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#121 (permalink) | |
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Die geringe Bürgerbeteiligung in LL interessiert hier wohl niemanden? |
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#122 (permalink) | |
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Weniger als 20% sind dagegen: das ist also die Mehrheit???
Ich verstehe die ganze Aufregung nun wirklich nicht. Ein Quorum ist nunmal dazu da, um unsinnige Minderheitsentscheidungen zu unterbinden. Gedankenspiel: Wenn ich es schaffte, a) einen Bürgerentscheid zu starten mit der Frage "Sind Sie dafür, dass das Landsberger Rathaus in zartlila gestrichen wird?" und dann b) meine 4000 Unterstützer ausnahmlos zur Abstimmung gingen (und natürlich mit JA stimmen) und c) der gesamte Rest der Landsberger Bevölkerung mein Anliegen als "Blödsinn" und "nicht der Abstimmung wert" ansähe und gar nicht erst abstimmte, dann hätten nach Auszählen der Stimmen mein Bürgerentscheid 100% Zustimmung erhalten (oder in UBV übersetzt: "der Bürgerwille ist ganz klar!") und dennoch wäre ich - zu Recht - am Quorum gescheitert, eben weil ein Großteil (> 80%) der Stimmberechtigten eine Abstimmung erst gar nicht in Betracht gezogen hat (und damit implizit GEGEN mein Begehren gestimmt hat). Soviel zum Gedankenspiel... Schön, 33% Wahlbeteiligung ist wirklich mau, aber warum sollte Otto Normalverbraucher einen Beschluss des Stadtrates noch einmal explizit bestätigen und dafür am Sonntag zu einer Abstimmung gehen auf die Gefahr hin, den Stimmzettel vielleicht falsch zu interpretieren und damit vielleicht sogar "aus Versehen" doch den Steg abzulehnen. Nur, wenn Herr Normalverbraucher explizit gegen den Steg wäre, müsste er aktiv werden und seine Schritte Richtung Abstimmungsraum lenken, und das haben ja viele auch getan, aber eben nicht ausreichend viele... Weniger als 20% der Landsberger Bürger haben sich auf diektem Wege gegen den Lechsteg entschieden. 80% hingegen haben sich damit direkt oder auch indirekt, nämlich durch Nichtteilnahme, für den Lechsteg entschieden. Wie sieht also der Bürgerwille aus?
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#123 (permalink) | |
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Der bürgerwille besteht aus nichtteilnahme in diesem fall. Nichtteilnahme ist aber keine zustimmung. Daher ist ihr beispiel völlig verkehrt. Wer könnte zum beispiel bei einer wahl mit sicherheit bestimmen wer von den nichtwählern als "wahl dieser oder jener person/partei" zu gelten hat ? Nichtteilnahme kann also nur als ablehnung aller vorschläge gewertet werden. Das ein Bürgerentscheid als "ohne offizielle wertung" geendet hat, bedeutet auch das viel sozusagen umsonst zum abstimmen gegangen sind. Was dies für die "Bürgerbeteiligung" in Landsberg bedeutet dürfte kein geheimnis sein. Ihre vorstellung man müsste sich nur beteiligen wenn man etwas ablehnt ignoriert völlig die tatsache das aus taktischen gründen in Landsberg immer wieder Ratsbegehren gestartet werden. Diese erwarten ja wohl kaum eine ablehnung, sondern teilnahme und unterstützung.... Natürlich ist man nicht sehr traurig, weil die kommunal politik sehr gut mit diesem verwirrspiel leben kann da ein nichterreichen des quorums ja erlaubt das ergebnis rechtlich zu ignorieren. Sie sollten aber bedenken, das so gut wie jedes marktforschungsinstitut mit einer datenbasis von 7000 von 21.000 personen als grundlage für einen trend sehr zufrieden wäre. Man kann es sich also nicht so einfach machen wie sie und die ergebnisse als 100% mobilisierung einer seite werten. Wer sich umhört, wird erkennen das der trend dem entspricht was als endergebnis veröffentlicht wurde und wahrscheinlich bei einer klaren JA / NEIN frage noch viel deutlicher geworden wäre. Vor allem die enttäuschten ,die an ein beachten des ergebnisses nicht mehr glauben haben nicht teilgenommen. Bei dieser Gruppe werden sie kaum "brückerlbefürworter" finden. Denn jene fühlen sich ja am ohr des OB/Stadtrates ....
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#124 (permalink) | |
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Nichtteilnahme heißt bei Ihnen also automatisch FÜR... Hochinteressant.
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#125 (permalink) | |
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In der Tat halte ich die Nichtteilnahme für eine Zustimmung! Gäbe es keinen Bürgerentscheid, wäre die Brücke ja wohl gebaut worden, oder? Also war der Bürgerentscheid die Möglichkeit für die Brückengegner, sich entsprechend Gehör zu verschaffen. Für einen Brückenbefürworter gab es meiner Meinung nach keinen Anlass, überhaupt zur Abstimmung zu gehen...Selbst wenn er dann sogar noch dem (in meinen Augen überflüssigen) Ratsbegehren seine JA Stimme hätte geben können; was hätte das an der Situation aus Sicht des Befürworters (= Brücke wird gebaut) geändert? Selbst wenn es den 66,6% der "nichtwählenden" Landsberger Bevölkerung völlig schnuppe ist, ob die Brücke gebaut wird oder nicht, reichen die 20% eben nicht aus, den Ratsbeschluss zu kippen. In diesem Fall von "Bürgerwillen gegen die Brücke" zu sprechen, finde ich schon etwas gewagt! |
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#126 (permalink) | |
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Zahlen
Kann mich bitte jemand aufklären: Wenn 33,31% der Wahlberechtigten abstimmen und 64% von diesen dagegen stimmen, dann haben doch (auch unter Berücksichtigung einer Rundung) auf jeden Fall mehr als 21,14% Prozent dagegen gestimmt, also mehr als die geforderten 20%. Wo steckt mein Fehler? angekb
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#127 (permalink) | |
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#128 (permalink) | |
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Da stricken sie sich was zusammen... Also wenn ein entscheid abgehalten wird und ausreichend teilnehmer gültige stimmen abgeben, gibts eine vorgabe nach dem ergebnis des entscheids zu handeln. Daher wären im Falle des "brückerl 2" entscheids eine nichtteilnahme der befürworter immer mit dem risiko behaftet dass mehr als 20% gegen die brücke stimmen. Die einzige möglichkeit in diesem fall wäre für befürworter selbst die mehrheit der stimmen zu haben um zu verhindern das die gegner nach erreichen des quorums den bau ( für eine gewisse zeit zumindest, da in Landsberg so mancher halt abwartet und erneut ein brückerl anfängt..) verhindert. Das quorum ist dazu da die mindestbeteiligung sicherzustellen. Wer es mißbraucht um auf dem wege der nichtteilnehmer auf ein scheitern der abstimmung ( keine wertung ) zu hoffen, könnte schnell feststellen das nichtteilnahme nicht nur dieses thema betreffen wird, sondern zum trend wird Haben sie eigentlich selbst teilgenommen? Sind sie so sehr bedacht darauf künstlich eine zustimmung zu generieren weil sie das ergebnis nicht erwartet haben? Bedenken sie , in dieser Stadt werden gruppen die in jeden stadtbus passen als legitime grundlage zur findung der Bürgermeinung verwendet wenn es um die ziele einiger politisch tätiger geht: zb verkehr, zukunft, etc Man ist sich nicht zu schade aus nichtrepresentativem etwas herauszulesen. ( Beispiel : ISEK ) Im gegensatz dazu besteht hier die möglichkeit die kundgetane meinung einer nicht unerheblich grossen gruppe als grundlage für entscheidungen zu verwenden. Ich sehe da kaum etwas das ein anderes abstimmungsergebnis bei grösserer beteiligung suggeriert. Darum ist es sehr wohl sinnvoll es zu beachten. Zwingend ist es nicht, da 90 stimmen fehlen ( 0,42 % ) . Aber mit gerade mal 90 stimmen mehr funktioniert ihre theorie des baus trotz nichtteilnahme auch nicht mehr. Ist daher doch nicht so vorteilhaft nicht hinzugehen. Bei 2/3 dagegen und das fast im ganzen stadtgebiet, sollten auch sie sich der möglichkeit öffnen das eben nicht jeder die gleiche meinung wie der Stadtrat vertritt. Denn Bürger genießen noch den vorteil ihre eigene meinung haben zu dürfen... ....während stadträte die meinung ihrer leithammel haben dürfen...
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#129 (permalink) | |
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Ich habe von dem Thema jetzt auch langsam die Nase voll... Fakt ist: das Quorum wurde nicht erreicht, d.h. das Bürgerbegehren ist gescheitert. Ob nun mit 90 Stimmen zu wenig oder von mir aus auch mit einer, gescheitert ist gescheitert. Ich fürchte, wenn's genau anderes rum gelaufen wäre, d.h. ein Bürgerentscheid FÜR eine Brücke, bei dem 90 Stimmen mehr als erforderlich eingegangen wären, hätten alle Gegner geschrien: "Schaut's her, eine Minderheit hat wieder eine Entscheidung erzwungen"... Soviel zum Thema "Demokratieverständnis"... Bei diesem Entscheid ist halt die von den Gegnern als solche verstandene "Mehrheit" gescheitert, bei obigen Beispiel hätte halt die "Minderheit" Erfolg gehabt. Aber so ist es wohl hier in Landsberg... wer gegen etwas ist und verliert ist "moralisch" immer der Sieger, wer etwas befürwortet und gewinnt muss zur "Minderheit" gehören...
PS: Ja, ich habe abgestimmt, u.a. weil mir die Zeit dazu nicht schade war! |
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#130 (permalink) | |
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Die Beteiligung bei der Abstimmung insgesamt lag bei gut 33%. Die 64% Ablehnung des Lechstegs beziehen sich jedoch auf die Gesamtheit der gültigen Stimmen bei Bürgerentscheid 1. Das Quorum in Höhe von 20% der Stimmberechtigen wurde tatsächlich knapp verfehlt. Schauen Sie sich am besten nochmal die absoluten Zahlen in der Ergebnisbekanntmachung der Stadt an und rechnen Sie nach, dann sollte Ihnen der Fehler eigentlich klar werden.
Damit haben Sie den Nagel auf den Kopf getroffen, lieber Funkentratzer! |
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#131 (permalink) | |
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Danke, Lechler. angekb |
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