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#1 (permalink) | |
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Heidelberg: Tauben gefüttert - 70-Jährige für drei Tage in Haft
Weil sie wiederholt verbotenerweise Tauben in Heidelberg gefüttert und eine Geldbuße nicht gezahlt hatte, musste eine 70-Jährige ins Gefängnis. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 21.03.2012 um 09:36 Uhr
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#2 (permalink) | |
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OMG was für eine Schwerverbrecherin Am besten noch an den Pranger stellen. Ich versteh grad die Welt nicht mehr. |
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#3 (permalink) | |
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Ja so läuft das in Deutschland,die einen kassieren für ihre Betrügereien hohe Abfindungen und Omas die Tauben füttern müssen ins Gefängnis.In welcher Welt leben wie eigentlich? |
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#4 (permalink) | |
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Haben sie einen von den Finanzgaunern, die für die letzte Weltwirtschaftskrise verantwortlich waren, bei uns im Knast gesehen. Ich nicht. |
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#5 (permalink) | |
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Tauben gefüttert - 70-Jährige für drei Tage in Haft
Man fuettert auch keinen Gehoerlosen ohne Genehmigung, auch, wenn er ein Kumpel ist Anmerkung: Dies ist kein diskriminierender Beitrag gegen Gehoerlose oder Taube sondern kommentiert nur die reisserische "Head Line" eines wichtigen Beitrages um Misverstaendnisse ueber den Inhalt unterstuetzend auszuschliessen. |
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#6 (permalink) | |
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Der Huber müsste heute noch sitzen! |
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#7 (permalink) | |
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Merkwürdig, dass hier jeder Forumteilnehmer plötzlich sein Unrechtsbewusstsein komplett ausschaltet. Wahrscheinlich denkt hier mancher an seine eigene Mama, und ist deshalb empört. Eine Frage: Was nutzen Gesetze, wenn sich niemand daran hält und auch keine Konsequenzen zu befürchten sind? Eben. Vermutlich wurden die Worte "mehrfrach ... gegeben" "Strafe 2 Jahre später noch nicht bezahlt" großzügig überlesen. Da man einem mittellosen nichts nehmen kann, braucht man eine andere Konsequenz. Und es bleibt nunmal nur Freiheitsentzug übrig. Empörung ist hier fehl am Platz, wer nicht hören will, muss fühlen. Nachsicht in solchen Angelegenheiten ist übrigens auch der Grund, warum sich zB manche Hartzer so aufführen. Als Mittelloser fühlt sich mancher berechtigt, Strafen und Rechnungen einfach nicht zu bezahlen - "was sollen die denn schon machen? Ätsch" ist die Devise und muss sanktioniert werden, denn für jeden gelten Gesetze! |
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#8 (permalink) | |
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Bongo Bongo... Missverständnisse schliessen sich von vorderein aus, weil in der Healine steht TaubEN gefüttert und nicht TabuE. Schande und Spott über Heidelberg. Kann man der Oma irgenwie Sympathiebezeugungen zukommen lassen? |
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#9 (permalink) | |
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Vor allem Schäubles, Hubers und Stoibers fühlen sich berechtigt nicht strafbar zu sein. Da versumpfen Milliardenbeträge, aber die Oma soll Strafe absitzen, oder jene Frau, die Abfall-Maultaschen mit nach Hause nahm, verliert den Job. Wenn hier Recht mit zweierlei Mass gerechnet wird, dann von obern, nicht von den Harzlern! Wo bitte sind die Gesetze die gür jeden gleich gelten? Ich habe die Erfahrung gemacht, dsss der bessere Anwalt auch die besseren Gesetze hat! |
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#10 (permalink) | |
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Ich gebe Ihnen in o.g. Beispielen gerne Recht. Aber Sie können Missstand a) nicht damit rechtfertigen/verharmlosen, dass es woanders ja schließlich noch Misstand b) gibt. Wenn Sie sehen, dass jemand eine LKW-Ladung Müll ins Meer kippt, können Sie nicht sagen "Ach ist doch egal, nebendran schwimmt ja eh schon ein Ölteppich". Falsch bleibt Falsch. Und dass die großen Buben Politiker aber auch Wirtschaftsbosse vgl. Klaus Zumwinkel bei ohnehin äußert unwahrscheinlicher Ergreifung/Verurteilung dann im Ernstfall doch und regelmäßig fast ungestraft davon kommen, dass bei schlechter Arbeit und Geldverschwendung jeder gekündigt wird außer Politiker, all das steht bei aller Zustimmung nunmal auf einem anderen Blatt!
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#11 (permalink) | |
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Die Frau sitzt völlig zu Recht
Wer sein Bußgeld fürs Zu-Schnell-Fahren nach zwei Jahren noch nicht gezahlt hat, kommt ebenfalls in Erzwingungshaft. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Ob 70 Jahre alt oder nicht. Und mit 70 Jahren hat man entweder kapiert, daß man seine Bußgelder zahlt oder man legt eine Bescheinigung vor, daß man finanziell dazu nicht in der Lage ist. |
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#12 (permalink) | |
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#13 (permalink) | |
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Sicherlich ist der Rechtsanspruch des Staates ein hehres Gut.Es gilt aber auch die Verhältnismäßigkeit.Wenn der Senior nun Diabetiker ist oder andere behandlungsbedürftige Krankheiten hat oder in Haft eine solche erleidet sind die Kosten für die Justiz enorm und dadurch wird es unverhältnißmäßig.Darüber hinaus kommt es durch derartiges Klientel zu Vollzugsstörungen im Haftalltag und die JVA Bediensteten fühlen sich auch vera.......scht.Vermutlich hätte es auch gereicht Sozialstunden im Seniorenbereich zu leisten. |
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#14 (permalink) | |
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Die Überschrift suggeriert ...
... die Frau sei wegen Taubenfütterns in Haft. Was eindeutig nicht stimmt. Sie sitzt wegen Nichtbezahlens der Strafe. Was promusica wohl sagen würde, wenn ein Sexualstraftäter nicht belangt würde, weil er doch schon 62 ist ... oder eine Glatze hat oder sonstwas ... Entweder wird ohne Ansehen der Person bestraft oder es wird gar nicht bestraft. |
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#15 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 19804 |
Steht nicht überall, daß das Füttern von Tauben verboten ist? Scheinbar kann die Frau die Buchstaben nicht lesen und muß halt nun die Konsequenzen tragen! |
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