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#136 (permalink) | |
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Wenn man den Fall betrachtet fragt man sich doch wieso Merk keinen Untersuchungsauschuß gründet um die Sache neutral aufarbeiten zu lassen. Da wäre sie doch aus dem Schneider gewesen. Aber so sitzt Sie mittendrinn und ist voll dabei. Unverständlich, Merks Verhalten. |
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#137 (permalink) | |
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Günter Beckstein versteht etwas von Psychiatrie und damit verbundenem Rufmord
Beckstein, stumm wie ein Tiefseefisch, als er gestellt wurde. Wenn man Pauli nicht das Mikrofon abgestellt hätte, wäre für Beckstein wohl eine künstliche Beatmung nötig gewesen. Unglaublich, aber diesen Schwächling, haben die CSUler unmittelbar darauf zum Ministerpräsidenten gewählt. Beckstein war auch dafür bekannt, mit der Anzahl der Abschiebungen zu prahlen. Ausserdem war sein Innenministerium die Aufsichtsbehörde für das Bezirkskrankenhaus Bayreuth, dessen Chefarzt der Forensik das Erst-Gutachten über oder besser gesagt gegen Mollath anfertigte. Und genau in dieser staatlich geführten Forensik ist Mollath untergebracht. Gut möglich, dass Beckstein, ein Nürnberger, die Finger im Spiel hatte und betuchte, CSU-nahe Nürnberger dabei half, nicht als Steuersünder aufzufliegen und den Anzeigeerstatter Mollath in die Psychiatrie abzuschieben. Die Justiz hatte Merk unter sich, den Gutachter hatte Beckstein unter sich. |
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#138 (permalink) | |
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Ich halte Merk, die seit 2003 im Amt ist, für eine Verschwörerin
also für eine, die von Anfang an mittendrin war und jetzt nicht mehr raus kann, also Tauchstation und wenn gestellt, die Flucht nach vorne antreten und Mollath weiter weggesperrt halten, gewissermaßen als Beweisstück, keinen Fehler gemacht zu haben. Und wer sonst, wenn nicht die Justizministerin höchstpersönlich, könnte der Justiz ein derartiges Komplott abverlangen, bei dem Staatsanwälte trotz eindeutiger Angaben keinen Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung sehen und bei dem gleichzeitig der Anzeigeerstatter in der Psychiatrie landet. |
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#139 (permalink) | |
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In Mollaths Verfassungsbeschwerde kommt sein Anwalt auf Seite 22 zum Punkt: Zitat: "Sowohl das Landgericht also das Oberlandesgericht setzen sich über den entscheidenden Punkt hinweg: Als Grundlage der Gefährlichkeitsprognose wird ein auf Paranoia oder auf einer psychischen Störung beruhendes Wahnsystem des Beschwerdeführers angegeben. Diese Wahnvorstellungen bestünden darin, dass er unter der fixen Idee leide, die HypoVereinsbank Nürnberg habe Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz in vielfacher Millionenhöhe durchgeführt. ... Man kann Angaben über solche Schwarzgeldverschiebungen nicht als Wahnvorstellungen einstufen, wenn man diese Angaben nicht überprüft hat. Eine solche Überprüfung haben weder die Gerichte noch die Sachverständigen, auf deren Votum sie sich stützen, vorgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Überprüfung sogar mehrfach ausdrücklich verweigert, trotz wiederholter Strafanzeigen des Beschwerdeführers. Es ist deshalb absurd, wenn das Landgericht und das Oberlandesgericht trotzdem geltend machen, der Beschwerdeführer zeige keine Krankheitseinsicht, verweigere sich einer Therapie, insbesondere widersetze er sich rigoros einer Behandlung mit Neuroleptika. Solange dies der Fall sei, könne er nicht freigelassen werden. Das Ziel einer medizinischen Behandlung sollte demnach sein, daß der Beschwerdeführer seinem bisherigen Vorbringen abschwört, die HypoVereinsbank habe Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz vorgenommen. Erst wenn er erklärt, er sei insofern wahnhaften Vorstellungen verhaftet gewesen, habe er die Chance, aus der Psychiatrie entlassen zu werden."
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Zuletzt geändert von forest, am 20.11.2012 um 21:07 Uhr
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#140 (permalink) | |
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Hier sind richtige Menschenschinder am Werk, die sich einen Spaß mit Mollath machen und ihn ganz offensichtlich in den Selbstmord treiben wollen. Übrigens, der Chefarzt der Forensik vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth, ein Dr. Leipziger, hat das Erst-Gutachten bezüglich Mollath erstellt. Genau dort ist Mollath hauptsächlich im "Maßregelvollzug" weggesperrt, die letzten 3 1/2 Jahre durchgehend. Die Dienstaufsicht über das Bezirkskrankenhaus hat das bayerische Innenministerium/Joachim Herrmann/CSU. Es wurde sogar versucht, einen anderen Gutachter auszusperren. Es ist doch ein absolutes Unding, dass ein von Politikern abhängiger Chefarzt ein Gutachten in so einem Fall stellt und dann bekommt er den fälschlicherweise für verrückt Erklärten auch noch in die Hände, um ihn tot zu schinden bzw. in den Selbstmord zu treiben. Das hätten die Verschwörer gerne. Dieser Joachim Herrmann hält es nicht einmal jetzt, nachdem spätestens Ende letzten Jahres mit dem Auftauchen des bankinternen Untersuchungsberichtes erhebliche Zweifel bezüglich des Gutachtens von Dr. Leipziger aufgetreten sind, diesem die Macht über Mollath zu entziehen. Es scheint so gewollt zu sein, die maximale Menschenschinderei. |
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Zuletzt geändert von Dando, am 20.11.2012 um 22:13 Uhr
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#141 (permalink) | |
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Inzwischen gibt es Anzeigen gegen Merk. |
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#142 (permalink) | |
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Auch in der Schweiz
Wer hartnäckig das System bzw. Mächtige kritisiert, geht ab in die Psychiatrie. Und der tracktierte Schweizer hat auch gesagt, dass Psychopharmaka die Persönlichkeit verändern, Stimmung rauf und runter machen und auch die Selbstmordgefahr stark erhöhen. Das wollen Merk & Co auch mit Mollath machen. youtube.com/watch?v=Mh4GJ4TeumA&feature=related Es ist ein langer Beitrag, 57 Minuten, deshalb oben in Kurzform der Inhalt. |
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Zuletzt geändert von Dando, am 20.11.2012 um 23:43 Uhr
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#143 (permalink) | |
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Justizministerin Merk: Mollath sitzt wegen seiner Gefährlichkeit. Pressemitteilung der bayerischen Staatsregierung ...kann man so sagen. Die Sache hätte im Rechtsausschuss des bayerischen Landtags geräuschlos und wirkungsvoll bereinigt werden können. Der Rechtsausschuss des bayerischen Landtags und seine Mitglieder und das ewige Problem der SPD am Beispiel des Vorsitzenden
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#144 (permalink) | |
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Mollath sitzt wegen seiner Gefährlichkeit für die betuchten, CSU-nahen Steuerhinterzieher in der geschlossenen Anstalt und wegen seiner Gefährlichkeit für die Gutachter und die bayerische Justiz, die ihn verschaukelt haben. |
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#145 (permalink) | |
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Der ist oder stellt sich dumm oder hat sich einwickeln lassen, oder er ist überzeugt worden, ähem. Respekt vor Stahl (Grüne), Aures (SPD) und vor allem auch Streibl (FW), wirklich bemerkenswert. |
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#146 (permalink) | |
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Urteile überprüfen
kann und soll der Landtag mit Sicherheit nicht. Aber Staatsanwaltschaften die konkreten Hinweisen auf Verbrechen nicht nachgehen ggf. unter Einbeziehung der Finanzbehörden, Richter die noch im Gerichtssaal Pressemitteilungen des Justizministeriums verteilen die offensichtlich schon formuliert wurden bevor das Urteil verkündet wurde. Das hat System und gehört vom Kontrollorgan Landtag hinterfragt. Blöd nur, dass selbst in Untersuchungsausschüssen die CSU ggf. mit Ausspielung ihrer Machtposition als stärkste Partei viele Verhinderungsmechanismen kennt. |
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#147 (permalink) | |
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Ich glaube, Schindlers Aussage geht auf Merks Rede vor dem Rechtsausschuß des Landtags Ende Oktober zurück, als der bankinterne Untersuchungsbericht noch nicht öffentlich einsehbar war und Merk den Landtag deshalb nach Belieben fehlinformieren konnte. Die von Ihnen angesprochenen Aussagen von Stahl, Aures und Streibl erfolgten später, als der bankinterne Untersuchungsbericht öffentlich war und so die Falschbehauptungen Merks darüber ableitbar waren. |
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#148 (permalink) | |
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Der einzige Punkt, den ich den Verantwortlichen bei wirklich gutem Willen zugute halten würde, ist der, dass vor 7 Jahren noch nicht das ganze Ausmass der Schweinereinen diverser Banken bekannt war. Der Begriff Bankster war noch nicht Allgemeingut. Banken waren, im Gegensatz zu heute, für die Meisten (wenn auch nicht für mich) vertrauensvolle Insititutionen. Das war dann vielleicht auch für die Gutachter so... Damals war es jedenfalls einfacher, mit einer solchen Diagnose durchzukommen, als heute, wo jeder weiss, was diverse Banken so alles anstellen. |
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#149 (permalink) | |
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Einspruch euer Ehren
die Staatsanwaltschaft ist weder Anzeigen noch konkreten Hinweisen nachgegangen -warum wohl? |
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#150 (permalink) | |
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Ha noi, guckt man sich das LG-Urteil an, fällt auf, daß Mollath von Gewaltanwendung gegenüber Frau und Reifen mangels Beweisen freigesprochen, schwuppdiwupp aber als gefährlich eingestuft wurde. Guckt man sich die Gemengelage an, muß man von Belastungseifer der Frau zwar nicht unmittelbar ausgehen, aber in Erwägung ziehen. Günde hatte sie. Dann kommen ihre "Verletzungen" dazu - die hätte man in diesem Licht und vor allem auch in der zeitlichen Abfolge näher beleuchten dürfen. Da liegen reichlich Ungereimtheiten in der Luft, die nahelegten, auch Mollaths Angaben unter diesem Aspekt zumindest vorläufig die Chance zu geben, als wahr behandelt zu werden und mögliche Motive der Ex-Frau kritischer unter die Lupe zu nehmen. Das hätte auch dem Ausschussvorsitzenden und Juristen Schindler auffallen müssen und in Erwägung ziehen müssen, daß hier verfassungswidrig seitens der Justiz vorgegangen wurde. Und spätestens dann ist das ureigene Aufgabe und Pflicht des Ausschusses, hier einzusteigen. Keine Ausreden! |
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