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#16 (permalink) | |
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Anders betrachtet
Sicher, Nötigung im Straßenverkehr muß hart bestraft werden. Ist die Frage erlaubt, warum der Porsche und zahlreiche andere Fahrzeuge rechts an den Hildesheimern vorbeifahren konnten? Vermutlich war auf der rechten Spur reichlich Platz dazu. Ich erlebe täglich diese Träumer auf der linken Spur, die mit 130 km/h eine gefühlte Ewigkeit vor sich hin rollen und die rechte freie Spur meiden. Diese Art von Nötigung provoziert dann solche unerlaubten Überholmannover. Also: Bitte immer das Rechtsfahrgebot beachten, dann klappts auch mit der Harmonie untereinander! |
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#17 (permalink) | |
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Dort wo ich meine - gibt keine... noch! Gott sei Dank! |
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#18 (permalink) | |
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Bußgeld, Fahrverbot, alles schön und gut.
Besser hätte ich es gefunden wenn man die "Tatwaffe" eingezogen hätte. Wer sein Auto für solche Aktionen mißbraucht, dem sollte es weggenommen werden. In diesem Fall hald ein Porsche, gilt aber genauso zB für einen 500-€-uralt-BMW... Linke spur blockieren ist sicher extrem unhöflich, kann aber nicht als Entschuldigung für potentiell lebensgefährliche Aktionen gelten. Sind Fahrspaß, Geschwindigkeit oder Rechthaben etwa wichtiger, als die Sicherheit anderer (auch komplett unbeteiligter) Verkehrsteilnehmer? |
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#19 (permalink) | |
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Das ist doch mal eine super Idee! 4 Wochen Führerscheinentzug + 8 Wochen KFZ Entzug!
Aus diesem Grund muss ein Linkspurträumer genauso hart bestraft werden, wie ein Rechtsüberholer! |
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#20 (permalink) | |
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Jain
ich dachte zwar mehr an Enteignung und Versteigerung zu Gunsten von Unfallopfern, aber je nach Grad der Idiotie wäre ein nur befristeter Entzug sicher auch eine Möglichkeit
Jain, "Linkespurträumen" ist für sich genommen noch nicht gefährlich. Bloßes "Rechtsüberholen" muss auch nicht gefährlich sein. Damit es gefählich wird, braucht es einen Drängler/Ausbremser mit Adrenalin-, Testosteron- oder Idiotie-Überschuss und der ist dann das wahre Problem. |
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#21 (permalink) | |
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Die Frage stellt sich, - war dem in dieem Fall so ?, und hier denke eigentlich eher nicht. Solch ein Umstand wäre im laufe der Verhandlung anssonsten sicherlich zur Sprache gekommen und von dem "guten" Anwalt des Porschepiloten dann strafmindernd genutzt worden. |
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#22 (permalink) | |
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Hätten Sie den Bericht genauer gelesen hätte ihnen eigentlich auffallen müssen das der Porsche den Kläger rechts überholt hatte, dann die Spur wechselte und abrupt abremste so das der Kläger das gerade noch so "erbremsen" konnte um einen Unfall zu Vermeiden. Und dies alles nur deshalb um seinen schnellen Freunden ebenfalls das "rechtsüberholen" (und somit ebenso verbotswidrig) zu ermöglichen. Das schlimmste ist für mich in diesem Fall noch nicht einmal das "rechtsüberholen" das sieht man fast täglich auf allen 4-spurigen Strecken innerhalb und ausserhalb geschlossener Ortschaften, sondern das anschliesende massive ausbremsen. Allein schon das dem "Täter" eigentlich nicht bewusst war das eine Bremsanlage eines Sportwagens dieses Kalibers ganz andere Verzögerungswerte hat und somit deutlich schneller zum stehen kommt als ein normaler Kompakt-, oder Mittelklassewagen und es deshalb nur mit viel Glück zu keinem Unfall gekommen war disqualifiziert ihn in meinen Augen eigentlich schon und man sollte ihn schon deshalb sein Spielzeug für eine gewisse Zeit wegnehmen. Und ob der nun rechts überholte "geschlichen" ist oder nicht, (dehnbarer Begriff und für einen so resoluten Sportwagenfahrer "schleicht" vermutlich eigentlich fast jeder) so massiv ausgebremst wurde geht deshalb gleich überhaupt nicht. Da ist der Porschefahrer mit "nur" Nötigung eigentlich noch gut bedient denn hätte es gekracht hätte das Urteil noch ganz anderst aussehen können. |
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Zuletzt geändert von hml, am 08.03.2012 um 14:28 Uhr
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#23 (permalink) | |
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Sie können doch aber immer nur mit dem arbeiten was angegeben wurde. Sie stellen es so hin als hätte der ne Vollbremsung gemacht, dabei muß das garnicht der Fall sein, ist ja auch eher unwahrscheinlich. Solange es kein Video gibt, weiß im Prinzip bei solchen Fällen keiner was, denn wie groß oder klein Abstände wirklich sind, wie knapp es wirklich zuging, wie hoch der Geschwindigkeitsunterschied bzw. wie stark die Bremsung war sind i.d.R. äußerst subjektive Eindrücke und Schilderungen. Wo der eine sagt "ich hab nur leicht gebremst" fürhlt sich der andere "runtergebremst", dazu noch vllt. spät reagiert vor lauter labern, dann erscheint für den auffahrenden eine Bremsung viel aprupter aus, als sie wirklich war. Nur mal so auf den konkreten Fall bezogen. Nix genaues weiß doch keiner und aufgrund der Angaben im Artikel jetzt zu entscheiden wie das genau ging und wer wo was ist m.E. objektiv doch garnicht möglich. Im Prinzip wirds schon keinen ganz falschen erwischt haben. |
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#24 (permalink) | |
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Quatsch. Ein Linksspurschleicher (*) behindert höchstens, ein Rechtsüberholer gefährdet. Kleiner Unterschied. (*) Übrigens gibt es in der StVO einen ganzen Haufen Ausnahmen, in denen Mittel- bzw. Linksspurschleichen sogar erlaubt ist. Einfach mal reingucken. |
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#25 (permalink) | |
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Naja, es wurde ja angegeben und vermutlich auch überprüft das der Kläger zumindest so abremsen musste das sein ESP/ABS ansprach und dies bedeute eigentlich Vollbremsung bei Autos mit dieser Ausstattung. Und "leicht gebremst" kann zwischen einem Sportwagen mit Hochleistungsbremsanlage und einem Mittelklassewagen mit Standartbremsen einen gehörigen Unterschied ausmachen. |
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#26 (permalink) | |
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Doppelpost |
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#27 (permalink) | |
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Da bin ich anderer Meinung! Es gibt übrigens auch einige Ausnahmen, in denen Rechtsüberholen erlaubt ist...In 50% aller Fälle merkt der linksspurschnarcher gar nicht dass er überholt wurde da er weiter auf der linken Spur träumt. Der Rest gibt Gas um ein Überholen zu vermeiden oder träumt weiter
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Zuletzt geändert von Dr.Hollywood, am 08.03.2012 um 16:16 Uhr
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#28 (permalink) | |
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Solange...
...es wesentlich billiger ist, jemanden rechts oder auf der Standspur zu überholen, werde ich einen Teufel tun und jemanden durch dichtes Auffahren nötigen. Ich fordere ein rigoroses Bestrafen der Missachtung des Rechtsfahrgebots, des oberlehrerhaften Provozierens wenn man mit 150 auf der linken Spur dahinschleicht, obwohl rechts alles frei ist... Solche Provokateure könnte ich rausziehen und abwatschen ... eben heute wieder einen mit 40km/h (!) auf der Landstrasse gehabt, überholt man , ist man der Raser... |
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#29 (permalink) | |
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Wird ohnehin Zeit, daß das Rechtsüberholen endlich erlaubt wird. Seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, aber nichts tut sich. |
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#30 (permalink) | |
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Viel deutlicher als so kann man seine Nicht-Eignung als Fahrzeugführer kaum demonstrieren. Ich hoffe, Sie geraten mal an den Richtigen... |
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