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#1 (permalink) | |
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Faschingsmuffel in Nürnberg: Mann mit 4,89 Promille aufgegriffen
Mit 4,89 Promille Alkohol im Blut haben Bundespolizisten am Mittwoch einen 47-Jährigen im Nürnberger Hauptbahnhof in Gewahrsam genommen. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 22.02.2012 um 20:43 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Dürfen denn Polizisten ...
... im Dienst soviel trinken, daß sie 4,89 Promille im Blut haben? Mit 4,89 Promille Alkohol im Blut haben Bundespolizisten ... einen 47-Jährigen ... in Gewahrsam genommen |
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#3 (permalink) | |
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Das die noch jemand festnehmen konnten |
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#4 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 20225 |
Na hoffentlich haben sie seinen Führerschein gleich eingezogen! |
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#5 (permalink) | |
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Warum ? Der hat doch kein Auto gefahren ? Beim Skifliegen in Oberstdorf am Wochenende haben wir einen Österreicher vom Stadion rausgeholt der hatte 4,6 Promille. Der war "nur" ein wenig aggressiv. Konnte aber noch selbst laufen... |
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#6 (permalink) | |
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Glernt isch glernt. |
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#7 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 20225 |
Soweit mir bekannt ist spielt dies ab einer bestimmten Grenze, welche in diesem Fall weit überschritten ist, keine Rolle. Da hier selbstredend, davon auszugehen ist, daß es sich um einen Gewohnheitstrinker/Alkoholiker handelt, welcher eben nicht die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr hat. Ist doch aber logisch! oder nicht? |
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#8 (permalink) | |
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Laut Bericht waren die Polizisten besoffen ... |
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#9 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 20225 |
Das wollen sie wohl so gerne verstanden wissen? Gell? Grins! |
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#10 (permalink) | |
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Dieser Vorfall wird sicher in seiner Führerscheinakte vermerkt und sollte er im Straßenverkehr innerhalb dernächsten 5 Jahre mit Alkohol auffallen, wird eine MPU angeordnet. Aber ansonsten wird er wie jeder andere behandelt, der ohne KFZ besoffen aufgehalten wird. Es wird kein FS entzogen. Und nach den 5 Jahren muß der Vermerk wieder aus der FS-Akte entfernt werden. Ansonsten müsste man mit jedem Fußgänger, der über die strafrechtlich relevante Höhe von 1,1 Promille kommt, genauso verfahren. Aber wer weiß, vielleicht kommt das noch. Ich traue unseren "guten Menschen" so ziemlich jeden Schwachsinn zu |
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#11 (permalink) | |
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Genauso versteht man es. |
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#12 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 20225 |
Man schon, ich nicht! Grins! Aber egal! Sie wollen halt nichts zum Vorgang sagen, sondern über die die "Fehlleistung" des Artikelschreibers diskutieren. Ist zwar witzig, befördert das Thema halt ins abseits! Also weiter so!
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#13 (permalink) | |
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Aber nein, ich lese lediglich, was da steht: Mit 4,89 Promille Alkohol im Blut haben Bundespolizisten ... |
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#14 (permalink) | |
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Auch die Bundespolizei stellt vermehrt Atemalkoholwerte von drei Promille und mehr fest. AZ, dpa-lby Dann darf halt die Bundespolizei nicht mehr Auto fahren....
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#15 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 20225 |
Ja, ja! Ein weiterer Schelm! Gutschi! Gutschi! Grins! |
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