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#16 (permalink) | |
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Sie reißen Beiträge aus einem Zusammenhang, übrigens eine Spezialität hier im Forum, und bringen diese dann zusammenhanglos in ein Thema ein. Dazu brauchre ich sicher nicht auf"beleidigte Leberwurst" zu machen.
Es kommt immer auf den jeweiligen Verdacht an. Ist nur Alkohol im Spiel, dann wird eine separate BE angeordnet, ist zusätzlich der Verdacht auf Drogen da, dann wird eine zweite gesonderte BE angeordnet.
Es gibt dazu keine höchstrichterliche Rechtssprechung, da hierzu bei Gefahr im Verzug das Ermessen des Polizeibeamten im Zusammenhang mit einem richterlichen, telefonischen Beschluss ausreicht.
Nun, das ist mir relativ gaga, ob Sie mich als seriösen Diskussionspartner ansehen oder nicht. ch habe mir meine Meinung von Ihnen schon vor einiger Zeit gebildet, bin aber trotzdem noch bereit, den Versuch einer Diskussion zu starten, was aber von mal zu mal sinnloser erscheint. |
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#17 (permalink) | |
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Was ist daran eigentlich sinnlos, wenn ich Sie nach einer Rechtsvorschrift für eine Ihrer Behauptungen frage? Wenig sinnvoll ist aber Ihr Verhalten - sie beschränken sich in Ihrer Antwort sofort nur auf einen Teil meiner Frage, nämlich eine mögliche höchstrichterlichen Entscheidung und genau das, mark8568, ist es, was Sie vorwerfen: Dinge aus dem zugrundeliegenden Zusammenhang reißen. Also beschränke ich mich in meiner Frage darauf, Sie nach einer Rechtsvorschrift für Ihre Behauptung, es müßten bei gleichzeit vorliegendem Verdacht auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zwei Blutproben gezogen werden.
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#18 (permalink) | |
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Ich habe hier mal die Rechtsvorschriften rausgesucht. Aber selbst hier ist das nicht geregelt, was den Schluß zulässt, das das im Ermessen der Polizei und der entsprechenden Verdachtslage liegt. Ansonsten gibt es dazu, wie schon erwähnt, keine höchstrichterliche Rechtssprechung. Aber ich denke, Sie werden sicherlich noch was dazu finden. |
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#19 (permalink) | |
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Nun, offensichtlich sind hier nur gänzlich unbescholtene Foristen aktiv, sonst wüsste doch der eine oder andere aus der Akteneinsicht in seine Strafakte, was hinsichtlich der Blutproben Sache ist: Die Polizei ordnet - in aller Regel nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft - bei einem auf frischer Tat ertappten alkoholisierten Fahrzeugführer die Entnahme einer Blutprobe an. Auch bei Verdacht auf eine Drogenbeeinflussung Die Polizei erhält vom Labor ausschließlich den Alkoholwert und gegebenenfalls Art und Werte zu Drogen. Sonstige Werte wie die Leberwerte werden im Auftrag der Polizei nicht festgestellt, da sie für das Strafverfahren nicht relevant sind. Promillewerte von beispielsweise 2,5 am späten Vormittag bei fast unauffälligen Verhalten sprechen ohnehin für sich. Mit dem sich oft anschließenden Verwaltungsverfahren für die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis hat die Polizei nichts mehr zu tun, insbesondere nicht mit den dann von der Behörde verlangten Nachweisen. Aus Unkenntnis der Sache lässt sich natürlich wieder trefflich mutmaßen und Staat und Behörden unter Generalverdacht stellen. Es wundert mich nur, warum nicht gleich gemunkelt wird, dass der Staat natürlich von jedem Probanden bei der
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#20 (permalink) | |
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Auch bei Verdacht auf eine Drogenbeeinflussung wird nur eine Blutprobe angeordnet. Es wird dann lediglich für das untersuchende Labor ein zweites Probenröhrchen befüllt, um eine ausreichende Menge für die verschiedenen Untersuchungen zur Verfügung zu haben. Das war mir schon klar, das nur einmal gestochen wird. Es ging lediglich darum, das 2 Proben genommen werden, eine für Alkohol und eine für Drogen. @Schwarzbauer war ja der Meinung, das beide Test aus einer Blutprobe gemacht werden, also kein zweites Röhrchen genommen wird und das daraus gleich sowas wie ein großes Blutbild gemacht wird mit LWs usw. |
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#21 (permalink) | |
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nö. der mark8568 ist sozusagen ein insider was den führerscheinverlust wegen alkohol am steuer anbelangt. |
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#22 (permalink) | |
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Sie meinen, weil ich mal den Lappen mit 1,72 Promille verloren habe und seitdem mich mit der Aufarbeitung befasse und auch ein Forum dazu moderiere? Ja, ich nenne das Fehler einsehen. Aber anscheinend können Sie das nicht und müssen immer auf alten Vorfällen rumreiten. ich kenne da übrigens einige hervorragende Psychologen, an die Sie sich vertrauensvoll mit Ihrem eigenen Problem wenden können und Hilfe ist Ihnen sicher gewiss. |
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#23 (permalink) | |
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