Freitag, 24. Mai 2013

Registrieren | Neueste Einträge | Aktuellste Themen | Forum | Benutzerliste | Suche | Regeln | Hilfe

Bamberger Ex-Domkapitular nach Missbrauchsvorwürfen in Ruhestand versetzt
sort Ersten ungelesenen Beitrag anzeigen Thema durchsuchen
02.05.2012 12:51 Uhr
Silverblues
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/10/08
Beiträge: 2270
Die "Watschn" hätte gereicht

 

Zitat von Bongo

Es ist wirklich mehr als zum Kotzen, wie man in D ins eigene Nest scheisst. Mixa hat man Misbrauch mit männlichen Jugendlichen nachgesagt, nachdem die Watschn an depperten Aichacherinnen nicht ausgreicht hatten um ihn zu Fall zu bringen. Der Staatsanwalt lehnte Klage nach Untersuchung ab.

Das Problem sind nicht die Angeklagten sondern die Kläger Hammer

Die "Watschn an depperten Aichacherinnen", wie Sie die Entgleisung von Herrn Mixa zu bezeichnen belieben, hätte schon gereicht.
Für eine Demission Mixas hätte Sie jedenfalls gereicht -
wenn, ja wenn der Herr Mixa nur einen Funken Anstand, Ehrgefühl oder Selbstachtung in sich getragen hätte.
Aber dem war Prunk, Pomp und Amt wichtiger als Anstand und Selbstachtung. 

02.05.2012 13:53 Uhr
spacevulture
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/7/10
Beiträge: 5845

 

Zitat von AthineosGlücklicherweise ist dem nicht so!

 Was ich ja - wie Sie richtig erkennen - auch nicht behauptet habe. Seemann

02.05.2012 18:06 Uhr
Athineos
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/7/11
Beiträge: 3346

 

Zitat von spacevulture
 

 

 Was ich ja - wie Sie richtig erkennen - auch nicht behauptet habe. Seemann

Aber Sie können sich vorstellen, dass ich mich mit Epitropen auskenne ?  Smartass

________
μολὼν λαβέ

02.05.2012 18:26 Uhr
spacevulture
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/7/10
Beiträge: 5845

 

Zitat von AthineosAber Sie können sich vorstellen, dass ich mich mit Epitropen auskenne ?  Smartass

 Kann ich (nachdem ich nachgeschlagen habe, was eine Epitrope ist). Augenrollen

02.05.2012 18:35 Uhr
Athineos
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/7/11
Beiträge: 3346

 

Zitat von spacevulture
 

 

 Kann ich (nachdem ich nachgeschlagen habe, was eine Epitrope ist). Augenrollen

Daumen rauf

________
μολὼν λαβέ

03.05.2012 07:38 Uhr
Ernst
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/7/07
Beiträge: 5560

 

Zitat von heletz
Ein geistliches Gericht kann keine Haftstrafen oder ähnliches verhängen

Frage: Was ist ein geistliches Gericht?
Ich kenne nur die Beichte, die einen reuigen Sünder, egal was er verbrochen hat, mit einer milden Buße belegt, väterlich ermahnt, belehrt und ihn dann wieder mit weißer Weste in die Freiheit entlässt.
Ob das pechschwarze Gewissen auch gereinigt resp. gelöscht wird bei dieser Prozedur, entzieht sich meiner Kenntnis, müsste aber so gesehen entsprechend bearbeitet sein.

________
Nicht alles was er schreibt ist ernst gemeint – aber alles was er ernst meint ist so geschrieben! Zeige mir womit du prahlst und ich sage dir woran dir mangelt! Demokratie = Diktatur des Kapitals!

03.05.2012 07:58 Uhr
heletz
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 11/20/07
Beiträge: 13410

 

Zitat von Ernst
 

 

Frage: Was ist ein geistliches Gericht? ...

Das Offizialatsgericht urteilt gemäß dem Kirchlichen Recht (Corpus Iuris Canonici) z.B. über die Rechtmäßigkeit einer Ehe, wie Vergehen Geistlicher bestraft werden etc.

Oberster Richter einer Diözese ist der Diözesanbischof,  zweite Instanz das Metropolitangericht und Letzte Instanz die Rota in Rom.

Wie man sieht, kann das Offizialatsgericht einem Geistlichen z.B. den Titel eines Domkapitulars entziehen.

Strafen wie ein weltliches Gericht kann es nicht verhängen (also keine Haft).

________

03.05.2012 13:35 Uhr
Gast_726401649
gelöscht
Beiträge: 582

 

Zitat von heletz
 

 

Das Offizialatsgericht urteilt gemäß dem Kirchlichen Recht (Corpus Iuris Canonici) z.B. über die Rechtmäßigkeit einer Ehe, wie Vergehen Geistlicher bestraft werden etc.

Oberster Richter einer Diözese ist der Diözesanbischof,  zweite Instanz das Metropolitangericht und Letzte Instanz die Rota in Rom.

Wie man sieht, kann das Offizialatsgericht einem Geistlichen z.B. den Titel eines Domkapitulars entziehen.

Strafen wie ein weltliches Gericht kann es nicht verhängen (also keine Haft).

Was interessiert es einen 67jährigen -gut versorgt mit seinen Ansprüchen-, ob er Teile seiner (ehemaligen) Berufsbezeichnung noch tragen darf oder nicht. Wenn das für den eine Strafe darstellt, dass er sich nicht mehr Domkapitular nennen darf kann ich dem auch nicht helfen. Dann soll er von mir aus drunter leiden  Lachend

Zum Beispiel wäre eine Kürzung seiner Pensionsansprüche um sagen wir mal 20% oder sowas eine Sache.

Alberne Urteile aufgrund meiner Meinung nach quasi zahnloser Möglichkeiten eines "Offizialatsgerichts".  Was soll das denn?

03.05.2012 13:49 Uhr
heletz
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 11/20/07
Beiträge: 13410

 

Zitat von Mullerto
 

 

...

Zum Beispiel wäre eine Kürzung seiner Pensionsansprüche um sagen wir mal 20% oder sowas eine Sache....

Dafür wäre dann eben das weltliche Gericht zuständig und nicht das Offizialatsgericht.

Denn die Bezahlung der Domkapitulare erfolgt laut Konkordat (verlängert 1983 unter Helmut dem Prächtigen bis 2033) aus der Bundeskasse.

Das Offiazialatsgericht tut halt, das seine, was es dazu beitragen kann.

Und für manchen ist es schon hart, sich nicht mehr sich als Domkapitular bezeichnen zu dürfen.

________

03.05.2012 14:41 Uhr
Athineos
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/7/11
Beiträge: 3346

 

Zitat von heletz
 

Und für manchen ist es schon hart, sich nicht mehr sich als Domkapitular bezeichnen zu dürfen.

Das glaube ich allerdings auch. Denn die klerikale Hackordnung ist eine gewaltige!

________
μολὼν λαβέ

03.05.2012 17:45 Uhr
olazgirl
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 5/5/08
Beiträge: 1830

 

Zitat von heletz
  

Denn die Bezahlung der Domkapitulare erfolgt laut Konkordat (verlängert 1983 unter Helmut dem Prächtigen bis 2033) aus der Bundeskasse.

„Konkordat“? Welches soll verlängert worden sein?

„1983 verlängert bis 2033“? Da es keine Laufzeiten in den diversen Konkordaten gibt, können diese nicht verlängert werden, schön gar nicht befristet werden. Auch in den ca. 25 Staatskirchenverträgen  (Konkordate) nach 1983 in Deutschland mit diversen Weltanschauungsgemeinschaften steht nichts von einer Laufzeit?

„1983 unter Helmut dem Prächtigen“? Würde mich sehr wundern, da seit 1957 auf Bundesebene da nichts mehr geschehen ist.

 

03.05.2012 19:41 Uhr
heletz
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 11/20/07
Beiträge: 13410

 

Zitat von olazgirl
 

 

... Da es keine Laufzeiten in den diversen Konkordaten gibt, ...

Na, das ist doch mal eine kühne These!

Zumindest das von 1933 hatte eine Laufzeit von 50 Jahren und die endete ... wann?

Naa...? Zwinkernd

________

03.05.2012 19:47 Uhr
DerMichel
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 3/12/11
Beiträge: 4601

 

Zitat von heletz
 

 

Na, das ist doch mal eine kühne These!

Zumindest das von 1933 hatte eine Laufzeit von 50 Jahren und die endete ... wann?

Naa...? Zwinkernd

Das würde aber auch bedeuten, dass sich der Vertrag, wenn nicht gekündigt wird, automatisch um die Laufzeit, hier 50 Jahren, verlängert. Sehe ich das richtig?

________
    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

03.05.2012 20:05 Uhr
heletz
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 11/20/07
Beiträge: 13410

 

Zitat von DerMichel
 

 

.... Sehe ich das richtig?

Das denke ich nicht.

Soweit seit 1983 davon die Rede war und ich das mitbekommen habe, bereitet man sich darauf vor, die anstehende Vertragsverlängerung für 2033 schon mal zu durchdenken.

Dabei macht der katholischen Kirche mehr und mehr zu schaffen, daß die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr (wie 1983) katholisch ist und immer häufiger Kritik an dem Vetragswerk geübt wird.

Immerhin hatte schon Reichskanzler Heinrich Brüning bei den Verhandlungen Bedenken, Bischöfe, Domkapitulare und Religionslehrer vom Staat (und damit auch von den Nichtkatholiken und Religionslosen) zwar alimentieren zu lassen, dem Staat aber praktisch keine Mitsprachemöglichkeit bei der Besetzung der Stellen zu gewähren.

So einfach wie 1983 wird ein neues Konkordat 2033 wohl nicht durchgewunken werden.

________

03.05.2012 20:16 Uhr
olazgirl
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 5/5/08
Beiträge: 1830

 

Zitat von heletz
 

 

Na, das ist doch mal eine kühne These!

Zumindest das von 1933 hatte eine Laufzeit von 50 Jahren und die endete ... wann?

Naa...? Zwinkernd

Quatsch!

Wie kommen Sie denn darauf, das Konkordat von 1933 hätte eine Laufzeit von 50 Jahren gehabt?

Das müsste doch im Konkordat stehen? Aber ich finde dort nichts diesbezügliches.

 

Naa...?  Zwinkernd

Schlagworte

Keine Schlagworte vergeben.


Auf einen Beitrag antworten

 
Um antworten zu können, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.

Alle Zeitangaben in MEZ. Es ist jetzt 8:42 PM Uhr.