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#1 (permalink) | |
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Prozess in München: Wildpinkeln ist ein Dienstunfall
Der Beamte Kaspar Plöckl musste pieseln und rutschte auf einer Böschung aus: Trümmerbruch am Sprunggelenk. Nun muss der Freistaat zahlen. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 25.03.2012 um 15:32 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Kaspar Plöckl mußte pieseln ...
Prima, dass die Medien Alter, Name, Beruf und Wohnort des "armen" Opfers preisgeben. Zwecks Rückfragen an ihm! Fehlt allerdings noch Straße und Hausnummer und Telefonnummer. Könnte man sicher noch "nachreichen". Im übrigens gilt das Urteil natürlich sicher auch für einfache Handwerker, Reiche oder gar für Medienvertreter. Das Leben wird nun wieder angenehmer! |
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#3 (permalink) | |
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Waldpinkeln für Menschen verboten?
Ich hoffe doch, dass wenigsten die "Waldbewohner" (Wildtiere" ihr eigenes "Nest" (Wald) beschmutzen dürfen. Ich, der Mensch, kann ja mein "Geschäft" vor betreten des Waldes (Waldrand) verrichten. Taucht nur die Frage auf, was ist mit meinem mitgeführten Hund! |
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#4 (permalink) | |
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Wie schön ...
... daß in der AZ am 25. eine Geschichte angekommen ist, die die SZ schon am 20. gebracht hat! |
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#5 (permalink) | |
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Wieso geht jemand der einen Heimweg von 1,5 Stunden hat nicht am Arbeitsplatz auf's WC? Das hätte Schmerzen und Kosten gespart. |
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