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#1 (permalink) | |
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Verurteilung am Amtsgericht Ingolstadt: Sexueller Missbrauch in der Moschee
Ein Elfjähriger wurde bei einem Ferienkurs in einer Ingolstädter Koranschule zum Opfer eines jungen Imams. Der stand nun vor Gericht. |
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Zuletzt geändert von Moderator, am 22.03.2012 um 12:10 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Was sagt der Islam eigentlich zur Strafwürdigkeit einer solchen Tat durch einen Imam? Normalerweise sind die Strafen ja abenteuerlich hoch (es sei denn die Taten wurden "nur" an einer Frau begangen...). |
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#3 (permalink) | |
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(Verstoß NUB 7.3) |
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#4 (permalink) | |
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EIn Arbeitsplatz im Einzelhandel....................... Hmm, eventuell strebt er eine Karriere in der Modeabteilung für Kinder an???????????
Aber im Ernst, Spinner die sich an Kindern vergreifen gibt es seit jeher und in allen Zivilisationen dieser unserer Menschheit, auch bei den gläubigen Moslems. Wichtig ist nur, konsequent gegen solche Menschen vorzugehen und ihnen weitere Möglichkeiten zu unterbinden. |
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#5 (permalink) | |
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Lebens-Wert...
Wenn der Täter es wirklich ernst meinte mit seiner Reue, dann würde er sowieso fortan jeden nicht unbedingt notwendigen Kontakt zu Kindern meiden und therapeutisch hart an sich arbeiten. Und sich über die Unterstützung eines Bewährungshelfers freuen. Die Auflagen, die das Gericht verhängt hat, wären als nicht wirklich als Sanktion anzusehen. Bleiben noch die 1000 Euro Bußgeld. Das Opfer ist 11 oder 12 Jahre alt. Reif genug, um den Sinn von Recht und Gesetz zu verstehen. Wie es die verhängte "Strafe" wohl beurteilt? Was fühlt und denkt der Junge wohl jetzt. Wie wird er es später betrachten, wenn sein Leben höchstwahrscheinlich in Folge der erlittenen Übergriffe, der Misshandlung und erlebten Entwertung lädiert ist. Ob er das wohl gerechtfertigt finden wird: 1000 Euro für den Täter, lebenslänglich für ihn? Ich glaube nicht. Und von wegen "durch Geständnis eine Aussage vor Gericht ersparen"... wer erspart hier wem was? Erspart es sich das Gericht damit, sich die Aussage eines misshandelten Kindes live anhören zu müssen? Das wäre sicher schwer für das Kind, aber heilsam für die Richter und Staatsanwälte. Es hilft, sich in der Realität zu verorten. Das einzig Positive an dieser Sache: die betreffende Glaubensgemeinschaft hat konsequent reagiert. Daran können sich die Verantwortlichen der RKK ein Beispiel nehmen. Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, Betroffene sexualisierter Misshandlung in der Kindheit |
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