Wetter
Mi.
9°C
Wetter
Do.
13°C

Registrieren | Neueste Einträge | Aktuellste Themen | Forum | Benutzerliste | Suche | Regeln | Hilfe

Verfassungsgericht kippt Rauchverbot
Seite nächste Seite
sort Ersten ungelesenen Beitrag anzeigen Thema durchsuchen
30.07.2008 10:33 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


ist gerade online
Registriert seit: 4/30/07
Beiträge: 48729
Verfassungsgericht kippt Rauchverbot
Karlsruhe (ddp). Das in Baden-Württemberg und Berlin geltende absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin waren damit erfolgreich. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter. Der Inhaber der Tübinger Kneipe «Pfauen», Uli Neu, und die Wirtin der Berliner Musikkneipe «Doors», Sylvia Thimm, klagten dagegen, dass die Gesetze bei Einraumgaststätten keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsehen. Bei kleinen Kneipen sei anders als bei größeren Gaststätten eine Abtrennung von Raucherräumen nicht möglich. Da aber die überwiegende Zahl der Kneipenbesucher Raucher sei, gebe es existenzbedrohende Folgen für die Wirte. Das Verfassungsgericht gewährte den Ländern Baden-Württemberg und Berlin zwar eine Übergangsfrist für eine Neuregelung bis 31. Dezember 2009. Um für die Betreiber kleiner Kneipen aber «existenzielle Nachteile» zu vermeiden, hat das Bundesverfassungsgericht bis zum Inkrafttreten der Neuregelung aber auch die «getränkegeprägte Kleingastronomie» - also die Eckkneipen - ab sofort zur Ausnahme vom Rauchverbot erklärt. Voraussetzung sei, dass die betroffene Kneipe «keine zubereiteten Speisen» anbietet, eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern und keinen abgetrennten Nebenraum hat. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt sein. Außerdem müsse die Gaststätte im Eingangsbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.

________
www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

30.07.2008 10:33 Uhr
GAST
Rauchverbot gekippt
Das in Baden-Württemberg und Berlin geltende absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen ist verfassungswidrig. Was halten Sie davon?
30.07.2008 10:34 Uhr
lotte
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/5/07
Beiträge: 2448

Habt ihr den großen Knall gehört.....??? Das war der Stein, der Beckstein, Huber und Co. und der ganzen CSU von der Seele gefallen ist....!!!! :):):)
30.07.2008 10:40 Uhr
reisender123
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 2/14/08
Beiträge: 675

Zitat von lotte
Habt ihr den großen Knall gehört.....??? Das war der Stein, der Beckstein, Huber und Co. und der ganzen CSU von der Seele gefallen ist....!!!! :):):)
Muss ja eine Erleichterung sein, wenn ich feststelle, dass Gesetze als verfassungswidrig eingestuft werden, die von mir erlassen wurde. Schlag ins Gesicht trifft es da eher. Klare Schlappe auch für die CSU.
30.07.2008 10:40 Uhr
Werner G.
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/24/08
Beiträge: 2319

Mir egal. Ich suche dann eben diese Kneipen auf, die meinen Vorstellungen entsprechen.

________
Einst waren wir Affen, und auch jetzt noch sind wir Menschen immer noch mehr Affe, als irgendein Affe.

30.07.2008 10:48 Uhr
Nicos
Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/28/08
Beiträge: 6

Das gibts doch wohl nicht, da hatten die endlich mal nen vernünftigen einfall: Nichtraucherschutz! Und was ist jetzt daraus geworden? Hier eine Ausnahme, dort ein Schlupfloch und da eine Raucherkneipe...:confused1: Wenn es keine Ausnahmeregelungen gäbe wären auch keine Existenzen bedroht, da dann alle die gleichen Bedingungen hätten. Warum nicht das Rauchen konsequent in allen Kneipen, Restaurants, Bars etc verbieten? In Irland und italien ist es schon so, in Ländern wo man das nie für möglich gehalten hätte. Ich denke damit wäre den Wirten und den Nichtrauchern am besten geholfen.
30.07.2008 10:50 Uhr
GAST

Für uns ändert sich dadurch nichts, da wir keine Kneipengänger sind, schon wegen des ekligen Qualms. Wichtig ist für uns vor allem, dass weiterhin in Speiserestaurant Rauchverbot besteht! Wenn sich die Gäste in den kleinen Kneipen weiterhin gegenseitig vollqualmen, bitte sehr, mir ist das völlig egal.
30.07.2008 10:59 Uhr
Aufgemerkt!
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 4/18/08
Beiträge: 1390

Zitat von lotte
Habt ihr den großen Knall gehört.....??? Das war der Stein, der Beckstein, Huber und Co. und der ganzen CSU von der Seele gefallen ist....!!!! :):):)
Da sieht man mal, dass wieder alles in einen Topf geschmissen wird, was hat Berlin und BW mit Bayern zu tun? Bei uns gelten ganz andere Regelungen als die, die jetzt als verfassungswidrig eingestuft wurden, denn bei uns ist ja bei ALLEN Lokalen das Rauchen untersagt, d.h. hier ist auch keiner bevorteilt oder benachteiligt. Hier wird der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten! Auf weiterhin rauchfreie Freizeit in Bayern !!!
30.07.2008 10:59 Uhr
Nicos
Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/28/08
Beiträge: 6

Zitat von hundling
Für uns ändert sich dadurch nichts, da wir keine Kneipengänger sind, schon wegen des ekligen Qualms. Wenn sich die Gäste in den kleinen Kneipen weiterhin gegenseitig vollqualmen, bitte sehr, mir ist das völlig egal.
Ich finde nicht, dass man sagen kann, es wäre DIE Lösung für alle Nichtraucher einfach nicht mehr in Kneipen Bars usw. zu gehen. Außerdem gehts ja hier darum ob eben der Qualm wegen dem Sie nicht mehr in Kneipen gehen verboten werden soll. Würden Sie in Kneipen gehen, wenn es den Qualm nicht mehr gäbe?
30.07.2008 11:01 Uhr
GAST

Zitat von Nicos
Das gibts doch wohl nicht, da hatten die endlich mal nen vernünftigen einfall: Nichtraucherschutz! Und was ist jetzt daraus geworden? Hier eine Ausnahme, dort ein Schlupfloch und da eine Raucherkneipe...:confused1: Wenn es keine Ausnahmeregelungen gäbe wären auch keine Existenzen bedroht, da dann alle die gleichen Bedingungen hätten. Warum nicht das Rauchen konsequent in allen Kneipen, Restaurants, Bars etc verbieten? In Irland und italien ist es schon so, in Ländern wo man das nie für möglich gehalten hätte. Ich denke damit wäre den Wirten und den Nichtrauchern am besten geholfen.
Tja, so ist es halt. Die (fanatischen) Nichtraucher haben gegen Windmühlen gekämpft und sich dabei selber ins Knie geschossen.. Und das ist gut so. Sagt ein Nichtraucher, der sich auch gerne in gemütlichen, nicht rauchfreien Eckkneipen aufhält.
30.07.2008 11:03 Uhr
Nicos
Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/28/08
Beiträge: 6

Zitat von Aufgemerkt!
Bei uns gelten ganz andere Regelungen als die, die jetzt als verfassungswidrig eingestuft wurden, denn bei uns ist ja bei ALLEN Lokalen das Rauchen untersagt, d.h. hier ist auch keiner bevorteilt oder benachteiligt.
So ein Quatsch! Sehen sie sich doch mal um wo überall die Raucherkneipen aus dem Boden sprießen. Die Kneipen, die das Rauchverbot hier konsequent durchsetzten sind doch die dummen.
30.07.2008 11:03 Uhr
GAST

Zitat von Aufgemerkt!
Auf weiterhin rauchfreie Freizeit in Bayern !!!
Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens.
30.07.2008 11:03 Uhr
Firnhaberauer
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/10/08
Beiträge: 784

Eine vollkommen richtige Entscheidung des Verfassungsgerichts. Es kann nicht sein, dass im "Nebenzimmer" Rauchen erlaubt ist und in der "Einraum-Kneipe" nicht. So etwas ist Wettbewerbsverzerrung! Und damit Verfassungswidrig. Es kann also nur eine richtige Forderung geben: EIN STRIKTES RAUCHVERBOT IN DER KOMPLETTEN GASTRONOMIE OHNE JEDE AUSNAHME!!:yes:

________
Wer deutlich spricht, riskiert verstanden zu werden. Und der Haifisch der hat Tränen und die laufen vom Gesicht, doch der Haifisch lebt im Wasser so die Tränen sieht man nicht.

30.07.2008 11:13 Uhr
fettiz
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 2/22/08
Beiträge: 2561

naja wirklich wegweisend ist das Urteil ja nicht: Es kommt wie es kommen musste, dass die Gesetze in BaWü und Berlin verfassungswidrig sind. Das Verfassungsgericht lässt 2 Wege offen. Entweder absolutes Rauchverbot oder kein Rauchverbot für kleine Kneipen. Was ist für Bayern zu folgern? Eigentlich nichts. Die verfassungswidrige Nebenraumregelung gibt es nicht. Die Situation mit den Raucherclubs scheint weiterhin unverändert. Klatsche für die CSU - kann man auch nicht sagen. Eher das Gegenteil - dass deren Gesetz stärker von der Verfassung gestützt wird. Interessant scheinen jetzt die Reaktionen der Länderregierungen und die überarbeiteten gesetzlichen Lösungen.
30.07.2008 11:14 Uhr
Aufgemerkt!
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 4/18/08
Beiträge: 1390

Zitat von Nicos
So ein Quatsch! Sehen sie sich doch mal um wo überall die Raucherkneipen aus dem Boden sprießen. Die Kneipen, die das Rauchverbot hier konsequent durchsetzten sind doch die dummen.
Das liegt aber an den Ausnahmen der "Raucherklubs". Das Gesetz an sich ist somit in Ordnung. Nur: Die Auflagen, um den s.g. Raucherklub zu betreiben hält keiner ein: - Mitgliedsbeiträge - Kontrolle der Mitgliedsausweise am Eingang - jährliche Mitgliederversammlungen Alle Raucherklubs, die diese Vorgaben nicht einhalten, bekommen ein Problem mit dem Ordnungsamt, spätestens dann, wenn man sich dort beschwert :D Und das ist auch richtig so...
Seite nächste Seite
Schlagworte

Keine Schlagworte vergeben.


Auf einen Beitrag antworten

 
Um antworten zu können, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.

Alle Zeitangaben in MEZ. Es ist jetzt 11:13 PM Uhr.