Donnerstag, 23. Mai 2013

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Ingolstadt: Ein 40-Jähriger war über Monate als "Radar-Warner"  aktiv
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07.03.2012 11:53 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


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Ingolstadt: Ein 40-Jähriger war über Monate als "Radar-Warner"  aktiv

Der Mann stellte selbstgemachte Hinweisschilder vor den Kontrollstellen auf. Er selbst wurde aber noch nie als Temposünder erwischt.
Ein 40-Jähriger war über Monate als "Radar-Warner"  aktiv

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www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

Zuletzt geändert von Anonyme, am 07.03.2012 um 11:58 Uhr
07.03.2012 11:53 Uhr
heletz
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Und wie kommen die Beamten dazu ...

... das Kfz des Mannes ohne Durchsuchungsbeschluß zu filzen?

Gefahr im Verzug?

________

07.03.2012 12:05 Uhr
Zackbumm
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Beiträge: 3731

 

Zitat von heletz
Und wie kommen die Beamten dazu ...

... das Kfz des Mannes ohne Durchsuchungsbeschluß zu filzen?

Gefahr im Verzug?

Wenn das Pappschild im Kofferraum liegt, reicht schon ein flüchtiger Blick in denselbigen, z.B. im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit Überprüfung des Warndreiecks und Verbandskastens.

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"Die Fähigkeit, das Wort 'Nein' auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." - Nicolas Chamfort

Zuletzt geändert von Zackbumm, am 07.03.2012 um 12:08 Uhr
07.03.2012 12:11 Uhr
heletz
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Beiträge: 13396

 

Zitat von Zackbumm
 

 

...mit Überprüfung des Warndreiecks und Verbandskastens.

Stimmt natürlich.

Deshalb liegen bei mir Verbandskasten und Warndreiieck nicht im Kofferraum.

________

07.03.2012 16:11 Uhr
websaurier
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Beiträge: 4237

 

Der Mann hat mit seinen Aktionen mehr zur Geschwindikeitsregulierung beigetragen als die Polizisten, die mit ihren dicken Bäuchen im Auto gehockt sind und auf "Sünder" gewartet haben.....

Mit dem Vorgehen gegen denselben , "outet" sich unsere liebe Polizei nun mal wieder und zeigt den wahren Grund für die Kontrollen: "Abzocken", wo es nur geht !!

 

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Wer die Relativitätstheorie begriffen hat, dem fällt Einstein vom Herzen...

08.03.2012 17:00 Uhr
666
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Beiträge: 2170

Zitat: "Das Warnen vor einer Radarkontrolle ist übrigens nicht strafbar, kann von der Polizei aber unterbunden werden. In diesem konkreten Fall kommen allerdings doch Unannehmlichkeiten auf den Unternehmer aus Ingolstadt zu. Denn er hat mit seinen Plakaten hin und wieder auch offizielle Verkehrsschilder abgedeckt und dafür ist nun ein Bußgeld fällig. Außerdem geht ein Bericht an die Führerscheinstelle, die nun überprüfen wird, ob der Mann charakterlich zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist."

 

Den ehrlichen Deppen trifft mal wieder voll der Arm des Gesetzes, auf "herkömmlichem" Weg kann man ihm ja nix machen, der (Beleidigung/edit) (muß man schon bald sagen), gibt natürlich noch zu, daß er früher an anderen Tagen auch schon Schilderaktionen gestartet hat (hätte man ihm NIE nachweisen können) und kassiert somit ein Bußgeld. Da das ja auch noch nicht reicht, muß man den Kerl auch noch bei der Führerscheinstelle anschwärzen, MPU droht, somit jede Menge Kosten, Ärger und verwaltungsrechtlicher Wahnsinn.

Auf die Aktion kann die Polizei Ingolstadt wirklich stolz sein.  Daumen runter

Zuletzt geändert von Moderator, am 08.03.2012 um 17:15 Uhr
08.03.2012 18:10 Uhr
Colt
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Beiträge: 273
Dumm gelaufen

 Wer eine solche Aktion startet, sollte schon etwas achtsamer und cleverer sein,

und nicht ein Motiv wie

"Grundsätzlich nichts von Geschwindigkeitskontrollen zu halten"

angeben.

Klar des die Gegenseite ihm jetzt mit allen Eifer einen Strick darauss drehen wird.

 

 

 

 

08.03.2012 19:00 Uhr
Gast_469452013
gelöscht
Beiträge: 3386

 

Zitat von heletz

 

Stimmt natürlich.

Deshalb liegen bei mir Verbandskasten und Warndreiieck nicht im Kofferraum.

 

Damit machen Sie sich verdächtig! Detektif

Was für Illegale Transporte führen Sie den durch wenn Sie auf solche  Tricks zurückgreifen müssen? Teufel

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08.03.2012 19:29 Uhr
heletz
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Beiträge: 13396

 

Zitat von Stryker125
 

 

 

...

Was für Illegale Transporte führen Sie den durch...

Dazu muß ich mich nicht äußern ...

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09.03.2012 11:21 Uhr
Der Fotoadlige
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Beiträge: 1385

 

Zitat von heletz
 

 

Stimmt natürlich.

Deshalb liegen bei mir Verbandskasten und Warndreiieck nicht im Kofferraum.

Aber das Reseverad und das kann man kontrollieren. Ebenso Wagenheber bzw. das dazugehörige Werkzeug.
Bei einer Polizeikontrolle kommt die Polizei überall hin. Es braucht nur einen begründeten Verdacht. Wenn sie sie richtig ärgern, dürfen sie das Auto auch auseinander bauen. Allerdings, wenn sie nichts finden, müssen sie ihr Fahrzeug auch wieder zusammensetzen.

________
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen...

09.03.2012 11:33 Uhr
heletz
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Beiträge: 13396

 

Zitat von Der Fotoadlige
 

 

Aber das Reseverad und das kann man kontrollieren. Ebenso Wagenheber bzw. das dazugehörige Werkzeug. ...

Das KANN man schon kontrollieren.

Aber da ich weder Reserverad noch Werkzeug verpflichtet bin mitzuführen, darf ich einfach behaupten "Hab ich nicht" und mich dann lautstark gegen eine Durchsuchung wehren.

Die Polizei darf eben nicht alles und daß das so ist, könnten die Beamten dann bei einem Strafverfahren zu spüren bekommen.

Im Leben sind wir nicht im "Tatort" und die Behauptung "begründeter Verdacht" muß schon substantiell sein.

________

09.03.2012 12:02 Uhr
Dr.Hollywood
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Beiträge: 3655

 

Zitat von Stryker125

 

 

Damit machen Sie sich verdächtig! Detektif

Was für Illegale Transporte führen Sie den durch wenn Sie auf solche  Tricks zurückgreifen müssen? Teufel

 Eigentlich sogar clever - was nutzt mir ein Warndreieck / Warnweste im Kofferraum wenn mir einer hinten drauf donnert? Aus diesem Grund ist es doch viel besser, dies z.B. unter dem Fahrer/Beifahrersitz zu haben!

09.03.2012 12:37 Uhr
Der Fotoadlige
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1385

 

Zitat von heletz
 

 

Das KANN man schon kontrollieren.

Aber da ich weder Reserverad noch Werkzeug verpflichtet bin mitzuführen, darf ich einfach behaupten "Hab ich nicht" und mich dann lautstark gegen eine Durchsuchung wehren.

Die Polizei darf eben nicht alles und daß das so ist, könnten die Beamten dann bei einem Strafverfahren zu spüren bekommen.

Im Leben sind wir nicht im "Tatort" und die Behauptung "begründeter Verdacht" muß schon substantiell sein.

Schon mal was von Schleierfahndung gehört?
Da muss einem Polizisten nur das Gesicht des Autofahrers nicht passen.

Doch, Reserverad müssen sie mitführen. Die Ausnahme ist, wenn sie mit Runflat-Reifen fahren.

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Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen...

09.03.2012 12:40 Uhr
Der Fotoadlige
Erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 6/2/07
Beiträge: 1385

 

Zitat von Dr.Hollywood
 

 

 Eigentlich sogar clever - was nutzt mir ein Warndreieck / Warnweste im Kofferraum wenn mir einer hinten drauf donnert? Aus diesem Grund ist es doch viel besser, dies z.B. unter dem Fahrer/Beifahrersitz zu haben!

Die Warnweste darf nicht im Kofferraum sein. Sie muss so mitgeführt werden, dass sie im Falle einer Panne mit ihr aussteigen können.
Im Ösiland wird das immer kontrolliert, wenn sie einen rausziehen.

 

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Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen...

09.03.2012 13:10 Uhr
heletz
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 13396

 

Zitat von Der Fotoadlige
 

 

...

Doch, Reserverad müssen sie mitführen. Die Ausnahme ist, wenn sie mit Runflat-Reifen fahren.

Steht wo?

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