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#1 (permalink) | |
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Prozess um umstrittenen Polizeieinsatz nahe Rosenheim überraschend eingestellt
Der Prozess um einen umstrittenen Polizeieinsatz nahe Rosenheim ist am Freitag wegen geringer Schuld der Angeklagten überraschend eingestellt worden. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 11.05.2012 um 21:13 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Gegen die Beamten wurden die Ermittlungen eingestellt, stattdessen die Familie angeklagt. Und dann wundern sie sich über aufkommende Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit, wenn Polizei und Justiz sooo reibungslos zusammenarbeiten. |
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#3 (permalink) | |
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Moment ... der Artikel ist etwas konfus. Jetzt wurde nämlich der Prozess gegen die Familie eingestellt. Rechtlich ist also bei dem ganzen Vorgang nichts strafwürdiges passiert - weder von Seiten der Beamten noch von Seiten der Familie. Sehr merkwürdig, oder? Vielleicht wagt die Familie ja noch ein Klageerzwingungsverfahren. Zumal ein Familienmitglied ja ehemaliger Polizeibeamter ist. |
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#4 (permalink) | |
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Ich denke, das war von Anfang an Zweck der Übung. Jetzt muss die Familie froh sein ohne Verurteilung weggekommen zu sein. Allein von den Aussagen eines vernommenen Beamten stehen mir die Haare zu Berge. Die junge Frau sei unfreundlich zu der Zivilstreife gewesen und habe deren Dienstausweise verlangt,... Weil ihm die Frau ihrerseits den Ausweis nicht zeigen wollte, habe er einen Fuß in die Tür gestellt. Der Beamte übergab die Frau schließlich im Hausflur einer inzwischen eingetroffenen Streife von drei uniformierten Beamten. Er habe den Verdacht gehabt, dass noch eine weitere Person in der Wohnung ist. Die Angeklagte «wollte uns veräppeln», sagte er dem Gericht. «Dann muss man die Sache durchziehen.»
Wohlgemerkt hatte die Frau mit der eigentlichen Sache gar nichts zu tun, sie hätte nicht mal Fragen beantworten müssen. Ergänzung aus einem früheren Bericht: Ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorweisen zu können zerrte der Mann die Frau aus dem Türstock in den Hausgang, wo eine inzwischen zur Verstärkung herbeigerufene Streife schon Position bezogen hatte. |
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Zuletzt geändert von jerose, am 11.05.2012 um 16:35 Uhr
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#5 (permalink) | |
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Na ja, die AA hat da leider ein paar wichtige Umstände weggelassen. Das Verfahren wurde nicht durch Freispruch der Angeklagten beendet. Das hätte dann bedeutet, dass sich ein Tatnachweis nicht führen lässt oder die Familie unschuldig wäre. Das Verfahren wurde eingestellt, weil aufgrund des vorliegenden Delikts und wohl weil den Beamten nicht viel passiert ist, zudem der Verfahrensumfang und die Länge und damit verbunden hohen Kosten nicht mehr verhältnismäßig gewesen wären. Zudem wurden die Strafanträge gegen die Beamten von der angeklagten Familie zurückgenommen (so stehts in anderen Zeitungen). Das find ich schade, weil der unwissende oder nicht sachkundige Leser durch derartige Berichterstattung ein völlig falsches Bild bekommt. Des weiteren hatte die Staatsanwaltschaft festgehalten, dass das einschreiten der Beamten rechtmäßig war. Ich denke daher, dass das Verfahren nach 153 StPO eingestellt wurde. Für eine derartige Einstellung müssen sowohl der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und das Gericht zustimmen. Derartige Einstellungen dienen bei kleinen Delikten der Verfahrensbeschleunigung bzw. Verfahrenskürzung.
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#6 (permalink) | |
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Schlußfolgerung
Im Radio wurde berichtet, die Familie habe der Einstellung zugestimmt, weil ihr eine mehr als zweijährige Prozeßdauer in aussicht gestellt wurde. Das läßt meiner Meinung nach nur einen Schluß zu: Die Indizien und Beweise gegen die Polizisten waren so erdrückend, daß noch nicht einmal ein bayerischer Richter sie hätte unbeachtet lassen können. Dann hat man Druck auf die Familie ausgeübt ... |
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#7 (permalink) | |
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Es kann nicht zufällig sein, dass das Verfahren nicht deshalb eingestellt wurde, weil "den Beamten nicht viel passiert ist" sondern weil durch die Rücknahme der Strafanträge gegen die Beamten (seltsam - ist das eigentlich kein Offizialdelikt?) diesen vor allem nicht mehr viel passieren kann und wird. Weit mehr als den Beamten ist übrigens der Familie passiert. Da lagen drei Mitglieder tagelang im Krankenhaus. Die Ungeheuerlichkeit ist, dass sich Zivilbeamte, wenn sie was vom Bürger wollen, nicht freiwillig ausweisen. Das gehört disziplinarisch verfolgt. Die Frage nach dem Dienstausweis als Anlass zu nehmen, den Fuß in die Tür zu stellen lernt man sicher nicht auf der Polizeischule. Belastendes Fotomaterial vernichten zu wollen auch nicht.
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#8 (permalink) | |
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Daß das keine Einzelfall war und die bayerische Polizei insgesamt ein strukturelles Problem mit Gewalt hat, wird hier durch einen RA erklärt: Daneben erklärt er das, was eigentlich schon viele wissen: daß bayerische Polizisten vor Gericht eigentlich immer als glaubwürdig gelten ... |
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#9 (permalink) | |
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Ein Bubenstück
Das Gericht hat das Verfahren wegen "geringer Schuld" der angeklaten Familie eingestellt. Da fragt man sich schon (1.): Und es stellt siech noch eine zweite Frage: Warum musste eine Polizei-Armada zum Einsatz kommen, wenn am Ende "geringe Schuld" vorlag? Und schließlich: Warum sah das Gericht keinen Anlass, diesen dubiosen Fall durchzuverhandeln? Um's ganz klar zu sagen: Es gibt keinen Beweis für einen Rechtsbruch der handelnden Polizisten.
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#10 (permalink) | |
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@montebaldo Die Verfahrenseinstellung hat nichts mit der Rücknahme der Strafanträge gegen die Polizei zu tun, weil das zwei völlig getrennte Verfahren sind. Die Strafanträge haben nichts mit dem Verfahren wg. Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte zu tun. Dennoch muss noch mal angeführt werden, dass eine Verfahrenseinstellung nur mit Zustimmung des Angeschuldigten, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht funktioniert. Sagt nur eine Partei nein, muss bis zum Urteil verhandelt werden. Ich finde das wird zu hoch gekocht. Ich war ja nicht dabei, aber man darf sich schon die Frage stellen, ob die Sache so weit gekommen wäre, wenn nicht einfach die Ausweise von der Dame herausgegeben worden wären. Des weiteren finde ich auch seltsam, dass man den Zeugen der Familie (Nachbarn) zum Teil ein Anwalt durch die Familie kostenlos zur Verfügung gestellt hatte. Warum bitte ? So zu lesen in anderen Printmedien. Finde ich auch seltsam. Hier wird meiner Meinung nach der Fehler gemacht,dass wohl der Vorfall mit dem Polzeichef auf alle anderen Einsätze geschlossen wird. Die Polizei muss halt nun mal zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen auch Gewalt anwenden. Nur leider wird halt oftmals in der Presse immer die Polizei als Prügler dargestellt und der eigentliche Täter als Opfer, weil er wohl vergessen hatte, dass er auch etwas getan hat oder aus sonstigen Gründen die Tatsachen etwas verdreht. Ich bin nach wie vor froh, dass ich Deutschland lebe, weil ich der Meinung bin, dass es wenige Länder auf der Welt gibt, in der es solch eine demokratische Polizei gibt (Man schaue nur mal in die USA) |
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#11 (permalink) | |
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Aha. Und warum hätte sie das tun sollen? |
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#12 (permalink) | |
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Wenn die Maßnahmen rechtens sind, ist das ja unbestritten. Aber was wollten die von einer Familie, die mit dem Gesuchten gar nichts zu tun hat? Das wird leider nie beantwortet werden. |
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#13 (permalink) | |
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Die Aussage schon des ersten Polizisten
vor Gericht war dermaßen peinlich, dass der Staatsanwaltschaft, die zuvor noch die psychiatrische Untersuchung einer der Verletzten gefordert hatte, gar keine andere Fluchtmöglichkeit mehr blieb. Das hätte sich diese von uns bezahlte Strafverfolgungsbehörde ersparen können, wenn zuvor ordentlich ermittelt worden wäre. Soweit ich anderen Medien entnommen habe, wurde jedoch keiner der beteiligten Polizisten überhaupt vernommen. Die für diesen Unsinn zuständigen Staatsanwälte haben aus meiner Sicht im Staatsdienst nichts mehr zu suchen und gehören entlassen. Die Ablösung der obersten Staatsanwältin in Bayern, der weisungsbefugten Justizministerin Merk, die solche unglaublichen Vorgänge damit verantwortet, tut not, zumal die bayerische Justiz in deren Amtszeit immer mehr auf den Hund gekommen zu sein scheint. |
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#14 (permalink) | |
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Na ja, grundsätzlich besagt der Art. 12 Polizeiaufgabengesetz, dass wenn die Polizei annehmen kann (braucht nicht auf Tatsachen beruhren) dass jemand etwas unter Umständen zu einem Sachverhalt sagen kann, darf sie unbeteiligte Personen zu einem Sachverhalt befragen, hier wohl nach dem Gesuchten und darf in dem Zusammenhang auch die Personalien der befragten Person erheben. (ob jemand etwas weiß oder vielleicht auch verbirgt weiß man immer erst hinterher) Deshalb war meiner Einschätzung nach das Verlangen nach dem Ausweis zur Sicherstellung der Identität rechtens. Oder sehen Sie das anders ? |
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Zuletzt geändert von xy01, am 12.05.2012 um 13:11 Uhr
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#15 (permalink) | |
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Art. 6 des PAG sagt aber, dass sich Polizeibeamte auf Verlangen des Betroffenen auszuweisen haben. Und die Polizei empfiehlt ein solches Vorgehen zumindest bei zivil gekleideten Leuten, die sich als Polizeibeamte ausgeben, sogar selbst. Ausserdem gibt es bei Personalausweisen keine Mitführpflicht. |
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