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#16 (permalink) | |
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Als Anwalt hätten sie vor Gericht die besten Voraussetzungen, den Täter als Opfer darzustellen. Bravo! |
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#17 (permalink) | |
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Mord ist nicht so definiert, wie Sie ihn beschreiben. Außerdem ist ja gar nicht sicher, ob noch etwas zu retten gewesen wäre. Immerhin der Notruf wurde getätigt (dass Fahrerflucht relativ sinnlos ist, wenn von einem Handy der Fahrzeuginsassen aus der Notruf angerufen wurde, wussten die beiden offensichtlich nicht). Das Problem an der ganzen Geschichte ist folgendes: Man bekommt als Führer eines Kfz allzu leicht die (Teil-)Schuld aufgebrummt, obwohl man gar nichts dafür kann. Einem Freund von mir ist kürzlich ein älterer Mann mit einem Einkaufswagen vors Auto gelaufen. Das "Opfer" hat bei der Polizei angegeben, dass es selbst und ganz alleine schuld war, weil es nicht aufgepasst hat. Trotzdem wurde mein Freund jetzt erst mal bei der Versicherung hochgestuft. Das sind zwar nur ~ 75 € im Jahr, aber es ist trotzdem ärgerlich. Und noch viel ärgerlicher wäre es gewesen, hätte mein Freund vor dem Unfall auch nur eine Halbe Bier getrunken gehabt. Dann wäre nämlich der Schein ratzfatz weg gewesen (mitsamt Motorrad-, Lastwagen- und Personenbeförderungsschein). Wenn dieser Staat will, dass keine Unfallflucht begangen wird, muss er mal darüber nachdenken, ob die Sanktionen, die regelmäßig gegen Unschuldige verhängt werden, und die Existenzen bedrohen können, eigentlich alle angebracht sind. |
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#18 (permalink) | |
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Ja, ich weiß, dass ich rhetorisch ziemlich gut aufgestellt bin. |
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#19 (permalink) | |
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Bitte, liebe AZ-Redakteure, lest doch den Artikel nochmal durch und korrigiert ihn, ja?! |
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#20 (permalink) | |
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Alkohol hat im Straßenverkehr absolut nix zu suchen. Und auch die Halbe Bier beeinträchtigt schon im geringen Maße die Wahrnehmung. Insofern sollte jeder der auf den Schein angewiesen ist, einfach die Finger vom Alkohol lassen. Die Gesetzgebung basiert hier auf der 0,0 Grenze, wobei die aktive Strafverfolgung erst bei 0,5 ansetzt, vorher erst bei Auffälligkeit (z.B Unfall). Hier vermute ich einfach, dass der Fahrer sowas von dicht war und in der Angst um den Schein einfach weiterfuhr in der Hoffung die Folgen der Unfallflucht (Geldstrafe?) sind geringer als die Folgen der Alkoholfahrt (Geldstrafe+Entzug des Führerscheins)?. Vor allem nach einer gewissen Zeit kann man den Alkohol zum Tatzeitpunkt nur noch vermuten nicht mehr nachweisen. Ach ja und noch ein Punkt : ich vermöchte mir nicht auszumalen wie der Prozeß verlaufen wird, sollte im Blut des Jugendlichen Alkohol nachgewiesen werden (in einer Größenordung die i.d.R. motorisch beeintächtigend ist) |
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Zuletzt geändert von nagafen, am 02.10.2011 um 13:37 Uhr
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#21 (permalink) | |
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Hallo Ponny u. Kleid, ein Unschuldiger wird nach der StVO nicht bestraft. Nur im Straßenverkehr ist einfach so, dass der schwächere in dem Fall die Abstufung Kinder/Ältere Menschen, Fußgänger, Fahrzeugführer wie Fahrrad, Kraftfahrzeug gilt. Zitat: § 3 (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Und die Rechtssprechung die Schuld des Volkssport Unfallflucht in die Schuhe zu schieben finde ich nicht passend, zumal nicht nur der Verursacher sondern auch der Geschädigte nicht weiterfahren darf. Auch der Geschädigte würde eine Unfallflucht begehen. Warum hauen denn die Meisten ab, ganz einfach entweder man möchte sich die Höherstufung sparen oder es ist Alkohol im Spiel |
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#22 (permalink) | |
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Nöö, finde ich nicht! Und wenn sie meinen Beitrag genau lesen, dann werden sie feststellen, dass ich ihn nicht für den Unfall als " feigen Mörder" verurteile, sondern für seine Flucht vom Unfallort! Ganz egal, wer hier an dem Unfall schuld hat - als Beteiligter hat man sich um Unfallopfer zu kümmern! Dies sollte einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen! Und wenn ihnen " feiger Mörder" nicht passt: Für mich ist er nicht mehr als dass, was jeder von uns hinten hat! |
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#23 (permalink) | |
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Bei Ihnen vielleicht. |
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#24 (permalink) | |
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Gab es da net einmal einen Ex-Ministerpräsidenten der Ähnliches äusserte - so im Sinne von 2 Maß auf 6 Stunden oder so ??? |
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#25 (permalink) | |
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Einbildung ist auch eine Bildung .... |
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#26 (permalink) | |
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Die erste heiße Spur hatten die Ermittler am Samstagnachmittag, als die Spuren am Unfallort ausgewertet waren. Danach stand fest, dass der Unfall von einem Audi A 3 verursacht worden war.
Beim Siebentischwaldtigerchen waren die Knirpse flott geortet - wird doch hier genauso gelaufen sein. Welche Spuren am Unfallort sollen denn bitte Rückschlüsse auf ein bestimmtes Modell zulassen? |
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#27 (permalink) | |
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Zum Beispiel Lacksplitter! |
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#28 (permalink) | |
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Oh mei, ist das jetzt so wichtig? Das dann auch noch doppelt? Mit dem Thema hat das aber gar nix zu tun. |
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Zuletzt geändert von I.B.O, am 03.10.2011 um 00:16 Uhr
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#29 (permalink) | |
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Hallo, ich gebe Ihnen Recht, die beste Vorgehensweise ist es, unabhängige Gerichte über diesen Fall entscheiden zu lassen, nicht "vox populi" (Volkes Stimme). Ein Gericht wird hoffentlich alle Gesichtspunkte erwägen und zu einem einigermaßen gerechten Urteil kommen. Aber selbst das wird den Getöteten nicht mehr lebendig machen und seinen Angehörigen nicht zurückgeben. Ciao |
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#30 (permalink) | |
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Zur Frage "welche Spuren" : Lacksplitter, kleine Glasscherben vom Scheinwerfer, sonst ein kleines Teil - da gibt es eine so große Anzahl von Möglichkeiten, die man als Laie gar nicht für möglich hält. Und die können dann sogar nicht nur den Fahrzeugtyp, sondern auch noch die Baureihe und mehr herausfnden. Ich war mal als Feuerwehrmann bei einem Unfall mit einem Toten dabei, wo der Verursacher auch geflüchtet war - da kam dann der Unfallfliuchtfahnder und hat uns noch an der Unfallstelle aus dem Stegreif gesagt, welches Fahrzeug es gewesen sein könnte, und am Tag danach hatte er den genauen Typ mit Baujahr. Dabei hatten wir ihn nur auf ein paar Glassplitter und ein kleines Blechteil aufmerksam gemacht. Deshalb räumt die Feuerwehr auch erst dann auf, wenn es von der Polizei freigegeben wird. Darüber hinaus können die sogar anhand von Faserspuren der Kleidung feststellen, wer wann auf dem Fahrersitz gesessen ist. Wie gesagt, man glaubt es als Laie nicht, aber die Unfallfluchtfahnder haben unheimlich viele Möglichkeiten. In dem Fall gilt dann : "...und das ist auch gut so !" |
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