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#841 (permalink) | |
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Scheinbar sind die Verlegungswünsche von Leipziger erstmal auf Eis gelegt. Aber was geht sonst ab, hat die ermittelnde Behörde schon Ergebnisse? Oder dauert das nochmal 7 Jahre? |
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#842 (permalink) | |
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Mollath zu diesem Thema im Telefoninterview: http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_die_wollten_mich_loshaben |
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#843 (permalink) | |
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#844 (permalink) | |
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Und weiter geht es im Fall Mollath,
auch wenn es zum Gruseln ist, mit unserer Justiz: Teil VII im Blog der früheren Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff |
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Zuletzt geändert von Vergänglich, am 26.01.2013 um 19:43 Uhr
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#845 (permalink) | |
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Erstklassige Arbeit von Frau Oberstaatsanwältin a.D. Wolff, wie sie die Justiz samt BGH im Fall Mollath zerlegt. |
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#846 (permalink) | |
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Hoffentlich finden auch andere, die nicht so sehr in der Öffentlichkeit stehen, den Mut, sich gegen ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Entscheidungen, bis rauf zum BGH zur Wehr zu setzen. Ein Antrag auf Wiederaufname eines Verfahrens ist schnell geschrieben, sofern neue Tatsachen und Beweismittel vorhanden sind, die einen Antrag auf Wiederaufnahme rechtfertigen (§ 359 Abs. 5 StPO.) Dazu noch das Justizministerium darüber informieren und schon flutscht es. Zumindest im Wahljahr. Robert Stegmann |
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#847 (permalink) | |
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Hier http://www.infranken.de/regional/bamberg/Von-der-Verantwortung-der-Medien;art212,382826 zeigt sich wieder, wie dünnhäutig die Justiz reagiert, wenn die Medien kritisch über einen Fall berichten. Dann ist es keine Kritik, sondern gleich eine Diskredition der gesamten Justiz aufgrund eines bedauerlichen Einzelfalles. Hallo Herr Peter Wendl Das Bundesverfassungsgericht hat gerade ihr OLG mit einer Entscheidung abgestraft, die von der Öffentlichkeit bis vor kurzem gar nicht wahr genommen wurde. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php Warum greifen sie nicht die Entscheidung des Bundesverfassunggerichtes an, die auch deutliche Kritik an der Justiz in Bamberg geübt hat? Warum werden die Medien angegriffen und das Volk? Der überwiegende Teil des Volkes und der überwiegende Teil der Medien wollen doch nur Eines. Eine faire Prüfung auf die Zulassung eines Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Gustl Mollath. Diejenige Presse, die sich mal gegen ein Wiederaufnahmeverfahren ausgesprochen hat, hat sich seit 19.12.2012 nicht mehr zu Wort gemeldet, nachdem sie gnadenlos von den Lesern niedergemacht wurde. Das Volk will im Grund genommen nur das was ganz groß Teil eines jeden Urteiles ist. Urteile Im Namen des Volkes und nicht Urteile im Namen der Justizministerin, des Präsidenten eines OLG, LG, oder AG, Gutachters, Richters oder sonstigen Lobbyisten. Robert Stegmann
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#848 (permalink) | |
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Zitat: Um Wahrheit geht es beim BGH nicht. Er hat nichts dagegen, wenn er von Richtern der Landgerichte formvollendet angelogen wird. Da weiß man nicht, ob man nicht doch am besten gleich auswandern sollte ... |
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#849 (permalink) | |
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Wie gehts den nun weiter? Wird der Fall bis nach der Landtagswahl ausgesessen? Ich kann mir vorstellen wenn dies im Sommer neu verhandelt wird geht der Medienrummel erst richtig los. Ob das dann eine gute Presse für die Regierungspartei gibt ist zu bezweifeln.
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#850 (permalink) | |
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neu verhandelt?? Zum jetzigen Zeitpunkt werden mehrere Sachen von verschiedenen Staatsanwaltschaften und dem Bundesverfassungsgericht prüft. Ob neu verhandelt wird, steht mit heutigen Stand nicht fest. Warten wir doch einfach die Entscheidungen ab. |
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#851 (permalink) | |
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Wahlmanöver
Für wie blöd wird eigentlich der Wähler gehalten, dass man vor der Wahl immer neu verhandelt und nach der Wahl unangenehme Personen in die Irrenanstalt schickt?
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#852 (permalink) | |
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Ich schrieb, dass es noch nicht feststeht ob es eine neue Verhandlung gibt. Wenn ja legt das Gericht unabhängig vom Wahltermin die Tage der Verhandlung fest. Das Verhandlungen nach dem Wahltermin festgelegt werden, ist großer Käse. Die die das behaupten, haben auch noch nie einen Beweis für die Regelmäßigkeit ihrer These angetreten. |
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#853 (permalink) | |
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Sie müssen das metaphorisch sehen
Vor der Wahl werden Versprechungen gemacht, die nach der Wahl nicht gehalten werden.
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#854 (permalink) | |
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#855 (permalink) | |
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Nach einiger Zeit meldet sich der "Spiegel" mit Neuigkeiten
Ein neues Gutachten sollte klären, ob Gustl Mollath weiterhin in der Psychiatrie untergebracht sein muss. Das Landgericht Bayreuth hat nun abgelehnt, die Expertise in Auftrag zu geben - und das war offenbar ganz im Sinne Mollaths.
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