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#1 (permalink) | |
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Ingolstadt: Ein 40-Jähriger war über Monate als "Radar-Warner" aktiv
Der Mann stellte selbstgemachte Hinweisschilder vor den Kontrollstellen auf. Er selbst wurde aber noch nie als Temposünder erwischt. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 07.03.2012 um 11:58 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Und wie kommen die Beamten dazu ...
... das Kfz des Mannes ohne Durchsuchungsbeschluß zu filzen? Gefahr im Verzug? |
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#3 (permalink) | |
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Wenn das Pappschild im Kofferraum liegt, reicht schon ein flüchtiger Blick in denselbigen, z.B. im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit Überprüfung des Warndreiecks und Verbandskastens. |
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Zuletzt geändert von Zackbumm, am 07.03.2012 um 12:08 Uhr
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#4 (permalink) | |
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Stimmt natürlich. Deshalb liegen bei mir Verbandskasten und Warndreiieck nicht im Kofferraum. |
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#5 (permalink) | |
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Der Mann hat mit seinen Aktionen mehr zur Geschwindikeitsregulierung beigetragen als die Polizisten, die mit ihren dicken Bäuchen im Auto gehockt sind und auf "Sünder" gewartet haben..... Mit dem Vorgehen gegen denselben , "outet" sich unsere liebe Polizei nun mal wieder und zeigt den wahren Grund für die Kontrollen: "Abzocken", wo es nur geht !!
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#6 (permalink) | |
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Zitat: "Das Warnen vor einer Radarkontrolle ist übrigens nicht strafbar, kann von der Polizei aber unterbunden werden. In diesem konkreten Fall kommen allerdings doch Unannehmlichkeiten auf den Unternehmer aus Ingolstadt zu. Denn er hat mit seinen Plakaten hin und wieder auch offizielle Verkehrsschilder abgedeckt und dafür ist nun ein Bußgeld fällig. Außerdem geht ein Bericht an die Führerscheinstelle, die nun überprüfen wird, ob der Mann charakterlich zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist."
Den ehrlichen Deppen trifft mal wieder voll der Arm des Gesetzes, auf "herkömmlichem" Weg kann man ihm ja nix machen, der (Beleidigung/edit) (muß man schon bald sagen), gibt natürlich noch zu, daß er früher an anderen Tagen auch schon Schilderaktionen gestartet hat (hätte man ihm NIE nachweisen können) und kassiert somit ein Bußgeld. Da das ja auch noch nicht reicht, muß man den Kerl auch noch bei der Führerscheinstelle anschwärzen, MPU droht, somit jede Menge Kosten, Ärger und verwaltungsrechtlicher Wahnsinn. Auf die Aktion kann die Polizei Ingolstadt wirklich stolz sein. |
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Zuletzt geändert von Moderator, am 08.03.2012 um 17:15 Uhr
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#7 (permalink) | |
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Dumm gelaufen
Wer eine solche Aktion startet, sollte schon etwas achtsamer und cleverer sein, und nicht ein Motiv wie "Grundsätzlich nichts von Geschwindigkeitskontrollen zu halten" angeben. Klar des die Gegenseite ihm jetzt mit allen Eifer einen Strick darauss drehen wird.
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#8 (permalink) | |
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Damit machen Sie sich verdächtig! Was für Illegale Transporte führen Sie den durch wenn Sie auf solche Tricks zurückgreifen müssen? |
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#9 (permalink) | |
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Dazu muß ich mich nicht äußern ... |
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#10 (permalink) | |
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Aber das Reseverad und das kann man kontrollieren. Ebenso Wagenheber bzw. das dazugehörige Werkzeug. |
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#11 (permalink) | |
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Das KANN man schon kontrollieren. Aber da ich weder Reserverad noch Werkzeug verpflichtet bin mitzuführen, darf ich einfach behaupten "Hab ich nicht" und mich dann lautstark gegen eine Durchsuchung wehren. Die Polizei darf eben nicht alles und daß das so ist, könnten die Beamten dann bei einem Strafverfahren zu spüren bekommen. Im Leben sind wir nicht im "Tatort" und die Behauptung "begründeter Verdacht" muß schon substantiell sein. |
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#12 (permalink) | |
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Eigentlich sogar clever - was nutzt mir ein Warndreieck / Warnweste im Kofferraum wenn mir einer hinten drauf donnert? Aus diesem Grund ist es doch viel besser, dies z.B. unter dem Fahrer/Beifahrersitz zu haben! |
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#13 (permalink) | |
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Schon mal was von Schleierfahndung gehört? Doch, Reserverad müssen sie mitführen. Die Ausnahme ist, wenn sie mit Runflat-Reifen fahren. |
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#14 (permalink) | |
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Die Warnweste darf nicht im Kofferraum sein. Sie muss so mitgeführt werden, dass sie im Falle einer Panne mit ihr aussteigen können.
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#15 (permalink) | |
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Steht wo? |
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