Dienstag, 21. Mai 2013

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16-Jähriger überfahren: Polizei fasst Todesfahrer von Winterbach
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02.10.2011 12:43 Uhr
Yogi
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Zitat von Pony_und_Kleid
 

 

Sie lehnen sich aber ziemlich weit aus dem Fenster, Respekt! :blink:

Ich würde erstmal nach "Mordmerkmale" googeln, bevor ich jemanden in der Öffentlichkeit schriftlich einen "feigen Mörder" nenne. Sie könnten allenfalls noch auf "deliktische Zielsetzung" abstellen, also quasi, dass der "Mord" zum Zwecke der Verdeckung einer anderen Straftat (z.B. besoffen Fahren) geschah. Das haut aber nicht hin, wenn ihm der Junge einfach ins Auto gelaufen ist und er ihn nicht mit Absicht überfahren hat.

Ansonsten hilft in Ihrem speziellen Fall auch eine Google-Suche nach "üble Nachrede" weiter.

 

 

Als Anwalt hätten sie vor Gericht die besten Voraussetzungen, den Täter als Opfer darzustellen. Bravo!

02.10.2011 12:45 Uhr
PuK
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Zitat von Yogi
 

"... Ihm drohen damit Geld - oder Freiheitsstrafe." Na toll, eine Geldstrafe Er hat in Kauf genommen, dass durch seine Flucht jemand sterben muss. Eigentlich ein Vorsatz und damit Mord! 

Mord ist nicht so definiert, wie Sie ihn beschreiben.

Außerdem ist ja gar nicht sicher, ob noch etwas zu retten gewesen wäre. Immerhin der Notruf wurde getätigt (dass Fahrerflucht relativ sinnlos ist, wenn von einem Handy der Fahrzeuginsassen aus der Notruf angerufen wurde, wussten die beiden offensichtlich nicht).

Das Problem an der ganzen Geschichte ist folgendes: Man bekommt als Führer eines Kfz allzu leicht die (Teil-)Schuld aufgebrummt, obwohl man gar nichts dafür kann. Einem Freund von mir ist kürzlich ein älterer Mann mit einem Einkaufswagen vors Auto gelaufen. Das "Opfer" hat bei der Polizei angegeben, dass es selbst und ganz alleine schuld war, weil es nicht aufgepasst hat. Trotzdem wurde mein Freund jetzt erst mal bei der Versicherung hochgestuft. Das sind zwar nur ~ 75 € im Jahr, aber es ist trotzdem ärgerlich. Und noch viel ärgerlicher wäre es gewesen, hätte mein Freund vor dem Unfall auch nur eine Halbe Bier getrunken gehabt. Dann wäre nämlich der Schein ratzfatz weg gewesen (mitsamt Motorrad-, Lastwagen- und Personenbeförderungsschein).

Wenn dieser Staat will, dass keine Unfallflucht begangen wird, muss er mal darüber nachdenken, ob die Sanktionen, die regelmäßig gegen Unschuldige verhängt werden, und die Existenzen bedrohen können, eigentlich alle angebracht sind.

02.10.2011 12:52 Uhr
PuK
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Zitat von Yogi
 Als Anwalt hätten sie vor Gericht die besten Voraussetzungen, den Täter als Opfer darzustellen. Bravo!

Ja, ich weiß, dass ich rhetorisch ziemlich gut aufgestellt bin. :yes:

02.10.2011 13:10 Uhr
chrischa
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Bitte, liebe AZ-Redakteure, lest doch den Artikel nochmal durch und korrigiert ihn, ja?!

02.10.2011 13:22 Uhr
nagafen
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Beiträge: 48

 

Zitat von Pony_und_Kleid
 

 

[...] . Und noch viel ärgerlicher wäre es gewesen, hätte mein Freund vor dem Unfall auch nur eine Halbe Bier getrunken gehabt. Dann wäre nämlich der Schein ratzfatz weg gewesen (mitsamt Motorrad-, Lastwagen- und Personenbeförderungsschein).

Wenn dieser Staat will, dass keine Unfallflucht begangen wird, muss er mal darüber nachdenken, ob die Sanktionen, die regelmäßig gegen Unschuldige verhängt werden, und die Existenzen bedrohen können, eigentlich alle angebracht sind.

Alkohol hat im Straßenverkehr absolut nix zu suchen. Und auch die Halbe Bier beeinträchtigt schon im geringen Maße die Wahrnehmung. Insofern sollte jeder der auf den Schein angewiesen ist, einfach die Finger vom Alkohol lassen. Die Gesetzgebung basiert hier auf der 0,0 Grenze, wobei die aktive Strafverfolgung erst bei 0,5 ansetzt, vorher erst bei Auffälligkeit (z.B Unfall). 

Hier vermute ich einfach, dass der Fahrer sowas von dicht war und in der Angst um den Schein einfach weiterfuhr in der Hoffung die Folgen der Unfallflucht (Geldstrafe?) sind geringer als die Folgen der Alkoholfahrt (Geldstrafe+Entzug des Führerscheins)?. Vor allem nach einer gewissen Zeit kann man den Alkohol zum Tatzeitpunkt nur noch vermuten nicht mehr nachweisen. Ach ja und noch ein Punkt : ich vermöchte mir nicht auszumalen wie der Prozeß verlaufen wird, sollte im Blut des Jugendlichen Alkohol nachgewiesen werden (in einer Größenordung die i.d.R. motorisch beeintächtigend ist)

Zuletzt geändert von nagafen, am 02.10.2011 um 13:37 Uhr
02.10.2011 14:39 Uhr
xy01
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Hallo Ponny u. Kleid,

ein Unschuldiger wird nach der StVO nicht bestraft. Nur im Straßenverkehr ist einfach so, dass der schwächere in dem Fall die Abstufung Kinder/Ältere Menschen, Fußgänger, Fahrzeugführer wie Fahrrad, Kraftfahrzeug gilt.

Zitat: § 3 (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Und die Rechtssprechung die Schuld des Volkssport Unfallflucht in die Schuhe zu schieben finde ich nicht passend, zumal nicht nur der Verursacher sondern auch der Geschädigte nicht weiterfahren darf. Auch der Geschädigte würde eine Unfallflucht begehen. Warum hauen denn die Meisten ab, ganz einfach entweder man möchte sich die Höherstufung sparen oder es ist Alkohol im Spiel

02.10.2011 15:50 Uhr
Dr.Hollywood
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Beiträge: 3655

 

Zitat von Pony_und_Kleid

 

Sie lehnen sich aber ziemlich weit aus dem Fenster, Respekt! :blink:

Ich würde erstmal nach "Mordmerkmale" googeln, bevor ich jemanden in der Öffentlichkeit schriftlich einen "feigen Mörder" nenne. Sie könnten allenfalls noch auf "deliktische Zielsetzung" abstellen, also quasi, dass der "Mord" zum Zwecke der Verdeckung einer anderen Straftat (z.B. besoffen Fahren) geschah. Das haut aber nicht hin, wenn ihm der Junge einfach ins Auto gelaufen ist und er ihn nicht mit Absicht überfahren hat.

Ansonsten hilft in Ihrem speziellen Fall auch eine Google-Suche nach "üble Nachrede" weiter.

 

 

 Nöö, finde ich nicht! Und wenn sie meinen Beitrag genau lesen, dann werden sie feststellen, dass ich ihn nicht für den Unfall als " feigen Mörder" verurteile, sondern für seine Flucht vom Unfallort!

Ganz egal, wer hier an dem Unfall schuld hat - als Beteiligter hat man sich um Unfallopfer zu kümmern! Dies sollte einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen!

Und wenn ihnen " feiger Mörder" nicht passt: Für mich ist er nicht mehr als dass, was jeder von uns hinten hat!

02.10.2011 16:12 Uhr
PuK
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Zitat von nagafen
Und auch die Halbe Bier beeinträchtigt schon im geringen Maße die Wahrnehmung.

Bei Ihnen vielleicht.

02.10.2011 16:24 Uhr
nagafen
Aktives Mitglied


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Beiträge: 48

 

Zitat von Pony_und_Kleid
 

 

Bei Ihnen vielleicht.

Gab es da net einmal einen Ex-Ministerpräsidenten der Ähnliches äusserte - so im Sinne von 2 Maß auf 6 Stunden oder so ???

02.10.2011 22:05 Uhr
bernie-gz
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Beiträge: 234

 

Zitat von Pony_und_Kleid
 

 

Ja, ich weiß, dass ich rhetorisch ziemlich gut aufgestellt bin. :yes:

 

Zitat von Pony_und_Kleid
 

 

Ja, ich weiß, dass ich rhetorisch ziemlich gut aufgestellt bin. :yes:

Einbildung ist auch eine Bildung ....

02.10.2011 22:22 Uhr
grufti
Erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 3/17/08
Beiträge: 505

Die erste heiße Spur hatten die Ermittler am Samstagnachmittag, als die Spuren am Unfallort ausgewertet waren. Danach stand fest, dass der Unfall von einem Audi A 3 verursacht worden war.

 

Beim Siebentischwaldtigerchen waren die Knirpse flott geortet - wird doch hier genauso gelaufen sein. Welche Spuren am Unfallort sollen denn bitte Rückschlüsse auf ein bestimmtes Modell zulassen?

02.10.2011 23:53 Uhr
Dr.Hollywood
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 3655

 

Zitat von grufti

 Welche Spuren am Unfallort sollen denn bitte Rückschlüsse auf ein bestimmtes Modell zulassen?

 Zum Beispiel Lacksplitter!

03.10.2011 00:02 Uhr
I.B.O
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Beiträge: 8647

 

Zitat von bernie-gz
 

Einbildung ist auch eine Bildung ....

Oh mei, ist das jetzt so wichtig? Das dann auch noch doppelt?

Mit dem Thema hat das aber gar nix zu tun.

Zuletzt geändert von I.B.O, am 03.10.2011 um 00:16 Uhr
03.10.2011 10:12 Uhr
Erbsenzahl
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Beiträge: 15

 

Zitat von shortman
 

"Mörder" ist ein hartes Wort - das unterstellt Vorsatz und ist daher gänzlich abwegig. Aber ich verstehe schon, was Sie meinen.

Der Schuldige hat hoffentlich mit der ganzen Härte des Gesetzes zu rechnen, da dieses Verhalten natürlich mit nichts zu rechtfertigen ist.

Auch die Mitfahrerin wird hoffentlich adäquat bestraft, denn unterlassene Hilfeleistung ist in einem solch schweren Fall auch keine kleine Geschichte. Spannend wird die Frage, inwieweit die "Unterstützung" der Fahrerflucht bestraft wird.


Aber das ist natürlich alles völlig Unwichtig im Vergleich zu der Tragödie, die dem Opfer und den Angehörigen widerfuhr.

Hallo,

ich gebe Ihnen Recht, die beste Vorgehensweise ist es, unabhängige Gerichte über diesen Fall entscheiden zu lassen, nicht "vox populi" (Volkes Stimme). Ein Gericht wird hoffentlich alle Gesichtspunkte erwägen und zu einem einigermaßen gerechten Urteil kommen. Aber selbst das wird den Getöteten nicht mehr lebendig machen und seinen Angehörigen nicht zurückgeben.

Ciao

03.10.2011 10:32 Uhr
Gast_366868028
gelöscht
Beiträge: 260

 

Zitat von grufti

Die erste heiße Spur hatten die Ermittler am Samstagnachmittag, als die Spuren am Unfallort ausgewertet waren. Danach stand fest, dass der Unfall von einem Audi A 3 verursacht worden war.

 

Beim Siebentischwaldtigerchen waren die Knirpse flott geortet - wird doch hier genauso gelaufen sein. Welche Spuren am Unfallort sollen denn bitte Rückschlüsse auf ein bestimmtes Modell zulassen?

 Zur Frage "welche Spuren" :

Lacksplitter, kleine Glasscherben vom Scheinwerfer, sonst ein kleines Teil - da gibt es eine so große Anzahl von Möglichkeiten, die man als Laie gar nicht für möglich hält. Und die können dann sogar nicht nur den Fahrzeugtyp, sondern auch noch die Baureihe und mehr herausfnden.

 Ich war mal als Feuerwehrmann bei einem Unfall mit einem Toten dabei, wo der Verursacher auch geflüchtet war - da kam dann der Unfallfliuchtfahnder und hat uns noch an der Unfallstelle aus dem Stegreif gesagt, welches Fahrzeug es gewesen sein könnte, und am Tag danach hatte er den genauen Typ mit Baujahr. Dabei hatten wir ihn nur auf ein paar Glassplitter und ein kleines Blechteil aufmerksam gemacht. Deshalb räumt die Feuerwehr auch erst dann auf, wenn es von der Polizei freigegeben wird.

Darüber hinaus können die sogar anhand von Faserspuren der Kleidung  feststellen, wer wann auf dem Fahrersitz gesessen ist. Wie gesagt, man glaubt es als Laie nicht, aber die Unfallfluchtfahnder haben unheimlich viele Möglichkeiten. In dem Fall gilt dann : "...und das ist auch gut so !"

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