz im Juli 2006 war der Arzt aus Kulmbach in Oberfranken wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung noch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die heute 28 Jahre alte Sanitäterin hatte erst zehn Jahre nach der Tat Anzeige erstattet. Nach ihren Angaben kam es zu dem Übergriff, als sie bei dem Arzt, den sie aus dem Sportverein kannte, für ein Schulreferat lernte. Er habe ihr Wein zu trinken gegeben, und sie habe sich kurz darauf nicht mehr bewegen können. Dann sei sie missbraucht worden. Ein medizinischer Sachverständiger sagte vor Gericht, dass diese Symptome sich mit der Wirkung sogenannter K.o.- Mittel deckten, die dem Wein beigemischt worden sein könnten. |
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#2 (permalink) | |
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Im Namen des Volkes
Eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung ist der wahre Hohn gegenüber dem Opfer. Insofern hat die Berufungskammer das Skandalurteil zu Recht revidiert. Der Ausspruch "Im Namen des Volkes" ist mittlerweile Farce geworden und sollte geändert werden in "Im Namen des Richters". |
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#3 (permalink) | |
Soweit so richtig. Allerdings halte ich auch drei Jahre fuer so ein Verbrechen noch fuer einen Hohn. |
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#4 (permalink) | |
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Einschlägig vorbestraft und dann nur 3 Jahre. Ein Witz! So ein Typ gehört "aus dem Verkehr gezogen". Mein Mitgefühl gilt dem Mädchen. |
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#5 (permalink) | |
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ohne mich jetzt auf die Seite des Täters stellen zu wollen, aber keiner von uns war dabei und ich möchte nicht wissen, was man zivilrechtlich da noch an Schmerzensgeld rausholen kann, was von daher schon rentabel wäre?!? und wo steht hier was von einschlägig vorbestraft? Es kam schon öfter vor, dass Männer zu unrecht beschuldigt wurden, ein Sexualverbrechen getätigt zu haben! Denn schließlich und endlich stützt sich das Urteil doch nur auf die Aussage der jetzt jungen Frau, oder? Es gibt wohl kaum noch viele andere Zeugen oder Indizien, oder? Ich will mich wie gesagt nicht auf die Seite des vermeintlichen Täters stellen, aber ich habe begründete Zweifel an der Tat und in dem Fall heißt es im deutschen Recht nun mal "Im Zweifel für den Angeklagten" |
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#6 (permalink) | |
Entschuldigung, ich habe mich verlesen, ich hatte die 2 Jahre auf Bewährung einer anderen Straftat zugeordnet. |
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#7 (permalink) | |
kein Problem... :) aber ich würde trotzdem gern wissen, ob da noch mehr Indizien oder wenigstens Zeugen vorhanden waren, die am Verhalten was gemerkt haben usw. Sonst bleibe ich bei meiner Meinung! Das kommt eben in diesem Bericht nicht wirklich raus, auf was sich das Gericht stützt! |
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#8 (permalink) | |
Nachdem mittlerweile das Landgericht Gießen als Berufungsgericht den Arzt zu 3 Jahren Haft verurteilt hat, ist die deutsche Rechtsanwendung "Im Zweifel für den Angeklagten" hinfällig. Das Gericht hat in 2. Instanz wohl keinen Zweifel gesehen. Insofern ist es müßig, hierüber ohne Kenntnis des Prozessverlaufes Zweifel an der Schuld des Arztes zu haben. |
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#9 (permalink) | |
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GAST
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Wir haben hier gerade so was ähnliches wie den Fall Marco: Der 19 jährige Sohn eines Kollegen von mir sitzt in der Nähe von Alicante im Knast, weil er angeblich ein 11 jähriges Mädchen unsittlich berührt und mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt haben soll. Die Guardia Civil hat ihn ZWEI Monaste nach der angeblichen Tat in seiner Schule verhaftet. Der Junge hat schon "erwachsene" Freundinnen, zwei kleine Schwestern mit 3 und 4 Jahren, und der "Tat"hergang ist bekannt: er hat dem Mädchen aus einem Pool herausgeholfen, in dem Sie hingefallen war. Die Mutter des Mädchens, die Anzeige erstattet hat, ist zudem in psychiatrischer Behandlung... Trotzdem soll die U-Haft andauern, bis ein DNA Test ausgewertet ist... Ein Anwalt und die Deutsche Botschaft sind bereits am Rotieren. Eines ist klar: Jeder weiss, dass der Junge zu sowas nicht fähig ist. Aber an dem Fall sieht man auch: Man kann sehr schnell unter Verdacht geraten... |
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#10 (permalink) | |
Wenn er es getan hat,dann ist die Strafe viel zu wenig. |
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#11 (permalink) | |
Amerikanische Verhältnise also auch schon in Spanien:blush: |
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#12 (permalink) | |
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GAST
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Tja, in anderen Ländern geht man auch mit vermeintlichen Kinderschändern nicht so sanft um wie in D... |
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#13 (permalink) | |
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GAST
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Ich tippe dabei eher auf eines der abenteuerlichen Clark Märchen. |
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#14 (permalink) | |
Und das finden Sie gut? Für mich gilt bei allem erst mal die Unschuldsvermutung! Bei Ihrer Denkweise wünsche ich Ihnen mal, daß Sie in der Rolle des Beschuldigten landen, was auch bei uns sehr schnell passieren kann. Dann sieht die Welt auch für Sie von einer Minute zur anderen völlig anders aus.:no: |
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#15 (permalink) | |
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GAST
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Wie kommen Sie auf so eine Idee? Aber Sie bringen mich auf eine Idee: Ich könnte der Augsburger Zeitung ja ein Interview mit dem Vater des Jungen vermitteln... wäre die Augsburger einmal schneller als die Bildzeitung... @Redaktion: Falls einer Ihrer Reporter Interesse hat, soll er sich bei mir melden und ich gebe ihm die Telefonnummer des Mannes. |
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