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#151 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 4/26/07 Beiträge: 7167 |
Das braune Gewächs gedeiht auch auf dem Nährboden, der von FDP und Piraten geschaffen wird. |
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#152 (permalink) | |
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Wenn man meinen Vorschlag beherzigte hätte, wäre das in dem Moment passiert. Das ist very simple. |
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#153 (permalink) | |
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Das hört sich jetzt vielleicht ein bisschen hart an, aber es ist so: Das sind unvermeidliche Kollateralschäden, denn wegen drei durchgeknallter Nazis darf man nicht die Grundrechte von 82 Millionen Menschen beschneiden. Außerdem ist das ganze Geschwätz von der VDS in diesem Zusammenhang Unsinn. Weder Polizei noch VS (???) hatten die drei auf dem Radar. Die ganzen gespeicherten Daten hätten genau gar nichts genützt, weil man keinen Verdächtigen hatte. |
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#154 (permalink) | |
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Die Forderung ist nicht neu. Die freiheit-demokratisch Grundordnung schützen in dem man sie durch einen Überwachungsstaat ablöst. Der jetzige Bundesinnenminister ist ganz heiß darauf. Aber Schnarri hat das bisher verhindert. Übrigens hätte man sich die Anfragen bei den Providern sparen können. Man hätte einfach den Landesverfassungsschutz fragen müssen. Der war sogar bei den Anschlägen dabei. Natürlich gaannnzzz zufällig. |
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#155 (permalink) | |
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Wenn es nur drei durchgeknallte Nazis geben würde, hätte niemand ein Problem mit braunem Gedankengut. |
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#156 (permalink) | |
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Hoffentlich sieht das Bundesverfassungsgericht das auch so. Das Sippenhaftung laut GG erlaubt ist, wäre mir neu. |
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#157 (permalink) | |
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Sind Sie jetzt selber unter die Demagogen gegangen oder plappern Sie das nach ? Der Nährboden, das nennt sich übrigens freiheitlich demokratische Grundordnung. Wollen Sie diese, also den Nährboden abschaffen, nur wegen ein paar Pflänzchen Unkraut ? Es ist nicht der Boden, es sind diese Auswüchse, die man gezielt bekämpfen muss. Klar, dass in diesem Zusammenhang wieder gewisse Politiker und Polizeikreise den Überwachungsstaat wünschen. Die Pannen in der Verfolgung, die sind schon in anderen Bereichen zu suchen.
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#158 (permalink) | |
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Selten so dummes, hirnloses Geschwätz gelesen. |
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#159 (permalink) | |
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Martin |
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#160 (permalink) | |
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Ihre Thesen werden ja immer abstruser. Was wollen Sie uns eigentlich wirklich sagen? Sind Sie für die totale Überwachung? Wenn die V-Männer schon nix gebracht haben, meinen Sie die Filterung und Auswertung von Millionen Verbindungsdaten hätte zum Erfolg geführt? |
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#161 (permalink) | |
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#162 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 4/26/07 Beiträge: 7167 |
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung mit Urteil vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und nichtig. Das Urteil verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Zur Begründung gab das Gericht an, dass das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und zudem die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig seien. [3] Eine Vorratsdatenspeicherung verstoße allerdings nicht generell gegen das Grundgesetz. Es ist nicht akzeptabel, dass die grundsätziche Befürwortung der Vorratsdatenspeicherung als Verstoss gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bezeichnet wird.
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#163 (permalink) | |
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Was ist denn an dem Wort "anlasslos" nicht verständlich? Die Piraten setzten sich dafür ein, eine Massnahme, die 80 Millionen Bürger unter Generalverdacht stellt, zu verhindern. Der große Lauschangriff bietet bereits sämtliche Möglichkeiten –bei entsprechendem Anlass– zu observieren und zu speichern, was das Zeug hält. Ihre Schuldzuweisungen gehen völlig ins Leere. |
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#164 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 4/26/07 Beiträge: 7167 |
Und sparen Sie sich ihre dämliche Unterstellung mit der totalen Überwachung. |
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Zuletzt geändert von schienenfreund, am 26.11.2011 um 15:29 Uhr
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#165 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 4/26/07 Beiträge: 7167 |
Lesen Sie halt den ganzen Satz; entweder liegt es am Willen oder am Verständnis, dass das "anlasslos" die Fallgruppe der Überwachung schildert, die in den nachgenannten Kriterien nicht die Zustimmung des Gerichtes fand. Das Urteil ist also nicht für anlassbezogene Speicherungen anwendbar. Ansonsten: |
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