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#16 (permalink) | |
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Die "Watschn" hätte gereicht
Die "Watschn an depperten Aichacherinnen", wie Sie die Entgleisung von Herrn Mixa zu bezeichnen belieben, hätte schon gereicht. |
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#17 (permalink) | |
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Was ich ja - wie Sie richtig erkennen - auch nicht behauptet habe. |
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#18 (permalink) | |
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Aber Sie können sich vorstellen, dass ich mich mit Epitropen auskenne ? |
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#19 (permalink) | |
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Kann ich (nachdem ich nachgeschlagen habe, was eine Epitrope ist). |
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#20 (permalink) | |
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#21 (permalink) | |
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Frage: Was ist ein geistliches Gericht? |
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#22 (permalink) | |
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Das Offizialatsgericht urteilt gemäß dem Kirchlichen Recht (Corpus Iuris Canonici) z.B. über die Rechtmäßigkeit einer Ehe, wie Vergehen Geistlicher bestraft werden etc. Oberster Richter einer Diözese ist der Diözesanbischof, zweite Instanz das Metropolitangericht und Letzte Instanz die Rota in Rom. Wie man sieht, kann das Offizialatsgericht einem Geistlichen z.B. den Titel eines Domkapitulars entziehen. Strafen wie ein weltliches Gericht kann es nicht verhängen (also keine Haft). |
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#23 (permalink) | |
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Was interessiert es einen 67jährigen -gut versorgt mit seinen Ansprüchen-, ob er Teile seiner (ehemaligen) Berufsbezeichnung noch tragen darf oder nicht. Wenn das für den eine Strafe darstellt, dass er sich nicht mehr Domkapitular nennen darf kann ich dem auch nicht helfen. Dann soll er von mir aus drunter leiden Zum Beispiel wäre eine Kürzung seiner Pensionsansprüche um sagen wir mal 20% oder sowas eine Sache. Alberne Urteile aufgrund meiner Meinung nach quasi zahnloser Möglichkeiten eines "Offizialatsgerichts". Was soll das denn? |
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#24 (permalink) | |
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Dafür wäre dann eben das weltliche Gericht zuständig und nicht das Offizialatsgericht. Denn die Bezahlung der Domkapitulare erfolgt laut Konkordat (verlängert 1983 unter Helmut dem Prächtigen bis 2033) aus der Bundeskasse. Das Offiazialatsgericht tut halt, das seine, was es dazu beitragen kann. Und für manchen ist es schon hart, sich nicht mehr sich als Domkapitular bezeichnen zu dürfen. |
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#25 (permalink) | |
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Das glaube ich allerdings auch. Denn die klerikale Hackordnung ist eine gewaltige! |
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#26 (permalink) | |
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„Konkordat“? Welches soll verlängert worden sein? „1983 verlängert bis 2033“? Da es keine Laufzeiten in den diversen Konkordaten gibt, können diese nicht verlängert werden, schön gar nicht befristet werden. Auch in den ca. 25 Staatskirchenverträgen (Konkordate) nach 1983 in Deutschland mit diversen Weltanschauungsgemeinschaften steht nichts von einer Laufzeit? „1983 unter Helmut dem Prächtigen“? Würde mich sehr wundern, da seit 1957 auf Bundesebene da nichts mehr geschehen ist.
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#27 (permalink) | |
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Na, das ist doch mal eine kühne These! Zumindest das von 1933 hatte eine Laufzeit von 50 Jahren und die endete ... wann? Naa...? |
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#28 (permalink) | |
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Das würde aber auch bedeuten, dass sich der Vertrag, wenn nicht gekündigt wird, automatisch um die Laufzeit, hier 50 Jahren, verlängert. Sehe ich das richtig? |
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#29 (permalink) | |
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Das denke ich nicht. Soweit seit 1983 davon die Rede war und ich das mitbekommen habe, bereitet man sich darauf vor, die anstehende Vertragsverlängerung für 2033 schon mal zu durchdenken. Dabei macht der katholischen Kirche mehr und mehr zu schaffen, daß die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr (wie 1983) katholisch ist und immer häufiger Kritik an dem Vetragswerk geübt wird. Immerhin hatte schon Reichskanzler Heinrich Brüning bei den Verhandlungen Bedenken, Bischöfe, Domkapitulare und Religionslehrer vom Staat (und damit auch von den Nichtkatholiken und Religionslosen) zwar alimentieren zu lassen, dem Staat aber praktisch keine Mitsprachemöglichkeit bei der Besetzung der Stellen zu gewähren. So einfach wie 1983 wird ein neues Konkordat 2033 wohl nicht durchgewunken werden. |
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#30 (permalink) | |
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Quatsch! Wie kommen Sie denn darauf, das Konkordat von 1933 hätte eine Laufzeit von 50 Jahren gehabt? Das müsste doch im Konkordat stehen? Aber ich finde dort nichts diesbezügliches.
Naa...? |
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