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#1 (permalink) | |
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Senden: Polizei weckt Schulschwänzerin
Eine 14-jährige Schülerin wollte lieber ausschlafen anstatt zum Unterricht zu gehen. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 26.04.2012 um 21:00 Uhr
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#2 (permalink) | |
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No ...
... das nächste Mal macht sie dann nicht mehr auf ... |
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#3 (permalink) | |
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oder man müsste annehmen, dass sie hilflos in der Wohnung liegt und lässt im Beisein von Polizei und Rettungsdienst durch die Feuerwehr die Tür aufmachen - denn wenn man das nicht tut, kommen die Juristen mit unterlassener Hilfeleistung. |
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#4 (permalink) | |
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Ach, nö. Wenn keiner reagiert, zieht die Rennleitung eben wieder ab. |
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#5 (permalink) | |
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Stimmt so nicht - da gibt es klare Dienstvorschriften des Kultusministeriums, wenn Schüler nicht "planmäßig" in der Schule auftauchen und die Eltern nicht erreichbar sind, obwohl sie Handynummern hinterlegen müssten, dann läuft eben die "Maschine" an - sonst gibt's eine auf den Deckel vom KuMi und der Schulleiter darf sich warm anziehen. Das hatte leider traurige Gründe (Entführung auf dem Schulweg usw.) - gab es vor Jahren mal bei Landsberg und seither ist man da empfindlich. |
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#6 (permalink) | |
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Das KuMi hat da gar nix zu melden. Noch gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Wenn Polizsten an einer Wohnung klingeln und keiner macht auf, dann ist eben keiner da und die gehen wieder. |
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#7 (permalink) | |
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Sie haben natürlich - wie immer - Recht. Aber das Geschrei möchte dann keiner hören, wenn tatsächlich etwas Ernstes vorgefallen wäre. Und dass bei einem Notfall, wenn er mit entsprechender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist - entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen, die im Äußersten auch bis zum Wohnungs-Öffnen gehen, das könnten Sie ruhig zugeben, da würde Ihnen jetzt auch kein Zacken aus der Krone fallen. Sind'S halt net immer gar so rechthaberisch; manchmal kann man mit ihnen doch auch ganz vernünftig diskutieren. |
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#8 (permalink) | |
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Solange es da aber keine Anzeichen gibt, daß in der Wohnung jemand ist (Stöhnen oder Ähnliches), gibt es aber dazu keinen Anlaß. Wenn das Mädel die Nerven hat und sich einfach ruhig verhät, solange die klingeln und klopfen, passiert weiter gar nichts und die gehen wieder. Wär' mal wichtig, wenn sich die Schule dafür interessieren würde, WARUM die grad keinen Bock hatte, zur Schule zu gehen. |
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#9 (permalink) | |
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Nein so einfach geht es nicht! Selbstverständlich müssen sich die Einsatzkräfte davon überzeugen, dass kein Notfall vorliegt. In diesem Fall dürfte dies aber schwierig sein und die Polizei wird zur Wohnungsöffnung tendieren, denn schließlich geht es hier um Menschenleben. Die Polizei wurde schließlich durch die Schulleitung alarmiert um nach dem rechten zu sehen. Eine Schülerin ist nicht zum Unterricht erschienen und sie ist auch nicht telefonisch erreichbar. Somit besteht der Verdacht, dass hier ein Notfall vorliegt. Und wo fängt man jetzt am besten zum suchen an Mit aller Warscheinlichkeit nach in der Wohnung und erst wenn diese leer vorgefunden wurde wird der Schulweg kontrolliert. Hier gibt es keine Unverletzlichkeit der Wohnung, hier tritt Art. 23 des PaG (Polizeiaufgabengesetzt) in kraft. Art. 23 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (1) 1 Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die nach Art. 15 Abs. 3 vorgeführt oder nach Art. 17 in Gewahrsam genommen werden darf, Man könnte aber auch den Art. 30 des BayFwG (Bayerisches Feuerwehr Gesetz) nehmen.
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#10 (permalink) | |
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Natürlich ist der andere Punkt auch wichtig! Wär' mal wichtig, wenn sich die Schule dafür interessieren würde, WARUM die grad keinen Bock hatte, zur Schule zu gehen. |
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Zuletzt geändert von Besserwisser, am 27.04.2012 um 14:04 Uhr
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#11 (permalink) | |
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Schade, dass ich Frühaufsteher bin und kaum einen Wecker brauche. Sollte ich aber dennoch einmal verschlafen haben, so waren die Eltern zur Stelle, die mich schon rechtzeitig zum Verlassen des Bettes aufgefordert haben. |
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#12 (permalink) | |
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So einfach ist das. Bei mir würde der Verdacht entstehen, dass sie evtl. krank ist und vielleicht einen Doktor besucht.
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