Samstag, 18. Mai 2013

Registrieren | Neueste Einträge | Aktuellste Themen | Forum | Benutzerliste | Suche | Regeln | Hilfe

Amtsgericht Neu-Ulm: Porschefahrer muss fürs Bremsen blechen
sort Ersten ungelesenen Beitrag anzeigen Thema durchsuchen
08.03.2012 11:42 Uhr
Crownprince
Neu hier


ist gerade online
Registriert seit: 3/8/12
Beiträge: 1
Anders betrachtet

Sicher, Nötigung im Straßenverkehr muß hart bestraft werden.

Ist die Frage erlaubt, warum der Porsche und zahlreiche andere Fahrzeuge rechts an den Hildesheimern vorbeifahren konnten? Vermutlich war auf der rechten Spur reichlich Platz dazu. Ich erlebe täglich diese Träumer auf der linken Spur, die mit 130 km/h eine gefühlte Ewigkeit vor sich hin rollen und die rechte freie Spur meiden. Diese Art von Nötigung provoziert dann solche unerlaubten Überholmannover.

Also: Bitte immer das Rechtsfahrgebot beachten, dann klappts auch mit der Harmonie untereinander! Breites Grinsen

08.03.2012 11:42 Uhr
Dr.Hollywood
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 2/7/09
Beiträge: 3654

 

Zitat von warschonmalda

 

Wenn er dadurch die Geschwindigkeits- Begrenzung einhält ?

 Dort wo ich meine - gibt keine... noch! Gott sei Dank!

08.03.2012 12:59 Uhr
spacevulture
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/7/10
Beiträge: 5794
Bußgeld, Fahrverbot, alles schön und gut.

Besser hätte ich es gefunden wenn man die "Tatwaffe" eingezogen hätte. Wer sein Auto für solche Aktionen mißbraucht, dem sollte es weggenommen werden. In diesem Fall hald ein Porsche, gilt aber genauso zB für einen 500-€-uralt-BMW...

Linke spur blockieren ist sicher extrem unhöflich, kann aber nicht als Entschuldigung für potentiell lebensgefährliche Aktionen gelten. Sind Fahrspaß, Geschwindigkeit oder Rechthaben etwa wichtiger, als die Sicherheit anderer (auch komplett unbeteiligter) Verkehrsteilnehmer?

08.03.2012 13:17 Uhr
Dr.Hollywood
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 2/7/09
Beiträge: 3654

 

Zitat von spacevulture
Bußgeld, Fahrverbot, alles schön und gut.

Besser hätte ich es gefunden wenn man die "Tatwaffe" eingezogen hätte. Wer sein Auto für solche Aktionen mißbraucht, dem sollte es weggenommen werden. In diesem Fall hald ein Porsche, gilt aber genauso zB für einen 500-€-uralt-BMW...

 Das ist doch mal eine super Idee! 4 Wochen Führerscheinentzug + 8 Wochen KFZ Entzug!

 

Zitat von spacevulture

Linke spur blockieren ist sicher extrem unhöflich, kann aber nicht als Entschuldigung für potentiell lebensgefährliche Aktionen gelten. Sind Fahrspaß, Geschwindigkeit oder Rechthaben etwa wichtiger, als die Sicherheit anderer (auch komplett unbeteiligter) Verkehrsteilnehmer?

 Aus diesem Grund muss ein Linkspurträumer genauso hart bestraft werden, wie ein Rechtsüberholer!

08.03.2012 13:38 Uhr
spacevulture
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/7/10
Beiträge: 5794
Jain

 

Zitat von Dr.Hollywood
... 8 Wochen KFZ Entzug! 

ich dachte zwar mehr an Enteignung und Versteigerung zu Gunsten von Unfallopfern, aber je nach Grad der Idiotie wäre ein nur befristeter Entzug sicher auch eine Möglichkeit  

Zitat von Dr.Hollywood
Aus diesem Grund muss ein Linkspurträumer genauso hart bestraft werden, wie ein Rechtsüberholer!

Jain, "Linkespurträumen" ist für sich genommen noch nicht gefährlich. Bloßes "Rechtsüberholen" muss auch nicht gefährlich sein. Damit es gefählich wird, braucht es einen Drängler/Ausbremser mit Adrenalin-, Testosteron- oder Idiotie-Überschuss und der ist dann das wahre Problem.  

08.03.2012 14:04 Uhr
hml
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 5/17/07
Beiträge: 3166

 

Zitat von Dr.Hollywood

 

 Aber jeder sollte sich überlegen - ob es noch ein Überholen ist, wenn man mit 5km/h Überschuss an einem LKW vorbeizieht.... Täglich Brot auf der B17!

 Die Frage stellt sich, - war dem in dieem Fall so ?, und hier denke eigentlich eher nicht. Solch ein Umstand wäre im laufe der Verhandlung anssonsten sicherlich zur Sprache gekommen und von dem "guten" Anwalt des Porschepiloten dann strafmindernd genutzt worden.

08.03.2012 14:16 Uhr
hml
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 5/17/07
Beiträge: 3166

 

Zitat von Crownprince
Anders betrachtet

Sicher, Nötigung im Straßenverkehr muß hart bestraft werden.

Ist die Frage erlaubt, warum der Porsche und zahlreiche andere Fahrzeuge rechts an den Hildesheimern vorbeifahren konnten?  Breites Grinsen

 Hätten Sie den Bericht genauer gelesen hätte ihnen eigentlich auffallen müssen das der Porsche den Kläger rechts überholt hatte, dann die Spur wechselte und abrupt abremste so das der Kläger das gerade  noch so "erbremsen" konnte um einen Unfall zu Vermeiden. Und dies alles nur deshalb um seinen schnellen Freunden ebenfalls das "rechtsüberholen" (und somit ebenso verbotswidrig) zu ermöglichen.

Das schlimmste ist für mich in diesem Fall noch nicht einmal das "rechtsüberholen" das sieht man fast täglich auf allen 4-spurigen Strecken innerhalb und ausserhalb geschlossener Ortschaften, sondern das anschliesende massive ausbremsen. Allein schon das dem "Täter" eigentlich nicht bewusst war das eine Bremsanlage eines Sportwagens dieses Kalibers ganz andere Verzögerungswerte hat und somit deutlich schneller zum stehen kommt als ein normaler Kompakt-, oder Mittelklassewagen und es deshalb nur mit viel Glück zu keinem Unfall gekommen war disqualifiziert ihn in meinen Augen eigentlich schon und man sollte ihn schon deshalb sein Spielzeug für eine gewisse Zeit wegnehmen. 

Und ob der nun rechts überholte "geschlichen" ist oder nicht, (dehnbarer Begriff und für einen so resoluten Sportwagenfahrer "schleicht" vermutlich eigentlich fast jeder) so massiv ausgebremst wurde geht deshalb gleich überhaupt nicht. Da ist der Porschefahrer mit "nur" Nötigung eigentlich noch gut bedient denn hätte es gekracht hätte das Urteil noch ganz anderst aussehen können.

Zuletzt geändert von hml, am 08.03.2012 um 14:28 Uhr
08.03.2012 14:42 Uhr
666
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 3/13/09
Beiträge: 2153

Sie können doch aber immer nur mit dem arbeiten was angegeben wurde. Sie stellen es so hin als hätte der ne Vollbremsung gemacht, dabei muß das garnicht der Fall sein, ist ja auch eher unwahrscheinlich. Solange es kein Video gibt, weiß im Prinzip bei solchen Fällen keiner was, denn wie groß oder klein Abstände wirklich sind, wie knapp es wirklich zuging, wie hoch der Geschwindigkeitsunterschied bzw. wie stark die Bremsung war sind i.d.R. äußerst subjektive Eindrücke und Schilderungen. Wo der eine sagt "ich hab nur leicht gebremst" fürhlt sich der andere "runtergebremst", dazu noch vllt. spät reagiert vor lauter labern, dann erscheint für den auffahrenden eine Bremsung viel aprupter aus, als sie wirklich war. Nur mal so auf den konkreten Fall bezogen. Nix genaues weiß doch keiner und aufgrund der Angaben im Artikel jetzt zu entscheiden wie das genau ging und wer wo was ist m.E. objektiv doch garnicht möglich.

Im Prinzip wirds schon keinen ganz falschen erwischt haben. :D

08.03.2012 14:54 Uhr
Ch. aus D.
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/14/09
Beiträge: 4905

 

Zitat von Dr.Hollywood

 

  Aus diesem Grund muss ein Linkspurträumer genauso hart bestraft werden, wie ein Rechtsüberholer!

 Quatsch. Ein Linksspurschleicher (*) behindert höchstens, ein Rechtsüberholer gefährdet. Kleiner Unterschied.

(*) Übrigens gibt es in der StVO einen ganzen Haufen Ausnahmen, in denen Mittel- bzw. Linksspurschleichen sogar erlaubt ist. Einfach mal reingucken.

08.03.2012 15:04 Uhr
hml
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 5/17/07
Beiträge: 3166

 

Zitat von 666

Sie können doch aber immer nur mit dem arbeiten was angegeben wurde. Sie stellen es so hin als hätte der ne Vollbremsung gemacht, dabei muß das garnicht der Fall sein, ist ja auch eher unwahrscheinlich. Solange es kein Video gibt, weiß im Prinzip bei solchen Fällen keiner was, denn wie groß oder klein Abstände wirklich sind, wie knapp es wirklich zuging, wie hoch der Geschwindigkeitsunterschied bzw. wie stark die Bremsung war sind i.d.R. äußerst subjektive Eindrücke und Schilderungen. Wo der eine sagt "ich hab nur leicht gebremst" fürhlt sich der andere "runtergebremst", dazu noch vllt. spät reagiert vor lauter labern, dann erscheint für den auffahrenden eine Bremsung viel aprupter aus, als sie wirklich war. Nur mal so auf den konkreten Fall bezogen. Nix genaues weiß doch keiner und aufgrund der Angaben im Artikel jetzt zu entscheiden wie das genau ging und wer wo was ist m.E. objektiv doch garnicht möglich.

Im Prinzip wirds schon keinen ganz falschen erwischt haben. :D

 Naja, es wurde ja angegeben und vermutlich auch überprüft das der Kläger zumindest so abremsen musste das sein ESP/ABS ansprach und  dies bedeute eigentlich Vollbremsung bei Autos mit dieser Ausstattung. Und "leicht gebremst" kann zwischen einem Sportwagen mit Hochleistungsbremsanlage und einem Mittelklassewagen mit Standartbremsen einen gehörigen Unterschied ausmachen.

08.03.2012 16:11 Uhr
Dr.Hollywood
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 2/7/09
Beiträge: 3654

 

Zitat von Ch. aus D.
 

 

 Quatsch. Ein Linksspurschleicher (*) behindert höchstens, ein Rechtsüberholer gefährdet. Kleiner Unterschied.

(*) Übrigens gibt es in der StVO einen ganzen Haufen Ausnahmen, in denen Mittel- bzw. Linksspurschleichen sogar erlaubt ist. Einfach mal reingucken.

Doppelpost

08.03.2012 16:11 Uhr
Dr.Hollywood
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 2/7/09
Beiträge: 3654

 

Zitat von Ch. aus D.
 

 

 Quatsch. Ein Linksspurschleicher (*) behindert höchstens, ein Rechtsüberholer gefährdet. Kleiner Unterschied.

(*) Übrigens gibt es in der StVO einen ganzen Haufen Ausnahmen, in denen Mittel- bzw. Linksspurschleichen sogar erlaubt ist. Einfach mal reingucken.

Da bin ich anderer Meinung! Es gibt übrigens auch einige Ausnahmen, in denen Rechtsüberholen erlaubt ist...In 50% aller Fälle merkt der linksspurschnarcher gar nicht dass er überholt wurde da er weiter auf der linken Spur träumt.

Der Rest gibt Gas um ein Überholen zu vermeiden oder träumt weiter

 

Zuletzt geändert von Dr.Hollywood, am 08.03.2012 um 16:16 Uhr
08.03.2012 19:08 Uhr
cal65
Sehr aktives Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 5/20/10
Beiträge: 136
Solange...

...es wesentlich billiger ist, jemanden rechts oder auf der Standspur zu überholen, werde ich einen Teufel tun und jemanden durch dichtes Auffahren nötigen.

Ich fordere ein rigoroses Bestrafen der Missachtung des Rechtsfahrgebots, des oberlehrerhaften Provozierens wenn man mit 150 auf der linken Spur dahinschleicht, obwohl rechts alles frei ist...

Solche Provokateure könnte ich rausziehen und abwatschen ...

eben heute wieder einen mit 40km/h (!) auf der Landstrasse gehabt, überholt man , ist man der Raser...

08.03.2012 19:31 Uhr
heletz
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 11/20/07
Beiträge: 13346

 

Zitat von Dr.Hollywood
 

 

... Rechtsüberholen ..

 

Wird ohnehin Zeit, daß das Rechtsüberholen endlich erlaubt wird.

Seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, aber nichts tut sich.

________

08.03.2012 19:36 Uhr
Lumpensammler
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/3/11
Beiträge: 1090

 

Zitat von cal65

Solche Provokateure könnte ich rausziehen und abwatschen ... 

Viel deutlicher als so kann man seine Nicht-Eignung als Fahrzeugführer kaum demonstrieren. Ich hoffe, Sie geraten mal an den Richtigen...

________
今天你做爱了吗?

Schlagworte

Keine Schlagworte vergeben.


Auf einen Beitrag antworten

 
Um antworten zu können, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.

Alle Zeitangaben in MEZ. Es ist jetzt 12:30 PM Uhr.