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Weißenhorn: Angetrunkener fährt bei der Polizei vor
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09.02.2012 16:13 Uhr
mark8568
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Beiträge: 8126

 

Zitat von Schwarzbauer
 

 

 Lesen Sie doch ganz einfach mal Ihre eigenen Beiträge zum Thema Rauchverbot in Bayern oder zum Alkoholverbot in der S-Bahn von Hamburg nach, bevor Sie hier die beleidigte Leberwurst spielen wollen.

Sie reißen Beiträge aus einem Zusammenhang, übrigens eine Spezialität hier im

Forum, und bringen diese dann zusammenhanglos in ein Thema ein. Dazu brauchre ich sicher nicht auf"beleidigte Leberwurst" zu machen.

 

Zitat von Schwarzbauer
 

 

 

Aber zurück zum ursprünglichen Thema: In Bezug auf Auswertungen von Blutproben schreiben Sie, um auch auf Drogenauffälligkeiten zu testen, muß eine 2.te Blutprobe genommen werden - warum eigentlich?

Es kommt immer auf den jeweiligen Verdacht an. Ist nur Alkohol im Spiel, dann wird eine separate BE angeordnet, ist zusätzlich der Verdacht auf Drogen da, dann wird eine zweite gesonderte BE angeordnet.

 

 

Zitat von Schwarzbauer
 

 

 Nennen Sie mir doch bitte die einschlägige Rechtsvorschrift, die Ihre diesbezügliche Behauptung untermauert, noch besser wäre dazu natürlich eine höchstrichterliche Entscheidung über die Rechtmässigkeit einer solchen Vorschrift.

Es gibt dazu keine höchstrichterliche Rechtssprechung, da hierzu bei Gefahr im Verzug das Ermessen des Polizeibeamten im Zusammenhang mit einem richterlichen, telefonischen Beschluss ausreicht.

 

Zitat von Schwarzbauer
 

 

Wenn Sie mir mit so etwas dienen könnten, wäre ich gern bereit, Sie wieder als seriösen Diskussionspartner zu akzeptieren.

Nun, das ist mir relativ gaga, ob Sie mich als seriösen Diskussionspartner ansehen oder nicht. ch habe mir meine Meinung von Ihnen schon vor einiger Zeit gebildet, bin aber trotzdem noch bereit, den Versuch einer Diskussion zu starten, was aber von mal  zu mal sinnloser erscheint.

________
Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. (Churchill)

10.02.2012 11:12 Uhr
Schwarzbauer
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Beiträge: 2245

 

Zitat von mark8568
                                                               

 

 

 

Es kommt immer auf den jeweiligen Verdacht an. Ist nur Alkohol im Spiel, dann wird eine separate BE angeordnet, ist zusätzlich der Verdacht auf Drogen da, dann wird eine zweite gesonderte BE angeordnet.

 

 

Es gibt dazu keine höchstrichterliche Rechtssprechung, da hierzu bei Gefahr im Verzug das Ermessen des Polizeibeamten im Zusammenhang mit einem richterlichen, telefonischen Beschluss ausreicht.

 

Nun, das ist mir relativ gaga, ob Sie mich als seriösen Diskussionspartner ansehen oder nicht. ch habe mir meine Meinung von Ihnen schon vor einiger Zeit gebildet, bin aber trotzdem noch bereit, den Versuch einer Diskussion zu starten, was aber von mal  zu mal sinnloser erscheint.

 Was ist daran eigentlich sinnlos, wenn ich Sie nach einer Rechtsvorschrift für eine Ihrer Behauptungen frage? Wenig sinnvoll ist aber Ihr Verhalten - sie beschränken sich in Ihrer Antwort sofort nur auf einen Teil meiner Frage, nämlich eine mögliche höchstrichterlichen Entscheidung und genau das, mark8568, ist es, was Sie vorwerfen: Dinge aus dem zugrundeliegenden Zusammenhang reißen.

Also beschränke ich mich in meiner Frage darauf, Sie nach einer Rechtsvorschrift für Ihre Behauptung, es müßten bei gleichzeit vorliegendem Verdacht auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zwei Blutproben gezogen werden.

 

10.02.2012 14:52 Uhr
mark8568
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Beiträge: 8126

Ich habe hier mal die Rechtsvorschriften rausgesucht. Aber selbst hier ist das nicht geregelt, was den Schluß zulässt, das das im Ermessen der Polizei und der entsprechenden Verdachtslage liegt.

Ansonsten gibt es dazu, wie schon erwähnt, keine höchstrichterliche Rechtssprechung. Aber ich denke, Sie werden sicherlich noch was dazu finden.

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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. (Churchill)

10.02.2012 19:47 Uhr
molitoris
Mitglied


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Beiträge: 5



Nun, offensichtlich sind hier nur gänzlich unbescholtene Foristen aktiv, sonst wüsste doch der eine oder andere aus der Akteneinsicht in seine Strafakte, was hinsichtlich der Blutproben Sache ist:

Die Polizei ordnet - in aller Regel nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft - bei einem auf frischer Tat ertappten alkoholisierten Fahrzeugführer die Entnahme einer Blutprobe an. Auch bei Verdacht auf eine Drogenbeeinflussung
wird nur eine Blutprobe angeordnet. Es wird dann lediglich für das untersuchende Labor ein zweites Probenröhrchen
befüllt, um eine ausreichende Menge für die verschiedenen Untersuchungen zur Verfügung zu haben. Eine zweite, nach den Vorschriften im Abstand von 30 Minuten zu entnehmende Blutprobe, wird üblicherweise nur bei Probanden angeordnet, die erst nach der Tat ermittelt werden konnten (z. B. Unfallflüchtige). Hierbei geht es um die Nachweisbarkeit eines oft geltend gemachten Nachtrunkes.

Die Polizei erhält vom Labor ausschließlich den Alkoholwert und gegebenenfalls Art und Werte zu Drogen. Sonstige Werte wie die Leberwerte werden im Auftrag der Polizei nicht festgestellt, da sie für das Strafverfahren nicht relevant sind. Promillewerte von beispielsweise 2,5 am späten Vormittag bei fast unauffälligen Verhalten sprechen ohnehin für sich.

Mit dem sich oft anschließenden Verwaltungsverfahren für die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis hat die Polizei nichts mehr zu tun, insbesondere nicht mit den dann von der Behörde verlangten Nachweisen.

Aus Unkenntnis der Sache lässt sich natürlich wieder trefflich mutmaßen und Staat und Behörden unter Generalverdacht stellen. Es wundert mich  nur, warum nicht gleich gemunkelt wird, dass der Staat natürlich von jedem Probanden bei der
Gelegenheit die DNA speichert.

Zitat von mark8568
 

Ich habe hier mal die Rechtsvorschriften rausgesucht. Aber selbst hier ist das nicht geregelt, was den Schluß zulässt, das das im Ermessen der Polizei und der entsprechenden Verdachtslage liegt.

Ansonsten gibt es dazu, wie schon erwähnt, keine höchstrichterliche Rechtssprechung. Aber ich denke, Sie werden sicherlich noch was dazu finden.

 

11.02.2012 07:34 Uhr
mark8568
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Beiträge: 8126

Auch bei Verdacht auf eine Drogenbeeinflussung
wird nur eine Blutprobe angeordnet. Es wird dann lediglich für das untersuchende Labor ein zweites Probenröhrchen
befüllt, um eine ausreichende Menge für die verschiedenen Untersuchungen zur Verfügung zu haben.

Das war mir schon klar, das nur einmal gestochen wird. Es ging lediglich darum, das 2 Proben genommen werden, eine für Alkohol und eine  für Drogen.

@Schwarzbauer war ja der Meinung, das beide Test aus einer Blutprobe gemacht werden, also kein zweites Röhrchen genommen wird und das daraus gleich sowas wie ein großes Blutbild gemacht wird mit LWs usw.

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11.02.2012 07:46 Uhr
musterknabe
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Beiträge: 3742

 

Zitat von molitoris
 



Nun, offensichtlich sind hier nur gänzlich unbescholtene Foristen aktiv, sonst wüsste doch der eine oder andere aus der Akteneinsicht in seine Strafakte, was hinsichtlich der Blutproben Sache ist:

nö.

der mark8568 ist sozusagen ein insider was den führerscheinverlust wegen alkohol am steuer anbelangt.

Whistling

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bayerisches reinheitsgebot für bier seit 1516, bayerisches reinheitsgebot für luft seit 2010

11.02.2012 09:16 Uhr
mark8568
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Beiträge: 8126

 

Zitat von musterknabe
 

 

nö.

der mark8568 ist sozusagen ein insider was den führerscheinverlust wegen alkohol am steuer anbelangt.

Whistling

Sie meinen, weil ich mal den Lappen mit 1,72 Promille verloren habe und seitdem mich mit der Aufarbeitung befasse und auch ein Forum dazu moderiere?

Ja, ich nenne das Fehler einsehen. Aber anscheinend können Sie das nicht und müssen immer auf alten Vorfällen rumreiten. ich kenne da übrigens einige hervorragende Psychologen, an die Sie sich vertrauensvoll mit Ihrem eigenen Problem wenden können und Hilfe ist Ihnen sicher gewiss.

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11.02.2012 09:38 Uhr
musterknabe
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Beiträge: 3742

 

Zitat von mark8568
 

 

Sie meinen, weil ich mal den Lappen mit 1,72 Promille verloren habe und seitdem mich mit der Aufarbeitung befasse und auch ein Forum dazu moderiere?

Ja, ich nenne das Fehler einsehen. Aber anscheinend können Sie das nicht und müssen immer auf alten Vorfällen rumreiten. ich kenne da übrigens einige hervorragende Psychologen, an die Sie sich vertrauensvoll mit Ihrem eigenen Problem wenden können und Hilfe ist Ihnen sicher gewiss.

Breites Grinsen

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