Dienstag, 21. Mai 2013

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Für indisches Gericht ist Sexverweigerung ein Scheidungsgrund
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26.03.2012 10:53 Uhr
Redaktion
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Für indisches Gericht ist Sexverweigerung ein Scheidungsgrund
Der Richter findet es "grausam": Eine Frau, die über einen langen Zeitraum ihrem Mann Sex verweigerte, ist nach Auffassung eines Gerichts in Neu Delhi zu Recht geschieden worden.
Für indisches Gericht ist Sexverweigerung ein Scheidungsgrund

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26.03.2012 10:53 Uhr
heletz
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Parallelen

Darf man vielleicht mal daran erinnern, daß die Verweigerung auch für die katholische Kirche ein Scheidungsgrund ist.

Da braucht man nicht nach Indien zu gehen, um solche "abstrusen" Scheidungsgründe zu finden (und darum geht es doch eigentlich, oder?)

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26.03.2012 12:26 Uhr
Athineos
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Zitat von heletz
Parallelen

Darf man vielleicht mal daran erinnern, daß die Verweigerung auch für die katholische Kirche ein Scheidungsgrund ist.

Da braucht man nicht nach Indien zu gehen, um solche "abstrusen" Scheidungsgründe zu finden (und darum geht es doch eigentlich, oder?)

Die Ehe als Sakrament ist unauflöslich. Was allerdings nicht zustande kam, kann nicht aufgelöst werden. Und da gibt es genau determinierte " impedimenta " .

 Und ein impedimentum ( Hindernis ) z.B. ist der Nichtvollzug der Ehe.

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μολὼν λαβέ

26.03.2012 12:31 Uhr
heletz
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Oder so 'rum ...

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26.03.2012 12:52 Uhr
Athineos
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...nur so `rum ... Unschuldig

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μολὼν λαβέ

26.03.2012 13:23 Uhr
heletz
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Na, ja, eine kleine Zahlung muß dann schon auch sein, sonst funzt das nicht.

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26.03.2012 14:13 Uhr
Athineos
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Ich glaube mich zu erinnern, dass Friedrich Barbarossa, als er eine disbezügliche päpstliche Dispüens erhielt, ihm den Gegenwert einer Jahressteuer einer lombardischen Stadt gegeben hat!

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μολὼν λαβέ

26.03.2012 18:07 Uhr
Athineos
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Was hab` ich denn da für einen Sch... zusammengeschrieben ...???

Muss natürlich " diesbezüglich " und " Dispens " heißen!

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μολὼν λαβέ

26.03.2012 18:47 Uhr
heletz
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Zitat von Athineos
 

Ich glaube mich zu erinnern, dass Friedrich Barbarossa, als er eine disbezügliche päpstliche Dispüens ...

Das kann nicht sein.

Barbarossa brauchte noch keinen Dispens, weil zu dem Zeitpunkt die Ehe noch kein Sakrament war (das kam erst im 14.Jhd.).

Barbarosse brauchte nur vor versammelter Mannschaft gemäß schwäbischem Volksrecht zu sagen "Hiermit verstoße ich Dich!" und somait war die Scheidung vollzogen.

Aber die Nichtigskeitserklärung für die Prinzessin von Monaco vor einigen Jahren, die war schon bißl teuer ...

 

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26.03.2012 19:14 Uhr
Gast_963760819
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Beiträge: 8106

 

Zitat von Redaktion
Für indisches Gericht ist Sexverweigerung ein Scheidungsgrund
Der Richter findet es "grausam": Eine Frau, die über einen langen Zeitraum ihrem Mann Sex verweigerte, ist nach Auffassung eines Gerichts in Neu Delhi zu Recht geschieden worden.
Für indisches Gericht ist Sexverweigerung ein Scheidungsgrund

"Sex gehöre zur Ehe und Ehe ohne Sex sei ein «Gräuel».

Wenn BEIDE Sex wollen, in Ordnung. Einer allein? Solange Männer in jeder Hinsicht besser als Frauen gestellt werden, ist das Ganze nur Kindergartengeschwätz. Was mich wundert, warum sich die Frau gegen die Scheidung wehrt? Unverständlich, außer vielleicht Armut? Traurig

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26.03.2012 22:07 Uhr
Athineos
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Zitat von heletz
 

 

Das kann nicht sein.

Barbarossa brauchte noch keinen Dispens, weil zu dem Zeitpunkt die Ehe noch kein Sakrament war (das kam erst im 14.Jhd.).

Barbarosse brauchte nur vor versammelter Mannschaft gemäß schwäbischem Volksrecht zu sagen "Hiermit verstoße ich Dich!" und somait war die Scheidung vollzogen.

Aber die Nichtigskeitserklärung für die Prinzessin von Monaco vor einigen Jahren, die war schon bißl teuer ...

 

Das kann schon sein, denn

die Ehe ist Sakrament seit dem 2. Laterankonzil von 1139 .

Im 14. Jahrhundert ist mit der Ehe, soviel ich weiß, nix passiert.

1184 auf der Synode von Trient gab es eine Bestätigung, 1547 eine ( nochmalige ) feierliche Bestätigung, bez. Dogmatisierung.

Im Jahre 1153 wurde die kinderlose Ehe Friedrichs ( mit Adela von Vohburg ) in Konstanz annuliert ( im Zuge der Verhandlungen um die Kaiserkrönung in Rom mit abschließendem " Vertrag von Konstanz " ), um den Weg zur zweiten Ehe ( mit der zu diesem Zeitpunkt minderjährigen ) Beatrice von Burgund 1156 zu ebnen.

Er benötigte also durchaus die päpstliche Dispens!

Was er in seinem ( schwäbischen ) Herzogtum trieb, war für ihn als deutschen König und römischen Kaiser ( ab 1155 ) eigentlich völlig schnurz.

Staats - und kirchenrechtlich  benötigte er jedenfalls zur zweiten Eheschließung in seiner Stellung als Regent des Reiches  die Annulierung der ersten Ehe durch den Vatikan.

 

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μολὼν λαβέ

Zuletzt geändert von Athineos, am 26.03.2012 um 22:28 Uhr
27.03.2012 06:54 Uhr
heletz
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Zitat von Athineos
 

 

...

Staats - und kirchenrechtlich  benötigte er jedenfalls zur zweiten Eheschließung in seiner Stellung als Regent des Reiches  die Annulierung der ersten Ehe durch den Vatikan.

 

Schon mal falsche Denkweise, denn "staatsrechtlich" gab's im Mittelalter nicht.

Wax es gab, waren persönliche Bindunge  an Lehenherrn und Lehensmann. Und natürlich politisch opportune Verhaltenweisen, dazu viele weitere tradierte.

Den Gedanken vom "Staat" hatte Barbarossa nicht.

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27.03.2012 07:30 Uhr
Gast_726401649
gelöscht
Beiträge: 582

 

Zitat von Athineos
 

 

Das kann schon sein, denn

die Ehe ist Sakrament seit dem 2. Laterankonzil von 1139 .

Im 14. Jahrhundert ist mit der Ehe, soviel ich weiß, nix passiert.

1184 auf der Synode von Trient gab es eine Bestätigung, 1547 eine ( nochmalige ) feierliche Bestätigung, bez. Dogmatisierung.

Im Jahre 1153 wurde die kinderlose Ehe Friedrichs ( mit Adela von Vohburg ) in Konstanz annuliert ( im Zuge der Verhandlungen um die Kaiserkrönung in Rom mit abschließendem " Vertrag von Konstanz " ), um den Weg zur zweiten Ehe ( mit der zu diesem Zeitpunkt minderjährigen ) Beatrice von Burgund 1156 zu ebnen.

Er benötigte also durchaus die päpstliche Dispens!

Was er in seinem ( schwäbischen ) Herzogtum trieb, war für ihn als deutschen König und römischen Kaiser ( ab 1155 ) eigentlich völlig schnurz.

Staats - und kirchenrechtlich  benötigte er jedenfalls zur zweiten Eheschließung in seiner Stellung als Regent des Reiches  die Annulierung der ersten Ehe durch den Vatikan.

 

Erklären Sie das mal dem scheidungwilligen indischen Eheman  Lachend

27.03.2012 07:59 Uhr
heletz
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Zitat von Athineos
 

 

...

die Ehe ist Sakrament seit dem 2. Laterankonzil von 1139 .

...

Das hat aber in der Praxis niemanden interessiert.

Die Durchsetzung der Ehe als Sakrament erfolgt im 14.Jahrhundert.

Deshalb die "Brauttüren" an den Kirchen zu diesem Zeitpunkt.

Man darf sich nicht vorstellen, daß da ein Konzil habe etwas beschließen können und das sei dann automatisch übrall anerkannt worden (am besten schon am nächsten Tag).

Das hätten die katholischen Theologen vielleicht ganz gern, die Praxis sah aber anders aus.

Vor allem in Deutschland haben sich die Bischöfe wenig für das interessiert, was da in Rom passierte.

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27.03.2012 08:01 Uhr
Athineos
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Zitat von heletz
 

 

Schon mal falsche Denkweise, denn "staatsrechtlich" gab's im Mittelalter nicht.

Wax es gab, waren persönliche Bindunge  an Lehenherrn und Lehensmann. Und natürlich politisch opportune Verhaltenweisen, dazu viele weitere tradierte.

Den Gedanken vom "Staat" hatte Barbarossa nicht.

Dann lesen Sie mal in den MGH nach oder im Zimmermannschen Clavis oder in Bengtsons Einführung oder.. oder ..oder...!

Aber statt sich im Versuch, Erbsen zu zählen, zu ergehen, nehmen Sie ruhig mal zu Ihrer zentralen Aussage vom Ehesacrement Stellung !

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μολὼν λαβέ

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