Samstag, 25. Mai 2013

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Heidelberg: Tauben gefüttert - 70-Jährige für drei Tage in Haft
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21.03.2012 08:34 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


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Heidelberg: Tauben gefüttert - 70-Jährige für drei Tage in Haft

Weil sie wiederholt verbotenerweise Tauben in Heidelberg gefüttert und eine Geldbuße nicht gezahlt hatte, musste eine 70-Jährige ins Gefängnis.
Tauben gefüttert - 70-Jährige für drei Tage in Haft

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Zuletzt geändert von Anonyme, am 21.03.2012 um 09:36 Uhr
21.03.2012 08:34 Uhr
Larkin
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OMG was für eine Schwerverbrecherin Augenverschließen

Am besten noch an den Pranger stellen. Ich versteh grad die Welt nicht mehr.

21.03.2012 08:47 Uhr
hebbydog1
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Ja so läuft das in Deutschland,die einen kassieren für ihre Betrügereien hohe Abfindungen und Omas die Tauben füttern müssen ins Gefängnis.In welcher Welt leben wie eigentlich?

21.03.2012 08:53 Uhr
PETEGE
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Zitat von hebbydog1

Ja so läuft das in Deutschland,die einen kassieren für ihre Betrügereien hohe Abfindungen und Omas die Tauben füttern müssen ins Gefängnis.In welcher Welt leben wie eigentlich?

Haben sie einen von den Finanzgaunern, die für die letzte Weltwirtschaftskrise verantwortlich waren, bei uns im Knast gesehen. Ich nicht.

21.03.2012 09:00 Uhr
Bongo
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Beiträge: 10142
Tauben gefüttert - 70-Jährige für drei Tage in Haft

Man fuettert auch keinen Gehoerlosen ohne Genehmigung, auch, wenn er ein Kumpel ist Nein!

Anmerkung: Dies ist kein diskriminierender Beitrag gegen Gehoerlose oder Taube sondern kommentiert nur die reisserische "Head Line" eines wichtigen Beitrages um Misverstaendnisse ueber den Inhalt unterstuetzend auszuschliessen.

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21.03.2012 09:10 Uhr
lotte
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Zitat von PETEGE
 

 

Haben sie einen von den Finanzgaunern, die für die letzte Weltwirtschaftskrise verantwortlich waren, bei uns im Knast gesehen. Ich nicht.

Der Huber müsste heute noch sitzen!

21.03.2012 09:31 Uhr
Drago
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Merkwürdig, dass hier jeder Forumteilnehmer plötzlich sein Unrechtsbewusstsein komplett ausschaltet. Wahrscheinlich denkt hier mancher an seine eigene Mama, und ist deshalb empört.

Eine Frage: Was nutzen Gesetze, wenn sich niemand daran hält und auch keine Konsequenzen zu befürchten sind? Eben.

Vermutlich wurden die Worte "mehrfrach ... gegeben"  "Strafe 2 Jahre später noch nicht bezahlt" großzügig überlesen. Da man einem mittellosen nichts nehmen kann, braucht man eine andere Konsequenz. Und es bleibt nunmal nur Freiheitsentzug übrig. Empörung ist hier fehl am Platz, wer nicht hören will, muss fühlen.

Nachsicht in solchen Angelegenheiten ist übrigens auch der Grund, warum sich zB manche Hartzer so aufführen. Als Mittelloser fühlt sich mancher berechtigt, Strafen und Rechnungen einfach nicht zu bezahlen - "was sollen die denn schon machen? Ätsch" ist die Devise und muss sanktioniert werden, denn für jeden gelten Gesetze!

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21.03.2012 09:32 Uhr
pro musica
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Zitat von Bongo
Tauben gefüttert - 70-Jährige für drei Tage in Haft

Man fuettert auch keinen Gehoerlosen ohne Genehmigung, auch, wenn er ein Kumpel ist Nein!

Anmerkung: Dies ist kein diskriminierender Beitrag gegen Gehoerlose oder Taube sondern kommentiert nur die reisserische "Head Line" eines wichtigen Beitrages um Misverstaendnisse ueber den Inhalt unterstuetzend auszuschliessen.

 Bongo Bongo... Missverständnisse schliessen sich von vorderein aus, weil in der Healine steht TaubEN gefüttert und  nicht TabuE.

Schande und Spott über Heidelberg. Kann man der Oma irgenwie Sympathiebezeugungen zukommen lassen?

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„Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare. Für die Furchtsamen ist sie das Unbekannte. Für die Mutigen ist sie die...

21.03.2012 09:39 Uhr
pro musica
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Beiträge: 8237

 

Zitat von Drago

Merkwürdig, dass hier jeder Forumteilnehmer plötzlich sein Unrechtsbewusstsein komplett ausschaltet. Wahrscheinlich denkt hier mancher an seine eigene Mama, und ist deshalb empört.

Eine Frage: Was nutzen Gesetze, wenn sich niemand daran hält und auch keine Konsequenzen zu befürchten sind? Eben.

Vermutlich wurden die Worte "mehrfrach ... gegeben"  "Strafe 2 Jahre später noch nicht bezahlt" großzügig überlesen. Da man einem mittellosen nichts nehmen kann, braucht man eine andere Konsequenz. Und es bleibt nunmal nur Freiheitsentzug übrig. Empörung ist hier fehl am Platz, wer nicht hören will, muss fühlen.

Nachsicht in solchen Angelegenheiten ist übrigens auch der Grund, warum sich zB manche Hartzer so aufführen. Als Mittelloser fühlt sich mancher berechtigt, Strafen und Rechnungen einfach nicht zu bezahlen - "was sollen die denn schon machen? Ätsch" ist die Devise und muss sanktioniert werden, denn für jeden gelten Gesetze!

 

Vor allem Schäubles, Hubers und Stoibers fühlen sich berechtigt nicht strafbar zu sein. Da versumpfen Milliardenbeträge, aber die Oma soll Strafe absitzen, oder jene Frau, die Abfall-Maultaschen mit nach Hause nahm, verliert den Job. Wenn hier Recht mit zweierlei Mass gerechnet wird, dann von obern, nicht von den Harzlern! Wo bitte sind die Gesetze die gür jeden gleich gelten? Ich habe die Erfahrung gemacht, dsss der bessere Anwalt auch die besseren Gesetze hat!

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„Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare. Für die Furchtsamen ist sie das Unbekannte. Für die Mutigen ist sie die...

21.03.2012 12:07 Uhr
Drago
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Beiträge: 786

 

Zitat von pro musica
 

Vor allem Schäubles, Hubers und Stoibers fühlen sich berechtigt nicht strafbar zu sein. Da versumpfen Milliardenbeträge, aber die Oma soll Strafe absitzen, oder jene Frau, die Abfall-Maultaschen mit nach Hause nahm, verliert den Job. Wenn hier Recht mit zweierlei Mass gerechnet wird, dann von obern, nicht von den Harzlern! Wo bitte sind die Gesetze die gür jeden gleich gelten? Ich habe die Erfahrung gemacht, dsss der bessere Anwalt auch die besseren Gesetze hat!

Ich gebe Ihnen in o.g. Beispielen gerne Recht. Aber Sie können Missstand a) nicht damit rechtfertigen/verharmlosen, dass es woanders ja schließlich noch Misstand b) gibt.

Wenn Sie sehen, dass jemand eine LKW-Ladung Müll ins Meer kippt, können Sie nicht sagen "Ach ist doch egal, nebendran schwimmt ja eh schon ein Ölteppich".

Falsch bleibt Falsch. Und dass die großen Buben Politiker aber auch Wirtschaftsbosse vgl. Klaus Zumwinkel bei ohnehin äußert unwahrscheinlicher Ergreifung/Verurteilung dann im Ernstfall doch und regelmäßig fast ungestraft davon kommen, dass bei schlechter Arbeit und Geldverschwendung jeder gekündigt wird außer Politiker, all das steht bei aller Zustimmung nunmal auf einem anderen Blatt!

 

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21.03.2012 12:15 Uhr
heletz
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Beiträge: 13417
Die Frau sitzt völlig zu Recht

Wer sein Bußgeld fürs Zu-Schnell-Fahren nach zwei Jahren noch nicht gezahlt hat, kommt ebenfalls in Erzwingungshaft.

Vor dem Gesetz sind alle gleich.

Ob 70 Jahre alt oder nicht.

Und mit 70 Jahren hat man entweder kapiert, daß man seine Bußgelder zahlt oder man legt eine Bescheinigung vor, daß man finanziell dazu nicht in der Lage ist.

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21.03.2012 12:45 Uhr
Ch. aus D.
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Beiträge: 4933

 

Zitat von pro musica
 

 

 Bongo Bongo... Missverständnisse schliessen sich von vorderein aus, weil in der Healine steht TaubEN gefüttert und  nicht TabuE.

 

Das schließt Missverständnisse nicht aus, denn es könnte sich bei dem/den "Tauben" um Akkusativ Singular von "der Taube" oder um Akkusativ Plural von "die Taube" handeln.

 

21.03.2012 12:49 Uhr
flyingdutchman
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Beiträge: 610

 

Zitat von Drago
 

Merkwürdig, dass hier jeder Forumteilnehmer plötzlich sein Unrechtsbewusstsein komplett ausschaltet. Wahrscheinlich denkt hier mancher an seine eigene Mama, und ist deshalb empört.

Eine Frage: Was nutzen Gesetze, wenn sich niemand daran hält und auch keine Konsequenzen zu befürchten sind? Eben.

Vermutlich wurden die Worte "mehrfrach ... gegeben"  "Strafe 2 Jahre später noch nicht bezahlt" großzügig überlesen. Da man einem mittellosen nichts nehmen kann, braucht man eine andere Konsequenz. Und es bleibt nunmal nur Freiheitsentzug übrig. Empörung ist hier fehl am Platz, wer nicht hören will, muss fühlen.

Nachsicht in solchen Angelegenheiten ist übrigens auch der Grund, warum sich zB manche Hartzer so aufführen. Als Mittelloser fühlt sich mancher berechtigt, Strafen und Rechnungen einfach nicht zu bezahlen - "was sollen die denn schon machen? Ätsch" ist die Devise und muss sanktioniert werden, denn für jeden gelten Gesetze!

Sicherlich ist der Rechtsanspruch des Staates ein hehres Gut.Es gilt aber auch die Verhältnismäßigkeit.Wenn der Senior nun Diabetiker ist oder andere behandlungsbedürftige Krankheiten hat oder in Haft eine solche erleidet sind die Kosten für die Justiz enorm und dadurch wird es unverhältnißmäßig.Darüber hinaus kommt es durch derartiges Klientel zu Vollzugsstörungen im Haftalltag und die JVA Bediensteten fühlen sich auch vera.......scht.Vermutlich hätte es auch gereicht Sozialstunden im Seniorenbereich zu leisten.

21.03.2012 12:51 Uhr
heletz
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Die Überschrift suggeriert ...

... die Frau sei wegen Taubenfütterns in Haft.

Was eindeutig nicht stimmt.

Sie sitzt wegen Nichtbezahlens der Strafe.

Was promusica wohl sagen würde, wenn ein Sexualstraftäter nicht belangt würde, weil er doch schon 62 ist ... oder eine Glatze hat oder sonstwas ...

Entweder wird ohne Ansehen der Person bestraft oder es wird gar nicht bestraft.

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21.03.2012 15:55 Uhr
Stadtwanderer
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 9/24/07
Beiträge: 19804

Steht nicht überall, daß das Füttern von Tauben verboten ist?

Scheinbar kann die Frau die Buchstaben nicht lesen und muß halt nun die Konsequenzen tragen!

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ภูมิปัญญาของมังกรสอนเรา: "ใครมีสูงเป้าหมายสูงและต้องบินต้านลม "!

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