Donnerstag, 20. Juni 2013

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Winnenden-Prozess: Vater von Tim K. legt Revision ein, BGH hebt Urteil auf
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10.02.2011 11:18 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


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Winnenden-Prozess: Vater von Tim K. legt Revision ein, BGH hebt Urteil auf

Der Vater des Amokläufers von Winnenden ist vom Landgericht Stuttgart zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Aus-aller-Welt/Artikel,-Winnenden-Urteil-100211-_arid,2365146_regid,2_puid,2_pageid,4293.html

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Zuletzt geändert von Moderator, am 30.04.2012 um 16:18 Uhr
10.02.2011 11:18 Uhr
woermar
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Beiträge: 321
dann sollte ich meine Hütte .....
im Garten besser abschließen nicht das einer meinen Rasenmäher klaut, damit Amok fährt und ich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werde, oder Besser noch einen Safe für meine Küchenmesser kaufe. Das Urteil ist eine Frechheit.
10.02.2011 11:30 Uhr
Gast_1724048426
gelöscht
Beiträge: 171

Ist schon ein bisserl weit hergeholt, das mit der fahrlässigen Tötung. Aber ich denke, dass es dem Vater im Grunde egal ist. Die Strafe steht nur auf dem Papier, er ist unabhängig (selbständig) und hat wohl auch ganz andere Sorgen. Allerdings trägt der Vater auch Schuld, da der auf seinen Sohn wohl einen enormen Leistungsdruck ausgeübt hat. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, wie schwer es ist diesem Druck standzuhalten.
10.02.2011 11:31 Uhr
Quälgeist
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 477

gestraft ist er genug..... und die Bewährungsstrafe gerechtfertigt !! schliesslich haben wir halt Waffengesetze die ein ordnungsgemäses aufbewahren vorschreiben....:sad:

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wenn ich euch schon nicht überzeugen kann >>>> dann verwirre ich euch zumindest !!!!!

10.02.2011 11:33 Uhr
Sani-DON
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Beiträge: 30

Zitat von woermar
im Garten besser abschließen nicht das einer meinen Rasenmäher klaut, damit Amok fährt und ich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werde, oder Besser noch einen Safe für meine Küchenmesser kaufe. Das Urteil ist eine Frechheit.
[Ironiemodus=on]Tun sie das, von Ihrem Rasenmäher geht eine unglaubliche Gefahr aus, schließlich könnte ein Amokläufer ihn in einer Schule wild um sich werfen und viele Menschen töten. [Ironiemodus=off] Es gibt Vorschriften für die Aufbewahrung von Schußwaffen, und die gibt es aus gutem Grund, also sollte man sich auch daran halten. Alles kann man als Waffe mißbrauchen, aber Schußwaffen gehören zu den gefährlichsten, deswegen: wegsperren, Patronen getrennt von der Waffe. Mitschuld an der Benutzung seiner Waffe hat der Vater des Amoklaufenden sicherlich. Er war nicht sorgfältig genug.
10.02.2011 11:44 Uhr
Ch. aus D.
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Das wars!
Hier mein Tip: Kauft euch alle einen großen Stahlschrank (unsere Politiker sind an den entsprechenden Firmen beteiligt), besonders, wenn ihr Kinder habt. Dort steckt ihr dann, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgende Dinge hinein:
  • Küchenmesser (bzw. jede Art von Messer, auch wenn sie nur 2cm lang ist)
  • Feuerzeuge
  • Autoschlüssel
  • alkoholische Getränke
  • Schraubenzieher
  • Äxte

Außerdem solltet ihr euch angewöhnen, Eure Kinder sofort in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie einweisen zu lassen, wenn sie euch mal schräg angucken, keine Freunde haben oder auffällig unauffällig sind. Nur so seid ihr in Zukunft sicher vor Strafverfahren wegen Sachen, die Eure Kinder verbrochen haben.

10.02.2011 11:44 Uhr
woermar
Ständiges Mitglied


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Beiträge: 321

Es ist ja richtig das er gegen das Waffengesetzt verstoßen hat und dafür bestraft werden muss. Aber was hat das nicht weg sperren einer Waffe mit fahrlässiger Tötung zu tun? Ich verstehs halt nicht, Sorry
10.02.2011 11:44 Uhr
Frido
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Zitat von Sani-DON
[Ironiemodus=on]Tun sie das, von Ihrem Rasenmäher geht eine unglaubliche Gefahr aus, schließlich könnte ein Amokläufer ihn in einer Schule wild um sich werfen und viele Menschen töten. [Ironiemodus=off] Es gibt Vorschriften für die Aufbewahrung von Schußwaffen, und die gibt es aus gutem Grund, also sollte man sich auch daran halten. Alles kann man als Waffe mißbrauchen, aber Schußwaffen gehören zu den gefährlichsten, deswegen: wegsperren, Patronen getrennt von der Waffe. Mitschuld an der Benutzung seiner Waffe hat der Vater des Amoklaufenden sicherlich. Er war nicht sorgfältig genug.
das haben sie einfach nur auf den punkt gebracht. es gibt gesetze und daran muss ich mich halten...
10.02.2011 11:50 Uhr
Quälgeist
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Beiträge: 477

Zitat von woermar
Es ist ja richtig das er gegen das Waffengesetzt verstoßen hat und dafür bestraft werden muss. Aber was hat das nicht weg sperren einer Waffe mit fahrlässiger Tötung zu tun? Ich verstehs halt nicht, Sorry
na, er hat halt fahrlässig (Waffe nicht sicher versperrt) zur Tötung beigetragen (Sohn nimmt Waffe...) manchmal sind Gesetze wörtlich zu nehmen:yes:

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wenn ich euch schon nicht überzeugen kann >>>> dann verwirre ich euch zumindest !!!!!

10.02.2011 11:51 Uhr
Ch. aus D.
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Zitat von Sani-DON
Es gibt Vorschriften für die Aufbewahrung von Schußwaffen, und die gibt es aus gutem Grund, also sollte man sich auch daran halten.
Und der Verstoß gegen diese Vorschriften ist z.T. schon eine Straftat, die auch mit Freiheitsstrafe bedroht ist. Und dabei muß noch nicht einmal irgendwer zu Schaden gekommen sein.
Alles kann man als Waffe mißbrauchen, aber Schußwaffen gehören zu den gefährlichsten, deswegen: wegsperren, Patronen getrennt von der Waffe.

Das reicht aber nicht, wenn sie ein Kind im Haus haben, das auf Grund seines psychischen Zustands akut selbst- bzw. fremdgefährdend ist. Wenn sie da versuchen, alle denkbaren Tatmittel wegzuschließen, sieht es in ihrer Bude ruckzuck genau aus wie in der "Anstalt", in die man eine Person, die akut selbst- und fremdgefährdend ist, stecken sollte. Siebenunddreißigfacher versuchter Mord in nur sechzehn Minuten geht übrigens auch komplett ohne Schlamperei bei der Waffenaufbewahrung. :scared:

10.02.2011 12:10 Uhr
Zirps
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Beiträge: 329

Wer versetzt sich mal in die Situation der Eltern der Getöteten? Nach diesem Urteil müssen die ja am Verzweifeln sein. Wer jemals am Grab seines getöteten Kindes stand, weiß durch welche Hölle die nach diesem lapidaren Urteil gehen müssen!
10.02.2011 12:16 Uhr
Gast_326375014
gelöscht
Beiträge: 9230

Laut Wikipedia wären bis zu 5 Jahre für die fahrlässige Tötung möglich. Fahrlässige Tötung ? Wikipedia

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10.02.2011 12:19 Uhr
Quälgeist
Erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 9/16/10
Beiträge: 477

Zitat von Zirps
Wer versetzt sich mal in die Situation der Eltern der Getöteten? Nach diesem Urteil müssen die ja am Verzweifeln sein. Wer jemals am Grab seines getöteten Kindes stand, weiß durch welche Hölle die nach diesem lapidaren Urteil gehen müssen!
Der Schmerz und das Leid kann nicht gelindert werden !! auch nicht durch wegsperren der Eltern des Verursachers, oder wie in Amerika durch die Exekution des Mörders.

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wenn ich euch schon nicht überzeugen kann >>>> dann verwirre ich euch zumindest !!!!!

10.02.2011 12:21 Uhr
Quälgeist
Erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 9/16/10
Beiträge: 477

Zitat von TomTinte
Laut Wikipedia wären bis zu 5 Jahre für die fahrlässige Tötung möglich. Fahrlässige Tötung ? Wikipedia
und was würde das bringen ? und wem ?

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wenn ich euch schon nicht überzeugen kann >>>> dann verwirre ich euch zumindest !!!!!

10.02.2011 12:24 Uhr
Sunshine-74
Erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 6/22/10
Beiträge: 916

Zitat von woermar
Es ist ja richtig das er gegen das Waffengesetzt verstoßen hat und dafür bestraft werden muss. Aber was hat das nicht weg sperren einer Waffe mit fahrlässiger Tötung zu tun? Ich verstehs halt nicht, Sorry
Dadurch dass die Waffe nicht ordnungsgemäss aufbewahrt wurde, wurde die Tat erst möglich. Daher Fahrlässigkeit, die zu Tötung führt. Für all die Schlauberger, die jetzt ihren Rasenmäher wegsperren wollen: es ist ja wohl ein Unterschied, wie ich einen Gebrauchsgegebenstand des Alltags aufbewahre oder eine Waffe -- dazu noch mit Munition. Das sollte eigentlich offensichtlich sein, oder?
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